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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.12.2001 - 13 U 171/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1904
OLG Hamm, 17.12.2001 - 13 U 171/01 (https://dejure.org/2001,1904)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.12.2001 - 13 U 171/01 (https://dejure.org/2001,1904)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Dezember 2001 - 13 U 171/01 (https://dejure.org/2001,1904)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht; Golfspieler; Bunker; Verdeckt liegende Harke; Schmerzensgeld

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Umfang der Verkehrssicherungspflichten eines Golfplatzbetreibers im Bereich eines Bunkers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrssicherungspflicht eines Golfplatzbetreibers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 1 O 129/01
  • OLG Hamm, 17.12.2001 - 13 U 171/01

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 516
  • VersR 2003, 605
  • SpuRt 2003, 115
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.09.1994 - VI ZR 162/93

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2001 - 13 U 171/01
    Der Umfang der Sicherungsmaßnahmen hat sich vielmehr daran zu orientieren, was zur Gefahrenabwehr notwendig und zumutbar ist, um einen Dritten vor Gefahren zu schützen, die er selbst bei Anwendung der von ihm in der konkreten Situation zu erwartenden Sorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann (vgl. BGH VersR 94, 1486, m.w.N.; Riedmaier, VersR 1990, 1315).
  • OLG Naumburg, 10.05.2013 - 10 U 54/12

    Verkehrssicherungspflicht: Räum- und Streupflicht eines Gastwirts und

    Zu berücksichtigen war bei der gem. § 254 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Abwägung der Verschuldens- und Verursachungsbeiträge des Klägers und des Beklagten an dem Unfall des Klägers, dass Verkehrssicherungspflichtverletzungen nur in dem Maße zu einer Haftung eines Verkehrssicherungspflichtigen führen können, in dem sich für den Verletzten ein nicht anders abzuwendendes und für ihn nicht erkennbares allgemeines Lebensrisiko verwirklicht (vgl.: OLG Hamm, Urteil vom 17.12.2001, Az.: 13 U 171/01, m.w.N. zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 01.06.2006 - 4 U 68/05

    Gesamtschuldnerische Haftung des Pflegeheimbetreibers und einer Pflegekraft:

    Insoweit hat der Geschädigte grundsätzlich die volle Beweislast (vgl. BGHZ 116, 104; MDR 2002, 516; 1999, 228).
  • OLG Koblenz, 10.04.2013 - 3 U 1493/12

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Sturzunfall eines Kunden auf feuchtem

    Der Dritte ist aber nur vor den Gefahren zu schützen, die er selbst, ausgehend von der sich ihm konkret darbietenden Situation bei Anwendung der von ihm in dieser Situation zu erwartenden Sorgfalt erfahrungsgemäß nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und vermeiden kann (in Anknüpfung an OLG Hamm, Urteil vom 17.12.2001, 13 U 171/01, VersR 2003, 605; BGH, Urteil vom 30.12.2007, VI ZR 99/06, VersR 2007, 518 = NJW-RR 2006, 1100; OLG Koblenz, aaO).

    Der Dritte ist aber nur vor den Gefahren zu schützen, die er selbst, ausgehend von der sich ihm konkret darbietenden Situation bei Anwendung der von ihm in dieser Situation zu erwartenden Sorgfalt erfahrungsgemäß nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und vermeiden kann (OLG Hamm, Urteil vom 17.12.2001 - 13 U 171/01 - VersR 2003, 605; BGH, Urteil vom 30.12.2007 - VI ZR 99/06 - VersR 2007, 518 = NJW-RR 2006, 1100; OLG Koblenz, aaO).

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Rechtsprechung
   AG Waiblingen, 14.12.2001 - 13 C 1266/01   

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AG Waiblingen, 14.12.2001 - 13 C 1266/01 (https://dejure.org/2001,8167)
AG Waiblingen, Entscheidung vom 14.12.2001 - 13 C 1266/01 (https://dejure.org/2001,8167)
AG Waiblingen, Entscheidung vom 14. Dezember 2001 - 13 C 1266/01 (https://dejure.org/2001,8167)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatz wegen verbotswidrigen Parkens eines Fahrzeugs im Halteverbotsbereich; § 12 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a Straßenverkehrsordnung (StVO) als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Hinreichende Individualisierung des Kreises der betroffenen ...

  • VersR (via Owlit)

    StVO § 12 Abs. 1 Nr. 6 a; BGB § 823
    Haltverbotsschild mit Hinweis auf Straßenbauarbeiten soll Straßenbauunternehmer auch vor Vermögensschäden schützen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Parkverstoß im Baustellenbereich

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Schadenersatz wegen Parken im Halteverbot

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verzögerung von Straßenbauarbeiten aufgrund verbotswidrigen Parkens begründet Schadensersatzanspruch des Bauunternehmers - Halteverbot schützt auch Bauunternehmer

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 895
  • NZV 2002, 272
  • VersR 2003, 605
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 50/75

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung; Vorliegen einer zum

    Auszug aus AG Waiblingen, 14.12.2001 - 13 C 1266/01
    Das Gericht verkennt nicht, daß bei der Prüfung, ob es sich um ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB handelt zu bedenken ist, ob die Gewährung eines Schadensersatzanspruches in diesen Fällen sinnvoll und im Lichte des haftungsrechtlichen Gesamtsystems tragbar erscheint (vergl. BGH NJW 1976, 1740 ff [BGH 08.06.1976 - VI ZR 50/75] ).
  • BGH, 25.01.1983 - VI ZR 212/80

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines hinter einem vorschriftswidrig geparkten

    Auszug aus AG Waiblingen, 14.12.2001 - 13 C 1266/01
    Dafür ergeben weder der Wortlaut der Vorschrift noch deren amtlichen Begründung einen Anhaltspunkt (vergl. BGH NJW 1983, 1326 ff).
  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02

    Halteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen

    cc) Zu den hier als Schutznormen in Betracht kommenden §§ 12 Abs. 1 Nr. 6 a, 45 StVO ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob bei Halteverboten im Rahmen von Baustellen das Vermögen eines Bauunternehmers und eines von diesem beauftragten weiteren Unternehmers - wie hier der Klägerin - geschützt ist (bejahend LG Berlin, VersR 1972, 548 m.w.N.; LG München I, NJW 1983, 288; AG Charlottenburg, VersR 1971, 92 und ZfS 1981, 2; AG Waiblingen, VersR 2003, 605 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., Rdn. 29 zu § 12 StVO m.w.N.; verneinend LG Berlin, NJW 1983, 288 f.; LG Stuttgart, NJW 1985, 3028 f.; AG Frankfurt a.M., NJW-RR 1990, 730 f.; Grüneberg, NJW 1992, 945, 947 f.; Janssen, NJW 1995, 624, 626 f.; Wussow-Kürschner, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl. 2002, Kap. 4, Rdn. 14; vgl. auch LG München I, NJW-RR 1987, 804 f.; LG Bonn, Schaden-Praxis 2001, 85 f.).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 17.09.2002 - 55 S 86/02   

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https://dejure.org/2002,33268
LG Berlin, 17.09.2002 - 55 S 86/02 (https://dejure.org/2002,33268)
LG Berlin, Entscheidung vom 17.09.2002 - 55 S 86/02 (https://dejure.org/2002,33268)
LG Berlin, Entscheidung vom 17. September 2002 - 55 S 86/02 (https://dejure.org/2002,33268)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823
    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht eines Schwimmbadbetreibers zur Abwendung unerlaubter Sprünge ins Becken L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 605
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Bremen, 23.10.2014 - 9 C 5/14

    Krake - Verkehrssicherungspflicht eines Schwimmbadbetreibers

    Der Bademeister muss zumindest bei wiederholten Kopfsprüngen in nicht ausreichende Wassertiefe zum Schutze der springenden und der schwimmenden Badegäste eingreifen (vgl. LG Berlin, VersR 2003, 605; BGH NJW 1980, 1159; Brandenburgisches OLG ZfSch 2000, 287).
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