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Rechtsprechung
   BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03   

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https://dejure.org/2004,1387
BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03 (https://dejure.org/2004,1387)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2004 - VI ZR 218/03 (https://dejure.org/2004,1387)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03 (https://dejure.org/2004,1387)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftungsrechtlicher Zusammenhang zwischen einem ordnungsgemäß abgesicherten Erstunfall und den Schadensfolgen eines durch diesen veranlassten Zweitunfalls; Abwägung der Verursachungsanteile der Unfallbeteiligten im Rahmen der Verschuldenshaftung bei gleichzeitiger ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1 ( C ); ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 17

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17
    Hineinfahren in eine nach einem Erstunfall ordnungsgemäß abgesicherte Unfallstelle kann Alleinhaftung für den Zweitunfall begründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 1 § 17
    Zurechnungszusammenhang bei Unfall aufgrund einer Sperrung der Autobahn

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrsrecht - Unfall: Haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1375
  • MDR 2004, 684 (Ls.)
  • NZV 2004, 243
  • VersR 2004, 529
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.02.1972 - VI ZR 128/70

    Ersatzfähigkeit von Schäden durch Umfahren der Unfallstelle

    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03
    Der Erstunfall war auch für die Folgen des Zweitunfalls "adäquat" kausal (vgl. auch Senatsurteil BGHZ 58, 162, 164).

    Die Revision weist darauf hin, daß der Senat in den Urteilen vom 16. Februar 1972 (BGHZ 58, 162, 165) und vom 9. Februar 1988 (VI ZR 168/87 - VersR 1988, 640 f.) ausgeführt hat, für eine Verneinung der Zurechnung sei erforderlich, daß die Ursächlichkeit des ersten Umstandes für das zweite Ereignis bei rechtlicher Wertung nach dem Schutzzweck völlig unerheblich war, die Grenze der Zurechnung liege dort, wo das schädigende Verhalten nur noch der äußere Anlaß für ein Verhalten des Dritten aus freien Stücken gewesen sei.

    Auch insoweit kann eine wertende Betrachtung ergeben, daß eine Zurechnung zur Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges auch bei einem im naturwissenschaftlichen Sinn auf den Betrieb zurückzuführenden Schaden zu verneinen ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 58, 162, 165 ff.).

    Der nahe örtliche und zeitliche Zusammenhang, auf den es für die Zurechnung zur Betriebsgefahr maßgeblich ankommt (vgl. Senatsurteile BGHZ 37, 311, 317 f.; 58, 162, 165), liegt im Streitfall vor.

  • BGH, 20.06.1969 - VI ZR 32/68

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Tanklastzuges mit einem bei winterlichen

    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03
    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß eine solche Wertung je nach den Umständen des Einzelfalls möglich sein kann, wenn es zu einem Zweitunfall deshalb kommt, weil dessen Verursacher ordnungsgemäße und ausreichende Absicherungsmaßnahmen nicht beachtet, die nach einem die Fahrbahn versperrenden oder verengenden Erstunfall getroffen worden sind (Senatsurteil vom 20. Juni 1969 - VI ZR 32/68 - VersR 1969, 895, 896).

    Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 20. Juni 1969 (VI ZR 32/68 - aaO, S.896 f.) im Hinblick auf die Absicherung der Erstunfallstelle die Abwägung nach § 17 StVG rechtlich geprüft, obwohl in jenem Fall ein haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang verneint worden war.

  • OLG Karlsruhe, 31.05.1990 - 9 U 224/88

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein wegen eines Unfalls anderer Fahrzeuge

    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03
    Der erkennende Senat hat bereits früher eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (NZV 1991, 269 f.) gebilligt, in der der Zurechnungszusammenhang aufgrund einer derartigen Überlegung verneint wurde (Nichtannahmebeschluß vom 26. Februar 1991 - VI ZR 216/90).
  • BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87

    Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs zwischen der Betriebsgefahr eines

    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03
    Die Revision weist darauf hin, daß der Senat in den Urteilen vom 16. Februar 1972 (BGHZ 58, 162, 165) und vom 9. Februar 1988 (VI ZR 168/87 - VersR 1988, 640 f.) ausgeführt hat, für eine Verneinung der Zurechnung sei erforderlich, daß die Ursächlichkeit des ersten Umstandes für das zweite Ereignis bei rechtlicher Wertung nach dem Schutzzweck völlig unerheblich war, die Grenze der Zurechnung liege dort, wo das schädigende Verhalten nur noch der äußere Anlaß für ein Verhalten des Dritten aus freien Stücken gewesen sei.
  • BGH, 03.07.1962 - VI ZR 184/61

    Gefährdungshaftung des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03
    Der nahe örtliche und zeitliche Zusammenhang, auf den es für die Zurechnung zur Betriebsgefahr maßgeblich ankommt (vgl. Senatsurteile BGHZ 37, 311, 317 f.; 58, 162, 165), liegt im Streitfall vor.
  • BGH, 21.01.2014 - VI ZR 253/13

    Halterhaftung aus Betriebsgefahr: Schadensersatz bei Beschädigung durch Brand am

    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges steht (vgl. Senatsurteile vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71, VersR 1972, 1074; vom 10. Oktober 1972 - VI ZR 104/71, VersR 1973, 83; vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03, VersR 2004, 529, 531; vom 27. November 2007 - VI ZR 210/06, aaO Rn. 9 und vom 26. Februar 2013 - VI ZR 116/12, aaO).
  • BGH, 08.12.2015 - VI ZR 139/15

    Haftung des Kraftfahrzeughalters und Eintrittspflicht der

    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges steht (vgl. Senatsurteile vom 21. Januar 2014 - VI ZR 253/13, BGHZ 199, 377 Rn. 5; vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71, VersR 1972, 1074; vom 10. Oktober 1972 - VI ZR 104/71, VersR 1973, 83; vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03, VersR 2004, 529, 531; vom 27. November 2007 - VI ZR 210/06, VersR 2008, 656 Rn. 9; vom 26. Februar 2013 - VI ZR 116/12, VersR 2013, 599 Rn. 15; vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14, VersR 2015, 638 Rn. 5).
  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 286/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger;

    Letztlich kommt es auf eine wertende Betrachtung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls an (Senatsurteil vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03, VersR 2004, 529, 530).

    So kann der Verursachungsbeitrag eines Zweitschädigers einem Geschehen eine Wendung geben, die die Wertung erlaubt, dass die durch den Erstunfall geschaffene Gefahrenlage für den Zweitunfall von völlig untergeordneter Bedeutung ist und eine Haftung des Erstschädigers nicht mehr rechtfertigt (Senat, Urteil vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03, aaO).

    Eine solche Wertung kann etwa dann möglich sein, wenn es zu einem Zweitunfall deshalb kommt, weil dessen Verursacher ordnungsgemäße und ausreichende Absicherungsmaßnahmen nicht beachtet, die nach einem die Fahrbahn versperrenden oder verengenden Erstunfall getroffen worden sind (Senatsurteile vom 20. Juni 1969 - VI ZR 32/68, VersR 1969, 895, 896 und vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03, aaO).

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 187/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3415
OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 187/02 (https://dejure.org/2002,3415)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.12.2002 - 9 U 187/02 (https://dejure.org/2002,3415)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 9 U 187/02 (https://dejure.org/2002,3415)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung des atypischen Geschehensablaufs; Behauptung des plötzlichen Auftauchens eines Rehs auf der Fahrbahn; Verkehrsunfall nach Vollbremsung in langgezogener Kurve ; Abkommen von der Fahrbahn; Im Übrigen ungeklärte Umstände

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfall - durch Reh auf der Strasse - Beweispflichten

  • Judicialis

    EGZPO § 26 Nr. 8; ; BGB § ... 286 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 287 Abs. 2; ; ZPO § 313 a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 448; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 286
    Beweislast für die Erschütterung eines Anscheinsbeweises L

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten; Beweis eines atypischen Geschehensablauf bei behaupteter Unfallursache "Wildwechsel"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Abkommen von der Fahrbahn und Anscheinsbeweis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 677
  • VersR 2004, 529 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 26.11.1996 - 9 U 174/95

    Mitverschulden des Beifahrers, der sich während der Fahrt unter Verstoß gegen die

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 187/02
    Insoweit entspricht es jedoch grundsätzlich der allgemeinen Lebenserfahrung, dass einem Kraftfahrer, der mit dem von ihm geführten Fahrzeug von der Fahrbahn abkommt, ein bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt vermeidbarer Fahrfehler zur Last fällt (st. Rspr. BGH: a.a.O.; NZV 1998, 155; NZV 2000, 207).

    Den im Ergebnis der obigen Ausführungen gegen die Beklagten sprechenden Anscheinsbeweis hätten diese zu entkräften (vgl. BGH NZV 1998, 155, 156), was ihnen aus den oben dargestellten Gründen nicht gelungen ist bzw. nicht gelingen kann.

  • OLG München, 08.10.1998 - 24 U 144/98

    Haftung des Eisenbahnunternehmers bei Kollision einer Eisenbahn mit einem auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 187/02
    Insoweit entspricht es jedoch grundsätzlich der allgemeinen Lebenserfahrung, dass einem Kraftfahrer, der mit dem von ihm geführten Fahrzeug von der Fahrbahn abkommt, ein bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt vermeidbarer Fahrfehler zur Last fällt (st. Rspr. BGH: a.a.O.; NZV 1998, 155; NZV 2000, 207).
  • BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88

    Zulässigkeit der Parteivernehmung; Ansprüche des Leasingnehmers wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 187/02
    Des Weiteren bestand auch keine Veranlassung, den Beklagten zu 1. zum Unfallhergang von Amts wegen gemäß § 448 ZPO als Partei zu vernehmen, da keine "gewisse" (hinreichende) Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Unfallschilderung der Beklagten spricht (vgl. BGH NJW 1989, 3222, 3223; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 448 Rn. 4).
  • BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 187/02
    Zwar setzt die Anwendung des Anscheinsbeweises auch bei Verkehrsunfällen Geschehensabläufe voraus, bei denen sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluss aufdrängt, dass ein Verkehrsteilnehmer seine Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt hat; der Anscheinsbeweis ist daher nur auf Tatbestände anzuwenden, für die nach der Lebenserfahrung eine schuldhafte Verursachung typisch ist (BGH NZV 1996, 277).
  • OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 178/02

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 187/02
    Kommt ein Fahrzeug nach einer Vollbremsung in einer langgezogenen Kurve unter im Übrigen ungeklärten Umständen von der Fahrbahn ab und behauptet der Fahrer, dass die Unfallursache für den Unfall ein plötzlich auf der Fahrbahn auftauchendes Reh gewesen sei, so muss er die Existenz des Rehs als atypischen Geschehensablauf beweisen (zur Abgrenzung Anscheinsbeweis, Beweis eines atypischen Geschehensablaufes s. a. Senat, Urteil vom 17.12.2002 - 9 U 178/02 - ).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.1992 - 1 U 140/92

    Grundsätzlich spricht der Anscheinsbeweis beim Abkommen von der Fahrbahn für ein

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 187/02
    Sofern hingegen außer dem Abkommen von der Fahrbahn weiter nichts feststeht und auch nicht - im Wege einer Beweisaufnahme - festgestellt werden kann, bleibt es bei dem Anscheinsbeweis für einen vermeidbaren Fahrfehler (vgl. auch OLG Karlsruhe, VRS 86, 85).
  • OLG Brandenburg, 13.02.2020 - 12 U 54/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Danach entspricht es grundsätzlich der allgemeinen Lebenserfahrung, dass einem Kraftfahrer, der mit dem von ihm geführten Fahrzeug von der Fahrbahn abkommt, ein bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt vermeidbarer Fahrfehler zur Last fällt (vgl. BGH NZV 1996, 277; OLG Naumburg VRS 104, 415; OLG München NZV 2000, 207).
  • OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 178/02
    Lässt sich bei einem Verkehrsunfallgeschehen nur feststellen, dass es zu einer Auffahrsituation gekommen ist, lässt sich aber nicht klären, ob es sich um einen typischen Auffahrunfall handelt, oder ob dem Unfallgeschehen ein Spurwechsel des Vorausfahrenden unmittelbar vorangegangen ist, dann kommen die Regeln über den Anscheinsbeweis nicht zur Anwendung, wenn sich der Unfall auf einer deutschen Autobahn ereignet hat (zur Abgrenzung Anscheinsbeweis, Beweis eines atypischen Geschehensablaufs s.a. Senat, Urteil vom 17.12.2002 - 9 U 187/02).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.12.2002 - 27 U 43/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9930
OLG Hamm, 03.12.2002 - 27 U 43/02 (https://dejure.org/2002,9930)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.12.2002 - 27 U 43/02 (https://dejure.org/2002,9930)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - 27 U 43/02 (https://dejure.org/2002,9930)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823; ZPO § 286
    Kollision nach dem Anfahren vom Fahrbahnrand sowie auf der Gegenfahrbahn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 180
  • VersR 2004, 529 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

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