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   OLG Karlsruhe, 01.10.2003 - 12 U 52/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5388
OLG Karlsruhe, 01.10.2003 - 12 U 52/03 (https://dejure.org/2003,5388)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.10.2003 - 12 U 52/03 (https://dejure.org/2003,5388)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Oktober 2003 - 12 U 52/03 (https://dejure.org/2003,5388)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Deckungsumfang einer Fahrzeugversicherung für Fahrzeugteile und Zubehörteile; Erforderlichkeit eines Beitragszuschlags für Spezialaufbau (Thermoausrüstung)

  • Judicialis

    AKB § 12

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12
    Thermoausrüstung ist als Spezialaufbau ohne vereinbarten Beitragszuschlag nicht mitversichert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12
    Keine automatische Mitversicherung einer Thermoausrüstung in der Fahrzeugteilversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 326
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.10.2003 - 12 U 52/03
    Es kommt auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH VersR 1993, 957; VersR 2002, 1503).
  • BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01

    Ereignis im Sinne von § 4 (1) a ARB 94

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.10.2003 - 12 U 52/03
    Es kommt auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH VersR 1993, 957; VersR 2002, 1503).
  • OLG Saarbrücken, 11.01.2012 - 5 U 321/11

    Eine an einen kaskoversicherten Traktor angehängte Rundballenpresse ist kein

    Dem verständigen Versicherungsnehmer entgeht nicht, das Buchstabe G. Nr. 3 AKB die als allenfalls gesondert versicherbar aufgelisteten Vorrichtungen selbst dann vom Versicherungsschutz ausnehmen soll, wenn sie ohne diese Ausnahme möglicherweise als "am Fahrzeug befestigte Teile" im Sinne des § 12 Abs. 1 AKB verstanden werden könnten (so zutreffend OLG Karlsruhe, VersR 2004, 326).
  • LG Köln, 09.06.2009 - 11 S 367/07

    Erfassung eines leistungssteigernden Dieselmoduls sowie eines Komplettradsatzes

    Unter den Begriff der "Teile" fallen dabei Gegenstände, die bei Neulieferung zur serienmäßigen Ausstattung eines Fahrzeugs gehören und bei deren Entfernung kein vollständiges Kraftfahrzeug mehr gegeben ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 1.10.2003 - 12 U 52/03 - zit nach Juris; Prölls/Martin/Knappmann VVG, § 12 AKB Rdn 2, Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, § 12 AKB Rdn 10), sog. integrierende Fahrzeugteile.
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