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   OLG Köln, 08.04.2003 - 3 U 146/02   

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https://dejure.org/2003,11908
OLG Köln, 08.04.2003 - 3 U 146/02 (https://dejure.org/2003,11908)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.04.2003 - 3 U 146/02 (https://dejure.org/2003,11908)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. April 2003 - 3 U 146/02 (https://dejure.org/2003,11908)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen des Verlustes einer Express-Sendung; Zustandekommen eines Frachtvertrages mit der Einlieferung eines Express-Briefes; Zulässigkeit eines Haftungsausschlusses für Verbotsgut; Zurechnung eines Mitverschuldens des Absenders

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 449 Abs. 2
    Unwirksamkeit des Haftungsausschlusses der Deutschen Post AG für den Verlust von ausgeschlossenen Sendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1148
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.07.2002 - X ZR 250/00

    Zur Haftung der Deutschen Post AG bei Verlust von Wertsendungen

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2003 - 3 U 146/02
    Wie der BGH in seinem Urteil vom 16.07.2002 - X ZR 250/00 - ausgeführt hat, lässt sich die Annahme einer Mitverursachung durch den Geschädigten in solchen Fällen aus dem allgemeinen Rechtsgedanken herleiten, dass den Schaden mitverursacht, wer gefährdete oder schadensanfällige Rechtsgüter leichtfertig erhöhten Risiken aussetzt und auf diese Weise überflüssige Gefahrenlagen schafft.
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 158/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2003 - 3 U 146/02
    Die allgemeinen Rechtssprechungsgrundsätze zur sekundären Darlegungslast sind auch auf die Beklagte als Massengutfrachtführer anwendbar (für Paketdienstunternehmen BGH Urteil vom 15.11.2001 - I ZR 158/99 - MDR 2002, 956).
  • LG Bonn, 26.09.2002 - 14 O 69/02

    Schadensersatzanspruch wegen des Abhandenkommens einer eingelieferten Sendung

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2003 - 3 U 146/02
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26. September 2002 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 14 O 69/02 - teilweise abgeändert.
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 123/03

    Zustandekommen eines Beförderungsvertrages mit der Deutschen Post über die

    Das Berufungsgericht hat der im ersten Rechtszug erfolglosen Klage in Höhe von 4.933,33 EUR stattgegeben und die Berufung der Klägerin im Übrigen zurückgewiesen (OLG Köln VersR 2003, 1148).
  • OLG Köln, 24.05.2005 - 3 U 195/04

    Transportrecht - Verspätete Zustellung einer Expresssendung (Angebotsunterlagen)

    Zum Einen hat die Beklagte sich hinsichtlich des konkreten Geschehensablaufs in Bezug auf die Entgegennahme und Beförderung des Express-Briefs darauf beschränkt, lediglich in allgemeiner Form anzugeben, dass dieser Ablauf im Einzelnen nicht mehr nachvollziehbar sei; schon nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast ist daher ein qualifiziertes Verschulden der Beklagten zu vermuten (vgl. Senat, Urt. v.8.4.2003, 3 U 146/02, VersR 2003, 1148, 1149).
  • LG Bonn, 21.10.2003 - 11 S 6/03

    Unwirksamkeit der AGB der Deutschen Post AG über den Umgang mit so genannten

    Im hier betroffenen gewerblichen Bereich spricht nach der Lebenserfahrung eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass an den Kunden die in zeitnahen Handelsrechnungen ausgewiesenen und berechneten Waren tatsächlich versandt worden sind (OLG Köln, Urteile v. 08.04.03 - 3 U 146/02 und 05.08.03 - 3 U 28/03).

    Die Kammer hat die Revision zugelassen, wie dies auch in den Urteilen des OLG Köln (Urteile v. 08.04.03 - 3 U 146/02, 08.07.03 - 3 U 20/03, 05.08.03 - 3 U 28/03) erfolgt ist.

  • LG Düsseldorf, 20.10.2005 - 31 O 4/04

    Schadensersatz gegen Transportführer bei Paketverlust; Beweislast bei Verletzung

    (vgl. OLG Köln, VersR 2003, 1148).
  • LG Düsseldorf, 09.06.2011 - 31 O 48/10

    Schadensersatzansprüche wegen eines Transportschadensfalles; Überlassung der

    (vgl. OLG Köln, VersR 2003, 1148; vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.6.2004, Az.: 18 U 237/03).
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