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   OLG Braunschweig, 13.09.2004 - 6 U 3/04   

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https://dejure.org/2004,32460
OLG Braunschweig, 13.09.2004 - 6 U 3/04 (https://dejure.org/2004,32460)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13.09.2004 - 6 U 3/04 (https://dejure.org/2004,32460)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13. September 2004 - 6 U 3/04 (https://dejure.org/2004,32460)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Keine Befundsicherungspflicht des Herstellers bei Einwegflaschen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 417
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.06.1988 - VI ZR 91/87

    Beweislast bei Produzentenhaftung; Wiederverwendung von Mehrweg-Limonadenflaschen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.09.2004 - 6 U 3/04
    Die Rechtsprechung des BGH (BGHZ 104, 323 = VersR 1988, 930), wonach dem Hersteller kohlensäurehaltiger Getränke in Glasflaschen eine besondere Überprüfungs- und Befundsicherungspflicht obliegt, deren Unterlassung zu einer Beweislastumkehr bezüglich der Frage führen kann, in wessen Verantwortungsbereich eine etwaige Beschädigung der Flasche entstanden ist, ist bei der Verwendung von Einwegflaschen nicht anwendbar.
  • OLG München, 11.01.2011 - 5 U 3158/10

    Produkthaftung: Haftung von Flaschen- und Getränkehersteller für eine durch

    Aus diesen Gründen kommt es für die Entscheidung des Rechtsstreits auch nicht auf die in der Rechtsprechung bislang nicht einheitlich beurteilte Frage an, ob dem Hersteller von Einwegglasflaschen überhaupt eine Befundsicherungspflicht obliegt (vgl. einerseits OLG Braunschweig, Urteil vom 13.09.2004 - 6 U 3/04, VersR 2005, 417 und andererseits LG Augsburg, Urteil vom 23.08.1999 - 3 O 2943/97, NJW-RR 2001, 594).
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