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   OLG Frankfurt, 13.11.2002 - 7 U 31/02   

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https://dejure.org/2002,14991
OLG Frankfurt, 13.11.2002 - 7 U 31/02 (https://dejure.org/2002,14991)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.11.2002 - 7 U 31/02 (https://dejure.org/2002,14991)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. November 2002 - 7 U 31/02 (https://dejure.org/2002,14991)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16 Abs. 1 S. 3; VVG § 79
    Reichweite eines vereinbarten Risikoausschlusses für Wirbelsäulenerkrankungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Wirbelsäulenerkrankung nicht versichert" - Risikoausschluss umfasst auch "psychische Fehlverarbeitung" eines Wirbelsäulenleidens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 16 Abs. 1 Nr. 3 § 79 Abs. 1
    Umfang eines Risikoausschlusses in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1384
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 16.11.2012 - 20 U 15/11

    Pflicht des Antragstellers in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur

    Kenntnis von einer psychischen Störung kann nur dann angenommen werden, wenn der Versicherungsnehmer die aufgetretenen Symptome von sich aus, ohne ärztliche Diagnose, als angabepflichtige Gesundheitsstörung und nicht nur als eine bloße Befindlichkeitsstörung erkannt hat (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2003, 1384; OLG Saarbrücken, VersR 2004, 1444; Voit/Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. Aufl., Rz. M 38).
  • OLG Köln, 14.09.2012 - 20 U 64/12

    Reichweite einer Ausschlussklausel

    Diese Zweckrichtung zwingt zugleich zu der Annahme, dass beim Zusammentreffen einer ausgeschlossenen mit einer nicht ausgeschlossenen Ursache regelmäßig der Ausschluss durchgreift; es reicht mithin aus, wenn die ausgeschlossene Ursache mitursächlich für den Leistungsfall ist (OLG Koblenz, VersR 1990, 768; OLG Frankfurt, VersR 2003, 1384; OLG Stuttgart, VersR 2003, 1385 [die gegen diese Entscheidung eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 18. Juni 2003 - IV ZR 299/02 - zurückgewiesen]; OLG Köln - 5. Zivilsenat -, Beschl. v. 12. November 2006 - 5 W 42/06 - anders für eine deutlich im Wortlaut abweichende, auf einen unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang abstellende Ausschlussklausel: OLG Karlsruhe, VersR 2006, 1348).
  • LG Dortmund, 26.01.2006 - 2 O 560/04

    Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen

    Denn wenn eine ausgeschlossene Ursache mit anderen nicht ausgeschlossenen zusammentrifft und beide den Versicherungsfall herbeigeführt haben, setzt sich der Ausschluss durch, weil durch die Risikobegrenzung verhindert werden soll, dass ein Versicherer ein von vorneherein erhöhtes Risiko auf Kosten der versicherten Gemeinschaft übernehmen muss (OLG Stuttgart, VersR 2003, 1385; OLG Frankfurt, VersR 2003, 1384; OLG Köln, VersR 1998, 353).
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