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   OLG Hamm, 22.03.2002 - 30 U 183/01   

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https://dejure.org/2002,3140
OLG Hamm, 22.03.2002 - 30 U 183/01 (https://dejure.org/2002,3140)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.03.2002 - 30 U 183/01 (https://dejure.org/2002,3140)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. März 2002 - 30 U 183/01 (https://dejure.org/2002,3140)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB a. F. § 209 Abs. 2 Nr. 1; ZPO a. F. § 693 Abs. 2
    Zustellung des Mahnbescheids mehr als vier Monate nach Antragstellung noch "demnächst" i. S. d. § 693 Abs. 2 ZPO

  • rechtsportal.de

    Verjährungsunterbrechung (nach neuem Recht: Hemmung) durch Mahnbescheid-Antrag mit Zustellung "demnächst"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Nachfragen wegen fristwahrender Zustellung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verjährungsunterbrechung (nach neuem Recht: Hemmung) durch Mahnbescheid-Antrag mit Zustellung "demnächst"

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährungsunterbrechung durch demnächst erfolgende Zustellung (IBR 2002, 528)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1508
  • MDR 2002, 1211
  • NZM 2002, 562
  • ZMR 2002, 912
  • VersR 2003, 346
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2002 - 30 U 183/01
    Eine absolute zeitliche Grenze, nach der eine Zustellung unabhängig von einer Verantwortlichkeit des Antragstellers nicht mehr als demnächst anzusehen wäre, ist dabei nicht anzunehmen (BGH NJW 1993, 2614, 2615; BGHZ 145, 358, 362; einschränkend nun Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 167 Rn. 12).

    Maßgebend ist vielmehr der in der neueren Rechtsprechung des BGH vertiefte Grundsatz, daß ein auf vermeidbare Verzögerungen im Geschäftsablauf des Gerichts zurückzuführende Zeitraum dem Antragsteller/Kläger nicht angelastet werden darf (BGHZ 145, 358, 362; BGH NJW 2000, 2282 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 116/99

    Demnächst erfolgte Zustellung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2002 - 30 U 183/01
    Eine schuldhaft verursachte Verzögerung darf dabei nur gering sein, wobei die Grenze der Geringfügigkeit regelmäßig bei einer Überschreitung von maximal 14 Tagen anzusiedeln ist (BGH NJW 2000, 2282).

    Maßgebend ist vielmehr der in der neueren Rechtsprechung des BGH vertiefte Grundsatz, daß ein auf vermeidbare Verzögerungen im Geschäftsablauf des Gerichts zurückzuführende Zeitraum dem Antragsteller/Kläger nicht angelastet werden darf (BGHZ 145, 358, 362; BGH NJW 2000, 2282 jeweils m.w.N.).

  • OLG Hamm, 21.01.1998 - 20 U 144/97

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Zustellungsversehen des Gerichts

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2002 - 30 U 183/01
    Soweit der 20. Zivilsenat des OLG Hamm (NJW-RR 1998, 1104) eine Nachfragepflicht auch bei einem bezahlten Vorschuß bejaht und eine fristwahrende Rückwirkung der Zustellung für den Fall verneint, daß eine ausgebliebene Zustellung deutlich länger als vier Wochen untätig hingenommen worden ist, vermag der Senat dem für den hier zu entscheidenden Fall nicht zu folgen.
  • BGH, 22.06.1993 - VI ZR 190/92

    Kenntnis anspruchsbegründender Tatsachen bei möglicher Notwehr- oder

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2002 - 30 U 183/01
    Eine absolute zeitliche Grenze, nach der eine Zustellung unabhängig von einer Verantwortlichkeit des Antragstellers nicht mehr als demnächst anzusehen wäre, ist dabei nicht anzunehmen (BGH NJW 1993, 2614, 2615; BGHZ 145, 358, 362; einschränkend nun Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 167 Rn. 12).
  • BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76

    Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2002 - 30 U 183/01
    Der BGH (NJW 1978, 215, 216) hat zwar bei einer fehlenden Zahlungsaufforderung eine Untätigkeit von nahezu zwei Monaten als in der Regel zu lang angesehen.
  • BGH, 11.04.1984 - VIII ARZ 16/83

    Anspruchsverlust bei vorauszahlungsunabhängiger Umlage

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2002 - 30 U 183/01
    Der Tatbestand der Verwirkung setzt neben dem "Zeitmoment" das "Umstandsmoment" voraus (BGH NJW-RR 1995, 101; BGHZ 105, 290; 91, 62).
  • BGH, 08.05.1996 - XII ZR 8/95

    Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs in einem Mahnbescheid

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2002 - 30 U 183/01
    Der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit, auf den § 696 Abs. 3 ZPO a.F. bei alsbaldiger Abgabe zurückwirkt, ist für die Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung des Mahnbescheides ohne Bedeutung (BGH NJW 1996, 2152; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 209 Rn. 16).
  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87

    Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2002 - 30 U 183/01
    Der Tatbestand der Verwirkung setzt neben dem "Zeitmoment" das "Umstandsmoment" voraus (BGH NJW-RR 1995, 101; BGHZ 105, 290; 91, 62).
  • BGH, 01.03.1999 - II ZR 205/98

    Frist für die Erhebung einer Feststellungsklage wegen Fortbestehens der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2002 - 30 U 183/01
    Zum Zeitablauf müssen besondere Umstände - sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch im Verhalten des Verpflichteten - hinzukommen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen, weil er sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BGH WM 1999, 796; Erman/Werner, BGB, 10. Aufl., § 242 Rn. 84).
  • LG Aachen, 18.05.1988 - 7 S 92/88
    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2002 - 30 U 183/01
    Insoweit ist anerkannt, daß die mehrmonatige Zahlung eines beanspruchten Erhöhungsbetrages zu einer konkludenten Abrede über den erhöhten Mietzins führt (BGH WuM 1998, 100, 102; LG Berlin ZMR 1987, 269, 270; LG Aachen WuM 1988, 280; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III Rn. 208).
  • BGH, 08.10.1997 - VIII ZR 373/96

    Bindung der Verpflichtung des Eigentümers einer Mietwohnung zur Begrenzung von

  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

    Dann liegt die weitere Verantwortung für den ordnungsgemäßen Gang des Zustellungsverfahrens ausschließlich in den Händen des Gerichts (vgl. dazu auch OLG Hamm VersR 2003, 346, 347; OLG Bamberg OLGR 1997, 269 f.; OLG Stuttgart VersR 1980, 157 f.), dessen Geschäftsgang der Kläger und sein Prozessbevollmächtigter nicht unmittelbar beeinflussen können.
  • LG München I, 13.10.2016 - 36 S 21933/15

    Klagezustellung kann nach über sechs Monaten noch "demnächst" sein!

    Von einer gesonderten Hinweispflicht auf die erfolgte Einzahlung ist dort nicht die Rede (ebenfalls nur auf die Einzahlung abstellend, OLG Bamberg, OLGR 1997, 2159 ff.; OLG Hamm, NZM 2002, 562).

    hier, wo der die Verzögerung der Zustellung verursachende Fehler allein im Verantwortungsbereich des Gerichts liegt, bei einem Zeitraum von unter 6 Monaten (gerechnet ab Ablauf der Anfechtungsfrist) noch nicht überschritten (so auch OLG Hamm bei Verzögerung von nicht mehr als 6 Monaten, NZM 2002, 562).

  • OLG Hamm, 24.11.2004 - 20 U 115/04

    Leistung um den Umfang von Leistungen wegen Berufsunfähigkeit; Leistungsfreiheit

    Der von dem 30. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm vertretenen Gegenauffassung (Urt. v. 22.03.2002 - 30 U 183/01, VersR 2003, 346 unter II 2 b bb = NJW-RR 2002, 1508; wohl ähnlich OLG Stuttgart, Urt. v. 11.05.1979 - 2 U 20/79, VersR 1980, 157; vgl. ferner OLG Bamberg, Urt. v. 25.09.1997 - 1 U 202/96, OLGR Bamberg 1997, 269; OLG Frankfurt, Urt. v. 13.01.1999 - 7 U 247/97, NVersZ 2000, 429) vermag sich der erkennende Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02

    Wohnungseigentum: Verspätete Einzahlung eines Kostenvorschusses im

    Die Anforderung des Vorschusses durch das Gericht erweist sich hier somit als vermeidbare Verzögerung im Geschäftsablauf; eine solche geht nicht zu Lasten der Beteiligten zu 1) als Antragstellerin (vgl. etwa BGH NJW 1984, 242; MDR 2000, 897; NJW 2001, 885, 887; OLG Köln ZMR 01, 661, 662; OLG Hamm NZM 2002, 562).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 115/01

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei unaufgeforderter Einzahlung

    "Demnächst" zugestellt im Sinne des § 270 Abs. 3 ZPO ist die Klage nur dann nicht, wenn der Kläger durch nachlässiges Verhalten zu einer nicht nur ganz geringfügigen Verzögerung der Zustellung beigetragen hat (vgl. z.B. BGH NJW 1992, 1820, 2000, 2282 und 2001, 885, 887 sowie OLG Hamm NZM 2002, 562).
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