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   OLG Koblenz, 09.12.2003 - 14 W 823/03   

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https://dejure.org/2003,8415
OLG Koblenz, 09.12.2003 - 14 W 823/03 (https://dejure.org/2003,8415)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.12.2003 - 14 W 823/03 (https://dejure.org/2003,8415)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - 14 W 823/03 (https://dejure.org/2003,8415)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss ; Kostenentscheidung nach Zurücknahme der Klage unter Verzicht auf den Klageanspruch ; Erstattung der Kosten vorprozessualer Privatgutachten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91
    Erstattung der Kosten einer Versicherungsgesellschaft für ein vorprozessuales Privatgutachten bei Verdacht auf Versicherungsbetrug

  • prewest.de PDF

    § 91 ZPO
    Prozesskosten - vorsorgliches Privatgutachten wegen Betrugsverdachts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • bld.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Einsatz von Sachverständigen in "Dubiosschäden" durch Sachversicherer (RA Dr. Dirk-Carsten Günther; DS 2006, 259)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 286
  • VersR 2004, 933
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 16/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und der Oberlandesgerichte wird nämlich eine die Erstattungsfähigkeit auslösende Prozessbezogenheit trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs in den Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht eines Versicherungsbetrugs aufdrängt, weil sich der Versicherer dann von vornherein auf einen Deckungsprozess einstellen muss (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 - VersR 2003, 481, 482; KG JurBüro 1989, 813; OLG Brandenburg VersR 2006, 287, 288; OLG Frankfurt VersR 1996, 122; OLG Karlsruhe VersR 2004, 931, 932; OLG Köln VersR 2004, 803; OLG Hamburg JurBüro 1989, 819 und JurBüro 1991, 1105, 1106; OLG Hamm zfs 2003, 145; OLG Koblenz VersR 2004, 933 und JurBüro 2006, 543 f., sowie die oben genannten Stimmen in der Literatur; a.A. OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 656).
  • BGH, 18.11.2008 - VI ZB 24/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual durch eine

    Nach der Rechtsprechung des Senats und der Oberlandesgerichte wird nämlich eine die Erstattungsfähigkeit auslösende Prozessbezogenheit trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs in den Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht eines Versicherungsbetrugs aufdrängt, weil sich der Versicherer dann von vornherein auf einen Deckungsprozess einstellen muss (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 16/08 - z.V.b. und vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 - VersR 2003, 481 f.; KG Berlin JurBüro 1989, 813; OLG Brandenburg VersR 2006, 287, 288; OLG Frankfurt VersR 1996, 122; OLG Karlsruhe VersR 2004, 931, 932; OLG Köln VersR 2004, 803; OLG Hamburg JurBüro 1989, 819 und JurBüro 1991, 1105, 1106; OLG Hamm zfs 2003, 145; OLG Koblenz VersR 2004, 933 und JurBüro 2006, 543 f., sowie die oben genannten Stimmen in der Literatur; a.A. OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 656).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2005 - 15 W 44/04

    Prozesskosten: Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit eines vorgerichtlichen

    Vor Klageandrohung lässt sich ein Prozessbezug nach Auffassung des Senats in der Regel hingegen kaum feststellen (vgl. zur Bedeutung der Klageandrohung in derartigen Fällen BGH, a.a.O.; tendenziell anders in derartigen Fällen - Prozessbezug auch ohne Klageandrohung - OLG Frankfurt, Rechtspfleger 1980, 392, 393; OLG Frankfurt, Anwaltsblatt 1981, 114; OLG Frankfurt, VersR 1996, 122; OLG Köln, VersR 2004, 803; OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 286).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2008 - 18 W 359/08

    Kosten des Rechtsstreits: Anspruch eines KFZ-Haftpflichtversicherers auf

    Dies gilt umso mehr, wenn der geschilderte Unfallhergang scheinbar ganz eindeutig für ein Alleinverschulden des Versicherungsnehmers bzw. des Mitversicherten spricht (OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 286; OLG Rostock, MDR 2005, 754).

    Dieser zeitliche Ablauf ist schon deshalb unbeachtlich, weil ansonsten ein ursprünglich zur alsbaldigen Klageerhebung entschlossener Versicherungsbetrüger es in der Hand hätte, durch zwischenzeitliches Zuwarten dem Privatgutachten des Versicherers die Prozessbezogenheit zu nehmen (OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 286; OLG Rostock, MDR 2005, 754).

  • OLG Celle, 10.01.2011 - 2 W 8/11

    Ersatzfähigkeit der Kosten eines durch den Haftpflichtversicherer wegen des

    In seinem Urteil vom 14. Oktober 2008 (vgl. VersR 2009, 280, 281; vgl. auch BGH VersR 2008, 563, je m.w.N.) hat der Bundesgerichtshof für den Fall, in dem eine Haftpflichtversicherung wegen eines (angeblichen) Unfallgeschehens in Anspruch genommen worden ist und der insoweit mit dem Streitfall vergleichbar ist, ausgeführt: "Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und der Oberlandesgerichte wird nämlich eine die Erstattungsfähigkeit auslösende Prozessbezogenheit trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs in den Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht eines Versicherungsbetrugs aufdrängt, weil sich der Versicherer dann von vornherein auf einen Deckungsprozess einstellen muss (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 - VersR 2003, 481, 482; KG JurBüro 1989, 813; OLG Brandenburg VersR 2006, 287, 288; OLG Frankfurt VersR 1996, 122; OLG Karlsruhe VersR 2004, 931, 932; OLG Köln VersR 2004, 803; OLG Hamburg JurBüro 1989, 819 und JurBüro 1991, 1105, 1106; OLG Hamm ZfS 2003, 145; OLG Koblenz VersR 2004, 933 und JurBüro 2006, 543 f., sowie die oben genannten Stimmen in der Literatur; a.A. OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 656).
  • OLG Rostock, 06.12.2004 - 8 W 137/04

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten einer Versicherungsgesellschaft

    Im Übrigen hätte es ansonsten ein zur alsbaldigen Klage entschlossener Versicherungsbetrüger in der Hand, durch zwischenzeitliches Zuwarten dem Privatgutachten des Versicherers die Prozessbezogenheit zu nehmen ( OLG Koblenz v. 9.12.2003 - 14 W 823/03 , NJW-RR 2004, 286).
  • OLG Koblenz, 03.04.2007 - 14 W 238/07

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual durch einen Versicherer

    Fehlt es aber an einem konkreten Zusammenhang mit einer bevorstehenden Klage und dienen die Aufwendungen der Prüfung der vertraglichen Verpflichtung der Versicherung sind diese Aufwendungen nicht als Prozesskosten erstattungsfähig (BGH aaO.; Senat JurBüro 1981, 136; Rechtspfleger 1992, 129; anders bei Betrugsverdacht - Senat VersR 2004, 933 und vom 11.12.2006, AktZ 14 W 754/06).
  • OLG Rostock, 16.12.2004 - 8 W 137/04

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für durch Kfz-Haftpflichtversicherer

    Im übrigen hätte es ansonsten ein zur alsbaldigen Klage entschlossener Versicherungsbetrüger in der Hand, durch zwischenzeitliches Zuwarten dem Privatgutachten des Versicherers die Prozessbezogenheit zu nehmen (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 286).
  • OLG Koblenz, 01.02.2011 - 14 W 63/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Privatgutachterkosten eines

    Dass ein Rechtsstreit droht, wenn die begehrte Versicherungsleistung mit einer solchen Begründung verweigert wird, liegt auf der Hand (BGH v. 14.10.2008, VI ZB 16/08 = VersR 2009, 280, Rz. 12, m.w.N., zitiert nach juris; BGH v. 18.11.2008, VI ZB 24/08 = VersR 2009, 563; Senat v. 17.07.2006, 14 W 418/06 = JurBüro 2006, 543; Senat v. 09.12.2003, 14 W 823/03 = NJW-RR 2004, 286) und wird durch den vorliegenden Rechtsstreit erneut bestätigt.
  • LG Mainz, 27.08.2004 - 3 T 10/04

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vom

    Insoweit ist der vorliegende Fall, wie in der Nichtabhilfeentscheidung des Amtsgerichts zutreffend ausgeführt, nicht vergleichbar mit dem Sachverhalt der von den Beklagten angeführten Entscheidung des OLG Koblenz vom 09.12.2003 - 14 W 823/03 - (veröffentlicht in Gewerbemiete und Teileigentum 2004, 16), wo ein von dem Anspruchssteller in Auftrag gegebenes Schadensgutachten vorlag und aufgrund entsprechenden Anwaltsschreibens davon auszugehen war, dass der Anspruchssteller auf der Basis dieses Gutachtens abrechnen wollte, erst recht nicht mit dem Fall der eingangs genannten BGH-Entscheidung, in dem der Auftrag erst nach Klageandrohung erteilt worden war.
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