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   OLG Karlsruhe, 03.05.2005 - 12 U 326/04   

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https://dejure.org/2005,10525
OLG Karlsruhe, 03.05.2005 - 12 U 326/04 (https://dejure.org/2005,10525)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.05.2005 - 12 U 326/04 (https://dejure.org/2005,10525)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - 12 U 326/04 (https://dejure.org/2005,10525)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Berufsunfähigkeit - Verweisungstätigkeit

  • Judicialis

    BB-BUZ § 5; ; BB-BUZ § 7

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 5 ; BB-BUZ § 7
    Zulässige Befristung eines Leistungsanerkenntnisses auf den Zeitraum einer neuen Berufsausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 5; BB-BUZ § 7
    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Umfang der Leistungspflicht des Versicherers bei Berufsunfähigkeit eines in Ausbildung Befindlichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Leistungseinstellung nach Ablauf des befristeten Leistungsanerkenntnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 59
  • VersR 2009, 388
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 10.02.1993 - 30 U 823/92

    Verweisung einer Auszubildenden auf vergleichbare Lehrverhältnisse bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.05.2005 - 12 U 326/04
    Dem Umstand, dass der Kläger durch seine Berufsunfähigkeit Ausbildungszeit verloren hat und somit Zeit benötigte, um eine vergleichbare berufliche Position wiederzuerlangen, hat die Versicherung -vertragsgemäß - dadurch Genüge getan, dass sie während der gesamten Dauer der kaufmännischen Ausbildung ihre Leistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung erbrachte (vgl. OLG München, VersR 1993, 1000).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2000 - 12 U 191/99

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.05.2005 - 12 U 326/04
    Eine Verweisung auf einen Vergleichsberuf nach § 2 Abs. 1 BB - BUZ scheitert wegen eines fehlenden Arbeitsplatzes lediglich dann, wenn der Versicherte - was hier nicht der Fall ist - gerade wegen seiner Gesundheitsbeeinträchtigung, die ihm die Fortführung seines bisherigen Berufs unmöglich macht, auch keinen Arbeitsplatz innerhalb des Vergleichsberufs finden kann (Senat VersR 2000, 1401).
  • OLG Hamm, 22.09.1993 - 20 U 42/93

    Klageschrift; Zustellung; Unrichtige Bezeichnung; Klagefrist; Parteibezeichnung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.05.2005 - 12 U 326/04
    Der Versicherer, der sich nicht im Wege eines Anerkenntnisses binden will, muss dies so deutlich zum Ausdruck bringen, dass weder für den Versicherungsnehmer noch für Dritte irgendwelche Zweifel aufkommen können, dass die angekündigte Leistung ausschließlich kulanzhalber erfolgen soll (OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1508).
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.05.2005 - 12 U 326/04
    Der vom Kläger nachträglich erlernte Beruf des Einzelhandelskaufmanns steht dem ursprünglich angestrebten Beruf des Metallbauers gleichwertig gegenüber, denn er erfordert gleichwertige (nicht gleichartige) Kenntnisse und Fertigkeiten, verspricht ein mindestens ebenbürtiges Einkommen und geniest entsprechende soziale Wertschätzung (st. Rspr. BGH VersR 1997, 436, BGHReport 2003, 431).
  • OLG Köln, 17.03.1988 - 5 U 253/87
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.05.2005 - 12 U 326/04
    Der dem Kläger günstige Umstand, dass bei Lehrverhältnissen im Rahmen der Versicherung der Berufsunfähigkeit die Ausbildung selbst der angestrebten beruflichen Tätigkeit gleichzusetzen ist (OLG Köln, r+s 1988, 310), gestattet im Gegenzug dem Versicherer, eine Befristung zeitmäßig an einer weiteren Berufsausbildung auszurichten.
  • BGH, 09.10.2019 - IV ZR 235/18

    Vorliegen eines sachlichen Grundes sowie einer Begründung der Befristung durch

    Denn während der Versicherungsnehmer bei einem befristeten Anerkenntnis nach Ablauf der Frist die Voraussetzungen für eine fortbestehende Leistungsverpflichtung des Versicherers nach den Grundsätzen der Erstprüfung beweisen muss (vgl. OLG Düsseldorf r+s 2011, 524 unter A 1 [juris Rn. 5]; OLG Karlsruhe VersR 2006, 59 unter 1 [juris Rn. 20]; BeckOK VVG/Mangen, [Stand: 28. Februar 2019] § 173 Rn. 16; HK-BU/Hoenicke, 2018 § 8 BUV Rn. 46 f.; HK-VVG/Mertens, 3. Aufl. § 173 Rn. 10; Rixecker in Langheid/Rixecker, 6. Aufl. § 173 Rn. 11; Klenk in Looschelders/Pohlmann, VVG 3. Aufl. § 173 Rn. 21; MünchKomm-VVG/Dörner, 2. Aufl. § 173 Rn. 26; PK-VersR/Neuhaus, 3. Aufl. § 173 Rn. 30), ist es im Fall eines unbefristeten Anerkenntnisses Sache des Versicherers, im Nachprüfungsverfahren zu beweisen, dass die Voraussetzungen seiner Leistungspflicht nicht mehr gegeben sind (vgl. Senatsurteil vom 24. Februar 2010 - IV ZR 119/09, VersR 2010, 619 Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2012 - 12 U 93/12

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Verweisung eines früher selbständig

    Setzt aber erst der freiwillige Erwerb neuer beruflicher Fähigkeiten den Versicherten in den Stand, eine andere Tätigkeit im Sinne des BB-BUZ § 2 Abs. 1 auszuüben, darf der Versicherer von seinem Recht zur Leistungseinstellung erst dann Gebrauch machen, wenn der Versicherte einen Arbeitsplatz in einem Vergleichsberuf erlangt hat oder sich um einen solchen nicht in zumutbarer Weise bemüht (Senat VersR 2006, 59; BGH VersR 2000, 171).
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