Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 07.08.2001

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.02.2002 - 12 U 223/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3043
OLG Karlsruhe, 07.02.2002 - 12 U 223/01 (https://dejure.org/2002,3043)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.02.2002 - 12 U 223/01 (https://dejure.org/2002,3043)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 12 U 223/01 (https://dejure.org/2002,3043)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3043) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Obliegenheitsverletzung gegenüber einer Kfz-Kaskoversicherung durch unzureichende Unterrichtung eines Versicherers nach Verlassen der Unfallstelle; Obliegenheitsverletzung eines Versicherungsnehmers gegenüber der Kfz-Kaskoversicherung durch unzureichende Schilderung des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 7; VVG § 6 Abs. 3; StGB § 142
    Keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei berechtigtem Entfernen von der Unfallstelle und Anzeige nur beim Versicherer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 7; StGB § 142; VVG § 6 Abs. 3
    Obliegenheitsverletzung in der Kaskoversicherung bei nachträglicher Unterrichtung des Versicherers über ein Unfallereignis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 753
  • MDR 2002, 818
  • VersR 2002, 1021
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2002 - 12 U 223/01
    Dass die Beklagte unter Beachtung der Relevanzrechtsprechung (BGH VersR 1984, 228; VersR 73, 174; Römer/Langheid; VVG, § 6 Rdn. 44) ihrer Belehrungspflicht im Hinblick auf vorsätzliche, folgenlose Verletzungen von Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten nachgekommen ist, hat sie nicht dargetan.
  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2002 - 12 U 223/01
    Die Aufklärungsobliegenheit kann daher auch dadurch verletzt werden, dass der Versicherungsnehmer die Unfallstelle verlässt und dadurch den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 142 StGB erfüllt (BGH VersR 2000, 222).
  • BGH, 20.12.1972 - IV ZR 57/71

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2002 - 12 U 223/01
    Dass die Beklagte unter Beachtung der Relevanzrechtsprechung (BGH VersR 1984, 228; VersR 73, 174; Römer/Langheid; VVG, § 6 Rdn. 44) ihrer Belehrungspflicht im Hinblick auf vorsätzliche, folgenlose Verletzungen von Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten nachgekommen ist, hat sie nicht dargetan.
  • BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den

    Dann aber sind die Interessen des Versicherers durch die unmittelbar an ihn oder seinen Agenten erfolgende Mitteilung mindestens ebenso gut gewahrt wie durch eine nachträgliche Benachrichtigung des Geschädigten (so zutreffend OLG Karlsruhe VersR 2002, 1021 unter I 2 c; ebenso Maier in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung 18. Aufl. AKB E.1 Rn. 140).
  • OLG Saarbrücken, 10.02.2016 - 5 U 75/14

    Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers wegen unerlaubten Entfernens des

    Für eine dem Streitfall entsprechende Konstellation eines nächtlichen Unfalls mit eindeutiger Haftungslage kann die Unverzüglichkeit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs je nach Sachverhalt noch zu bejahen sein, wenn der Unfallbeteiligte die Feststellungen bis zum frühen Vormittag des darauf folgenden Tages ermöglicht hat, wobei ihm innerhalb der Grenzen der Unverzüglichkeit ein Wahlrecht zwischen einer Information des Berechtigten oder der Polizei zusteht (§ 142 Abs. 3 StGB ) (Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175; OLG München, DAR 2014, 469; OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1021: keine Pflicht, nachträglich die Polizei vom Unfall zu informieren).
  • OLG Karlsruhe, 06.08.2020 - 12 U 53/20

    Kfz-Kaskoversicherung: Obliegenheitsverletzung durch Entfernen vom Unfallort

    Im Einzelfall kann eine Wartepflicht entfallen, wenn beispielsweise vorrangige dringende persönliche Gründe wie eine ärztliche Versorgung des Unfallbeteiligten bestehen (vgl. Klimke a.a.O. Rn. 31; in diese Richtung auch Heß/Höke, in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, 2. Teil. Einzelne Versicherungszweige 2. Abschnitt. Kraftfahrtversicherung § 29, Rn. 311; für eine Wartepflicht bei einem Unfall mit reinem Sachschaden vgl. Senatsurteil vom 07.02.2002 - 12 U 223/01 -, juris Rn. 7).

    Dabei sind die Interessen des Versicherers durch die unmittelbar an ihn erfolgende Mitteilung mindestens ebenso gut gewahrt wie durch eine nachträgliche Benachrichtigung des Geschädigten (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11 -, juris Rn. 22 und 24 m.w.N.; s.a. Senatsurteil vom 07.02.2002 - 12 U 223/01 -, juris Rn. 10).

  • OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorsätzlicher

    Innerhalb der Grenzen der Unverzüglichkeit besteht ein Wahlrecht zwischen einer Information des Berechtigten oder der Polizei (§ 142 Abs. 3 StGB; BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175; OLG München, DAR 2014, 469; OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1021).
  • OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 12 U 2/04

    Umfang des Regresses des Kfz-Versicherers bei mehreren Obliegenheitsverletzungen

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Teil das Vorliegen eines Verstoßes gegen § 7 I AKB verneint wird, wenn dem Versicherer unverzüglich von dem Schadensfall Mitteilung gemacht wird (OLG Karlsruhe v. 7.2.2002 - 12 U 223/01, OLGReport Karlsruhe 2002, 97 = MDR 2002, 818 = NJW-RR 2002, 753), entlastet dies den Kläger im vorliegenden Fall nicht, da er nach seinem eigenen Vorbringen den Unfall erst am 9.4.2001, drei Tage nach dem Unfallereignis und somit nicht mehr unverzüglich i.S.d. § 121 BGB, ggü.
  • OLG München, 25.04.2014 - 10 U 3357/13

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen Verletzung der Obliegenheit zur

    Dann sind die Interessen des Versicherers durch die unmittelbar an ihn oder seinen Agenten erfolgende Mitteilung mindestens ebenso gut gewahrt wie durch eine nachträgliche Benachrichtigung des Geschädigten (OLG Karlsruhe VersR 2002, 1021).
  • OLG Hamm, 07.02.2003 - 20 U 193/02

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; mittelbarer Tatvorsatz

    Dementsprechend wird auch in der von dem Kläger bemühten Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (VersR 2002, 1021 f. = NJW-RR 2002, 753 ff. = MDR 2002, 818 f.) nicht in Frage gestellt, dass bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort im Sinne des § 142 Abs. 1 StGB stets eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit vorliegt, auch dann, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer sogleich nach Verlassen des Unfallorts telefonisch unterrichtet.
  • LG Kleve, 17.05.2018 - 6 O 65/16

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der Obliegenheitspflicht des

    Durch ein Verbleiben am Unfallort soll dem Versicherer die sachgerechte Prüfung der Voraussetzungen seiner Leistungspflicht ermöglicht werden, wozu auch die Feststellung solcher mit dem Schadensereignis zusammenhängender Tatsachen gehört, aus denen sich seine Leistungsfreiheit ergeben kann (OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.02.2002 - 12 U 223/01 = ZfS 2002, 583, 584).
  • OLG Köln, 30.08.2005 - 9 U 131/04

    Kfz-Versicherung - Bei Unfallflucht kann der Versicherer die

    Allerdings kann eine Obliegenheitsverletzung nicht angenommen werden, wenn der Versicherungsnehmer berechtigter Weise die Unfallstelle verlässt und nur den Versicherer umgehend benachrichtigt (vgl. OLG Karlsruhe, r+s 2002, 186).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.08.2001 - 7 U 30/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6375
OLG Frankfurt, 07.08.2001 - 7 U 30/01 (https://dejure.org/2001,6375)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.08.2001 - 7 U 30/01 (https://dejure.org/2001,6375)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. August 2001 - 7 U 30/01 (https://dejure.org/2001,6375)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6375) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Prozeßkostenhilfe; Fahrzeugversicherung; Entschädigungsleistung; Versicherungsleistung; Konkurs des Versicherungsnehmers; Konkursmasse; Aussonderungsanspruch

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Konkurs des Versicherten - Gehört Versicherungsanspruch zur Konkursmasse

  • Judicialis

    VVG § 75; ; VVG § 76; ; AKB § 3 Nr. 2

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 75
    Kaskoentschädigungsanspruch fällt nicht in Konkursmasse des Leasingnehmers (VN) L

  • rechtsportal.de

    VVG § 75 § 76; AKB § 3 Nr. 2
    Fahrzeugversicherung für fremde Rechnung im Konkurs des Versicherungsnehmers - Entschädigungsleistung direkt an den Versicherten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 10 O 186/00
  • OLG Frankfurt, 07.08.2001 - 7 U 30/01

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 262
  • NZV 2002, 44
  • VersR 2002, 1021 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 240/52

    Sicherungsübereignung und Feuerversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2001 - 7 U 30/01
    Der Versicherte kann deshalb auch noch nach Leistung an den Konkursverwalter Ersatzaussonderung beanspruchen (BGHZ 10, 376, 384; OLG Celle VersR 53, 489).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2014 - 4 U 146/13

    Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem Kaskoversicherungsvertrag über

    Auch trägt die Beklagte nicht vor, dass sie und die Insolvenzschuldnerin eine vertragliche Abrede dergestalt getroffen hätten, dass der Versicherte auch ohne die Erteilung eines Sicherungsscheins so gestellt werden sollte, als ob ein Sicherungsschein erteilt worden wäre (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung OLG Frankfurt NZV 2002, 44).

    Für den Fall einer Zahlung der Versicherungsleistung an den Insolvenzverwalter ist zwar anerkannt, dass der versicherten Person ein Aussonderungsrecht an der Versicherungsleistung zusteht (BGH NJW 1953, 1825; OLG Frankfurt, NZV 2002, 44; Martinek/Stoffels, Handbuch des Leasingrechts, 2. A., § 49 Rn. 40; MüKo-InsO/ Dageförde , 2010, § 46 Rn. 2).

    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt (OLG Frankfurt NZV 2002, 44) kann nicht auf den vorliegenden Sachverhalt übertragen werden.

    Der Versicherte hat ein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO; der Insolvenzverwalter darf nur treuhänderisch für den Versicherten die Leistung entgegennehmen (BGH NJW 1953, 1825, 1826 a. E.; OLG Frankfurt, NZV 2002, 44; Martinek/Stoffels, Handbuch des Leasingrechts, 2. A., § 49 Rn. 40; MüKo-VVG/ Dageförde , § 46 Rn. 2; MüKo-InsO- Ganter; 4. A., § 47 Rn. 314; Gottwald, Insolvenzrechts-Handbuch, 4. A., § 40 Rn. 93).

  • OLG Hamm, 03.06.2002 - 2 Ss OWi 316/02

    Atemalkoholmessung, erforderlicher Umfang der Feststellungen, standardisiertes

    Das hat zur Folge, dass, wenn weder der Betroffene noch andere Verfahrensbeteiligte Zweifel an der Funktionstüchtigkeit des Messgerätes geltend machen, grundsätzlich keine näheren tatsächlichen Feststellungen zur Messmethode getroffen werden müssen, sondern grundsätzlich die Mitteilung der Messmethode und die ermittelten Atemalkoholwerte ausreichen (vgl. BGHSt 38, 291 für eine Geschwindigkeitsüberschreitung; u.a. für eine Geschwindigkeitsüberschreitung allgemeine Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und auch ständige Rechtsprechung aller Bußgeldsenate des OLG Hamm, vgl. u.a. zuletzt Beschluss des erkennenden Senats vom 16. Juni 2001 in 2 Ss OWi 455/2001 = ZAP EN-Nr. 428/2001 = VA 2001, 112 = VRS 101, 53 = DAR 2001, 416 = zfs 2001, 428 = BA 2001, 373; Beschluss vom 5. Juli 2001 in 2 Ss OWi 23/01 = ZAP EN-Nr. 636/2001 = zfs 2001, 474 = NZV 2002, 44 = VA 2002, 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht