Rechtsprechung
LG Köln, 28.03.2007 - 23 S 15/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Beweis der medizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
MBKK 94 § 1 Abs. 2
Voraussetzungen für Erstattungsfähigkeit der Kosten einer LASIK-Operation. Mit Anmerkung: Stephan Hütt, Köln - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- bld.de (Entscheidungsanmerkung)
(RA Stephan Hütt; VersR 2007, 1402 ff.)
Verfahrensgang
- AG Köln, 22.02.2006 - 118 C 650/05
- LG Köln, 28.03.2007 - 23 S 15/06
Papierfundstellen
- VersR 2007, 1402
Wird zitiert von ... (3)
- LG Mannheim, 04.03.2008 - 8 O 320/07
Anspruch gegen eine private Krankenversicherung auf Erstattung der Kosten für …
Insbesondere kann aus der o.g. Definition der medizinischen Notwendigkeit nicht gefolgert werden, dass die bloße Geeignetheit zur Erzielung eines Behandlungserfolgs stets genügt, um die medizinische Notwendigkeit zu bejahen (Hütt, Anm. zu LG Köln, VersR 2007, 1402).Vielmehr sind, soweit der Sachverhalt dazu Anlass bietet, die "im Einzelfall maßgeblichen objektiven Gesichtspunkte mit Rücksicht auf die Besonderheiten der jeweiligen Erkrankung und auf sie bezogenen Heilbehandlung" zu beachten (BGH VersR 2005, 1673, ebenso Hütt, Anm. zu LG Köln, VersR 2007, 1402).
Kein durchschnittlicher Versicherungsnehmer - auf dessen Verständnismöglichkeiten bei der Auslegung der MB/KK 94 abzustellen ist - würde bei verständiger Würdigung des Begriffs "notwendig" im Rahmen der Definition des Versicherungsfalles diesen mit "geeignet" gleichsetzen (vgl. Hütt, Anm. zu LG Köln, VersR 2007, 1402).
- LG Köln, 10.12.2008 - 23 S 6/08
Erstattungsfähigkeit einer Lasik-Augenoperation durch eine private …
Bei der Lasik-Behandlung, die mittlerweile eine anerkannte Methode zur Verbesserung der Sehfähigkeit darstellt, ist die bloße Geeignetheit zur Linderung der Krankheit allerdings nicht gleichbedeutend mit einer medizinischen Notwendigkeit (vgl. LG Mannheim, VersR 2008, 1200; Hütt, VersR 2007, 1402; anders LG Dortmund, VersR 2007, 1401).Erforderlich für die Annahme der medizinischen Notwendigkeit ist, dass die Sehfähigkeit im gesamten Lebensbereich nicht mehr in ausreichendem Maße durch das Tragen einer Brille oder Kontaktlinse gewährleistet ist (LG Köln, VersR 2007, 1402).
- LG Köln, 13.05.2009 - 23 S 53/08 Bei der Lasik-Behandlung, die mittlerweile eine anerkannte Methode zur Verbesserung der Sehfähigkeit darstellt, ist die bloße Geeignetheit zur Linderung der Krankheit allerdings nach Auffassung der Kammer nicht gleichbedeutend mit der medizinischen Notwendigkeit (vgl. LG Mannheim VersR 2008, 1200; Hütt VersR 2007, 1402; anders LG Dortmund VersR 2007, 1401).
Erforderlich für die Annahme der medizinischen Notwendigkeit ist, dass die Sehfähigkeit im gesamten Lebensbereich nicht mehr in ausreichendem Maße durch das Tragen einer Brille oder Kontaktlinsen gewährleistet ist (LG Köln VersR 2007, 1402).