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   OLG Saarbrücken, 01.12.2004 - 5 U 244/02 - 22   

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OLG Saarbrücken, 01.12.2004 - 5 U 244/02 - 22 (https://dejure.org/2004,3784)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.12.2004 - 5 U 244/02 - 22 (https://dejure.org/2004,3784)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. Dezember 2004 - 5 U 244/02 - 22 (https://dejure.org/2004,3784)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • nomos.de PDF, S. 31 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Ausschlussfrist des § 12 Abs. 3 VVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertbestimmung im Berufungsverfahren; Rücktritt von Risiko-Lebensversicherung und Unfallversicherung; Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung; Minderung der Erwerbsfähigkeit; Versäumung der Klagefrist; Gefahr einer Verwechslung in Bezug auf die als Absender eines ...

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 3; ; VVG § 16; ; VVG § 17

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3
    Treuwidriges Berufen auf Klagefristversäumung bei Verwechslungsgefahr durch Aufführen mehrerer Versicherungsgesellschaften im Ablehnungsschreiben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 12 Abs. 3; VVG § 16; VVG § 17
    Zur Zulässigkeit des Rücktritts des Versicherers einer Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen Verletzung vorvertraglicher Anzeigeobliegenheiten des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht - Keine Kündigung von zwei Verträgen in einem Schreiben

  • IWW (Kurzinformation)

    Keine Kündigung von zwei Verträgen in einem Schreiben

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 31 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Ausschlussfrist des § 12 Abs. 3 VVG

Verfahrensgang

  • LG Saarbrücken - 12 O 75/01
  • OLG Saarbrücken, 01.12.2004 - 5 U 244/02 - 22

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 540
  • VersR 2005, 533
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.10.1994 - IV ZR 151/93

    Arglistige Täuschung bei Abschluss eines Versicherungsvertrages; Pflicht zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2004 - 5 U 244/02
    Diese weit gefasste Pflicht zur Offenbarung findet ihre Grenze erst bei Gesundheitsbeeinträchtigungen, die offenkundig belanglos sind oder alsbald vergehen (vgl. BGH, Urteil vom 19.3.2003, IV ZR 67/02 / RuS 2003, S. 336, 337, m.w.N.; BGH, VersR 2000, S. 1486 ff, m.w.N.; BGH, VersR 1994, S. 1457 ff, m.w.N.; BGH, VersR 1994, S. 711 ff).
  • BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99

    Rücktritt des Versicherers von einer Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2004 - 5 U 244/02
    Diese weit gefasste Pflicht zur Offenbarung findet ihre Grenze erst bei Gesundheitsbeeinträchtigungen, die offenkundig belanglos sind oder alsbald vergehen (vgl. BGH, Urteil vom 19.3.2003, IV ZR 67/02 / RuS 2003, S. 336, 337, m.w.N.; BGH, VersR 2000, S. 1486 ff, m.w.N.; BGH, VersR 1994, S. 1457 ff, m.w.N.; BGH, VersR 1994, S. 711 ff).
  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 67/02

    Grenzen der Pflicht zur Offenbarung von Gesundheitsbeeinträchtigungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2004 - 5 U 244/02
    Diese weit gefasste Pflicht zur Offenbarung findet ihre Grenze erst bei Gesundheitsbeeinträchtigungen, die offenkundig belanglos sind oder alsbald vergehen (vgl. BGH, Urteil vom 19.3.2003, IV ZR 67/02 / RuS 2003, S. 336, 337, m.w.N.; BGH, VersR 2000, S. 1486 ff, m.w.N.; BGH, VersR 1994, S. 1457 ff, m.w.N.; BGH, VersR 1994, S. 711 ff).
  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 99/93

    Gefahrerheblichkeit und Anzeigepflicht verschwiegener Umstände

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2004 - 5 U 244/02
    Diese weit gefasste Pflicht zur Offenbarung findet ihre Grenze erst bei Gesundheitsbeeinträchtigungen, die offenkundig belanglos sind oder alsbald vergehen (vgl. BGH, Urteil vom 19.3.2003, IV ZR 67/02 / RuS 2003, S. 336, 337, m.w.N.; BGH, VersR 2000, S. 1486 ff, m.w.N.; BGH, VersR 1994, S. 1457 ff, m.w.N.; BGH, VersR 1994, S. 711 ff).
  • BGH, 13.05.1998 - VIII ZB 9/98

    Umfang der Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2004 - 5 U 244/02
    Dafür genügt es aber, wenn die innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil angefochten werden soll (BGH, NJW 1992, 698; NJW-RR 1999, 211).
  • BGH, 13.11.1991 - VIII ZB 33/91

    Zulässige Berufung gegen klageabweisendes Urteil trotz fehlenden Antrags

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2004 - 5 U 244/02
    Dafür genügt es aber, wenn die innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil angefochten werden soll (BGH, NJW 1992, 698; NJW-RR 1999, 211).
  • OLG Saarbrücken, 15.11.1989 - 5 U 76/88
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2004 - 5 U 244/02
    Soweit es dem Versicherer verwehrt ist, zur Klärung von Inhalt und Bestand des Versicherungsvertrages den Weg des § 12 Abs. 3 VVG zu wählen, muss dies nach Sinn und Zweck der Vorschrift genauso in dem Fall gelten, dass der Versicherungsnehmer nach einer mit einem Rücktritt begründeten Leistungsablehnung -wie hier-nur den Fortbestand des Versicherungsvertrages für die Zukunft feststellen lassen will (vgl. Senat, Urteil vom 15.11.1989, 5 U 76/88, RuS 1993, S. 41; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 12, Rdnr. 23); dass der Kläger an dem im Schreiben vom 8.2.2000 verfolgten Zahlungsbegehren festhält, ist nicht ersichtlich.
  • OLG Saarbrücken, 10.01.2001 - 5 U 737/00

    Versicherer muss Kulanzcharakter einer befristeten Leistungszusage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2004 - 5 U 244/02
    Für den Feststellungsantrag auf Fortbestehen der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung der Lebensversicherung war der Streitwert mit 80 % des 3 1/2 -fachen des Jahresbetrages einer Monatsrente von (zuletzt) 2.743 DM (Bl. 140 d.A.) und damit in Höhe von 47.123,11 Euro zu bemessen (vgl. Senat, Urteil vom 10.1.2001, Az. 5 U 737/00-70, RuS 2002, S. 302; OLG Frankfurt, OLGR 2001, S. 206 ff).
  • OLG Frankfurt, 07.01.1998 - 7 U 236/96

    Klage gegen "falschen" Versicherer wegen unklaren Briefkopfs L

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2004 - 5 U 244/02
    Besteht -wie hier- ein Versicherungskonzern jedoch aus zwei oder mehr selbständigen Versicherungsgesellschaften, deren Postanschrift dieselbe und deren Vorstand (gegebenenfalls auch der Aufsichtsrat) personengleich sind, und werden von den verselbständigten Gesellschaften dieselben Firmenbögen verwendet, auf denen in kleingedruckter Schrift sowohl die eine als auch die andere Versicherungsgesellschaft angegeben sind und aus denen lediglich durch einen Zusatz über der Unterschrift die absendende Gesellschaft zu entnehmen ist, reicht im Hinblick auf die gravierenden Rechtsfolgen des § 12 Abs. 3 VVG für den Versicherungsnehmer der lediglich durch einen Zusatz über der Unterschrift gegebene Hinweis auf die absendende Gesellschaft nicht aus, um der durch das einheitliche Firmenlogo und die einheitliche Anschrift im Briefkopf von dem Versicherer geschaffenen Verwechslungsgefahr zu begegnen (vgl. OLG Hamm, VersR 1978, S. 633 ff; OLG Frankfurt, OLGR 1998, S. 114 ff; Prölss/Martin, aaO, § 12, Rdnr. 59, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 25.11.1992 - 5 U 22/92

    Rücktrittsfrist bei mehreren Rücktrittsgründen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2004 - 5 U 244/02
    Er muss nähere Sachaufklärung betreiben, wenn er ernsthafte Anhaltspunkte dafür hat, dass die bislang erteilten Auskünfte noch nicht abschließend oder nicht vollständig richtig sein können, insbesondere wenn eine offensichtliche Diskrepanz zwischen den Angaben des Versicherungsnehmers und vorgelegten ärztlichen Berichten besteht (vgl. Senat, VersR 1994, S. 847; Römer/Langheid, aaO, §§ 16/17, Rdnr. 49 ff/ 52, m.w.N.).Soweit der Kläger angegeben hat, dass die 1995 erlittene Radiusfraktur ausgeheilt ist, hätte unter Umständen auch für die Beklagten (hier: die Beklagte zu 2.) Veranlassung zur Nachfrage bestanden, weil es, worauf sie sich selbst stützen und was von Prof. Dr. Ha. im Gutachten vom 6.1.2004 bestätigt wird (Bl. 361 d.A.), bei derartigen Verletzungen immer zu Folgeerscheinungen, wie zum Beispiel arthrotischen Veränderungen, kommt.
  • OLG Hamm, 28.09.1977 - 20 U 74/77

    Versicherungskonzern; Versicherungsgesellschaft; Klagefrist; Verwechslung;

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 278/91

    Feststellung einer Bezugsberechtigung für eine Lebensversicherung -

  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Vertragsanfechtung wegen Verschweigen

    Unterlässt der Versicherer in solchen ergänzende Rückfragen oder Nachforschungen, so darf er sich nicht nach Eintritt des Versicherungsfalls auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit berufen (vgl.u.a. BGH, Urt.v. 25.3.1992 - IV ZR 55/91 - VersR 1992, 603; BGH VersR 1995, 80; Senat, st.Rspr., zuletzt Urt.v. 1.12.2004 - 5 U 244/02 - VersR 2005, 533).
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2006 - 5 U 578/00

    Berufsunfähigkeit im Sinne der §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 BB-BUZ

    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen dennoch eine Zurechnung der Kenntnis erfolgen oder der Beklagten jedenfalls die Berufung auf die fehlende Kenntnis nach § 242 BGB verwehrt sein könnte (vgl. hierzu Senat, Urt. v. 01.12.2004 - 5 U 244/02-22-), kann jedoch offen bleiben, nachdem die Beklagte nunmehr eingeräumt hat, dass die Schadensanzeige ihrer Organisationsgesellschaft in Mannheim zeitnah zugeleitet worden sei.
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 82/05

    Nachfrageobliegenheit des Versicherungsgebers bei Angabe des Versicherers eine

    In diesem Fall wird es dem Versicherer - nach dem zunächst für das Rücktrittsrecht entwickelten Institut der Nachfrageobliegenheit - nach Treu und Glauben versagt, sich bei Eintritt des Versicherungsfalls im Hinblick auf die unklaren oder unvollständigen Angaben des Versicherungsinteressenten auf sein Rücktrittsrecht zu berufen; er darf seinen Rücktritt nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) also nicht auf solche Umstände stützen, die er bei einer gebotenen Nachfrage erfahren hätte (vgl. BGH, Urt. v. 25.03.1992 - IV ZR 55/91 - VersR 1992, 603 f.; Urt. v. 02.11.1994, IV ZR 201/93 - VersR 1995, 80 ff.; OLG Frankfurt, NVersZ 2001, 115 ff.; Senat, st. Rspr., zuletzt Urt. v. 01.12.2004 - 5 U 244/02- VersR 2005, 533 ff.).
  • LG Saarbrücken, 01.10.2013 - 14 O 106/13

    Lebensversicherung - Widerruf der Schenkung der Versicherungssumme durch

    Besteht - wie hier - ein Versicherungskonzern aus zwei oder mehr selbständigen Versicherungsgesellschaften, deren Postanschrift dieselbe und deren Vorstand (gegebenenfalls auch der Aufsichtsrat) personengleich sind, und werden von den verselbständigten Gesellschaften dieselben Firmenbögen verwendet, auf denen in kleingedruckter Schrift sowohl die eine als auch die andere Versicherungsgesellschaft angegeben sind und aus denen lediglich durch einen Zusatz über der Unterschrift die absendende Gesellschaft zu entnehmen ist, reichte im Hinblick auf die gravierenden Rechtsfolgen des § 12 VVG für den Versicherungsnehmer der lediglich durch einen Zusatz über der Unterschrift gegebene Hinweis auf die absendende Gesellschaft nicht aus, um der durch das einheitliche Firmenlogo und die einheitliche Anschrift im Briefkopf von dem Versicherer geschaffenen Verwechslungsgefahr zu begegnen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 0l. Dezember 2004 - 5 U 244/02, 5 U 244/02 -22 - juris OLG Hamm, VersR 1978, S. 633 ff; OLG Frankfurt, OLGR 1998, S. 114 ff).
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