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   BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03   

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https://dejure.org/2004,860
BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03 (https://dejure.org/2004,860)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2004 - IV ZR 161/03 (https://dejure.org/2004,860)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - IV ZR 161/03 (https://dejure.org/2004,860)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    VVG § 18
    Arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rentenleistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Anspruch auf Freistellung von der Beitragspflicht; Rücktritt vom Versicherungsvertrag; Verstoß gegen eine vorvertragliche Anzeigeobliegenheit; Beweislast für ein arglistiges Verhalten des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Versicherungsvertrag - Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - arglistiges Verschweigen

  • Judicialis

    VVG § 18

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 18
    Versicherer trägt Beweislast für Arglist des VN im Rahmen von § 18 VVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 18
    Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweislast für ein arglistiges Verhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Versicherungsleistung nach arglistigem Verschweigen von Vorerkrankungen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Beweisrecht - Versicherer muss Arglist des Versicherungsnehmers beweisen

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3427
  • MDR 2005, 91
  • NZV 2004, 569
  • VersR 2004, 1297
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.10.1996 - IV ZR 218/95

    Rücktritt vom Versicherungsvertrag aufgrund der Nichtanzeige eines

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03
    Legt der Versicherer dem Versicherungsnehmer einen Verstoß gegen dessen vorvertragliche Anzeigeobliegenheit aus § 16 Abs. 1 Satz 1 VVG zur Last, so betrifft die Frage, ob dem Versicherungsnehmer bei Anbahnung des Versicherungsvertrages bestimmte Fragen des Versicherers nach gefahrerheblichen Umständen (hier Gesundheitsfragen) tatsächlich gestellt worden sind, den objektiven Tatbestand der Obliegenheitsverletzung (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1996 - IV ZR 218/95 - VersR 1996, 1529 unter 2 b; Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. §§ 16, 17 Rdn. 27 und 38; Knappmann, r+s 1996, 81, 82 m.w.N.).

    Hat - wie hier unstreitig - ein Versicherungsagent es übernommen, das Formular eines Versicherungsantrags für den Antragsteller auszufüllen, so erbringt allein der ausgefüllte Antrag nicht den Beweis für die falsche Beantwortung der im Antragsformular stehenden Fragen, wenn der Versicherungsnehmer substantiiert behauptet, den Agenten mündlich zutreffend informiert zu haben oder von ihm mit den einzelnen Fragen gar nicht konfrontiert worden zu sein (BGHZ 107, 322, 324 f.; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1996 aaO).

  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 72/88

    Beweislast des Versicherers für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung; Ausfüllung

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03
    Hat - wie hier unstreitig - ein Versicherungsagent es übernommen, das Formular eines Versicherungsantrags für den Antragsteller auszufüllen, so erbringt allein der ausgefüllte Antrag nicht den Beweis für die falsche Beantwortung der im Antragsformular stehenden Fragen, wenn der Versicherungsnehmer substantiiert behauptet, den Agenten mündlich zutreffend informiert zu haben oder von ihm mit den einzelnen Fragen gar nicht konfrontiert worden zu sein (BGHZ 107, 322, 324 f.; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1996 aaO).
  • BGH, 15.01.1957 - VI ZR 317/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03
    Er setzt neben der Kenntnis der Gefahrerheblichkeit des betreffenden Umstandes die billigende Erkenntnis voraus, die Beklagte könne durch sein Vorgehen über seinen Gesundheitszustand getäuscht und dadurch in der Entscheidung über den Abschluß des Versicherungsvertrages beeinflußt werden (vgl. schon BGH, Urteil vom 13. Mai 1957 - II ZR 56/56 - VersR 1957, 331; Senatsurteil vom 11. November 1986 - IVa ZR 186/85 - VersR 1987, 91 unter II; vgl. auch OLG Saarbrücken VersR 1996, 48).
  • BGH, 12.11.1986 - IVa ZR 186/85

    Verschweigen von Wirbelsäulenschäden und Beschwerden bei Abschluss einer

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03
    Er setzt neben der Kenntnis der Gefahrerheblichkeit des betreffenden Umstandes die billigende Erkenntnis voraus, die Beklagte könne durch sein Vorgehen über seinen Gesundheitszustand getäuscht und dadurch in der Entscheidung über den Abschluß des Versicherungsvertrages beeinflußt werden (vgl. schon BGH, Urteil vom 13. Mai 1957 - II ZR 56/56 - VersR 1957, 331; Senatsurteil vom 11. November 1986 - IVa ZR 186/85 - VersR 1987, 91 unter II; vgl. auch OLG Saarbrücken VersR 1996, 48).
  • BGH, 13.05.1957 - II ZR 56/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03
    Er setzt neben der Kenntnis der Gefahrerheblichkeit des betreffenden Umstandes die billigende Erkenntnis voraus, die Beklagte könne durch sein Vorgehen über seinen Gesundheitszustand getäuscht und dadurch in der Entscheidung über den Abschluß des Versicherungsvertrages beeinflußt werden (vgl. schon BGH, Urteil vom 13. Mai 1957 - II ZR 56/56 - VersR 1957, 331; Senatsurteil vom 11. November 1986 - IVa ZR 186/85 - VersR 1987, 91 unter II; vgl. auch OLG Saarbrücken VersR 1996, 48).
  • BGH, 21.11.1989 - IVa ZR 269/88

    Verletzung der Anzeigeobliegenheit durch den Versicherungsnehmer beim Ausfüllen

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03
    Vielmehr muß in einem solchen Fall der Versicherer beweisen, daß alle im schriftlichen Formular beantworteten Fragen dem Antragsteller tatsächlich gestellt und so wie niedergelegt von ihm beantwortet worden sind (BGHZ aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. November 1989 - IVa ZR 269/88 - VersR 1990, 77 unter 2; Urteil vom 11. Juli 1990 - IV ZR 156/89 - VersR 1990, 1002 unter 2 d).
  • BGH, 11.07.1990 - IV ZR 156/89

    Rechtsfolgen der unrichtigen Beantwortung von Fragen in einem Versicherungsantrag

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03
    Vielmehr muß in einem solchen Fall der Versicherer beweisen, daß alle im schriftlichen Formular beantworteten Fragen dem Antragsteller tatsächlich gestellt und so wie niedergelegt von ihm beantwortet worden sind (BGHZ aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. November 1989 - IVa ZR 269/88 - VersR 1990, 77 unter 2; Urteil vom 11. Juli 1990 - IV ZR 156/89 - VersR 1990, 1002 unter 2 d).
  • OLG Nürnberg, 23.02.1995 - 8 U 2117/94

    Leistungsfreiheit der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei Landwirt

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03
    Er setzt neben der Kenntnis der Gefahrerheblichkeit des betreffenden Umstandes die billigende Erkenntnis voraus, die Beklagte könne durch sein Vorgehen über seinen Gesundheitszustand getäuscht und dadurch in der Entscheidung über den Abschluß des Versicherungsvertrages beeinflußt werden (vgl. schon BGH, Urteil vom 13. Mai 1957 - II ZR 56/56 - VersR 1957, 331; Senatsurteil vom 11. November 1986 - IVa ZR 186/85 - VersR 1987, 91 unter II; vgl. auch OLG Saarbrücken VersR 1996, 48).
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 23/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens

    Arglistiges Handeln ist anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass dieser sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrags beeinflusst werden kann (BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 - IV ZR 161/03, VersR 2004, 1297; Senat, Urteil vom 9. November 2005 - 5 U 50/05-6, VersR 2006, 681; OLG Hamm, VersR 2017, 808).
  • OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 55/16

    Arglistige Täuschung einer privaten Krankenversicherung durch Verschweigen von

    Arglistiges Handeln ist anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass dieser sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrags beeinflusst werden kann (BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 - IV ZR 161/03, VersR 2004, 1297; Senat, Urteil vom 9. November 2005 - 5 U 50/05 - 6, VersR 2006, 681; OLG Hamm, VersR 2017, 808).
  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 270/06

    Anforderungen an die Feststellung des Missbrauchs der Vertretungsmacht eines

    Eine solche Kollusion - als besonders schwerer Fall des Vollmachtsmissbrauchs (so zutreffend Fricke VersR 2007, 1614, 1615) - setzt dabei voraus, dass der Versicherungsnehmer auf die Auskunft des Agenten, eine erhebliche Vorerkrankung sei nicht anzeigepflichtig, nicht vertraut, sondern im Bewusstsein der Anzeigeobliegenheit erkennt und billigt, dass der Versicherer durch das Vorgehen des Agenten über seinen Gesundheitszustand getäuscht und dadurch in der Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrages beeinflusst wird und er deshalb - im Einvernehmen mit dem Versicherungsagenten - will, dass die betreffende Erkrankung im Antragsformular unerwähnt bleibt (Senatsurteil vom 14. Juli 2004 - IV ZR 161/03 - VersR 2004, 1297 unter 3 m.w.N.; Langheid in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 43 Rdn. 54).
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