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   BGH, 15.02.2006 - IV ZR 305/04   

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https://dejure.org/2006,4304
BGH, 15.02.2006 - IV ZR 305/04 (https://dejure.org/2006,4304)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2006 - IV ZR 305/04 (https://dejure.org/2006,4304)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - IV ZR 305/04 (https://dejure.org/2006,4304)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Versicherten auf die Übernahme der Kosten einer Psychotherapie; Durchführung der Psychotherapie bei einem niedergelassenen, approbierten Arzt als Voraussetzung für die Übernahme der Kosten derselben; Wirksamkeit einer behandlerkreisbeschränkenden Klausel in ...

  • Judicialis

    MB/KK § 1 (1); ; MB/KK § 1 (2); ; MB/KK § 5 Teil I; ; BGB § 307 Abs. 3; ; AGBG § 8; ; VVG § 178b Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 178 b; BGB § 305 c; BGB § 307; PsychThG § 5
    Klauselmäßige Beschränkung der Erstattungspflicht auf psychotherapeutische Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ist zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB/KK § 1 Abs. 2; BGB § 307
    Formularmäßige Beschränkung der Ersatzfähigkeit der Kosten einer Psychotherapie in der privaten Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 895
  • VersR 2006, 643
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.05.1991 - IV ZR 232/90

    Umfang der Eintrittspflicht des privaten Krankenversicherers für Psychotherapie

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 305/04
    Mit diesen Bedenken hat sich der Senat bereits in seinem Urteil vom 22. Mai 1991 (IV ZR 232/90 - VersR 1991, 911 unter 2 c) im Einzelnen auseinandergesetzt.

    Angesichts der Strukturunterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung kann der Versicherungsnehmer, der eine private Krankenversicherung abschließt, nicht erwarten, dass er damit so versichert ist, als wenn er Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wäre (Senatsurteile vom 22. Mai 1991 aaO unter 2 b; vom 21. Februar 2001 - IV ZR 11/00 - VersR 2001, 576 unter 3 b aa).

  • BGH, 27.10.2004 - IV ZR 141/03

    Wirksamkeit von Leistungsbeschränkungen in der Krankheitskostenversicherung

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 305/04
    Zwar bedürfe das Leistungsversprechen eines privaten Krankenversicherers in Anbetracht des verhältnismäßig weiten Leistungsrahmens der näheren Ausgestaltung (Senatsurteil vom 27. Oktober 2004 - IV ZR 141/03 - VersR 2005, 64 unter II 2 a).
  • BGH, 17.03.1999 - IV ZR 137/98

    Beschränkung psychotherapeutischer Behandlung auf "höchstens 30 Sitzungen" in

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 305/04
    Sie ist nicht dem engen Bereich derjenigen vertraglichen Leistungsbeschreibungen zuzuordnen, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht zustande kommen könnte; die Klausel modifiziert vielmehr durch Ausgestaltung und Einschränkung das bereits in § 1 (1) und (2) MB/KK gegebene Hauptleistungsversprechen (vgl. Senatsurteil vom 17. März 1999 - IV ZR 137/98 - VersR 1999, 745 unter II 2).
  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 348/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Grenze für die Feststellung der

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 305/04
    Nicht jede Leistungsbegrenzung bedeutet für sich genommen schon eine Gefährdung des Vertragszwecks; eine solche kommt vielmehr erst in Betracht, wenn die Einschränkung den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht (BGHZ 137, 174, 176; Senatsurteil vom 16. Juni 2004 - IV ZR 257/03 - VersR 2004, 1037 unter II 3 a (2)).
  • BGH, 28.03.2001 - IV ZR 180/00

    Formularmäßige Vereinbarung des Wegfalls der Rentenzahlungsverpflichtung aus

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 305/04
    Wie der Senat bereits entschieden hat, gewährleistet die Richtlinie nach ihrem Zweck lediglich ein in allen Mitgliedsstaaten verbindliches Schutzminimum; die Staaten sind dagegen nicht gehindert, strengere Bestimmungen zu erlassen, um ein höheres Schutzniveau für die Verbraucher zu erreichen, wie es sich aus den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften der §§ 307 Abs. 3 BGB, 8 AGBG ergibt (Urteile vom 22. November 2000 - IV ZR 235/99 - VersR 2001, 184 unter A II 1 b; vom 28. März 2001 - IV ZR 180/00 - VersR 2001, 752 unter II 1).
  • BGH, 21.02.2001 - IV ZR 11/00

    Ausschluß der Leistungen für Behandlungen durch Ehegatten, Kinder oder Eltern in

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 305/04
    Angesichts der Strukturunterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung kann der Versicherungsnehmer, der eine private Krankenversicherung abschließt, nicht erwarten, dass er damit so versichert ist, als wenn er Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wäre (Senatsurteile vom 22. Mai 1991 aaO unter 2 b; vom 21. Februar 2001 - IV ZR 11/00 - VersR 2001, 576 unter 3 b aa).
  • BGH, 22.11.2000 - IV ZR 235/99

    Wirksamkeit von Klauseln einer Auslandsreise-Krankenversicherung

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 305/04
    Wie der Senat bereits entschieden hat, gewährleistet die Richtlinie nach ihrem Zweck lediglich ein in allen Mitgliedsstaaten verbindliches Schutzminimum; die Staaten sind dagegen nicht gehindert, strengere Bestimmungen zu erlassen, um ein höheres Schutzniveau für die Verbraucher zu erreichen, wie es sich aus den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften der §§ 307 Abs. 3 BGB, 8 AGBG ergibt (Urteile vom 22. November 2000 - IV ZR 235/99 - VersR 2001, 184 unter A II 1 b; vom 28. März 2001 - IV ZR 180/00 - VersR 2001, 752 unter II 1).
  • BGH, 15.02.2006 - IV ZR 192/04

    Formularmäßige Beschränkung der Kostenerstattung für Psychotherapie auf

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 305/04
    Zur näheren Begründung verweist das Berufungsgericht auf das den Parteien bekannte Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 5. August 2004, das dem Senatsurteil vom heutigen Tage in der Sache IV ZR 192/04 zugrunde liegt.
  • BGH, 16.06.2004 - IV ZR 257/03

    Beschränkung der Erstattung von Aufwendungen für Psychotherapie in der privaten

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZR 305/04
    Nicht jede Leistungsbegrenzung bedeutet für sich genommen schon eine Gefährdung des Vertragszwecks; eine solche kommt vielmehr erst in Betracht, wenn die Einschränkung den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht (BGHZ 137, 174, 176; Senatsurteil vom 16. Juni 2004 - IV ZR 257/03 - VersR 2004, 1037 unter II 3 a (2)).
  • BGH, 11.02.2009 - IV ZR 28/08

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für die Kosten der Behandlung

    Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision liegen aber deshalb nicht vor, weil die vom Berufungsgericht aufgeworfene Rechtsfrage insbesondere durch die Urteile des Senats vom 27. Oktober 2004 (IV ZR 141/03 - VersR 2005, 64) und 15. Februar 2006 (IV ZR 192/04 -VersR 2006, 641 und IV ZR 305/04 - VersR 2006, 643), auf welche sich das Berufungsurteil zu Recht stützt, hinreichend geklärt ist.

    Das gilt auch, soweit das Berufungsgericht eine Unklarheit der Tarifklausel i.S. von § 305c Abs. 2 BGB verneint hat (vgl. dazu Senatsurteile vom 15. Februar 2006 aaO unter II 1 b; 22. Mai 1991 - IV ZR 232/90 - VersR 1991, 911 unter 2 b).

    Eine Gefährdung des Vertragszwecks liegt erst dann vor, wenn die Einschränkung den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht (BGHZ 137, 174, 176 ; Senatsurteil vom 15. Februar 2006 - IV ZR 305/04 - VersR 2006, 643 unter II 4 = [...] Tz. 13 m.w.N.).

    Dass die Beschränkung der Kostenerstattung für psychotherapeutische Behandlungen auf Behandlungen durch Ärzte oder Diplom-Psychologen wirksam ist, hat der Senat bereits geklärt (Senatsurteile vom 15. Februar 2006 - IV ZR 305/04 - VersR 2006, 643 und IV ZR 192/04 - VersR 2006, 641 jeweils zur Wirksamkeit der Beschränkung des Versicherungsschutzes für Psychotherapie auf Behandlungen durch niedergelassene approbierte Ärzte oder in einem Krankenhaus).

  • AG Brandenburg, 01.06.2017 - 31 C 48/16

    LASIK-Operation - Erstattungsanspruch durch private Krankenversicherung

    Sie ist weder überraschend ( BGH , Urteil vom 15.02.2006, Az.: IV ZR 305/04, u.a. in: NJW-RR 2006, Seiten 895 ff.; BGH , Urteil vom 22.05.1991, Az.: IV ZR 232/90, u.a. in: NJW 1992, Seiten 753 f.; KG Berlin , Urteil vom 28.02.2003, Az.: 6 U 262/01, u.a. in: NJW-RR 2003, Seiten 1257 f. ), noch benachteiligt sie die Klägerin als Versicherungsnehmerin unangemessen ( BGH , Urteil vom 15.02.2006, Az.: IV ZR 305/04, u.a. in: NJW-RR 2006, Seiten 895 ff.; KG Berlin , Urteil vom 28.02.2003, Az.: 6 U 262/01, u.a. in: NJW-RR 2003, Seiten 1257 f. ).
  • LG Dortmund, 16.07.2009 - 2 O 29/08

    Wirksamkeit einer die durch Arbeitsunfähigkeit begründete Leistungspflicht des

    Eine Gefährdung des Vertragszwecks liegt erst dann vor, wenn die Einschränkung den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht (BGH VersR 2009, 533; VersR 2006, 643).
  • OLG Köln, 13.01.2012 - 20 U 142/11

    Eintrittspflicht einer Unfall-Krankenhaustagegeldversicherung

    Eine solche Gefährdung liegt vielmehr erst dann vor, wenn mit der Begrenzung der Leistung der Vertrag ausgehöhlt werden kann und damit der Versicherungsvertrag in Bezug auf das versicherte Risiko zwecklos wird (BGHZ 134, 147 ff.; BGH, VersR 2006, 643; BGH, VersR 2009, 533).
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