Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 01.02.2007

Rechtsprechung
   BGH, 04.07.2007 - IV ZR 170/04   

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https://dejure.org/2007,4735
BGH, 04.07.2007 - IV ZR 170/04 (https://dejure.org/2007,4735)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2007 - IV ZR 170/04 (https://dejure.org/2007,4735)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - IV ZR 170/04 (https://dejure.org/2007,4735)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Verlust des Rechts eines Versicherers zur Arglistanfechtung bei Verletzung seiner Nachfrageobliegenheit

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 22; BGB § 123
    Verletzung der Nachfrageobliegenheit durch den Versicherer schließt Arglistanfechtung nicht aus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 22; BGB § 123
    Recht des Versicherers zur Arglistanfechtung bei Verletzung der Nachfrageobliegenheit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1519
  • VersR 2007, 1256
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.03.2001 - IV ZR 254/00

    Zurechnung von Wissen des Arztes

    Auszug aus BGH, 04.07.2007 - IV ZR 170/04
    Der Senat hat unter Hinweis auf seine Urteile vom 7. März 2001 (IV ZR 254/00 - VersR 2001, 620 unter 2 b bb) und vom 10. Oktober 2001 (IV ZR 6/01 - VersR 2001, 1541 unter II 2) entschieden, dass er an der früheren Rechtsprechung nicht mehr festhält.
  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 55/91

    Aufklärungspflicht des Versicherers im Rahmen der Risikoprüfung

    Auszug aus BGH, 04.07.2007 - IV ZR 170/04
    Damit weiche es von der Rechtsprechung des Senats ab, die dem Versicherer bei nicht ordnungsgemäßer Risikoprüfung nicht nur die Rücktrittsberechtigung, sondern auch das Recht zur Arglistanfechtung versage (BGHZ 117, 385, 387 f.).
  • BGH, 27.10.2004 - IV ZR 386/02

    Erledigung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Entscheidung des Revisionsgerichts

    Auszug aus BGH, 04.07.2007 - IV ZR 170/04
    Da die beabsichtigte Revision keine Aussicht auf Erfolg hat, ist die Beschwerde zurückzuweisen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2004 - IV ZR 386/02 - NJW-RR 2005, 438 m.w.N.).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZA 26/05

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels

    Auszug aus BGH, 04.07.2007 - IV ZR 170/04
    Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision liegen jedenfalls seit dem Beschluss des Senats vom 15. März 2006 (IV ZA 26/05 - VersR 2007, 96 m. Anm. E. Lorenz) nicht mehr vor.
  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 6/01

    Ausfüllung vorformulierter Antragsfragen durch den Versicherungs-Agenten

    Auszug aus BGH, 04.07.2007 - IV ZR 170/04
    Der Senat hat unter Hinweis auf seine Urteile vom 7. März 2001 (IV ZR 254/00 - VersR 2001, 620 unter 2 b bb) und vom 10. Oktober 2001 (IV ZR 6/01 - VersR 2001, 1541 unter II 2) entschieden, dass er an der früheren Rechtsprechung nicht mehr festhält.
  • BGH, 11.05.2011 - IV ZR 148/09

    Lebensversicherung: Arglistanfechtung wegen Verletzung der vorvertraglichen

    c) Zudem hat das Berufungsgericht verkannt, dass der Versicherer das Recht zur Arglistanfechtung nicht schon deshalb verliert, weil er seine Nachfrageobliegenheit verletzt hat (Senatsbeschlüsse vom 4. Juli 2007 - IV ZR 170/04, VersR 2007, 1256 Rn. 2; vom 15. März 2006 - IV ZA 26/05, VersR 2007, 96 m. Anm. Lorenz; offen gelassen im Senatsurteil vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 6/01, VersR 2001, 1541 unter II 2; vgl. Senatsurteil vom 7. März 2001 - IV ZR 254/00, VersR 2001, 620 unter 2 b bb).
  • BGH, 05.03.2008 - IV ZR 119/06

    Obliegenheit des Versicherers zur Nachfrage hinsichtlich der Beantwortung von

    Feststellungen dazu, dass der Kläger arglistig gehandelt hätte, hat das Berufungsgericht bisher nicht getroffen (vgl. dazu, dass die Verletzung der Nachfrageobliegenheit bei arglistigem Verhalten des Versicherungsnehmers der Ausübung des Rücktrittsrechts und der Arglistanfechtung nicht entgegensteht: Senatsbeschluss vom 4. Juli 2007 - IV ZR 170/04 - VersR 2007, 1256).
  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 233/09

    Klärungsbedürftigkeit der Wirksamkeit einer Vereinbarung bzgl. des Ausschlusses

    c) Durch die Senatsrechtsprechung ist weiter geklärt, dass den Versicherer keine Nachfrageobliegenheit trifft, wenn ihn der Versicherungsnehmer bei Anbahnung des Versicherungsvertrages arglistig täuscht (Senatsbeschlüsse vom 15. März 2006 - IV ZA 26/05, VersR 2007, 96; vom 4. Juli 2007 - IV ZR 170/04, VersR 2007, 1256 unter 2 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2009 - 12 U 6/09

    Wohngebäudeversicherung: Nachfrageobliegenheit des Direktversicherers;

    Ein arglistiges Verhalten des Klägers im Zusammenhang mit der Antragstellung, das einen Rücktritt trotz Verletzung der Nachfrageobliegenheit rechtfertigen könnte (BGH VersR 2007, 1256), hat die Beklagte nicht dargetan.
  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 152/10

    Klärungsbedürftigkeit der Wirksamkeit einer Vereinbarung bzgl. des Ausschlusses

    c) Durch die Senatsrechtsprechung ist weiter geklärt, dass den Versicherer keine Nachfrageobliegenheit trifft, wenn ihn der Versicherungsnehmer bei Anbahnung des Versicherungsvertrages arglistig täuscht (Senatsbeschlüsse vom 15. März 2006 - IV ZA 26/05, VersR 2007, 96; vom 4. Juli 2007 - IV ZR 170/04, VersR 2007, 1256 unter 2 m. w. N.).
  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 264/10

    Anspruch auf Versicherungsleistungen und Schadensersatz aus einer von der

    c) Durch die Senatsrechtsprechung ist weiter geklärt, dass den Versicherer keine Nachfrageobliegenheit trifft, wenn ihn der Versicherungsnehmer bei Anbahnung des Versicherungsvertrages arglistig täuscht (Senatsbeschlüsse vom 15. März 2006 - IV ZA 26/05, VersR 2007, 96; vom 4. Juli 2007 - IV ZR 170/04, VersR 2007, 1256 unter 2 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 13.11.2015 - 20 U 191/15

    BU-Versicherung: Anzeigepflichtverletzung; wirksame Anfechtung wegen arglistiger

    Zweitens kann sich der arglistig handelnde Versicherungsnehmer auf eine Verletzung der Nachfrageobliegenheit durch den Versicherer nicht berufen (vgl. nur BGH, Beschl. v. 21.03.2012, IV ZR 264/10, juris, Rn. 10; Urt. v. 11.05.2011, IV ZR 148/09, juris, Rn. 15, VersR 2011, 909; Beschl. v. 30.09.2009, IV ZR 1/07, juris; Beschl. v. 04.07.2007, IV ZR 170/04, VersR 2007, 1256; Beschl. v. 15.03.2006, IV ZA 26/05, VersR 2007, 96).
  • OLG Köln, 09.07.2010 - 20 U 174/09

    Abweisung der Klage auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen

    Auch wenn man eine Verletzung der Nachfragepflicht annehmen wollte, hätte die Beklagte dadurch das Recht zur Anfechtung nicht verloren (vgl. BGH, VersR 2007, 1256 und VersR 2008, 668).
  • OLG München, 17.12.2014 - 25 U 3771/14

    Gelegenheit zur Stellungnahme, Verstoß gegen Denkgesetze, Klägers

    Zudem würde eine - hier nicht anzunehmende - Verletzung einer Nachfrageobliegenheit die Arglistanfechtung durch den Versicherer nicht ausschließen (vgl. BGH VersR 2007, 1256).
  • OLG München, 29.01.2015 - 25 U 3771/14

    Krankheitskostenversicherung: Rücktritt wegen arglistiger Verletzung der

    Soweit der Kläger meint, die Grundsätze der vom Senat zitierten Rechtsprechung des BGH (VersR 2007, 1256) wären unter Geltung des neuen VVG nicht mehr anwendbar, ist dies nicht zutreffend.
  • LG Dortmund, 10.04.2008 - 2 O 264/06

    Arglisanfechtung, Vollmachtsmissbrauch, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.02.2007 - 12 U 192/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10700
OLG Karlsruhe, 01.02.2007 - 12 U 192/06 (https://dejure.org/2007,10700)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.02.2007 - 12 U 192/06 (https://dejure.org/2007,10700)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - 12 U 192/06 (https://dejure.org/2007,10700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AVB § 12; ; AVB § 12 Abs. 3; ; AVB § 16 Abs. 6; ; BGB § 315 Abs. 3; ; BGB § 315 Abs. 3 S. 2

  • VersR (via Owlit)

    ALB 94 § 17; BGB §§ 305 ff.
    Wirksame Klausel über die Kürzung laufender Rentenleistungen wegen geringerer Überschüsse

  • rechtsportal.de

    ALB § 17
    Formularmäßige Vereinbarung der Kürzung laufender Rentenleistungen wegen geringer Überschüsse in der Kapitallebensversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klausel über die Kürzung laufender Rentenleistungen wegen geringerer Überschüsse in einem Lebensversicherungsvertrag; Geltung des öffentlichen Rechts für die Kalkulation der Versicherungsunternehmen sowie die Überschussermittlung; Überwachung der Einhaltung der ...

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kürzung von Überschussrenten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1256
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95

    Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2007 - 12 U 192/06
    Nichts anderes ergebe sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.07.2005 (Az. 1 BvR 80/95); diese habe den Gesetzgeber zwar zu einer Neuregelung der Überschussbeteiligung verpflichtet, zugleich aber klargestellt, dass es bis dahin bei der geltenden Rechtslage bleibe.

    Auch wenn die derzeitige gesetzliche Ausgestaltung verfassungsrechtlich zu beanstanden ist, ist der verfassungsgemäße Ausgleich der beteiligten Interessen Sache des Gesetzgebers und bleibt es bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, spätestens aber bis zum 31.12.2007, bei dem bislang geltenden Recht (vgl. Urteil des BVerfG vom 26.07.2005, Az.: 1 BvR 80/95, BVerfGE 114, 73 ff., sub C.II.2., 3.).

  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 226/01

    Eintrittspflicht der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2007 - 12 U 192/06
    Für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer, der die AVB aufmerksam liest und verständig würdigt (zu diesem Maßstab vgl. z.B. BGH VersR 2003, 236 sub II.3.a), kann nach diesen Bestimmungen kein Zweifel daran bestehen, dass eine gleichbleibende Höhe der Überschussanteile - auch für die ersten fünf Jahre der Rentenauszahlung - nicht garantiert wird.
  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93

    Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2007 - 12 U 192/06
    Auf dieses vorgelagerte öffentlich-rechtliche Regelungswerk nimmt § 12 der AVB nach Anlage K 1 Bezug; dies ist AGB-rechtlich unbedenklich (vgl. BGH NJW 1995, 589 ff.).
  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 116/04

    Fortzahlung von Überschüssen aus einer Lebensversicherung; Ansprüche deutscher

    Auch in der Instanzrechtsprechung wird die Ansicht vertreten, in derartigen Fällen sei für die Überschussbeteiligung bis zur gesetzlichen Neuregelung die gegenwärtige Rechtslage maßgeblich (OLG Karlsruhe VersR 2007, 1256 f.; OLG Celle VersR 2007, 930, 932 f.; LG Köln VersR 2007, 343 f.).
  • LG Köln, 11.09.2008 - 37 O 1293/07

    Anspruch auf eine individuelle Erhöhung der Überschussbeteiligung einer

    (OLG Karlsruhe VersR 2007, 1256; BGH NJW 1995, 589).

    (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2007, 1256).

  • OLG Saarbrücken, 22.09.2010 - 5 U 625/09

    Anforderungen an die Transparenz bei der Festsetzung der Versicherungssumme einer

    Eine solche Gefahr besteht bei der Verweisung auf die - überdies regelmäßig durch die Aufsichtsbehörden überprüften (vgl. OLG Köln, VersR 2002, 600 unter besonderer Hervorhebung dieses Aspekts; ebenso Bruck-Möller-Winter, VVG , 8. Aufl., Anm. G 422) - Geschäftspläne der Versicherer nicht (vgl. BGH, Urt. v. 23.11.1994 - IV ZR 124/93 - VersR 1995, 77; Urt. v. 7.11.2007 - IV ZR 116/04 - VersR 2008, 338 ; siehe auch OLG Karlsruhe, VersR 2007, 1256 ).
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