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   OLG Koblenz, 26.09.2002 - 5 U 202/02   

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OLG Koblenz, 26.09.2002 - 5 U 202/02 (https://dejure.org/2002,3440)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.09.2002 - 5 U 202/02 (https://dejure.org/2002,3440)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. September 2002 - 5 U 202/02 (https://dejure.org/2002,3440)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 661 a; BGB § 762; EuGVÜ Art. 18 S. 1; EuGVÜ Art. 5 Nr. 1; EuGVÜ Art. 5 Nr. 3; EuGVÜ Art. 13 Abs. 1 Nr. 3
    Haftung eines niederländischen Unternehmens für eine in Deutschland gegebene Gewinnzusage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Gewinnmitteilung; Zulässigkeit der Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im Berufungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1359
  • VersR 2003, 377
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 23 U 30/02

    Internationale Zuständigkeit für die auf eine Gewinnzusage gestützte Klage gegen

    Da bei der Ermittlung des Handlungsortes bloße Vorbereitungshandlungen außer Betracht bleiben (Palandt-Heldrich, 61. A. 2002, Art. 40 EGBGB, Rn. 3), ist als maßgeblicher Handlungsort derjenige anzusehen, wo die Gewinnmitteilung bestimmungsgemäß empfangen wurde (OLG Dresden a.A. Lorenz, NJW 2002, S. 3305, 3308 und ihm folgend OLG Koblenz, MDR 2002, S. 1359, die jedoch - mit anderer Begründung - ebenfalls zur Anwendbarkeit deutschen materiellen Rechts gelangen), im vorliegenden Fall Limburg.

    (in voller Höhe) erhalten (Palandt-Sprau, BGB, 61. A. 2002, § 661a, Rn. 2; OLG Koblenz, MDR 2002, S. 1359; Lorenz, NJW 2002, S. 3305, 3306).

    Den (kaum zu führenden) Nachweis, dass der Verbraucher auch subjektiv an einen solchen Gewinn glaubte, hat der Gesetzgeber ihm - ausgehend von Wortlaut und Sinn der Regelung - gerade nicht abverlangt (OLG Koblenz, MDR 2002, S. 1359; Lorenz, NJW 2002, S. 3305, 3306).

    Um als Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam einbezogen zu werden, wäre aber ein höheres Maß an Deutlichkeit nötig gewesen (dazu OLG Koblenz, MDR 2002, S. 1359 m.w.N.), unabhängig von der Frage, ob diese Bedingungen dann einer Inhaltskontrolle standhielten (dazu Lorenz, IPRax 2002, S. 192, 196 m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 23.06.2004 - 1 U 578/03

    Voraussetzungen einer Gewinnzusage

    Die Parteien haben ihrem Vortrag übereinstimmend deutsches Recht zugrunde gelegt ( wegen der Anwendbarkeit deutschen materiellen Privatrechts vgl. im Übrigen BGH NJW 2003, 426, 428 sowie OLG Koblenz MDR 2002, 1359 ) .

    Maßgebend ist unter Berücksichtigung der verbraucherfreundlichen Zielsetzung und des Sanktionscharakters des quasideliktischen Anspruchs , der die unlautere Werbung mittels Vortäuschung scheinbarer Gewinne unterbinden will , ob die Mitteilung abstrakt geeignet ist , bei einem durchschnittlichen Verbraucher den Eindruck eines bereits gewonnenen Preises zu erwecken ( BGHZ 153, 82, 84 ff. ; OLG Koblenz MDR 2002, 1359 ; OLG Hamm MDR 2003, 17 , Saarl.

    In Rechtsprechung und Schrifttum besteht Einvernehmen , dass versteckte Hinweise, insbesondere in AGB , durch welche die Gewinnzusage relativiert wird , außer Betracht zu bleiben haben , sofern die Einschränkungen sich nicht dem objektiven Empfängerhorizont aufdrängen , ( vgl. OLG Hamm MDR 2003, 17 ; OLG Koblenz VersR 2003, 377 ; OLG Dresden OLG-NL 2002, 99 ; Palandt - Sprau , BGB , 63. Aufl. Rdn. 2 zu § 661 a ; Bamberger / Roth a.a.O. Rdn. 2 ; Lorenz NJW 2000, 3306 ).

  • LG Oldenburg, 04.07.2003 - 6 O 3211/02
    Eine Gewinnzusage ist anzunehmen, wenn die Mitteilung abstrakt geeignet ist, bei einem durchschnittlichen Verbraucher den Eindruck eines bereits gewonnenen Preises zu erwecken (vgl. OLG Koblenz, VersR 2003, 377, 378; LG Potsdam, VersR 2003, 378, 379; Palandt-Sprau, 62. Aufl., § 661 a BGB, Rn. 2; Lorenz, NJW 2000, 3305, 3306).

    Denn abgesehen davon, daß sie - zusammenbetrachtet mit den sonstigen Texten auf Vor- und Rückseite der Mitteilungen - dem Klarheitsgebot des § 5 AGBG nicht genügen (vgl. auch OLG Koblenz, VersR 2003, 377, 378), ist jedenfalls die Klausel, nach der die Gewinnnummer für den Bargeld-Gewinn mehrfach vergeben wurde, der Gewinn im Falle des Eingehens mehrerer Bargeld-Gewinn-Anforderungen mit der Gewinnnummer durch die Anzahl der eingehenden Anforderungen aufgeteilt werde und Gewinne unter 5,- DM aus Kostengründen nicht ausgekehrt werden, wegen § 3 AGBG nicht inhaltlicher Bestandteil des Schuldverhältnisses geworden und zumindest nach § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.

    Letztlich entscheidet indessen nach § 661 a BGB auch bei Berücksichtigung des Gehaltes der Gewinn-Bedingungen der bereits beschriebene Gesamteindruck der an die Klägerin gerichteten Sendung (vgl. LG Hannover, Nds. Rpfl. 2003, 70, 72; OLG Koblenz, VersR 2003, 377, 378), so daß selbst die Frage des Eingreifens der §§ 3, 5, 9 AGBG keiner abschließenden Entscheidung bedarf.

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2004 - 7 U 170/02

    Gewinnzusage: Auslegung einer Mitteilung über die Teilnahme an einer Lotterie

    Im Hinblick auf Sinn und Zweck der Vorschrift und das mit ihr verfolgte Ziel kommt es aber nicht darauf an, wie ein besonders misstrauischer und aufgeklärter Verbraucher die Zusendung verstanden hätte, wie zwischenzeitlich allgemein anerkannt ist (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 19.02.2002, OLGR Frankfurt 2002, 168, 170 = MDR 2002, 1023; OLG Saarbrücken, Urt. v. 27.08.2002, OLGR Saarbrücken 2003, 55, 60; OLG Braunschweig, Urt. v. 09.09.2002, OLGR Braunschweig 2003, 47, 49; OLG Koblenz, Urt. v. 26.09.2002, OLGR Koblenz 2003, 25, 26 = VersR 2003, 377, 378; OLG Hamm, Urt. v. 25.11.2002, OLGR Hamm 2003, 78, 81 jeweils m. w. N.).

    Deshalb ist die Unverbindlichkeit solcher Einschränkungen einer Gewinnaussage allgemein anerkannt (OLG Dresden, Urt. v. 19.12.2001, OLGR Dresden 2002, 281, 284; OLG Frankfurt, Urt. v. 19.02.2002, OLGR Frankfurt 2002, 168, 170 = MDR 2002, 1023; OLG Braunschweig, Urt. v. 09.09.2002, OLGR Braunschweig 2003, 47, 49; OLG Hamm, Urt. v. 25.11.2002, OLGR Hamm 2003, 78, 81; OLG Oldenburg, Urt. v. 07.03.2003, OLGR Oldenburg 2003, 165, 166 = NJW-RR 2003, 1564; vgl. auch OLG Koblenz, Urt. v. 26.09.2002, OLGR Koblenz 2003, 25, 26 = VersR 2003, 377, 378).

  • OLG Stuttgart, 21.01.2004 - 4 U 171/03

    Gewinnzusage: Zustellung einer Gewinnanforderung mit Auswahlrecht; Überprüfung

    Es kommt also darauf an, ob die Mitteilung objektiv geeignet ist, bei einem durchschnittlichen Verbraucher den Eindruck eines bereits gewonnenen Preises zu erwecken (OLG Celle, Beschluss vom 06.12.2002, 8 W 273/02; OLG Koblenz, Urteil vom 26.09.2002, 5 U 202/02, OLGR Koblenz 2003, 25 = MDR 2002, 1359 = VersR 2003, 377; OLG Schleswig, Beschluss vom 25.07.2003, 14 W 40/03; OLG Stuttgart, Urteil vom 25.11.2002, 6 U 135/02, OLGR Stuttgart 2003, 124 [128f]; Lorenz NJW 2000, 3305 [3306]; Timme JuS 2003, 638 [641]; Palandt-Sprau, BGB, 63. Aufl. 2004, § 661a Rdnr. 2).

    Im Übrigen wäre aufgrund der versteckten Stelle und des Kleindrucks sowie des Schriftbildes - keine Absätze oder sonstige Unterbrechungen - davon auszugehen, dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen schon nicht wirksam einbezogen sind und in Widerspruch zu den vorigen Aussagen stehen, weshalb diese nach den auf diesen Fall noch anzuwendenden §§ 2, 5 AGBGB außer Betracht bleiben müssen (OLG Koblenz, Urteil vom 26.06.2002, 5 U 202/02, OLGR Koblenz 2003, 25 = MDR 2002, 1359 = VersR 2003, 377; zu Gewinnregeln an anderer Stelle OLG Oldenburg, Urteil vom 07.03.2003, 6 U 173/02, OLGR Oldenburg 2003, 165).

  • OLG Stuttgart, 01.03.2004 - 6 U 195/03

    Gewinnzusage: Wirksamkeit einer Bedingung zur fristgerechten Abrufung eines

    Es genügt, dass der Unternehmer "durch die Gestaltung der Zusendung" den Eindruck erweckt, der Empfänger habe gewonnen, und dieser Eindruck nach einem generell-abstrakten Maßstab bei einem durchschnittlichen Leser auch so ankommt (vgl. Lorenz, NJW 2000, 3305 [3306]; Palandt/Sprau, § 661a BGB Rz. 2; OLG Hamm v. 28.10.2002 - 22 U 72/02, MDR 2003, 17; OLG Koblenz v. 26.9.2002 - 5 U 202/02, MDR 2002, 1359).

    Sie gestaltet - zur Kundenwerbung - das Anschreiben so, dass möglichst alle Empfänger meinen, gerade sie hätten 55.555 Euro gewonnen, welche aber nicht ausgezahlt werden sollen; eben dieses Vorgehen will § 661a BGB verhindern (vgl. BGH v. 28.11.2002 - III ZR 102/02, BGHZ 153, 82 = MDR 2003, 348 = BGHReport 2003, 248; OLG Koblenz v. 26.9.2002 - 5 U 202/02, OLGReport Koblenz 2003, 25 = MDR 2002, 1359; OLG Hamm RiW 2003, 78).

  • LG Osnabrück, 06.08.2004 - 4 O 260/04

    Gewinnzusage, AGB

    Dabei genügt es, dass der Eindruck eines Gewinnes erweckt wird, d.h., dass der Empfänger bei objektiver Betrachtung die Mitteilung auf Grund ihres Inhaltes dahin verstehen muss, er werde einen ihm zuerkannten Preis erhalten (OLG Saarbrücken, OLG Report 2003, S. 55 ff. (60); OLG Koblenz VersR 2003, 377 ff.; OLG Oldenburg, 5 U 122/02, Palandt-Sprau, § 661 a Rndz.

    Die fehlende Einhaltung von versteckt abgedungenen Gewinnregeln steht dem Anspruch ebenso wenig wie sonst versteckte Einschränkungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegen (OLG Saarbrücken, OLG Report 2003, S. 55 ff. (60); OLG Koblenz, VersR 2003, 377 (379); OLG Oldenburg, 5 U 122/02, 30.04.2003; Palandt-Sprau, § 661 a, Rndz.

  • LG Köln, 27.08.2008 - 2 O 120/08

    Keine verbindliche Gewinnzusage durch Popup

    Insofern unterscheidet sich die streitgegenständliche Mitteilung der Beklagten von einer solchen, bei welcher ein bereits als gewonnen dargestellter Gewinn lediglich noch von der Anforderung eines Gewinnschecks abhängig (vgl. dazu OLG Köln, MDR 2004, 499) oder bei welcher der ursprünglich gesetzte Anschein eines tatsächlich gewonnenen Gewinns nur durch die Kenntnisnahme bei flüchtiger Betrachtung nicht wahrzunehmender allgemeiner Geschäftsbedingungen zu ersehen ist (vgl. dazu OLG Koblenz, VersR 2003, 377; OLG Bremen, NJW-RR 2004, 347; OLG München, NJW 2004, 1671).
  • OLG Köln, 16.12.2002 - 16 U 54/02

    Gewinnzusage

    Darüber hinaus könnten die Regeln, die zudem nicht deutlich erkennen lassen, ob das "Bestimmungsrecht" der Beklagten zur Höhe des Preises sich auf die Zeit vor oder nach Zugang der Gewinnmitteilung bezieht, also inhaltlich unklar sind, eine - wie auch immer geartete - Reduzierung des Gewinnbetrags nicht rechtfertigen, weil sie im Widerspruch zu dem auf der Vorderseite klar und bestimmt zugesagten Gewinnbetrag stehen und als AGB bei Widersprüchen kundenfreundlich auszulegen ist, um hierdurch dem nach § 661a BGB intendierten Verbraucherschutz Geltung zu verschaffen (vgl. OLG Koblenz MDR 2002, 1359).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 12 U 155/01

    Gewinnzusage: Erweckung des Anscheins eines Preisgewinns

    Der Senat schließt sich der in Literatur (Palandt/Sprau, 62. Aufl., § 661 a Rn. 2; Schulze, Hk-BGB, 2. Aufl., § 661 a Rn. 2; Lorenz, a. a. o, 3306) und Rechtsprechung (OLG Koblenz MDR 2002, 1359; OLG Dresden OLGR Dresden 2002, 281-284 zitiert nach juris) vertretenen Auffassung an, wonach allein die generell-abstrakte Eignung der Mitteilung, bei einem durchschnittlichen Verbraucher den Eindruck eines bereits gewonnen Preises zu erwecken, maßgebend ist.
  • OLG Celle, 02.12.2004 - 11 U 151/04

    Klage auf Einlösung von Gewinnzusagen; Tatsachenvoraussetzungen der

  • OLG Rostock, 17.02.2004 - 3 U 269/03

    Zum Anspruch auf Einlösung einer Gewinnzusage im Rahmen einer Werbebriefsendung

  • OLG Brandenburg, 13.01.2004 - 6 U 79/03

    Zur Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Ansässigkeit der Partei im Ausland

  • OLG Naumburg, 30.09.2003 - 7 U 79/03

    Zum Anspruch nach § 661a BGB i.S.d. Art. 5 EuGVVO

  • LG Frankfurt/Oder, 05.08.2003 - 12 O 60/03

    Gewinnzusagen

  • LG Coburg, 28.11.2003 - 23 O 476/03
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