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   OLG Naumburg, 27.01.2003 - 1 U 101/02   

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https://dejure.org/2003,3859
OLG Naumburg, 27.01.2003 - 1 U 101/02 (https://dejure.org/2003,3859)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.01.2003 - 1 U 101/02 (https://dejure.org/2003,3859)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. Januar 2003 - 1 U 101/02 (https://dejure.org/2003,3859)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung ; Begriff der Handlung ; Der Bewusstseinskontrolle und Willenslenkung unterliegendes beherrschbares menschliches Tun; Handlungsqualität einer Lenkbewegung eines Fahrzeugführers ; Kollision mit einem Reh ; Darlegungs- und ...

  • Judicialis

    StVG §§ 7 ff; ; StVG § ... 7 Abs. 2 a.F.; ; StVG § 8a Abs. 1; ; PflVG § 3; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 844 Abs. 1; ; EGZPO § 26 Nr. 7; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 313 a Abs. 1 S. 1 n.F.; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 S. 1; ; ZPO § 713

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7; BGB § 823
    Keine Fahrlässigkeit bei schreckbedingtem Ausweichmanöver zur Vermeidung einer Kollision mit ausgewachsenem Reh

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung ist beherrschbares menschliches Tun

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 676
  • VersR 2004, 212
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.02.1963 - VI ZR 70/62

    Begriff der Handlung

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.01.2003 - 1 U 101/02
    Keine Handlung sind daher körperliche Bewegungen, die unter physischem Zwang ausgeführt oder als unwillkürlicher Reflex durch fremde Einwirkung ausgelöst werden (vgl. nur BGHZ 39, 103 ff m.w.N.).

    Kann sich der Tatrichter, wie hier der Senat, nicht davon überzeugen, dass ein selbsttätiges Handeln des angeblichen Schädigers, hier des Beklagten zu 1), vorgelegen hat, so muss dass zum Nachteil des Geschädigten, hier der Kläger, ausfallen, weil diese die Beweislast für das Vorhandensein der Voraussetzungen tragen, an die das Gesetz die von den Klägern geltend gemachte Rechtsfolge einer Schadenshaftung der Beklagten knüpft (vgl. auch BGHZ 39, 103 ff; BGHZ 98, 135 ff.).

  • LG Coburg, 19.12.2000 - 22 O 709/00

    Keine Haftung der Teilkaskoversicherung, wenn man Wild ausweicht (aufgrund grober

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.01.2003 - 1 U 101/02
    Denn selbst ein unmittelbar vor der Kollision mit dem Reh zwar Schreck bedingtes, aber gleichwohl mehr oder weniger bewusst eingeleitetes "Ausweichmanöver" des Beklagten zu 1) stellt keine fahrlässige Herbeiführung eines Schadenfalls dar (vgl. LG Coburg, Urt. V. 19.12.2000, 22 O 709/00 - zitiert nach juris).
  • BGH, 01.07.1986 - VI ZR 294/85

    Beweislast für Bewußtlosigkeit des deliktisch in Anspruch genommenen Schädigers

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.01.2003 - 1 U 101/02
    Kann sich der Tatrichter, wie hier der Senat, nicht davon überzeugen, dass ein selbsttätiges Handeln des angeblichen Schädigers, hier des Beklagten zu 1), vorgelegen hat, so muss dass zum Nachteil des Geschädigten, hier der Kläger, ausfallen, weil diese die Beweislast für das Vorhandensein der Voraussetzungen tragen, an die das Gesetz die von den Klägern geltend gemachte Rechtsfolge einer Schadenshaftung der Beklagten knüpft (vgl. auch BGHZ 39, 103 ff; BGHZ 98, 135 ff.).
  • AG Bad Segeberg, 14.02.2013 - 17 C 219/12

    Fahrgastunfall in einem Linienbus: Anscheinsbeweis bei Sturz eines Fahrgastes

    Soweit die Klägerin sich darauf beruft, dass fahrlässig handele, wer durch ein Fahrmanöver als Reaktion auf ein Tier einen erheblichen Sachschaden und die Verletzung oder gar Tötung von Menschen riskiere (vgl. KG, Urt. v. 24.01.2002 - 12 U 3217/00, NZV 2003, 91 f.), betrifft dies allenfalls "kleine Tiere", nicht aber größere Tiere, etwa einen Rehbock (vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 27.01.2003 - 1 U 101/02, NJW-RR 2003, 676 f.; AG Kiel, Urt. v. 04.08.2000 - 106 C 432/99, VRS 100, 167 ff.: Schäferhund).
  • AG Oldenburg/Holstein, 20.07.2010 - 23 C 927/09

    Haftungsverteilung bei einem Unfall aufgrund Greifens in das Lenkrad durch den

    Der gegenteiligen Auffassung des OLG Nürnberg (Urt. v. 30.08.1979 - 8 U 51/79, VersR 1980, 97 f.; ähnlich OLG Naumburg, Urt. v. 27.01.2003 - 1 U 101/02, NJW-RR 2003, 676 zu der Lenkbewegung eines Fahrzeugführers nach dem Zusammenstoß mit einem Wildtier mit abl.

    Anm. von Diehl , zfs 2003, 171 f.; OLG Saarbrücken, Urt. v. 18.07.2006 - 4 U 239/05, NJW 2007, 1888, juris Rn. 40 zu dem Hinterher rennen auf eine Straße zum Zwecke der Vornahme einer Rettungshandlung) wonach es sich bei einem Griff des Beifahrers in ein Lenkrad als (instinktive) Schreckreaktion auf ein unfallträchtiges Fahrverhalten nicht um ein vom Willen gesteuertes Verhalten handeln soll, vermag das Gericht nicht zu folgen.

  • AG Hamburg-Harburg, 18.11.2003 - 641 C 601/03
    Ihre Auffassung, es sei zunächst aus dem Wiederbeschaffungswert die Regelumsatzsteuer herauszurechnen und sodann im Fall der Ersatzbeschaffung lediglich die tatsächlich angefallene Umsatzsteuer auf die Händlerspanne zu erstatten, trägt nämlich den Gegebenheiten des Gebrauchwagenmarktes nicht hinreichend Rechnung ( LG Rottweil DAR 2003, 175, 176).

    Bis heute unterscheiden sich bei einem Händler die Gebrauchwagenpreise für regel- und differenzbesteuerte Fahrzeuge nicht messbar (vgl. Riedmeyer DAR 2003, 159; LG Rottweil DAR 2003, 175).

  • OLG Naumburg, 05.08.2010 - 2 U 5/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines eine durchgehende doppelte

    Nach der Rechtsprechung hat in Fallgestaltungen, bei denen der Verletzungsvorgang - wie hier die o.g. Lenkbewegung des Beklagten zu 1) - nach seinem äußeren Erscheinungsbild unter physischem Zwang gegen den Verletzer oder als Reflex des Verletzers auf eine äußere Einwirkung ausgelöst wird, der Verletzte - hier der Kläger - den Nachweis für eine vom Willen getragene Handlung des "Schädigers" zu führen (vgl. BGH, Urteil v. 12. Februar 1963, VI ZR 70/62 - BGHZ 39, 103 Wurf nach einem Schlag in die Magengegend ; bekräftigt in BGH, Urteil v. 1. Juli 1986, VI ZR 294/85 - BGHZ 98, 135; ebenso OLG Naumburg, Urteil v. 27. Januar 2003, 1 U 101/02 - VersR 2004, 212 Kollision mit einem Reh ).
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