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   OLG Brandenburg, 27.10.2005 - 12 U 87/05   

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https://dejure.org/2005,6993
OLG Brandenburg, 27.10.2005 - 12 U 87/05 (https://dejure.org/2005,6993)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.10.2005 - 12 U 87/05 (https://dejure.org/2005,6993)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 12 U 87/05 (https://dejure.org/2005,6993)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Verpflichtung zur Gewährung von Versicherungsschutz aus einem Unfallversicherungsvertrag aufgrund eines Autounfalls; Erleidung einer psychischen Störung als Reaktion auf einen Unfall; Posttraumatische Belastungsstörung aufgrund einer organischen Ursache

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    AUB 95 § 2; ; AUB 95 § 2 IV; ; AUB 95 § 11 IV

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 95 § 1 I; AUB 95 § 2 IV
    Posttraumatische Belastungsstörung ist psychische Störung als Reaktion auf den Unfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 1 Abs. 1 S. 2; AUB 95 § 2 IV
    Unfallversicherung: Wirksamer Ausschluß psychischer Erkrankungen als Reaktion auf den Unfall in § 2 IV AUB 95

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Posttraumatische Belastungsstörung ist psychische Störung als Reaktion auf den Unfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1251
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 233/03

    Umfang des Versicherungsschutzes in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.10.2005 - 12 U 87/05
    Anders als in der von der Klägerin angeführten Entscheidung des BGH in VersR 2004, 1449, 1450 (der diagnostizierte Tinnitus hatte eine organische, durch den Unfall hervorgerufene Ursache, da der Sachverständige eine knalltraumatische Schädigung der Haarzellen im Innenohr bejaht hatte, die zu Ohrgeräuschen führte) ergibt sich aus den hier vorliegenden Sachverständigengutachten gerade nicht, dass die posttraumatische Belastungsstörung eine organische Ursache hat, und zwar noch nicht einmal aus den von der Klägerin vorgelegten Gutachten des Dr. G..., der insbesondere in seinem im Auftrag des Sozialgerichts Berlin erstellten Gutachten vom 16.02.2004 näher dazu Stellung genommen hat, inwieweit er vom Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung ausgeht.
  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.10.2005 - 12 U 87/05
    Insoweit wird auf die in Anlehnung an die hierzu ergangene neuere Rechtsprechung des BGH (vgl. u.a. BGH VersR 2004, 1039 ff) erfolgten zutreffenden Ausführungen des Landgerichts verwiesen, denen die Berufung nicht entgegengetreten ist.
  • OLG Celle, 22.05.2015 - 8 U 199/14

    Auslegung der sog. "Psychoklausel" in der privaten Unfallversicherung;

    Gerade gegenteilig zu OLG Brandenburg, VersR 2006, 1251, geht es vorliegend nicht um eine psychische Störung als Reaktion auf den Unfall, sondern um eine psychische Störung als Reaktion auf eine durch den Unfall erlittene schwere physische Erkrankung (s. a. Knappmann, a. a. O.).
  • OLG Brandenburg, 04.02.2015 - 11 U 78/14

    Unfallversicherung: Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bzw. des

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 23. Juni 2004 (Az. IV ZR 130/03, zum gleichgelagerten § 2 IV AUB 94; dem folgend u.a. OLG Brandenburg, Urteil vom 27. Oktober 2005, Az. 12 U 87/05; OLG Celle, Urteil vom 22. Mai 2008, Az. 8 U 5/08, zitiert nach Juris) ausgeführt, der Versicherungsnehmer könne nach dem Wortlaut der Regelung erkennen, dass die AUB grundsätzlich umfassende Leistungen für Unfallfolgen einschließlich psychischer Folgen zusagten.

    Der Senat vermag auch unter Berücksichtigung des von der Beklagten angeführten Urteils des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 27. Oktober 2005, Az. 12 U 87/05, nicht auszuschließen, dass eine posttraumatische Belastungsstörung Folge einer organischen Ursache, etwa einer hirnorganischen Verletzung, sein kann.

  • OLG Stuttgart, 05.06.2008 - 7 U 28/08

    Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungsausschluss bei psychischer

    Weiter hat der Sachverständige nachvollziehbar dargelegt, dass beim Kläger eine psychische Reaktion auf die Tatsache des Unfalls vorliege, nicht eine psychische Reaktion ausgelöst durch die Gehirnerschütterung als organischer Erkrankung (vgl. auch OLG Brandenburg VersR 2006, 1251 zum Fall einer posttraumatischen Belastungsstörung).
  • OLG Dresden, 12.12.2017 - 4 U 1036/17

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei einem Unfall aufgrund einer

    Aus dem vorliegenden Sachverständigengutachten und aus der Stellungnahme von Dr. P. ergibt sich gerade nicht, dass die Amnesie eine organische Erkrankung als Ursache hat (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27. Oktober 2005 - 12 U 87/05 -, Rn. 10; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Dezember 2015 - 7 U 195/13 - juris).
  • OLG Hamm, 18.03.2011 - 20 U 96/10

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei posttraumatischer

    Vielmehr handelt es sich bei der in Rede stehenden posttraumatischen Belastungsstörung, die sich nach den Behauptungen des Klägers allein in Angst vor dem Auto- und Busfahren äußert, um eine rein psychische Reaktion auf den Unfall als belastendes Ereignis und nicht um die Folge erlittener organischer Schädigungen (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 27.10.2005, juris Tz 10 = VersR 2006, 1251).
  • LG Dortmund, 26.03.2009 - 2 O 130/08

    Leistungsausschluss nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB

    Danach fallen krankhafte Veränderungen der Psyche wegen einer hirnorganischen Schädigung nicht unter den Ausschluss ( LG Dortmund, NJW-RR 2006, 320), ebenso nicht anlagebedingte Somatisierungsstörungen nach Unfallverletzungen (OLG Celle, r + s 2008, 329; OLG Hamm, VersR 2006, 1394) oder psychische Fehlverarbeitungen von unfallbedingten organischen Verletzungen (OLG Köln, VersR 2007, 976) oder posttraumatische Belastungsstörungen, die auf das Unfallereignis selbst und nicht auf darauf beruhende körperliche Schädigungen zurückzuführen sind (OLG Celle, a.a.O.; OLG Düsseldorf, VersR 2006, 1487-reaktive Depression-; OLG Brandenburg; VersR 2006, 1251; vgl. auch Abel/Winkens, VersR 2009, 30), während wiederum nicht vom Ausschluss erfasst und damit vom Versicherungsschutz gedeckt werden krankhafte Veränderungen der Psyche als Folge von unfallbedingten körperlichen Verletzungen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.10.2008 - 8 O 2323/07

    Unfallversicherung: Risikoausschluss wegen psychischer Reaktion bzw.

    Als solche wird sie damit von der durch die Beklagte eingewandten Ausschlussklausel des § 2 Abs. 4 AUB erfasst werden (vgl. Brandenburgisches OLG VersR 2006, 1251; BGH VersR 2004, 1449) Da nach alledem dem Kläger der Nachweis bedingungsgemäßer Invalidität für die Versicherte nicht gelungen ist, war die Klage ab zuweisen.
  • LG Aachen, 15.07.2011 - 9 O 166/11

    Einstufbarkeit der visuellen Wahrnehmung eines schockierenden Ereignisses als

    Gerade der posttraumatischen Belastungsstörung ist es immanent, dass sie eine Folge des belastenden Ereignisses selbst ist und grundsätzlich nicht eine Folge einer sich aus dem Unfall ergebenden organischen Erkrankung (OLG Brandenburg VersR 2006, 1251; Kloth, Private Unfallversicherung, 2008, K Rn. 102).
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