Rechtsprechung
BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abzug des Restwerts eines beschädigten Fahrzeugs vom Wiederbeschaffungwert vom für die Ersatzbeschaffung verlangten Betrag bei Schadensbehebung durch Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs und nicht durch Reparatur; "Subjektsbezogene Schadensbetrachtung"; Pflicht zur ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Restwertbörse - Muss Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch genommen werden
- online-und-recht.de
- kanzlei-heskamp.de
- Judicialis
BGB § 249 Fb
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 249
Voraussetzungen für die Anrechnung eines vom Geschädigten erzielten überdurchschnittlichen Erlöses aus der Veräußerung seines totalbeschädigten Kfz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249
Anrechnung eines überdurchschnittlichen Erlöses für den Unfallwagen; Obliegenheiten des Geschädigten bei der Verwertung eines Unfallfahrzeugs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensrecht - Überdurchschnittlicher Erlös
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Internet-Restwertangebote
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Überdurchschnittlicher Erlös für Unfallwagen - darf Schädiger teilhaben?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unfallwagen übers Internet günstig verkauft - Grundsatzurteil des BGH zur Schadensabrechnung nach Unfällen
- fahrschule-online.de (Leitsatz)
Unfallfahrzeug-Verkauf: Mühe lohnt sich
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Unfallfahrzeug-Verkauf: Mühe lohnt sich
- anwalt-bauer.de (Kurzinformation)
Ermittlung des höchsten Restwertes im Internet
- anwalt.de (Kurzinformation)
Internet-Restwertbörsen und der Restwert eines Unfallfahrzeugs!
Besprechungen u.ä. (2)
Papierfundstellen
- NJW 2005, 357
- MDR 2005, 330
- NZV 2005, 140
- VersR 2005, 381
- BB 2005, 352
Wird zitiert von ... (88) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91
Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten; …
Auszug aus BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04
a) Ein überdurchschnittlicher Erlös, den der Geschädigte für seinen Unfallwagen aus Gründen erzielt, die mit dem Zustand des Fahrzeugs nichts zu tun haben, ist dem Schädiger nicht gutzubringen (im Anschluß an Senatsurteile vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - VersR 1985, 593 f. und vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457 f.).Ohne Rechtsfehler geht das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats davon aus, daß der Geschädigte, wenn er von der Ersetzungsbefugnis des § 249 Satz 2 BGB a.F. (Art. 229 § 8 Abs. 1 EGBGB) Gebrauch macht und den Schaden nicht im Wege der Reparatur, sondern durch Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs beheben will, bei der Bemessung des erforderlichen Betrags, den er für die Ersatzbeschaffung verlangt, den Restwert des beschädigten Fahrzeugs vom Wiederbeschaffungswert abzuziehen hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 115, 364, 372; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457; vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - VersR 1993, 769, 770).
Will er sein Fahrzeug etwa einer ihm vertrauten Vertragswerkstatt oder einem angesehenen Gebrauchtwagenhändler bei dem Erwerb eines Ersatzfahrzeugs in Zahlung geben, dann kann ihn der Schädiger gegenüber deren Ankaufangeboten nicht auf einen höheren Restwerterlös verweisen, der nur auf einem dem Geschädigten erst durch den Schädiger eröffneten Sondermarkt, etwa durch Einschaltung spezialisierter Restwertaufkäufer, zu erzielen wäre (vgl. Senatsurteile vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - …und vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 -, jeweils aaO).
b) Grundsätzlich ist allerdings ein überdurchschnittlicher Erlös, den der Geschädigte für seinen Unfallwagen aus Gründen erzielt, die mit dem Zustand des Fahrzeugs nichts zu tun haben, dem Schädiger nicht gutzubringen (vgl. Senatsurteile vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - VersR 1985, 593, 594; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - aaO).
Da nach allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen der Geschädigte zwar vollen Ersatz verlangen kann, an dem Schadensfall aber nicht "verdienen" soll, kann ihn der Schädiger an dem tatsächlich erzielten Erlös festhalten (vgl. Senatsurteile BGHZ 154, 395, 398; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - aaO, 458).
aa) Das Berufungsgericht hat - entgegen der Ansicht der Revision - nicht verkannt, daß die Beklagten als Schädiger die Darlegungs- und Beweislast dafür tragen, daß der hohe Restwert ohne überobligationsmäßige Anstrengungen erzielt wurde (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 189, 194; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - aaO).
Auch daß der "Übererlös" für den Unfallwagen aus Gründen erzielt wurde, die mit dem Zustand des Fahrzeugs nichts zu tun hatten (…vgl. Senatsurteile vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - aaO; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - aaO, 457), erfordert das nicht.
- BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83
Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs
Auszug aus BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04
a) Ein überdurchschnittlicher Erlös, den der Geschädigte für seinen Unfallwagen aus Gründen erzielt, die mit dem Zustand des Fahrzeugs nichts zu tun haben, ist dem Schädiger nicht gutzubringen (im Anschluß an Senatsurteile vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - VersR 1985, 593 f. und vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457 f.).b) Grundsätzlich ist allerdings ein überdurchschnittlicher Erlös, den der Geschädigte für seinen Unfallwagen aus Gründen erzielt, die mit dem Zustand des Fahrzeugs nichts zu tun haben, dem Schädiger nicht gutzubringen (vgl. Senatsurteile vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - VersR 1985, 593, 594;… vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - aaO).
Der Schädiger hat freilich keinen Anspruch darauf, daß sich der Geschädigte zu einem Verkauf in dem Sondermarkt der Internet-Restwertaufkäufer entschließt (vgl. Senatsurteile BGHZ 66, 239, 248; vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - aaO, 595).
Auch daß der "Übererlös" für den Unfallwagen aus Gründen erzielt wurde, die mit dem Zustand des Fahrzeugs nichts zu tun hatten (vgl. Senatsurteile vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - aaO;… vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - aaO, 457), erfordert das nicht.
- BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74
Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive …
Auszug aus BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04
Es ist also Rücksicht auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflußmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. Senatsurteile BGHZ 66, 239, 245, 248 f.; 115, 364, 369; 155, 1, 5).Der Schädiger hat freilich keinen Anspruch darauf, daß sich der Geschädigte zu einem Verkauf in dem Sondermarkt der Internet-Restwertaufkäufer entschließt (vgl. Senatsurteile BGHZ 66, 239, 248;… vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - aaO, 595).
- BGH, 06.04.1993 - VI ZR 181/92
Verkauf von Unfallwagen zum Restwert gemäß Gutachten
Auszug aus BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04
Ohne Rechtsfehler geht das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats davon aus, daß der Geschädigte, wenn er von der Ersetzungsbefugnis des § 249 Satz 2 BGB a.F. (Art. 229 § 8 Abs. 1 EGBGB) Gebrauch macht und den Schaden nicht im Wege der Reparatur, sondern durch Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs beheben will, bei der Bemessung des erforderlichen Betrags, den er für die Ersatzbeschaffung verlangt, den Restwert des beschädigten Fahrzeugs vom Wiederbeschaffungswert abzuziehen hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 115, 364, 372; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457; vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - VersR 1993, 769, 770).Will er sein Fahrzeug etwa einer ihm vertrauten Vertragswerkstatt oder einem angesehenen Gebrauchtwagenhändler bei dem Erwerb eines Ersatzfahrzeugs in Zahlung geben, dann kann ihn der Schädiger gegenüber deren Ankaufangeboten nicht auf einen höheren Restwerterlös verweisen, der nur auf einem dem Geschädigten erst durch den Schädiger eröffneten Sondermarkt, etwa durch Einschaltung spezialisierter Restwertaufkäufer, zu erzielen wäre (vgl. Senatsurteile vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - und vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 -, jeweils aaO).
- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04
Ohne Rechtsfehler geht das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats davon aus, daß der Geschädigte, wenn er von der Ersetzungsbefugnis des § 249 Satz 2 BGB a.F. (Art. 229 § 8 Abs. 1 EGBGB) Gebrauch macht und den Schaden nicht im Wege der Reparatur, sondern durch Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs beheben will, bei der Bemessung des erforderlichen Betrags, den er für die Ersatzbeschaffung verlangt, den Restwert des beschädigten Fahrzeugs vom Wiederbeschaffungswert abzuziehen hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 115, 364, 372; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457; vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - VersR 1993, 769, 770).Es ist also Rücksicht auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflußmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. Senatsurteile BGHZ 66, 239, 245, 248 f.; 115, 364, 369; 155, 1, 5).
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02
Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes
Auszug aus BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04
Da nach allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen der Geschädigte zwar vollen Ersatz verlangen kann, an dem Schadensfall aber nicht "verdienen" soll, kann ihn der Schädiger an dem tatsächlich erzielten Erlös festhalten (vgl. Senatsurteile BGHZ 154, 395, 398;… vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - aaO, 458).Ein Verbleib des Übererlöses würde gegen das schadensrechtliche Bereicherungsverbot verstoßen, wonach der Geschädigte zwar vollen Ersatz verlangen kann, an dem Schadensfall aber nicht verdienen soll (vgl. Senatsurteil BGHZ 154, 395, 398).
- BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98
Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden
Auszug aus BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04
aa) Das Berufungsgericht hat - entgegen der Ansicht der Revision - nicht verkannt, daß die Beklagten als Schädiger die Darlegungs- und Beweislast dafür tragen, daß der hohe Restwert ohne überobligationsmäßige Anstrengungen erzielt wurde (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 189, 194;… vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - aaO). - BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten
Auszug aus BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04
Es ist also Rücksicht auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflußmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. Senatsurteile BGHZ 66, 239, 245, 248 f.; 115, 364, 369; 155, 1, 5). - BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02
Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung
Auszug aus BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04
Die Revision ist nach Zulassung durch das Berufungsgericht gemäß § 543 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft, jedoch wirksam beschränkt auf den Anspruch des Klägers auf Ersatz seines materiellen Schadens als rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffes, über den gesondert hätte entschieden werden können (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 38/03 -, VersR 2004, 388; BGHZ 155, 392, 393 f.). - BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03
Frage als unwahre Tatsachenbehauptung
Auszug aus BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04
Die Revision ist nach Zulassung durch das Berufungsgericht gemäß § 543 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft, jedoch wirksam beschränkt auf den Anspruch des Klägers auf Ersatz seines materiellen Schadens als rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffes, über den gesondert hätte entschieden werden können (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 38/03 -, VersR 2004, 388; BGHZ 155, 392, 393 f.).
- BGH, 27.09.2016 - VI ZR 673/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots und …
Der Geschädigte ist weder verpflichtet, über die Einholung des Sachverständigengutachtens hinaus noch eigene Marktforschung zu betreiben und dabei die Angebote auch räumlich entfernter Interessenten einzuholen (Senatsurteile vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04, VersR 2005, 381, 382; vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92, VersR 1993, 769, 770) oder einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen (…Senatsurteil vom 1. Juni 2010 - VI ZR 316/09, aaO), noch ist er gehalten abzuwarten, um dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer vor der Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs Gelegenheit zu geben, zum eingeholten Gutachten Stellung zu nehmen und gegebenenfalls bessere Restwertangebote vorzulegen (…vgl. Senatsurteil vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92, aaO; aA OLG Köln, NJW-RR 2013, 224, 225 und Beschluss vom 14. Februar 2005 - 15 U 191/04, BeckRS 2005, 09804).Ein vom Geschädigten tatsächlich erzielter, über dem vom Sachverständigen ermittelten Restwert liegender Mehrerlös ist freilich zu berücksichtigen, wenn ihm keine überobligationsmäßigen Anstrengungen des Geschädigten zugrunde liegen (Senatsurteile vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04, VersR 2005, 381, 382; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91, VersR 1992, 457, 458).
Vorrangiger Grund für die Annahme, bei der Ermittlung des Restwerts sei grundsätzlich entscheidend auf den regionalen Markt abzustellen, war für den Senat die Überlegung, dass es einem Geschädigten - unabhängig davon, ob er im Einzelfall nach Einholung des Gutachtens dann auch entsprechend verfährt (vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04, VersR 2005, 381, 382; vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92, VersR 1993, 769 f.) - möglich sein muss, das Fahrzeug einer ihm vertrauten Vertragswerkstatt oder einem angesehenen Gebrauchtwagenhändler bei dem Erwerb des Ersatzwagens in Zahlung zu geben (…Senatsurteile vom 13. Januar 2009 - VI ZR 205/08, VersR 2009, 413 Rn. 9; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91, VersR 1992, 457; Steffen, zfs 2002, 161 f.; ders., DAR 1997, 297, 300).
- BGH, 01.03.2005 - VI ZR 91/04
Umfang des Schadensersatzes bei Erwerb eines Ersatzfahrzeugs
Es ist also Rücksicht auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflußmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. Senatsurteile BGHZ 66, 239, 245, 248 f.; 115, 364, 369; 155, 1, 5 und vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - VersR 2005, 381). - BGH, 06.03.2007 - VI ZR 120/06
Anrechnung des Restwertes im Totalschadensfall bei Weiterbenutzung des …
Die Ersatzbeschaffung als Variante der Naturalrestitution steht ebenfalls unter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit (Senatsurteile BGHZ 115, 364, 372; 143, 189, 193; 163, 362, 365; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457; vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - VersR 1993, 769; vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - VersR 2005, 381, 382).Dadurch wird verhindert, dass sich der Geschädigte an dem Schadensfall bereichert (vgl. Senatsurteile BGHZ 154, 395, 398; 163, 180, 184; vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - aaO).
Im Veräußerungsfall leistet der Geschädigte im Allgemeinen dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 163, 362, 366; 143, 189, 193;… vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - aaO, 458;… vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - aaO, 770 und vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - aaO).
Auch kann er vom Schädiger nicht auf einen höheren Restwerterlös verwiesen werden, der auf einem Sondermarkt durch spezialisierte Restwertaufkäufer erzielt werden könnte (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - und BGHZ 163, 362 jeweils aaO).
a) Zwar können besondere Umstände dem Geschädigten Veranlassung geben, ohne weiteres zugängliche günstigere Verwertungsmöglichkeiten wahrzunehmen und durch die Verwertung seines Fahrzeugs in Höhe des tatsächlich erzielten Erlöses den ihm entstandenen Schaden auszugleichen (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - aaO).
Der erzielte Restwert steht dann bei der Schadensabrechnung fest und es liegt auf der Hand, in welcher Höhe der Schaden durch den erzielten Verkaufspreis ausgeglichen ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 163, 362, 367; 163, 180, 185, 187; vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - aaO).
- BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht …
Das Berufungsgericht ist im Ansatz zu Recht davon ausgegangen, dass der Geschädigte, wenn er von der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB Gebrauch macht und den Schaden wie im Streitfall nicht im Wege der Reparatur, sondern durch Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs beheben will, nur Ersatz des Wiederbeschaffungswerts abzüglich des Restwerts verlangen kann (vgl. Senatsurteile BGHZ 115, 364, 372; 143, 189, 193; 163, 362, 365; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457; vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - VersR 1993, 769; vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - VersR 2005, 381 und vom 7. Juni 2005 - VI ZR 192/04 - VersR 2005, 1257, 1258 f.).Dies bedeutet, dass der Geschädigte bei der Schadensbehebung gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB im Rahmen des ihm Zumutbaren und unter Berücksichtigung seiner individuellen Lage den wirtschaftlichsten Weg zu wählen hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 132, 373, 376 f.; 143, 189, 193;… vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - aaO;… vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - aaO, S. 769 f. und vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - aaO, S. 381 f.).
Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts leistet der Geschädigte dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit indessen im Allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung durch § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 189, 193; 163, 362, 366; 171, 287, 290 f.;… vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - aaO, S. 458;… vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - aaO; vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - aaO; vom 12. Juli 2005 - VI ZR 132/04 - VersR 2005, 1448, 1449; vom 10. Juli 2007 - VI ZR 217/06 - VersR 2007, 1243 f. und vom 13. Oktober 2009 - VI ZR 318/08 - VersR 2010, 130, 131).
Andernfalls würde die dem Geschädigten nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehende Ersetzungsbefugnis unterlaufen und dem Geschädigten die vom Schädiger gewünschte Verwertungsmodalität aufgezwungen (vgl. Senatsurteile BGHZ 163, 362, 367;… vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - aaO, S. 457;… vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - aaO S. 770; vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - aaO und vom 13. Januar 2009 - VI ZR 205/08 - VersR 2009, 413, 414).
- BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04
Schadenshöhe bei Abrechnung nach fiktiven Reparaturkosten
Dies ergibt sich nicht nur aus den neueren Senatsurteilen vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - (VersR 2005, 381, 382), 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04 - und - VI ZR 172/04 - (…jeweils aaO) und vom 1. März 2005 - VI ZR 91/04 - (zur Veröffentlichung bestimmt), sondern entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats.Dadurch wird verhindert, daß sich der Geschädigte an dem Schadensfall bereichert (vgl. Senatsurteile BGHZ 154, 395, 398; vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - …und vom 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04 - und - VI ZR 172/04 - jeweils aaO).
Da sich der Kläger hierzu ausgeschwiegen hat, gilt die entsprechende Behauptung der Beklagten nach § 138 Abs. 3 und 4 ZPO als zugestanden (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - VersR 2005, 381).
- BGH, 12.12.2006 - VI ZR 175/05
Keine Erstattung der Anwaltskosten bei Abmahnung im Selbstauftrag
Ein Schädiger hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis (hier: den unerbetenen Werbeanruf) adäquat verursachten Anwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation (sogenannte "subjektbezogene Schadensbetrachtung"; vgl. Senat, BGHZ 66, 239, 245, 248 f.; 115, 364, 369; 155, 1, 5; 163, 362, 365; Urteil vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - VersR 2005, 381) zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. Senat, BGHZ 127, 348, 350 f.; Urteile vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05 - VersR 2006, 521, 522, jeweils m.w.N.). - BGH, 10.07.2007 - VI ZR 217/06
Schadensberechnung bei Teil-Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs im …
a) Nimmt der Geschädigte tatsächlich eine Ersatzbeschaffung vor, leistet er im Allgemeinen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 163, 362, 366; 143, 189, 193; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457; vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - VersR 1993, 769, 770 und vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - VersR 2005, 381, 382).Er ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen und kann vom Schädiger auch nicht auf einen höheren Restwerterlös verwiesen werden, der auf einem solchen Sondermarkt durch spezialisierte Restwertaufkäufer erzielt werden könnte; er muss sich einen höheren Erlös allerdings anrechnen lassen, wenn er ihn bei tatsächlicher Inanspruchnahme eines solchen Sondermarktes ohne besondere Anstrengungen erzielt (vgl. Senatsurteil vom 7. September 2004 - VI ZR 119/04 - aaO).
- BGH, 13.10.2009 - VI ZR 318/08
Schadensabrechnung unter Zugrundelegung des durch Sachverständigengutachten …
Im Veräußerungsfall genügt der Geschädigte im Allgemeinen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und seiner Darlegungs- und Beweislast und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 189, 193; 163, 362, 366; 171, 287, 290 f.; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457; vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - VersR 1993, 769; vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - VersR 2005, 381; vom 12. Juli 2005 - VI ZR 132/04 - VersR 2005, 1448 …und vom 10. Juli 2007 - VI ZR 217/06 - a.a.O.). - BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04
Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf
Ohne Rechtsfehler geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, daß der Geschädigte im Totalschadensfall, wenn er von der Ersetzungsbefugnis des § 249 Satz 2 BGB a.F. (Art. 229 § 8 Abs. 1 EGBGB) Gebrauch macht und den Schaden nicht im Wege der Reparatur, sondern durch Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs beheben will, nur Ersatz des Wiederbeschaffungswerts abzüglich des Restwerts verlangen kann (vgl. Senatsurteile BGHZ 115, 364, 372; 143, 189, 193; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457; vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - VersR 1993, 769; vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - VersR 2005, 381 und vom 7. Juni 2005 - VI ZR 192/04).Dies bedeutet, daß der Geschädigte bei der Schadensbehebung gemäß § 249 Satz 2 BGB a.F. im Rahmen des ihm Zumutbaren und unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflußmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten den wirtschaftlichsten Weg zu wählen hat - sog. "subjektbezogene Schadensbetrachtung" - (vgl. Senatsurteile BGHZ 132, 373, 376 f.;… 143, aaO;… vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - aaO;… vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - aaO, 769 f. und vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - aaO, 381 f.).
Ein Geschädigter ist allerdings grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - aaO) und kann vom Schädiger auch nicht auf einen höheren Restwerterlös verwiesen werden, der auf einem Sondermarkt durch spezialisierte Restwertaufkäufer erzielt werden könnte (…vgl. Senatsurteile BGHZ 143, aaO;… vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - aaO; vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - VersR 1993, 769; vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - aaO).
Nach diesen Grundsätzen leistet der Geschädigte dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit im allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Satz 2 BGB a.F. gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (…vgl. Senatsurteile BGHZ 143, aaO;… vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - aaO, 458;… vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - aaO, 770 und vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - aaO, 382).
- BGH, 13.01.2009 - VI ZR 205/08
Einbeziehung von Angeboten zur Schadensschätzung durch den vom Geschädigten …
Hat der Geschädigte tatsächlich verkauft, steht außerdem mit dem Verkaufspreis der erzielte Restwert und damit fest, in welcher Höhe der Schaden durch den Verkauf ausgeglichen worden ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 163, 180, 185, 187 ; 163, 362, 367 und vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 -VersR 2005, 381, 382) .Eine auch nur überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Geschädigte dies getan hätte, obwohl sie dazu gar nicht verpflichtet war (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - VersR 2005, 381 m.w.N.), ist nicht gegeben.
- BGH, 18.10.2011 - VI ZR 17/11
Zur Berücksichtigung eines Werksangehörigenrabatts bei der Schadensabrechnung …
- BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04
Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen …
- BGH, 25.06.2019 - VI ZR 358/18
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs zu einem …
- BGH, 30.05.2006 - VI ZR 174/05
Ersatzfähigkeit der Kosten konkreter Ersatzbeschaffung und des konkret erzielten …
- LG Saarbrücken, 15.05.2015 - 13 S 12/15
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähiger Nutzungsausfallschaden bei …
- BGH, 12.12.2006 - VI ZR 188/05
Erstattung von Anwaltskosten für ein Abschlussschreiben wegen unerbetener …
- BGH, 15.06.2010 - VI ZR 232/09
Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Anzusetzender Restwert bei unreparierter …
- OLG Hamm, 28.09.2018 - 9 U 137/16
Restwert, regionaler Markt, Schadensminderungspflicht
- LG Stendal, 20.06.2013 - 22 S 98/12
- AG Donaueschingen, 08.07.2020 - 1 C 153/19
- OLG Hamm, 11.06.2021 - 7 U 24/20
Eigentumsvermutung; Wiederholung der Beweisaufnahme; Rügerechtsverlust; …
- AG Braunschweig, 25.05.2021 - 118 C 1715/20
- KG, 06.08.2015 - 22 U 6/15
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Abwarten des Restwertangebots der gegnerischen …
- OLG Zweibrücken, 29.06.2005 - 1 U 9/05
Schadensersatz: Erstattung von Mietwagenkosten für ein Unfallersatzfahrzeug
- LG Bochum, 05.09.2006 - 9 S 106/06
Ausgestaltung des Umfangs des Schadensersatzanspruchs i.R.d. Regulierung eines …
- OLG Schleswig, 09.01.2013 - 7 U 109/12
Umfang der Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer
- OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - 10 U 203/04
Beweis des ersten Anscheins bei einem Auffahrunfall
- LG Kaiserslautern, 28.12.2005 - 1 S 106/05
Pflicht des Kfz-Sachverständigen gegenüber dem gegnerischen …
- LG Saarbrücken, 22.03.2013 - 13 S 199/12
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Restwert eines Unfallfahrzeugs
- LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall: Wiederbeschaffungsaufwand, …
- LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 26/15
Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: …
- OLG Karlsruhe, 27.01.2005 - 12 U 299/04
Regress einer Kfz-Haftpflichtversicherung gegen den Kfz-Sachverständigen eines …
- AG Bergisch Gladbach, 29.03.2023 - 61 C 183/22
- OLG Hamm, 12.03.2021 - 7 U 12/20
Manipulierter Unfall; instabiler Fahrvorgang; überregionales Restwertangebot
- AG Schwäbisch Gmünd, 28.06.2016 - 2 C 1123/15
- LG Gießen, 14.08.2020 - 3 O 479/19
Verkehrsunfall - Wirtschaftlichkeitsgebot bei Realisierung des …
- AG Bad Oeynhausen, 21.01.2019 - 24 C 92/18
Verkehrsunfall - Kosten einer Probefahrt nach der Reparatur
- LG Schweinfurt, 28.10.2021 - 12 O 522/21
- AG Calw, 06.03.2023 - 8 C 337/22
- AG Neu-Ulm, 20.01.2014 - 3 C 1358/13
- LG Stuttgart, 25.07.2008 - 26 O 168/08
Restwert - Überangebot nach Verkauf wirkungslos
- OLG Hamm, 02.09.2022 - 7 U 5/21
Haftungsverteilung bei Kollision eines ein am Fahrbahnrand wartendes Fahrzeug …
- OLG Köln, 23.08.2018 - 15 U 156/17
- AG Saarbrücken, 27.09.2017 - 121 C 275/17
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Einbeziehung verbindlicher Kaufangebote …
- OLG Düsseldorf, 17.12.2013 - 1 U 41/13
Umfang des Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall; Reinigung der Fahrbahn von …
- LG Osnabrück, 08.05.2019 - 2 S 295/18
Verkehrsunfall - Unfallfahrzeug zum Zweck der Ersatzteilgewinnung
- LG Saarbrücken, 22.02.2019 - 13 S 146/18
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Restwertermittlung auf dem allgemeinen regionalen …
- AG Münster, 20.09.2016 - 28 C 1220/16
- LG München I, 02.11.2012 - 17 O 769/11
Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall mit einem Leasingfahrzeug: …
- LG Stade, 30.11.2012 - 1 S 41/12
Über geschätzten Restwert vor Veräußerung muss der Schädiger nicht informiert …
- OLG Jena, 13.10.2005 - 4 W 565/05
Sofortiges Anerkenntnis nach erst im Prozess schlüssig gewordener Klageforderung
- LG Frankfurt/Main, 06.04.2005 - 16 S 285/04
Sachverständiger muß keine Nachforschungen im Internet anstellen
- LG Saarbrücken, 29.10.2020 - 6 O 187/20
- LG Stuttgart, 03.09.2015 - 19 O 84/15
- AG Bruchsal, 27.07.2007 - 6 C 45/07
Restwertbestimmung beim Unfallfahrzeug; Schmerzensgeld für die Verursachung eines …
- OLG Naumburg, 13.12.2018 - 4 U 28/18
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Vorschäden in Bereich der abgerechneten Schäden
- LG Hamburg, 05.01.2010 - 310 O 34/09
Urheberrechtsverletzung im Internet: Einstellung der in einem Gutachten eines …
- AG Ravensburg, 27.03.2014 - 9 C 1213/13
Verkehrsunfall : Wartepflicht auf Restwertangebot der gegnerischen Versicherung?
- LG Bochum, 10.07.2008 - 5 S 204/07
Streit über einen Restschadensersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall; …
- OLG Stuttgart, 10.03.2009 - 19 U 175/08
- LG Mönchengladbach, 28.09.2010 - 5 S 35/10
Vorteile und Nachteile der Schwacke-Liste bzw. der Fraunhofer-Liste als taugliche …
- LG München II, 20.01.2023 - 11 O 2351/21
Haftungsverteilung bei die Kurve schneidendem Vorfahrtsberechtigten
- LG Mönchengladbach, 24.01.2012 - 5 S 55/11
"Normaltarif" abzüglich eines Abschlags in Höhe von 17 % als die erforderlichen …
- LG Mönchengladbach, 06.08.2010 - 5 S 37/10
Ermittlung der i.R.d. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB ersatzfähigen Mietwagenkosten auf …
- LG Bochum, 15.02.2008 - 5 S 204/07
Berücksichtigungsfähigkeit der Höhe des Restwertes eines Unfallfahrzeuges
- AG Mannheim, 29.12.2006 - 3 C 469/06
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Pflicht zur Berücksichtigung des …
- LG Wiesbaden, 19.12.2006 - 1 S 18/04
- LG Mönchengladbach, 19.02.2013 - 5 S 60/12
Bestimmung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten anhand der "Schwacke-Liste"; …
- LG Mönchengladbach, 19.07.2011 - 5 S 96/10
Im Rahmen v. § 287 ZPO stellt der "Schwacke-Automietpreis-Spiegel" eine taugliche …
- LG Mönchengladbach, 06.08.2010 - 5 S 111/09
Ersatz von Mietwagenkosten als Herstellungsaufwand bei wirtschaftlicher …
- AG Lörrach, 01.03.2005 - 2 C 2309/04
- AG Aurich, 02.09.2019 - 12 C 290/19
Unfallregulierung
- LG Fulda, 16.06.2015 - 3 O 670/14
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls kann den Wiederbeschaffungswert des …
- AG Essen-Borbeck, 13.02.2012 - 14 C 342/11
Abzug von 10% der Reparaturkosten für nicht aufgewendete Sozialabgaben und …
- LG Mönchengladbach, 13.12.2011 - 5 S 48/11
- LG Mühlhausen, 24.03.2009 - 2 S 215/08
Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes im Fall des …
- AG Lingen, 11.12.2007 - 4 C 1017/07
- AG Coburg, 27.09.2018 - 12 C 951/18
Anforderungen an ein Restwertangebot der Haftungsseite
- LG Mönchengladbach, 20.03.2012 - 5 S 64/11
Mietwagenkosten
- LG Nürnberg-Fürth, 08.01.2016 - 2 S 5043/15
Verkehrsunfall - Anrechnung des erzielten Restwerts des verunfallten Fahrzeugs
- AG Mönchengladbach-Rheydt, 05.02.2013 - 11 C 200/11
Höhe der erstattungsfähigen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
- AG Aachen, 20.12.2012 - 106 C 64/12
- AG Ibbenbüren, 31.08.2009 - 30 C 154/09
Restwert bei Teilreparatur durch den Geschädigten
- AG Bad Schwalbach, 11.03.2008 - 3 C 595/07
- AG Duisburg, 28.06.2006 - 53 C 514/06
Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall ist der Höhe nach durch den …
- AG Lübeck, 07.02.2017 - 28 C 2456/16
Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden -Restwertermittlung
- OLG Zweibrücken, 26.04.2006 - 1 U 31/05
- AG Haßfurt, 11.12.2009 - 2 C 476/09
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall wegen der Höhe des Restwertes