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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 33/99   

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https://dejure.org/2000,2741
OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 33/99 (https://dejure.org/2000,2741)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.01.2000 - 7 U 33/99 (https://dejure.org/2000,2741)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 7 U 33/99 (https://dejure.org/2000,2741)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 1 UAbs 1 AUB, § 6 AGBG, § 9 Abs 2 Nr 1 AGBG
    Invaliditätsentschädigung in der Unfallversicherung: Wirksamkeit Allgemeiner Versicherungsbedingungen zur ärztlichen Feststellung der Invalidität und Anforderungen an eine ärztliche Bescheinigung

  • Judicialis

    AUB 88 § 1; ; AUB 88 § 7

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 6; AGBG § 9; AUB 88 § 7 I
    Anforderungen an die ärztliche Feststellung der Invalidität gem. § 7 I AUB 88 L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 88 § 1; AUB 88 § 7
    Formularmäßige Beschränkung der Entschädigungspflicht in der privaten Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Formularmäßige Beschränkung der Entschädigungspflicht in der privaten Unfallversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1139 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 18.12.1992 - 10 U 595/92

    Voraussetzungen der Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 33/99
    Die Regelung nimmt im Interesse einer rationellen arbeits- und kostensparenden Abwicklung Spätschäden vom Versicherungsschutz aus, wobei die Klausel weder überraschend ist noch eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers darstellt (vgl. OLG Frankfurt - 10 U 247/94 und 10 U 290/93; vgl. auch OLG Frankfurt ZFS 1993, 132).

    Da die ärztliche Feststellung der Invalidität als Unfallfolge eine von ärztlicher Sachkunde und Erfahrung getragene Beurteilung sein muß, ob und in welchem Umfang bestimmte Körperschäden mit der Folge der Invalidität auf das Unfallereignis zurückzuführen sind (vgl. OLG Frankfurt ZFS 1993, 132), war neben der Erhebung von Befunden auch eine Wertung der Befunde durch den Arzt dahin erforderlich, daß der Arzt aus ihnen tatsächlich die dauernde Invalidität folgerte.

  • BGH, 28.06.1978 - IV ZR 7/77

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 33/99
    Die Frist für die ärztliche Feststellung der Invalidität stellt eine Anspruchsvoraussetzung dar, die sich damit als Begrenzung der Entschädigungspflicht des Versicherers auswirkt (vgl. BGH VersR 1978, 1036; OLG Köln Recht und Schaden 1992, 34; OLG Hamm Recht und Schaden 1990, 28; OLG Düsseldorf VersR 1991, 59; OLG Frankfurt ZFS 1988, 258; Grimm "AUB", 2. Auflage, § 7 Rdn. 9; Wussow/Pürckhauer "AUB", 6. Auflage, § 7 Rdn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.1990 - 4 U 74/89

    Berufung auf Fristablauf nicht treuwidrig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 33/99
    Die Frist für die ärztliche Feststellung der Invalidität stellt eine Anspruchsvoraussetzung dar, die sich damit als Begrenzung der Entschädigungspflicht des Versicherers auswirkt (vgl. BGH VersR 1978, 1036; OLG Köln Recht und Schaden 1992, 34; OLG Hamm Recht und Schaden 1990, 28; OLG Düsseldorf VersR 1991, 59; OLG Frankfurt ZFS 1988, 258; Grimm "AUB", 2. Auflage, § 7 Rdn. 9; Wussow/Pürckhauer "AUB", 6. Auflage, § 7 Rdn. 17).
  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 348/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Grenze für die Feststellung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 33/99
    Der zu billigende Zweck dieser Regelung, daß der Versicherer nicht für Spätschäden, die in der Regel schwer aufklärbar und unüberschaubar sind, eintreten muß, rechtfertigt die zeitlich enge Beschränkung der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes (vgl. BGH VersR 1998, 175).
  • BGH, 16.12.1987 - IVa ZR 195/86

    Fristgerechte Einreichung ärztlicher Feststellungen in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 33/99
    Damit mußte eine Verbindung hergestellt werden zwischen bestimmten Gesundheitsschädigungen und dem in Betracht kommenden Unfallereignis, das für sich gesehen für den Invaliditätseintritt ursächlich geworden ist (vgl. BGH VersR 1988, 286; OLG Frankfurt VersR 1993, 174 = ZFS 1993, 132; Grimm "AUB", 2. AufI, § 7 Rdn. 11).
  • OLG Frankfurt, 16.04.1992 - 16 U 107/91

    Anforderungen an die ärztliche Feststellung der Invalidität

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 33/99
    Damit mußte eine Verbindung hergestellt werden zwischen bestimmten Gesundheitsschädigungen und dem in Betracht kommenden Unfallereignis, das für sich gesehen für den Invaliditätseintritt ursächlich geworden ist (vgl. BGH VersR 1988, 286; OLG Frankfurt VersR 1993, 174 = ZFS 1993, 132; Grimm "AUB", 2. AufI, § 7 Rdn. 11).
  • OLG Frankfurt, 27.10.1995 - 10 U 290/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 33/99
    Die Regelung nimmt im Interesse einer rationellen arbeits- und kostensparenden Abwicklung Spätschäden vom Versicherungsschutz aus, wobei die Klausel weder überraschend ist noch eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers darstellt (vgl. OLG Frankfurt - 10 U 247/94 und 10 U 290/93; vgl. auch OLG Frankfurt ZFS 1993, 132).
  • OLG Hamm, 27.01.2006 - 20 U 156/05

    Voraussetzungen für Ansprüche auf Zahlung einer Invaliditätsentschädigung, von

    Darüber hinaus muss die ärztliche Feststellung die Aussage enthalten, dass das Unfallereignis für den Dauerschaden ursächlich ist; die Möglichkeit der Kausalität reicht nicht (Senat, Urteil vom 02.02.2001 - Az: 20 U 176/00, NVersZ 2001, 315; OLG Frankfurt, Urteil vom 12. Januar 2000, Az: 7 U 33/99, r+s 2003, 29; OLG Celle, Urteil vom 27. September 2001, Az: 8 U 2/01, r+s 2002, 260).
  • OLG Hamm, 16.02.2007 - 20 U 219/06

    Unfallversicherung: Ärztliche Feststellung der Invalidität - Einhaltung der

    Darüber hinaus muss die ärztliche Feststellung die Aussage enthalten, dass das Unfallereignis für den Dauerschaden ursächlich ist; die Möglichkeit der Kausalität reicht nicht (Senat, Urteil vom 02.02.2001 - Az: 20 U 176/00, NVersZ 2001, 315; OLG Frankfurt, Urteil vom 12. Januar 2000, Az: 7 U 33/99, r+s 2003, 29; OLG Celle, Urteil vom 27. September 2001, Az: 8 U 2/01, r+s 2002, 260).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2017 - 4 U 1/17

    Anforderungen an die ärztliche Invaliditätsfeststellung in der privaten

    Zur ärztlichen Feststellung gehört damit neben der Diagnose auch die Feststellung der Unfallbedingtheit der diagnostizierten Erkrankung (OLG Hamm, Urteil vom 02. Februar 2001 - 20 U 176/00 -, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 12. Januar 2000 - 7 U 33/99 -, juris).
  • LG Dortmund, 28.05.2009 - 2 O 353/08

    Ingangsetzung der Klagefrist i.F.d. Ablehnung von Ansprüchen aus einem

    Sie muss damit die ärztliche Aussage enthalten, dass das Unfallereignis für den Dauerschaden ursächlich ist, wobei die bloße Möglichkeit der Kausalität nicht ausreicht (OLG Hamm, r+s 2007, 74; MDR 2006, 1045; OLG Frankfurt, r+s 2003, 29).
  • LG Dortmund, 18.04.2012 - 2 O 423/09

    § 7 Abs. 1 S. 3 AUB 95 als prozessual nicht verzichtbare Anspruchsvoraussetzung;

    Sie muss damit die ärztliche Aussage enthalten, dass das Unfallereignis für den Dauerschaden ursächlich ist, wobei die bloße Möglichkeit der Kausalität nicht ausreicht (OLG Hamm r+s 2007, 74; MDR 2006, 1045; OLG Frankfurt, r+s 2003, 29).
  • LG Dortmund, 14.02.2008 - 2 O 362/07

    Bewertung des Risses einer Achillessehne beim Begehen einer leicht ansteigenden

    Darüber hinaus muss die ärztliche Feststellung die Aussage enthalten, dass das Unfallereignis für den Dauerschaden ursächlich ist, wobei die bloße Möglichkeit der Kausalität nicht ausreicht (vgl. OLG Hamm, a. a. O.; OLG Frankfurt/Main, r+s 2003, 29; OLG Celle, r+s 2002, 260).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2021 - 7 U 24/20

    Keine fristgerechte Invaliditätsfeststellung bei Zuordnung der Schäden zum

    So wie bei mehreren Unfällen, bei denen unklar ist, inwieweit der einzelne Unfall für den Eintritt der Invalidität ursächlich war, die ärztliche Feststellung auch dazu eine Aussage enthalten muss, inwieweit die Invalidität auf einen bestimmten Unfall zurückzuführen ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 12.01.2000 - 7 U 33/99 , VersR 2002, 1139), muss sich der Versicherungsnehmer dann, wenn er einen bestimmten Schaden einem von mehreren Unfällen über die Schadennummer und das Unfalldatum eindeutig zuordnet, auch daran festhalten lassen.
  • LG Dortmund, 23.02.2011 - 2 O 253/10

    Invaliditätsentschädigung durch die private Unfallversicherung beim Ausschluss

    Sie muss damit die ärztliche Aussage enthalten, dass das Unfallereignis für den Dauerschaden ursächlich ist, wobei die bloße Möglichkeit der Kausalität nicht ausreicht (OLG Hamm, r+s 2007, 74; MDR 2006, 1045; OLG Frankfurt, r+s 2003, 29).
  • LG Dortmund, 20.08.2009 - 2 O 230/09

    Achillessehnenriss, erhöhte Kraftanstrengung

    Um den bedingungsgemäßen Anforderungen zu genügen, muss eine ärztliche Invaliditätsfeststellung aber auch die Ursächlichkeit des behaupteten Unfallereignisses für den geltend gemachten Dauerschaden feststellen (BGH VersR 2007, 1114; OLG Hamm, NVersZ 2001, 315; OLG Frankfurt r + s 2003, 29; OLG Celle r + s 2002, 260; Kloth, Private Unfallversicherung, Seite 106).
  • LG Dortmund, 19.02.2009 - 2 O 370/08

    Wirksamkeit einer Fristenregelung unter Berücksichtigung des Transparenzgebotes

    Sie muss damit die ärztliche Aussage enthalten, dass das Unfallereignis für den Dauerschaden ursächlich ist, wobei die bloße Möglichkeit der Kausalität nicht ausreicht (OLG Hamm, r+s 2007, 74; MDR 2006, 1045; OLG Frankfurt, r+s 2003, 29).
  • BGH, 18.11.1999 - III ZB 40/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlender Unterschrift unter

  • LG Dortmund, 25.03.2009 - 2 O 351/08

    Eine schriftliche ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität als

  • LG Dortmund, 22.06.2011 - 2 O 432/10

    Anspruch auf Zahlung einer Invaliditätsentschädigung aus §§ 1 , 179 f. VVG a.F.

  • LG Dortmund, 07.07.2010 - 2 O 288/08
  • LG Dortmund, 10.05.2007 - 2 O 282/06

    Anforderungen an eine ärztliche Invaliditätsfeststellung i.R.d.

  • LG Dortmund, 12.03.2010 - 2 O 114/07

    Private Unfallversicherung, Ausschluß von Bandscheibenschäden, fristgerechte

  • LG Saarbrücken, 25.03.2011 - 14 O 327/10

    Unfallversicherung - Invaliditätsfeststellung nach Schädelhirntrauma

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4474
OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99 (https://dejure.org/2002,4474)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.01.2002 - 20 U 177/99 (https://dejure.org/2002,4474)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Januar 2002 - 20 U 177/99 (https://dejure.org/2002,4474)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Klageerhebung; Belehrung; Leistungsanspruch; Mahnbescheid; Prozesskostenhilfe; Gebäudeversicherer; Privathaftpflichtversicherer

  • Judicialis

    AHB § 10; ; VVG § 12 III; ; ZPO § 693 II

  • VersR (via Owlit)

    AHB § 10; VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 693 Abs. 2
    Klausel über Erfordernis einer fristwahrenden "Erhebung der Klage" in § 10 AHB ist unwirksam

  • rechtsportal.de

    AHB § 10; VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 693 Abs. 2
    Frist für die Geltendmachung von Versicherungsschutz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Deckungsklage - Belehrungspflicht über PKH-Möglichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 316
  • VersR 2002, 1139
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99
    Nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 1978, 313, 314; 1987, 39) handelt es sich bei der Belehrung i.S.d. § 12 Abs. 3 VVG zwar nicht um eine Rechtsmittel, sondern um eine Rechtsfolgenbelehrung.

    In seiner grundlegenden Entscheidung vom 01.10.1986 (VersR 1987 39 40) hat der BGH unter Hinweis auf Art. 3 Abs. 1 und 20 Abs. 1 GG und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hervorgehoben, die prozessuale Stellung von Bemittelten und Unbemittelten müsse weitgehend angeglichen werden.

  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 201/98

    Mitteilung über die Leistungseinstellung nach BB-BUZ

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (VersR 1990, 1344, r + s 1995, 1; NVersZ 2001, 548) ist eine Belehrung durch ausschließlichen Hinweis auf das Erfordernis einer fristgerechten Klageerhebung irreführend, weil der VN die Frist auch durch Anbringung eines einfacheren und kostengünstigeren Mahnbescheids wahren kann (ebenso OLG Köln VersR 1986, 1186; OLG Frankfurt MDR 2000, 583; Römer a.a.O. Rdn. 79 mit Ausnahme der Fälle, in denen die Belehrung einem empfangsbevollmächtigten Anwalt zugeht; a.A. OLG Celle MDR 1997, 552; LG Hannover VersR 1997, 562; offengelassen von BGH VersR 1999, 1530 unter 2 b).
  • OLG Hamm, 22.09.1998 - 7 U 4/98
    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99
    Durch Berufungsurteil des OLG Hamm (7 U 4/98) vom 22.09.1998 wurde verurteilt, an die Klägerin 100.000,00 DM nebst 4 % Zinsen, seit dem 08.11.1996 zu zahlen.
  • BGH, 14.02.2001 - VIII ZR 292/98

    Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99
    Im Laufe des vorliegenden - zwischenzeitlich nicht betriebenen - Deckungsrechtsstreits ist das im Haftpflichtprozeß ergangene Berufungsurteil vom BGH (VersR 2001, 856) aufgehoben und die Sache an den erkennenden Senat zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen worden (20 U 58/01 OLG Hamm).
  • OLG Hamm, 23.01.1997 - 27 U 217/96
    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (VersR 1990, 1344, r + s 1995, 1; NVersZ 2001, 548) ist eine Belehrung durch ausschließlichen Hinweis auf das Erfordernis einer fristgerechten Klageerhebung irreführend, weil der VN die Frist auch durch Anbringung eines einfacheren und kostengünstigeren Mahnbescheids wahren kann (ebenso OLG Köln VersR 1986, 1186; OLG Frankfurt MDR 2000, 583; Römer a.a.O. Rdn. 79 mit Ausnahme der Fälle, in denen die Belehrung einem empfangsbevollmächtigten Anwalt zugeht; a.A. OLG Celle MDR 1997, 552; LG Hannover VersR 1997, 562; offengelassen von BGH VersR 1999, 1530 unter 2 b).
  • BGH, 25.01.1978 - IV ZR 122/76

    Freiwerden einer Versicherung von ihrer Leistungspflicht - Für die Geltenmachung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99
    Nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 1978, 313, 314; 1987, 39) handelt es sich bei der Belehrung i.S.d. § 12 Abs. 3 VVG zwar nicht um eine Rechtsmittel, sondern um eine Rechtsfolgenbelehrung.
  • BGH, 08.11.2000 - IV ZR 298/99

    Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99
    Da dieser Rechtsstreit von der Klägerin ausschließlich als Deckungsprozeß aus übergegangenem Recht geführt worden ist, bestand für den Senat keine Veranlassung, auf die im grundlegenden Urteil des BGH vom 08.11.2000 zum Regreßverzicht des Gebäudefeuerversicherers in Fällen durch einfache Fahrlässigkeit des Mieters verursachter Brandschäden (VersR 2001, 94) aufgeworfene Frage einzugehen, ob und ggfs. inwieweit nach Regulierung des Schadens ein Ausgleich zwischen dem Feuerversicherer (des Vermieters) und dem Haftpflichtversicherer (des Mieters) in Betracht kommen könnte.
  • OLG Hamm, 04.05.2001 - 20 U 199/00

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Versäumung der Klagefrist - Belehrung -

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (VersR 1990, 1344, r + s 1995, 1; NVersZ 2001, 548) ist eine Belehrung durch ausschließlichen Hinweis auf das Erfordernis einer fristgerechten Klageerhebung irreführend, weil der VN die Frist auch durch Anbringung eines einfacheren und kostengünstigeren Mahnbescheids wahren kann (ebenso OLG Köln VersR 1986, 1186; OLG Frankfurt MDR 2000, 583; Römer a.a.O. Rdn. 79 mit Ausnahme der Fälle, in denen die Belehrung einem empfangsbevollmächtigten Anwalt zugeht; a.A. OLG Celle MDR 1997, 552; LG Hannover VersR 1997, 562; offengelassen von BGH VersR 1999, 1530 unter 2 b).
  • OLG Frankfurt, 06.09.1999 - 3 W 36/99

    Wahrung der Klagefrist durch Mahnbescheidsantrag; Anforderungen an die Belehrung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (VersR 1990, 1344, r + s 1995, 1; NVersZ 2001, 548) ist eine Belehrung durch ausschließlichen Hinweis auf das Erfordernis einer fristgerechten Klageerhebung irreführend, weil der VN die Frist auch durch Anbringung eines einfacheren und kostengünstigeren Mahnbescheids wahren kann (ebenso OLG Köln VersR 1986, 1186; OLG Frankfurt MDR 2000, 583; Römer a.a.O. Rdn. 79 mit Ausnahme der Fälle, in denen die Belehrung einem empfangsbevollmächtigten Anwalt zugeht; a.A. OLG Celle MDR 1997, 552; LG Hannover VersR 1997, 562; offengelassen von BGH VersR 1999, 1530 unter 2 b).
  • OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 58/01

    Demnächst erfolgte Zustellung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99
    Im Laufe des vorliegenden - zwischenzeitlich nicht betriebenen - Deckungsrechtsstreits ist das im Haftpflichtprozeß ergangene Berufungsurteil vom BGH (VersR 2001, 856) aufgehoben und die Sache an den erkennenden Senat zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen worden (20 U 58/01 OLG Hamm).
  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 116/99

    Belehrung des Versicherers ; Verlust des Versicherungsschutzes ; Zahlung nach

  • OLG Hamm, 30.01.1991 - 20 U 263/90
  • OLG Hamm, 12.01.1990 - 20 U 189/89

    Rücktritt des Versicherers von einem Versicherungsverhältnis wegen der Verletzung

  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 17/88

    Ablehnung; Leistung; Klageweg; Erklärungsinhalt

  • LG Hannover, 16.01.1996 - 18 O 202/95
  • OLG Köln, 26.09.1985 - 5 U 79/85

    Belehrung; Versicherungsnehmer; Frist; Klage ; Abweisung der Klage wegen

  • OLG Hamm, 15.04.1994 - 20 W 9/94

    Anwendbarkeit der Vorschriften über die Pflichtversicherung; Inkrafttreten des §

  • OLG Hamm, 29.11.1985 - 20 U 124/85
  • BGH, 05.02.2003 - IV ZR 44/02

    Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung:

    Das ist deshalb irreführend, weil auch der (kostengünstigere) Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides oder ein Antrag auf Prozeßkostenhilfe für die gerichtliche Geltendmachung genügen können (vgl. dazu OLG Hamm VersR 2002, 1139, 1140 m.w.N.; Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 12 Rdn. 79).
  • OLG Schleswig, 16.02.2006 - 16 U 25/05

    Deckungsprozess gegen die Hausratversicherung: Inhaltsanforderungen an die

    In der nach § 12 Abs. 3 VVG vorzunehmenden Belehrung des Versicherungsnehmers über die Ausschlussfrist, innerhalb derer er seinen Leistungsanspruch geltend machen muss, braucht der Versicherer nicht auf die Möglichkeit eines Prozesskostenhilfegesuchs hinzuweisen (Abweichung von OLG Hamm VersR 2002, 1139).

    b) Allerdings hat das Oberlandesgericht Hamm nunmehr auch den Hinweis auf die Möglichkeit der Anbringung eines Prozesskostenhilfegesuchs als Inhalt der Belehrung nach § 12 Abs. 3 S. 2 VVG für geboten gehalten (OLG Hamm, VersR 2002, 1139, 1140).

  • BGH, 11.01.2006 - IV ZR 297/03

    Anforderungen an die Belehrung des Versicherungsnehmers über den Ablauf der

    Denn die ordnungsgemäße Belehrung ist formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für den Beginn des Fristlaufs (vgl. für die ähnliche Problematik einer Belehrung nach § 39 VVG: Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 39 Rdn. 21 m.w.N.; Gruber und Riedler in BK, VVG § 12 Rdn. 69 und § 39 Rdn. 34 ff.; OLG Hamm VersR 2002, 1139 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 04.07.2005 - 5 W 151/05

    Zur Entschädigung aus einer Geschäftsinhaltsversicherung wegen eines in einer

    Eine solche Belehrung sei irreführend, weil auch der kostengünstigere Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides "oder ein Antrag auf Prozesskostenhilfe" für die gerichtliche Geltendmachung genügen können (vgl. auch OLG Hamm, VersR 2002, 1139, 1140).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 19 U 53/06

    Geltendmachung einer nachträglichen Veränderung des Gesundheitszustandes im

    Zu keinem abweichenden Ergebnis führt, dass sich die Beklagte auf die einschlägige Bestimmung des Versicherungsvertrages zur Ausschlussfrist (§ 3 Nr. 6, 7) gem. § 15 a VVG nicht berufen kann, da diese zum Nachteil des Klägers von § 12 Abs. 3 VVG abweicht (BGH NJW-RR 1991, 350; OLG Hamm VersR 2002, 1139); die Bestimmung formuliert nämlich, der Versicherungsnehmer habe Klage zu erheben, während § 12 Abs. 3 VVG die gerichtliche Geltendmachung ausreichen lässt.
  • OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 58/01

    Regreßverzicht des Gebäudefeuerversicherers für Fälle leichter Fahrlässigkeit des

    Diese Frage, mit der sich der Senat in dem Verfahren 20 U 177/99 zu befassen hat, ist jedoch nicht Gegenstand der vorliegenden Entscheidung.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 08.02.2002 - 10 U 293/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5423
OLG Koblenz, 08.02.2002 - 10 U 293/01 (https://dejure.org/2002,5423)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.02.2002 - 10 U 293/01 (https://dejure.org/2002,5423)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Februar 2002 - 10 U 293/01 (https://dejure.org/2002,5423)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unfallversicherung; Arbeitsunfähigkeit; Bankkauffrau; Hausfrau

  • Judicialis

    AUB 94 § 7 III 1

  • VersR (via Owlit)

    AUB 94 § 7 III Nr. 1
    Arbeitsunfähigkeit einer Hausfrau mit zusätzlichen verwaltenden Tätigkeiten L

  • rechtsportal.de

    AUB 94 § 7 Abs. 3 S. 1
    Unfallversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Unfallversicherung: Maßstab der Arbeitsunfähigkeit einer früher als Bankkauffrau tätigen Hausfrau und Immobilienverwalterin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1139 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 16.12.2020 - 5 U 39/20

    1. Der erforderliche Nachweis eines Unfallereignisses ist nicht geführt, wenn

    Eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit der versicherten Person liegt vor, wenn diese ganz oder teilweise außerstande ist, ihre zum Unfallzeitpunkt ausgeübte (oder beabsichtigte) Berufstätigkeit wahrzunehmen; Grundlage dieser Beurteilung ist, sofern - wie hier - vorhanden, die konkrete berufliche Tätigkeit des Klägers (Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG 31. Aufl., Ziff. 2 AUB 2014 Rn. 60; Mangen, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl., § 47 Rn. 204; Grimm/Kloth, Unfallversicherung 6. Aufl., Ziff. 2. Rn. 153; vgl. auch OLG Koblenz, RuS 2003, 30).
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