Rechtsprechung
BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftungsrechtlicher Zusammenhang zwischen einem ordnungsgemäß abgesicherten Erstunfall und den Schadensfolgen eines durch diesen veranlassten Zweitunfalls; Abwägung der Verursachungsanteile der Unfallbeteiligten im Rahmen der Verschuldenshaftung bei gleichzeitiger ...
- Judicialis
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17
Hineinfahren in eine nach einem Erstunfall ordnungsgemäß abgesicherte Unfallstelle kann Alleinhaftung für den Zweitunfall begründen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 1 § 17
Zurechnungszusammenhang bei Unfall aufgrund einer Sperrung der Autobahn - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verkehrsrecht - Unfall: Haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Kausalität - Haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang zwischen einem Erst- und einem Zweitunfall
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 8 (Kurzinformation)
Zurechnung eines Zweitunfalles
Papierfundstellen
- NJW 2004, 1375
- MDR 2004, 684 (Ls.)
- NZV 2004, 243
- VersR 2004, 529
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.02.1972 - VI ZR 128/70
Ersatzfähigkeit von Schäden durch Umfahren der Unfallstelle
Auszug aus BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03
Der Erstunfall war auch für die Folgen des Zweitunfalls "adäquat" kausal (vgl. auch Senatsurteil BGHZ 58, 162, 164).Die Revision weist darauf hin, daß der Senat in den Urteilen vom 16. Februar 1972 (BGHZ 58, 162, 165) und vom 9. Februar 1988 (VI ZR 168/87 - VersR 1988, 640 f.) ausgeführt hat, für eine Verneinung der Zurechnung sei erforderlich, daß die Ursächlichkeit des ersten Umstandes für das zweite Ereignis bei rechtlicher Wertung nach dem Schutzzweck völlig unerheblich war, die Grenze der Zurechnung liege dort, wo das schädigende Verhalten nur noch der äußere Anlaß für ein Verhalten des Dritten aus freien Stücken gewesen sei.
Auch insoweit kann eine wertende Betrachtung ergeben, daß eine Zurechnung zur Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges auch bei einem im naturwissenschaftlichen Sinn auf den Betrieb zurückzuführenden Schaden zu verneinen ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 58, 162, 165 ff.).
Der nahe örtliche und zeitliche Zusammenhang, auf den es für die Zurechnung zur Betriebsgefahr maßgeblich ankommt (vgl. Senatsurteile BGHZ 37, 311, 317 f.; 58, 162, 165), liegt im Streitfall vor.
- BGH, 20.06.1969 - VI ZR 32/68
Haftungsverteilung bei Kollision eines Tanklastzuges mit einem bei winterlichen …
Auszug aus BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03
Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß eine solche Wertung je nach den Umständen des Einzelfalls möglich sein kann, wenn es zu einem Zweitunfall deshalb kommt, weil dessen Verursacher ordnungsgemäße und ausreichende Absicherungsmaßnahmen nicht beachtet, die nach einem die Fahrbahn versperrenden oder verengenden Erstunfall getroffen worden sind (Senatsurteil vom 20. Juni 1969 - VI ZR 32/68 - VersR 1969, 895, 896).Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 20. Juni 1969 (VI ZR 32/68 - aaO, S.896 f.) im Hinblick auf die Absicherung der Erstunfallstelle die Abwägung nach § 17 StVG rechtlich geprüft, obwohl in jenem Fall ein haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang verneint worden war.
- OLG Karlsruhe, 31.05.1990 - 9 U 224/88
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein wegen eines Unfalls anderer Fahrzeuge …
Auszug aus BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03
Der erkennende Senat hat bereits früher eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (NZV 1991, 269 f.) gebilligt, in der der Zurechnungszusammenhang aufgrund einer derartigen Überlegung verneint wurde (Nichtannahmebeschluß vom 26. Februar 1991 - VI ZR 216/90). - BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87
Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs zwischen der Betriebsgefahr eines …
Auszug aus BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03
Die Revision weist darauf hin, daß der Senat in den Urteilen vom 16. Februar 1972 (BGHZ 58, 162, 165) und vom 9. Februar 1988 (VI ZR 168/87 - VersR 1988, 640 f.) ausgeführt hat, für eine Verneinung der Zurechnung sei erforderlich, daß die Ursächlichkeit des ersten Umstandes für das zweite Ereignis bei rechtlicher Wertung nach dem Schutzzweck völlig unerheblich war, die Grenze der Zurechnung liege dort, wo das schädigende Verhalten nur noch der äußere Anlaß für ein Verhalten des Dritten aus freien Stücken gewesen sei. - BGH, 03.07.1962 - VI ZR 184/61
Gefährdungshaftung des Kraftfahrzeughalters
Auszug aus BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03
Der nahe örtliche und zeitliche Zusammenhang, auf den es für die Zurechnung zur Betriebsgefahr maßgeblich ankommt (vgl. Senatsurteile BGHZ 37, 311, 317 f.; 58, 162, 165), liegt im Streitfall vor.
- BGH, 21.01.2014 - VI ZR 253/13
Halterhaftung aus Betriebsgefahr: Schadensersatz bei Beschädigung durch Brand am …
Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges steht (vgl. Senatsurteile vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71, VersR 1972, 1074; vom 10. Oktober 1972 - VI ZR 104/71, VersR 1973, 83; vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03, VersR 2004, 529, 531;… vom 27. November 2007 - VI ZR 210/06, aaO Rn. 9 …und vom 26. Februar 2013 - VI ZR 116/12, aaO). - BGH, 08.12.2015 - VI ZR 139/15
Haftung des Kraftfahrzeughalters und Eintrittspflicht der …
Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges steht (…vgl. Senatsurteile vom 21. Januar 2014 - VI ZR 253/13, BGHZ 199, 377 Rn. 5; vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71, VersR 1972, 1074; vom 10. Oktober 1972 - VI ZR 104/71, VersR 1973, 83; vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03, VersR 2004, 529, 531;… vom 27. November 2007 - VI ZR 210/06, VersR 2008, 656 Rn. 9;… vom 26. Februar 2013 - VI ZR 116/12, VersR 2013, 599 Rn. 15;… vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14, VersR 2015, 638 Rn. 5). - BGH, 05.10.2010 - VI ZR 286/09
Haftung bei Kfz-Unfall: Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger; …
Letztlich kommt es auf eine wertende Betrachtung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls an (Senatsurteil vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03, VersR 2004, 529, 530).So kann der Verursachungsbeitrag eines Zweitschädigers einem Geschehen eine Wendung geben, die die Wertung erlaubt, dass die durch den Erstunfall geschaffene Gefahrenlage für den Zweitunfall von völlig untergeordneter Bedeutung ist und eine Haftung des Erstschädigers nicht mehr rechtfertigt (Senat, Urteil vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03, aaO).
Eine solche Wertung kann etwa dann möglich sein, wenn es zu einem Zweitunfall deshalb kommt, weil dessen Verursacher ordnungsgemäße und ausreichende Absicherungsmaßnahmen nicht beachtet, die nach einem die Fahrbahn versperrenden oder verengenden Erstunfall getroffen worden sind (Senatsurteile vom 20. Juni 1969 - VI ZR 32/68, VersR 1969, 895, 896 und vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03, aaO).
- BGH, 24.03.2015 - VI ZR 265/14
Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges; …
Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges steht (vgl. Senatsurteile vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71, VersR 1972, 1074; vom 10. Oktober 1972 - VI ZR 104/71, VersR 1973, 83; vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03, VersR 2004, 529, 531;… vom 27. November 2007 - VI ZR 210/06, VersR 2008, 656 Rn. 9;… vom 26. Februar 2013 - VI ZR 116/12, VersR 2013, 599 Rn. 15 …und vom 21. Januar 2014 - VI ZR 253/13, BGHZ 199, 377 Rn. 5). - BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04
Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw. …
Für eine Zurechnung zur Betriebsgefahr kommt es maßgeblich darauf an, daß der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Kausalzusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (vgl. Senatsurteile BGHZ 37, 311, 317 f.; 58, 162, 165; vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71 - VersR 1972, 1074 f.; vom 10. Oktober 1972 - VI ZR 104/71 - VersR 1973, 83 f. und vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03 - VersR 2004, 529, 531). - BGH, 26.02.2013 - VI ZR 116/12
Haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang: Sturz eines …
Letztlich kommt es auf eine wertende Betrachtung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls an (vgl. Senatsurteile vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03, VersR 2004, 529, 530 …und vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 286/09, VersR 2010, 1662 Rn. 20).Auch kann der Verursachungsbeitrag eines Zweitschädigers einem Geschehen eine Wendung geben, die die Wertung erlaubt, dass die durch den Erstunfall geschaffene Gefahrenlage für den Zweitunfall von völlig untergeordneter Bedeutung ist und eine Haftung des Erstschädigers nicht mehr rechtfertigt (vgl. Senatsurteile vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03 …und vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 286/09, jeweils aaO).
Für eine Zurechnung zur Betriebsgefahr kommt es außerdem maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Kausalzusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (vgl. Senatsurteile vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71, VersR 1972, 1074 f.; vom 10. Oktober 1972 - VI ZR 104/71, VersR 1973, 83 f. und vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03, VersR 2004, 529, 531).
- AG Brandenburg, 24.02.2017 - 31 C 179/14
Flecken durch Duschgel sind normale Abnutzungen
Wenn insofern nämlich die Beklagtenseite die Verursachung eines derartigen Schadens durch Schimmel ausdrücklich bestreitet und eine durch das Gericht vorzunehmende wertende Betrachtung ergibt, dass ein für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, auch (noch) nicht erwiesen ist, scheidet auch eine Haftung der Beklagten als Vermieterin für diesen Schaden hier aus ( BGH , BGHZ 58, Seiten 162 ff.; BGH , Urteil vom 10.02.2004, Az.: VI ZR 218/03, u.a. in: NJW 2004, Seiten 1375 f. ). - OLG Hamm, 22.08.2005 - 1 Ss OWi 272/05
Sprinter; Einordnung; Lastkraftwagen; Personenkraftwagen
Für die straßenverkehrsordnungsrechtliche Zuordnung sogenannter Kombinationskraftwagen, d.h. von Kraftfahrzeugen mit kombiniertem Verwendungszweck, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von Personen oder vorwiegend der Beförderung von Gütern zu dienen und die außer dem Führer Sitzplätze für nicht mehr als acht Personen haben, hat die Rechtsprechung zudem bislang ergänzend auf die zulassungsrechtliche Regelung des § 23 Abs. 6 a StVZO (a.F.) zurückgegriffen, die der Verordnungsgeber bei der Umsetzung der Betriebserlaubnis-Richtlinie 70/156/EWG durch die 20. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 9. Dezember 1994 (VkBl. 1995, 3 ff.) bewusst aufrecht erhalten hat; danach galten solche Kombinationskraftfahrzeuge, sofern sie ein zulässiges Gesamtgewicht von 2, 8 t nicht überschritten, als Personenkraftwagen (…vgl. OLG Karlsruhe und OLG Jena jeweils a.a.O.; BayObLG, NJW 2004, 306; NZV 1997, 449; VRS 101, 457; OLG Hamm, NZV 1997, 323; VRS 47, 469; OLG Stuttgart VRS 68, 302; KG, NZV 1992, 162; AG Linz, DAR 2004, 265). - AG Brandenburg, 18.07.2014 - 31 C 147/12
Beweislast bei einem Steinschlag
Wenn insofern nämlich die Beklagtenseite die Verursachung des streitbefangenen Unfalls ausdrücklich bestreitet und eine durch das Gericht vorzunehmende wertende Betrachtung des Ergebnisses der Beweisaufnahme ergibt, dass ein für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, auch nicht erwiesen ist, ist auch eine Zurechnung der Betriebsgefahr des Lkws der Beklagtenseite vorliegend zu verneinen, so dass dann auch eine Haftung der Beklagten als Versicherer des Halters dieses Lkws ausscheiden kann ( BGH , BGHZ 58, Seiten 162 ff.; BGH , NJW 2004, Seiten 1375 f. ). - AG Brandenburg, 04.06.2015 - 34 C 60/14
Haftung bei psychischen Erkrankungen (hier: posttraumatische Belastungsstörung) …
Letztlich kommt es aber immer auf eine wertende Betrachtung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls an ( BGH , Urteil vom 26.02.2013, Az.: VI ZR 116/12, u.a. in: NJW 2013, Seiten 1679 f.; BGH , Urteil vom 05.10.2010, Az.: VI ZR 286/09, u.a. in: VersR 2010, Seite 1662; BGH , Urteil vom 10.02.2004, Az.: VI ZR 218/03, u.a. in: VersR 2004, Seiten 529 f. ).Für eine Zurechnung zur Betriebsgefahr kommt es außerdem maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Kausalzusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht ( BGH , Urteil vom 26.02.2013, Az.: VI ZR 116/12, u.a. in: NJW 2013, Seiten 1679 f.; BGH , Urteil vom 10.02.2004, Az.: VI ZR 218/03, u.a. in: VersR 2004, Seiten 529 ff.; BGH , VersR 1973, Seiten 83 f.; BGH , VersR 1972, Seiten 1074 f. ).
- OLG Koblenz, 07.03.2005 - 12 U 1262/03
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Zurechnungszusammenhang bei Verlust der Ladung …
- BGH, 07.02.2023 - VI ZR 87/22
Reichweite der Haftung des Halters eines Anhängers nach § 7 Abs. 1 StVG a.F. (§ …
- KG, 13.05.2020 - 25 U 144/19
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Mithaftung des Halters eines auf der …
- OLG Jena, 08.06.2006 - 1 U 735/05
- OLG München, 09.08.2013 - 10 U 427/13
Haftung des Unfallverursachers für Schäden eines anderen Fahrzeugs durch den …
- OLG Celle, 15.11.2023 - 14 U 56/23
Gefährdungshaftung; Tankwagen; Öllieferung; Heizöl; Befüllvorgang; Tank; …
- OLG Celle, 29.10.2008 - 14 U 72/08
Erlass eines unzulässigen Teilurteils als wesentlicher Verfahrensmangel i.S.d. § …
- OLG Köln, 26.01.2006 - 7 U 82/05
Haftung des Unfallverursachers bei Beschädigung des Rettungshubschraubers durch …
- OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 422/04
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Grob fahrlässige Missachtung der Vorfahrt und …
- LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 35/13
Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall auf der Autobahn …
- OLG Oldenburg, 23.02.2012 - 14 U 36/11
Haftung für Sturz des Geschädigten nach Aussteigen aus dem Unfallwagen erlittene …
- LG Wiesbaden, 17.03.2011 - 9 O 342/08
Zum Zurechnungszusammenhang bei einem sog. Zweitunfall
- LG Saarbrücken, 06.11.2009 - 13 S 166/09
Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers aufgrund einer Kollision eines …
- OLG Brandenburg, 27.09.2007 - 12 U 6/07
Zurechnung der Betriebsgefahr von Kfz bei Erst- und Zweitunfall/Folgeunfall
- OLG Bamberg, 06.04.2006 - 5 U 289/05
Verursachung eines Verkehrsunfalls durch Bildung eines künstlichen Staus auf der …
- LG Heidelberg, 15.07.2016 - 5 O 75/16
Kraftfahrzeughalterhaftung aus Betriebsgefahr: Schadensersatzanspruch bei …
- LG Siegen, 08.05.2017 - 5 O 232/15
Betrieb eines KFZ bei abgestelltem Fahrzeug in Lagerhalle
- OLG München, 16.03.2012 - 10 U 4398/11
Haftung bei Kfz-Unfall: Ausweichlenkung vor einem verkehrswidrig aus einer …
- VG München, 22.06.2016 - M 7 K 15.2701
Inanspruchnahme für Kosten eines Feuerwehreinsatzes
- KG, 09.07.2015 - 22 U 186/14
Verkehrsunfallhaftung: Sturz eines Fahrradfahrers aufgrund eines aus einem …
- AG Brandenburg, 17.10.2014 - 31 C 37/13
Verwendung eines Hebebühnen-Lkw als Kraftfahrzeug von der Verwendung als …
- LG Köln, 08.07.2008 - 8 O 15/08
Haftungsverteilung bei einem Lückenunfall; Schmerzensgeld für die Verursachung …
- LG Bremen, 18.06.2013 - 6 S 48/13
Zur Haftung aus der Betriebsgefahr bei einem Verladevorgang
- LG Köln, 12.05.2005 - 30 O 495/03
Haftung der Unfallbeteiligten für Schäden durch einen Rettungshubschrauber
- OLG Brandenburg, 16.12.2021 - 12 U 42/21
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Berührungsloser Unfall zwischen …
- AG Dresden, 30.06.2021 - 114 C 5250/20
- LG Gießen, 19.01.2022 - 1 S 102/21
Halterhaftung bei Betrieb eines Anhängers
- LG Kaiserslautern, 15.02.2019 - 3 O 335/17
- LG Hamburg, 16.01.2018 - 302 S 14/17
Verkehrsunfallhaftung: Zurechnungszusammenhang zwischen dem Erstunfall und der …
- LG Bielefeld, 13.10.2022 - 8 O 383/21
- LG Mönchengladbach, 16.02.2021 - 5 S 29/20
Verkehrsunfall - Anfahrender verletzt Sorgfaltspflicht
- AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 07.10.2005 - 8 C 1815/05
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Auffahren auf ungesichertes Unfallfahrzeug
- AG Pfaffenhofen/Ilm, 16.10.2020 - 1 C 389/20
Schadensersatz, Unfallhergang, Betriebsgefahr, Unfall, Schaden, Fahrzeug, …
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 187/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung des atypischen Geschehensablaufs; Behauptung des plötzlichen Auftauchens eines Rehs auf der Fahrbahn; Verkehrsunfall nach Vollbremsung in langgezogener Kurve ; Abkommen von der Fahrbahn; Im Übrigen ungeklärte Umstände
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Unfall - durch Reh auf der Strasse - Beweispflichten
- Judicialis
EGZPO § 26 Nr. 8; ; BGB § ... 286 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 287 Abs. 2; ; ZPO § 313 a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 448; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713
- VersR (via Owlit)
ZPO § 286
Beweislast für die Erschütterung eines Anscheinsbeweises L - rechtsportal.de
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten; Beweis eines atypischen Geschehensablauf bei behaupteter Unfallursache "Wildwechsel"
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wild auf der Fahrbahn - Beweislast beim Fahrer
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Reh-Existenz ist zu beweisen
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 9 (Kurzinformation)
Plötzlich auftauchendes Reh als Unfallursache ist zu beweisen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Auto aus der Kurve getragen - Fahrfehler - oder Vollbremsung wegen eines Rehs?
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Unfallschadensregulierung - Abkommen von der Fahrbahn und Anscheinsbeweis
Verfahrensgang
- LG Halle, 06.09.2002 - 14 O 63/02
- OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 187/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 677
- VersR 2004, 529 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 26.11.1996 - 9 U 174/95
Mitverschulden des Beifahrers, der sich während der Fahrt unter Verstoß gegen die …
Auszug aus OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 187/02
Insoweit entspricht es jedoch grundsätzlich der allgemeinen Lebenserfahrung, dass einem Kraftfahrer, der mit dem von ihm geführten Fahrzeug von der Fahrbahn abkommt, ein bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt vermeidbarer Fahrfehler zur Last fällt (…st. Rspr. BGH: a.a.O.; NZV 1998, 155; NZV 2000, 207).Den im Ergebnis der obigen Ausführungen gegen die Beklagten sprechenden Anscheinsbeweis hätten diese zu entkräften (vgl. BGH NZV 1998, 155, 156), was ihnen aus den oben dargestellten Gründen nicht gelungen ist bzw. nicht gelingen kann.
- OLG München, 08.10.1998 - 24 U 144/98
Haftung des Eisenbahnunternehmers bei Kollision einer Eisenbahn mit einem auf …
Auszug aus OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 187/02
Insoweit entspricht es jedoch grundsätzlich der allgemeinen Lebenserfahrung, dass einem Kraftfahrer, der mit dem von ihm geführten Fahrzeug von der Fahrbahn abkommt, ein bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt vermeidbarer Fahrfehler zur Last fällt (…st. Rspr. BGH: a.a.O.; NZV 1998, 155; NZV 2000, 207). - BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88
Zulässigkeit der Parteivernehmung; Ansprüche des Leasingnehmers wegen …
Auszug aus OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 187/02
Des Weiteren bestand auch keine Veranlassung, den Beklagten zu 1. zum Unfallhergang von Amts wegen gemäß § 448 ZPO als Partei zu vernehmen, da keine "gewisse" (hinreichende) Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Unfallschilderung der Beklagten spricht (vgl. BGH NJW 1989, 3222, 3223;… Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 448 Rn. 4).
- BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94
Voraussetzungen des Anscheinsbeweises
Auszug aus OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 187/02
Zwar setzt die Anwendung des Anscheinsbeweises auch bei Verkehrsunfällen Geschehensabläufe voraus, bei denen sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluss aufdrängt, dass ein Verkehrsteilnehmer seine Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt hat; der Anscheinsbeweis ist daher nur auf Tatbestände anzuwenden, für die nach der Lebenserfahrung eine schuldhafte Verursachung typisch ist (BGH NZV 1996, 277). - OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 178/02
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall
Auszug aus OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 187/02
Kommt ein Fahrzeug nach einer Vollbremsung in einer langgezogenen Kurve unter im Übrigen ungeklärten Umständen von der Fahrbahn ab und behauptet der Fahrer, dass die Unfallursache für den Unfall ein plötzlich auf der Fahrbahn auftauchendes Reh gewesen sei, so muss er die Existenz des Rehs als atypischen Geschehensablauf beweisen (zur Abgrenzung Anscheinsbeweis, Beweis eines atypischen Geschehensablaufes s. a. Senat, Urteil vom 17.12.2002 - 9 U 178/02 - ). - OLG Karlsruhe, 16.12.1992 - 1 U 140/92
Grundsätzlich spricht der Anscheinsbeweis beim Abkommen von der Fahrbahn für ein …
Auszug aus OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 187/02
Sofern hingegen außer dem Abkommen von der Fahrbahn weiter nichts feststeht und auch nicht - im Wege einer Beweisaufnahme - festgestellt werden kann, bleibt es bei dem Anscheinsbeweis für einen vermeidbaren Fahrfehler (vgl. auch OLG Karlsruhe, VRS 86, 85).
- OLG Brandenburg, 13.02.2020 - 12 U 54/19
Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall
Danach entspricht es grundsätzlich der allgemeinen Lebenserfahrung, dass einem Kraftfahrer, der mit dem von ihm geführten Fahrzeug von der Fahrbahn abkommt, ein bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt vermeidbarer Fahrfehler zur Last fällt (vgl. BGH NZV 1996, 277; OLG Naumburg VRS 104, 415; OLG München NZV 2000, 207). - OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 178/02 Lässt sich bei einem Verkehrsunfallgeschehen nur feststellen, dass es zu einer Auffahrsituation gekommen ist, lässt sich aber nicht klären, ob es sich um einen typischen Auffahrunfall handelt, oder ob dem Unfallgeschehen ein Spurwechsel des Vorausfahrenden unmittelbar vorangegangen ist, dann kommen die Regeln über den Anscheinsbeweis nicht zur Anwendung, wenn sich der Unfall auf einer deutschen Autobahn ereignet hat (zur Abgrenzung Anscheinsbeweis, Beweis eines atypischen Geschehensablaufs s.a. Senat, Urteil vom 17.12.2002 - 9 U 187/02).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 03.12.2002 - 27 U 43/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- VersR (via Owlit)
ZPO § 286
Kein Anscheinsbeweis für Verschulden an einer Kollision auf der Gegenfahrbahn unmittelbar nach Entgegenkommen eines überholenden Kfz L - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 823; ZPO § 286
Kollision nach dem Anfahren vom Fahrbahnrand sowie auf der Gegenfahrbahn
Verfahrensgang
- LG Detmold, 01.02.2002 - 1 O 60/01
- OLG Hamm, 03.12.2002 - 27 U 43/02
Papierfundstellen
- NZV 2003, 180
- VersR 2004, 529 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 24.03.1959 - VI ZR 82/58
Motorradfahrer-Zusammenstoß links - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis, (fehlende) …
Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2002 - 27 U 43/02
Wohl spricht nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Kraftfahrers, wenn dieser ohne erkennbaren Anlass auf die Gegenfahrbahn gerät und dort mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstößt (BGH, NJW-RR 1986, 383; VersR 1955, 189; VersR 1959, 465 (466); VersR 1959, 518 (519); VersR 1960, 523; LM § 8 StVO Nr. 9 = VersR 1960, 1017; VersR 1961, 846; VersR 1964, 1102 (1103); VersR 1966, 693; VersR 1969, 636 (637)).Es muss sich um Tatbestände handeln, für die nach der Lebenserfahrung eine schuldhafte Verursachung typisch ist (Senat, VersR 1959, 518).
- BGH, 24.02.1959 - VI ZR 62/58
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2002 - 27 U 43/02
Wohl spricht nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Kraftfahrers, wenn dieser ohne erkennbaren Anlass auf die Gegenfahrbahn gerät und dort mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstößt (BGH, NJW-RR 1986, 383; VersR 1955, 189; VersR 1959, 465 (466); VersR 1959, 518 (519); VersR 1960, 523; LM § 8 StVO Nr. 9 = VersR 1960, 1017; VersR 1961, 846; VersR 1964, 1102 (1103); VersR 1966, 693; VersR 1969, 636 (637))."... Der Ort des Zusammenstoßes weist aber für sich genommen nicht immer nach der Lebenserfahrung auf ein Verschulden des Fahrers hin, der seine rechte Fahrbahn verlassen hat (BGH, VersR 1959, 465, 518; 1964, 1102).
- BGH, 16.06.1964 - VI ZR 93/63
Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2002 - 27 U 43/02
Wohl spricht nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Kraftfahrers, wenn dieser ohne erkennbaren Anlass auf die Gegenfahrbahn gerät und dort mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstößt (BGH, NJW-RR 1986, 383; VersR 1955, 189; VersR 1959, 465 (466); VersR 1959, 518 (519); VersR 1960, 523; LM § 8 StVO Nr. 9 = VersR 1960, 1017; VersR 1961, 846; VersR 1964, 1102 (1103); VersR 1966, 693; VersR 1969, 636 (637))."... Der Ort des Zusammenstoßes weist aber für sich genommen nicht immer nach der Lebenserfahrung auf ein Verschulden des Fahrers hin, der seine rechte Fahrbahn verlassen hat (BGH, VersR 1959, 465, 518; 1964, 1102).
- BGH, 19.11.1985 - VI ZR 176/84
Anscheinsbeweis bei einem Unfall im Begegnungsverkehr
Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2002 - 27 U 43/02
Wohl spricht nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Kraftfahrers, wenn dieser ohne erkennbaren Anlass auf die Gegenfahrbahn gerät und dort mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstößt (BGH, NJW-RR 1986, 383; VersR 1955, 189; VersR 1959, 465 (466); VersR 1959, 518 (519); VersR 1960, 523; LM § 8 StVO Nr. 9 = VersR 1960, 1017; VersR 1961, 846; VersR 1964, 1102 (1103); VersR 1966, 693; VersR 1969, 636 (637)).Gerade die vom Kläger für seine Auffassung herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.11.1985 in NJW-RR 1986, 383 betont indes, dass der bloße Umstand, dass ein Kraftfahrer auf die Gegenfahrbahn geraten ist, als Grundlage für einen Anscheinsbeweis nicht stets ausreicht.
- BGH, 25.03.1969 - VI ZR 252/67
Haftungsverteilung bei Kollision eines auf die Gegenfahrbahn geratenen Fahrzeugs …
Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2002 - 27 U 43/02
Wohl spricht nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Kraftfahrers, wenn dieser ohne erkennbaren Anlass auf die Gegenfahrbahn gerät und dort mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstößt (BGH, NJW-RR 1986, 383; VersR 1955, 189; VersR 1959, 465 (466); VersR 1959, 518 (519); VersR 1960, 523; LM § 8 StVO Nr. 9 = VersR 1960, 1017; VersR 1961, 846; VersR 1964, 1102 (1103); VersR 1966, 693; VersR 1969, 636 (637)). - BGH, 19.01.1960 - VI ZR 16/59
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2002 - 27 U 43/02
Wohl spricht nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Kraftfahrers, wenn dieser ohne erkennbaren Anlass auf die Gegenfahrbahn gerät und dort mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstößt (BGH, NJW-RR 1986, 383; VersR 1955, 189; VersR 1959, 465 (466); VersR 1959, 518 (519); VersR 1960, 523; LM § 8 StVO Nr. 9 = VersR 1960, 1017; VersR 1961, 846; VersR 1964, 1102 (1103); VersR 1966, 693; VersR 1969, 636 (637)). - BGH, 13.06.1961 - VI ZR 224/60
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2002 - 27 U 43/02
Wohl spricht nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Kraftfahrers, wenn dieser ohne erkennbaren Anlass auf die Gegenfahrbahn gerät und dort mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstößt (BGH, NJW-RR 1986, 383; VersR 1955, 189; VersR 1959, 465 (466); VersR 1959, 518 (519); VersR 1960, 523; LM § 8 StVO Nr. 9 = VersR 1960, 1017; VersR 1961, 846; VersR 1964, 1102 (1103); VersR 1966, 693; VersR 1969, 636 (637)). - BGH, 02.02.1955 - VI ZR 278/53
Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2002 - 27 U 43/02
Wohl spricht nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Kraftfahrers, wenn dieser ohne erkennbaren Anlass auf die Gegenfahrbahn gerät und dort mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstößt (BGH, NJW-RR 1986, 383; VersR 1955, 189; VersR 1959, 465 (466); VersR 1959, 518 (519); VersR 1960, 523; LM § 8 StVO Nr. 9 = VersR 1960, 1017; VersR 1961, 846; VersR 1964, 1102 (1103); VersR 1966, 693; VersR 1969, 636 (637)). - BGH, 15.04.1966 - VI ZR 246/64
Annahme eines stillschweigenden Haftungsverzichts bei Mitnahme in einem fremden …
Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2002 - 27 U 43/02
Wohl spricht nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Kraftfahrers, wenn dieser ohne erkennbaren Anlass auf die Gegenfahrbahn gerät und dort mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstößt (BGH, NJW-RR 1986, 383; VersR 1955, 189; VersR 1959, 465 (466); VersR 1959, 518 (519); VersR 1960, 523; LM § 8 StVO Nr. 9 = VersR 1960, 1017; VersR 1961, 846; VersR 1964, 1102 (1103); VersR 1966, 693; VersR 1969, 636 (637)).