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   OLG Köln, 15.07.2005 - 6 U 17/05   

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https://dejure.org/2005,1586
OLG Köln, 15.07.2005 - 6 U 17/05 (https://dejure.org/2005,1586)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.07.2005 - 6 U 17/05 (https://dejure.org/2005,1586)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Juli 2005 - 6 U 17/05 (https://dejure.org/2005,1586)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG §§ 3, 4 Nr. 11; GWB §§ 87, 97, 98, 101; VergabeVO §§ 2, 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung, ohne vorherige Ausschreibung Versicherungsverträge mit öffentlichen Auftraggebern abzuschließen, durch die die EU-Schwellenwerte überschritten werden; Vergabe von Sachversicherungen durch die öffentliche Hand; Verstoß gegen bindende Vergabevorschriften durch ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Öffentlicher Auftrag: kein in-house-Geschäft bei gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; GWB § 87; ; GWB § 97; ; GWB § 98; ; GWB § 101; ; VergabeVO § 2; ; VergabeVO § 4

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11; GWB § 87; GWB § 97; GWB § 98; GWB § 101; VgV § 2; VgV § 4
    Keine Befreiung von Vergabevorschriften für einen VVaG mit bis zu 50 % in privater Hand befindlichen Vereinigungen als stimmberechtigten Mitgliedern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "In-House-Geschäft"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterliegt Abschluss von Kommunalversicherungen dem Vergaberecht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterliegt Abschluss von Kommunalversicherungen dem Vergaberecht? (IBR 2005, 505)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 780
  • EuZW 2005, 637
  • GRUR-RR 2008, 376 (Ls.)
  • NZBau 2006, 69
  • VersR 2006, 91
  • VergabeR 2006, 105
  • ZfBR 2007, 54
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2005 - 6 U 17/05
    Sie wiederholt und vertieft ihr erstinstanzliches Vorbringen und stützt sich ergänzend auf die Entscheidung der ersten Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 11.01.05 in der Rechtssache C-26/03.

    So hat insbesondere der EuGH in seinen Entscheidungen vom 18.11.1999 in der Rechtssache C-107/98 ("U.") und vom 11.01.2005 in der Rechtssache C-26/03 entschieden, dass öffentliche Auftraggeber in engen Ausnahmefällen, in denen sie über ihre Vertragspartner eine ähnliche Kontrolle ausüben wie über eine eigene Dienststelle, an die Vergabevorschriften nicht gebunden sind.

    In der Entscheidung vom 11.01.2005 in der Rechtssache C-26/03 hat der EuGH (Rz. 42, 46 ff) diese Rechtsprechung weitergeführt und bekräftigt, dass jede Ausnahme von der Geltung der die Vergabe betreffenden Richtlinie 92/50 eng auszulegen sei.

    Ohne Erfolg wendet der Beklagte ein, im Berufungsverfahren dürfe die erst nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteils ergangene EuGH-Entscheidung in der Rechtssache C-26/03 nicht berücksichtigt werden, weil maßgeblich auf die Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht abzustellen sei.

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2005 - 6 U 17/05
    So hat insbesondere der EuGH in seinen Entscheidungen vom 18.11.1999 in der Rechtssache C-107/98 ("U.") und vom 11.01.2005 in der Rechtssache C-26/03 entschieden, dass öffentliche Auftraggeber in engen Ausnahmefällen, in denen sie über ihre Vertragspartner eine ähnliche Kontrolle ausüben wie über eine eigene Dienststelle, an die Vergabevorschriften nicht gebunden sind.
  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2005 - 6 U 17/05
    Der BGH hat bereits in der Entscheidung "Abgasemissionen" (WRP 00, 1116, 1121) entschieden, dass ein Verhalten grundsätzlich nicht schon dadurch wettbewerbsrechtlich unlauter werde, dass es Vorteile aus einem vorangegangenen Verstoß gegen ein Gesetz ausnutze, das keinen unmittelbaren Marktbezug aufweise.
  • LG Köln, 21.10.2004 - 31 O 186/04

    GVV-Versicherung ohne Ausschreibung

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2005 - 6 U 17/05
    1.) Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21.10.2004 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 186/04 - abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00

    Ausschreibung von Vermessungsleistungen

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2005 - 6 U 17/05
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH (z.B. GRUR 03, 969 ff - "Ausschreibung von Vermessungsleistungen" und GRUR 04, 693 ff - "Schöner wetten") setzt die Bejahung der Störerhaftung allerdings die Verletzung zumutbarer Verhaltenspflichten, insbesondere von Prüfungspflichten voraus.
  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2005 - 6 U 17/05
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH (z.B. GRUR 03, 969 ff - "Ausschreibung von Vermessungsleistungen" und GRUR 04, 693 ff - "Schöner wetten") setzt die Bejahung der Störerhaftung allerdings die Verletzung zumutbarer Verhaltenspflichten, insbesondere von Prüfungspflichten voraus.
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

    Das Berufungsgericht hat ihr stattgegeben, wobei es den Klageantrag geringfügig umformuliert hat (OLG Köln GRUR 2005, 780).
  • VK Münster, 05.10.2005 - VK 19/05

    Angebot einer anderen als die ausgeschriebene Leistung

    Der Nachprüfungsantrag sei im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit vor dem OLG Köln ­ Urteil vom 15.07.2005, 6 U 17/05- zu sehen.

    (3) Die Kammer verkennt nicht, dass die vorstehenden Ausführungen für die Beigeladene zu 1) weitreichende Konsequenzen haben können, zumal auch das OLG Köln mit nicht rechtskräftigem Urteil vom 15.07.2005, 6 U 17/05, entschieden hat, dass Versicherungsverträge an einen Kommunalversicherungsverein, an dem noch private wirtschaftliche Unternehmen beteiligt sind, nicht ohne vorheriges Vergabeverfahren vergeben werden können.

  • VG Aachen, 03.11.2006 - 9 K 3236/04

    Stadt Aachen darf sich weiterhin um "Blaue Tonne" sorgen

    Sie ist nicht Mitglied des Systembetreibers, vgl. in diesem Zusammenhang OLG Köln, Urteil vom 15. Juli 2005 - 6 U 17/05 -, VergabeR 2006, 105.

    Ob Abweichendes zu gelten hat, wenn Ansprüche nicht gegen den öffentlich-rechtlichen Auftraggeber geltend gemacht werden, vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 15. Juli 2005, a. a. O., oder sich das Klagebegehren zwar gegen diesen richtet, aber vertragliche Ansprüche, vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 18. September 2002 - 7 A 341/99 -, juris; VG Münster, Beschluss vom 22. Juni 2004 - 5 L 728/04 -, juris, beziehungsweise die Überprüfung eines Verwaltungsaktes im Vordergrund stehen, vgl. Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 26. April 2005 - 6 K 223/02 -, NRWE, kann hier dahinstehen.

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