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   OLG Köln, 28.07.2004 - 5 U 2/04   

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https://dejure.org/2004,4271
OLG Köln, 28.07.2004 - 5 U 2/04 (https://dejure.org/2004,4271)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.07.2004 - 5 U 2/04 (https://dejure.org/2004,4271)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juli 2004 - 5 U 2/04 (https://dejure.org/2004,4271)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Abwicklung eines Versicherungsfalls durch eine Unfallversicherung im Zusammenhang mit einer partiellen Invalidität eines Versicherungsnehmers; Medizinisches Privatgutachten als qualifizierter Vortrag einer Partei; Grundlage bei der ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 94 § 11 IV; AUB 94 § 7 I Nr. 2
    Zulässige Verwertung eines Privatgutachtens als qualifizierter Parteivortrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUG (1994) § 7 Abs. 1
    Feststellung des Grades der Invalidität bei paarigen Körperteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 679
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.07.1987 - IVa ZR 95/86

    Berechnung der Invaliditätsentschädigung bei beiderseitiger Gehörminderung

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2004 - 5 U 2/04
    Dies gilt, da die AUB 94 im Gegensatz zu den AUB 61 (dort § 8 II 2 Buchst. c; vgl. dazu BGH, NJW-RR 1987, 1308) hinsichtlich der Augen und der Ohren keine Sonderregelung mehr enthalten, gleichermaßen für die dauerhafte Beeinträchtigung paariger Körperteile oder Sinnesorgane.
  • BGH, 17.10.2001 - IV ZR 205/00

    Beweiswürdigung hinsichtlich der gesundheitlichen Beeinträchtigung und ihrer

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2004 - 5 U 2/04
    Auch im Rahmen der freien Überzeugungsbildung nach § 287 ZPO darf aber, wenn es um die Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage geht, auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur verzichtet werden, wenn der Richter die entsprechende Sachkunde besitzt (vgl. BGH, VersR 2001, 1547, 1548; BGH, Urt. v. 8. Juni 2004 - VI ZR 230/03 -, UA S. 14).
  • BGH, 03.12.1997 - IV ZR 43/97

    Zurechnung von Dauerfolgen eines Unfalls in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2004 - 5 U 2/04
    Bei der Bemessung der Invalidität ist nur der Gesundheitszustand zu berücksichtigen, der bis zum Ablauf der Dreijahresfrist des § 11 IV Satz 1 AUB 94 eingetreten bzw. zu prognostizieren ist; später gewonnene Erkenntnisse dürfen nicht verwertet werden (BGHZ 137, 247, 252; BGH, NVersZ 2001, 65, 66).
  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2004 - 5 U 2/04
    Wie der Senat schon mehrfach entschieden hat, können Privatgutachten als qualifizierter Parteivortrag verwertet werden und eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich machen, wenn die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden kann (OLG Köln, VersR 20001, 755 unter Hinweis auf BGH, NJW 1993, 2382, 2383 [Revision als unzulässig verworfen]; Urt. v. 7. Juni 2000 - 5 U 255/99 [Revision mit Beschl. des BGH v. 26. September 2001 - IV ZR 182/00 nicht angenommen]).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2004 - 5 U 2/04
    Auch im Rahmen der freien Überzeugungsbildung nach § 287 ZPO darf aber, wenn es um die Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage geht, auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur verzichtet werden, wenn der Richter die entsprechende Sachkunde besitzt (vgl. BGH, VersR 2001, 1547, 1548; BGH, Urt. v. 8. Juni 2004 - VI ZR 230/03 -, UA S. 14).
  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 191/96

    Anforderungen an Nachweis eines Schadens in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2004 - 5 U 2/04
    Zwar ist die Feststellung des Grades der Invalidität entgegen der Auffassung der Beklagten einer Schätzung in Anwendung der Rechtsgrundsätze des § 287 ZPO zugänglich (vgl. BGH, r+s 1998, 80).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 21 U 137/14

    Verwertung eines Privatgutachtens

    Nach der Rechtsprechung darf ein Privatgutachten als qualifizierter Parteivortrag verwertet werden und kann eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich machen, wenn die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden kann (vgl. BGH NJW 1993, 2382; OLG Köln VersR 2001, 755; VersR 2005, 679; VersR 2014, 492; alle zitiert nach juris; OLG Karlsruhe NJW 1990, 192; Zöller/Greger, ZPO, 29. Auflage, § 402 Rn. 6c).
  • OLG Nürnberg, 19.08.2021 - 8 U 1139/21

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterlassener Erhebung des

    Etwas anderes kann nur in seltenen Ausnahmefällen und unter strengen Anforderungen gelten, wenn das Privatgutachten die Beweisfrage zweifelsfrei und erschöpfend beantwortet, die beweispflichtige Partei sich nicht näher zu dem Privatgutachten einlässt und der Tatrichter ausschließen kann, dass ein gerichtliches Sachverständigengutachten zu einem anderen Ergebnis führt (vgl. auch BGH, Urteil vom 18.02.1987 - IVa ZR 196/85, VersR 1987, 1007, 1008; OLG Köln, VersR 2005, 679; OLG Frankfurt, VersR 2008, 248).
  • OLG Köln, 01.08.2005 - 5 W 92/05

    Selbständiges Beweisverfahren bei Ansprüchen aus privater Unfallversicherung

    Ein solches Privatgutachten kann als qualifizierter Parteivortrag verwertet werden und eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich machen, wenn die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden kann (OLG Köln, VersR 2001, 755 unter Hinweis auf BGH, NJW 1993, 2382, 2383; OLG Köln, Urt. v. 7. Juni 2000 - 5 U 255/99 [Revision mit Beschl. des BGH v. 26. September 2001 - IV ZR 182/00 - nicht angenommen] und Urt. v. 28. Juli 2004 - 5 U 2/04), was dann anzunehmen ist, wenn der Privatgutachter sachkundig und unabhängig ist, seine Feststellungen erschöpfend, nachvollziehbar und widerspruchsfrei sind und die gegnerische Partei keine substantiierten Einwendungen gegen die gutachterlichen Feststellungen vorbringt.
  • OLG Köln, 14.01.2008 - 20 U 161/07

    Unfallversicherung - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen durch

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der auch der Senat folgt, darf nämlich ein Privatgutachten als qualifizierter Parteivortrag verwertet werden und kann eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich machen, wenn die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden kann (BGH NJW 1993, 2382 m.w.N.; OLG Köln, VersR 2005, 679; VersR 2001, 755).
  • OLG Köln, 10.05.2013 - 20 U 30/11

    Abweisung der Klage auf Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung, da das

    Privatgutachten können zwar grundsätzlich als qualifizierter Parteivortrag verwertet werden und ausnahmsweise eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich machen, wenn die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden kann (vgl. BGH NJW 1993, 2382; OLG Köln - 5. Zivilsenat - VersR 2005, 679; OLG Köln VersR 2001, 755).
  • LG Köln, 15.10.2012 - 26 O 471/10

    Anforderungen an die Verjährung von Invaliditätsansprüchen aus einer privaten

    Ein solches Privatgutachten kann als qualifizierter Parteivortrag verwertet werden und eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich machen, wenn die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden kann (OLG Köln, Urt. v. 22.03.2000 - Az. 5 U 218/99, VersR 2001, S. 755 unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 11.05.1993 - Az. VI ZR 243/92, NJW 1993, S. 2382 f.; Urt. v. 28.07.2004 - Az. 5 U 2/04, VersR 2005, S. 679).
  • LG Köln, 18.09.2007 - 37 O 199/07

    Anforderungen an das Vorliegen eines Unfallereignisses im Sinne der jeweiligen

    Da es nach alldem an einem Unfallereignis im Sinne der Versicherungsbedingungen fehlt, bedarf es keines Eingehens auf die Fragen, ob aufgrund des beigebrachten Privatgutachtens des Dr. N sowie der unfallchirurgischen Stellungnahme von Dr. C2 feststeht, dass ein Kausalzusammenhang zwischen der geklagten Verletzung und dem behaupteten Unfall nicht besteht und ob in diesem Zusammenhang die Privatgutachten verwertbar sind, ohne dass es einer weiteren Beweisaufnahme bedarf (hierzu OLG Köln VersR 2005, 679; OLG Köln VersR 2001, 755, 756 unter Hinweis auf BGH NJW 1993, 2382, 2383).
  • OLG Köln, 16.08.2010 - 20 U 195/09

    Anforderungen an eine ärztliche Invaliditätsfeststellung; Invaliditätsgrad bei

    Kann die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden, macht dies eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich (OLG Köln - 5. Zivilsenat - VersR 2001, 755 und VersR 2005, 679 im Anschluss an BGH VersR 1993, 899).
  • LG Freiburg, 17.08.2009 - 14 O 72/07

    Unfallversicherung - Ausschluss psychischer Reaktionen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Privatgutachten als qualifizierter Parteivortrag verwertet werden und kann eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich machen, wenn die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden kann (BGH, VersR 1993, 899; vgl. auch OLG ..., VersR 2001, 755; OLG ... VersR 2005, 679).
  • LG Köln, 18.10.2007 - 37 O 194/07

    Keine Ansprüche aus einer Unfallversicherung für einen Bandscheibenvorfall wegen

    Legt der Versicherer ein derartiges nachvollziehbares Gutachten vor, dann handelt es sich um qualifizierten Parteivortrag, dem der Anspruchsteller qualifiziert entgegentreten muss, um seinen Anspruch zu begründen (vgl. OLG Köln VersR 2005, 679).
  • LG Köln, 30.06.2010 - 26 O 175/08
  • OLG Köln, 14.07.2010 - 20 U 38/10
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