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   BGH, 02.08.2006 - XII ZB 84/06   

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https://dejure.org/2006,1569
BGH, 02.08.2006 - XII ZB 84/06 (https://dejure.org/2006,1569)
BGH, Entscheidung vom 02.08.2006 - XII ZB 84/06 (https://dejure.org/2006,1569)
BGH, Entscheidung vom 02. August 2006 - XII ZB 84/06 (https://dejure.org/2006,1569)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Telefax-Schriftsatz kurz vor Fristablauf

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausscheiden der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand auf Grund Zurechnung des Verschuldens des Verfahrensbevollmächtigten; Sorgfaltsanforderungen an einen Rechtsanwalt bei Versendung eines Frist wahrenden Schriftsatzes per Telefax unmittelbar vor Fristablauf; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sorgfaltsanforderungen für fristwahrende Schriftsätze; Telefax unmittelbar vor Fristablauf

  • Anwaltsblatt

    § 85 ZPO, § 233 ZPO
    Pflichten unmittelbar vor Fristablauf

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233 B; ; ZPO § 233 Fd; ; ZPO § 520 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233; ZPO § 520 Abs. 2
    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei fristwahrenden Telefaxsendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2 § 233 § 520 Abs. 2
    Anforderungen an die Büroorganisation bei Versendung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versendung eines Frist wahrenden Schriftsatzes per Telefax

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei fristwahrendem Schriftsatz per Fax (IBR 2006, 1526)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1648
  • MDR 2007, 99
  • FamRZ 2006, 1438
  • VersR 2007, 1581
  • AnwBl 2006, 766
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.10.1995 - XII ZB 123/95

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus BGH, 02.08.2006 - XII ZB 84/06
    Bedient sich der Rechtsanwalt für diese nicht juristischen Aufgaben der Hilfe seines Büropersonals, ist er nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich verpflichtet, für eine Büroorganisation zu sorgen, die eine Überprüfung der durch Telefax zu übermittelnden fristgebundenen Schriftsätze auch auf die Verwendung der zutreffenden Empfängernummern hin gewährleistet (Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 1995 - XII ZB 123/95 - VersR 1996, 778 f. und vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04 - FamRZ 2006, 1104; BGH Beschluss vom 18. Mai 2004 - VI ZB 12/03 - FamRZ 2004, 1275, 1276).
  • BGH, 10.05.2006 - XII ZB 267/04

    Anforderungen an die Überprüfung des Sendeberichts bei Übermittlung

    Auszug aus BGH, 02.08.2006 - XII ZB 84/06
    Bedient sich der Rechtsanwalt für diese nicht juristischen Aufgaben der Hilfe seines Büropersonals, ist er nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich verpflichtet, für eine Büroorganisation zu sorgen, die eine Überprüfung der durch Telefax zu übermittelnden fristgebundenen Schriftsätze auch auf die Verwendung der zutreffenden Empfängernummern hin gewährleistet (Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 1995 - XII ZB 123/95 - VersR 1996, 778 f. und vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04 - FamRZ 2006, 1104; BGH Beschluss vom 18. Mai 2004 - VI ZB 12/03 - FamRZ 2004, 1275, 1276).
  • BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

    Auszug aus BGH, 02.08.2006 - XII ZB 84/06
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts beruht weder auf der Verletzung von Verfahrensgrundrechten, namentlich des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs (BGHZ 151, 221, 226 f.), noch verletzt sie den Anspruch der Klägerin auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip, vgl. Senatsbeschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901).
  • BGH, 18.05.2004 - VI ZB 12/03

    Anforderungen an die Anweisungen eines Rechtsanwalts an seine Büroangestellten

    Auszug aus BGH, 02.08.2006 - XII ZB 84/06
    Bedient sich der Rechtsanwalt für diese nicht juristischen Aufgaben der Hilfe seines Büropersonals, ist er nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich verpflichtet, für eine Büroorganisation zu sorgen, die eine Überprüfung der durch Telefax zu übermittelnden fristgebundenen Schriftsätze auch auf die Verwendung der zutreffenden Empfängernummern hin gewährleistet (Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 1995 - XII ZB 123/95 - VersR 1996, 778 f. und vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04 - FamRZ 2006, 1104; BGH Beschluss vom 18. Mai 2004 - VI ZB 12/03 - FamRZ 2004, 1275, 1276).
  • BGH, 30.10.2002 - XII ZB 18/01

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Eingabe einer falschen

    Auszug aus BGH, 02.08.2006 - XII ZB 84/06
    Insbesondere hat er die Telefaxnummer des Gerichts präzise einzugeben, zumal ein Fehler dabei den Vorwurf der Fahrlässigkeit rechtfertigt (Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2002 - XII ZB 18/01 - FamRZ 2003, 667).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 02.08.2006 - XII ZB 84/06
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts beruht weder auf der Verletzung von Verfahrensgrundrechten, namentlich des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs (BGHZ 151, 221, 226 f.), noch verletzt sie den Anspruch der Klägerin auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip, vgl. Senatsbeschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901).
  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 604/02

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes

    Auszug aus BGH, 02.08.2006 - XII ZB 84/06
    Ein Rechtsanwalt, der einen fristgebundenen Schriftsatz am letzten Tag der Frist per Fax einreichen will, muss aber sicherstellen, dass die Faxnummer des Empfängers zuverlässig festgestellt ist und ohne Schwierigkeiten darauf zurückgegriffen werden kann (BGH Beschlüsse vom 18. September 2003 - IX ZB 604/02 - NJW 2004, 516 und vom 26. Mai 1994 - III ZB 35/93 - NJW 1994, 2300).
  • BGH, 26.05.1994 - III ZB 35/93

    Sofortig Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 02.08.2006 - XII ZB 84/06
    Ein Rechtsanwalt, der einen fristgebundenen Schriftsatz am letzten Tag der Frist per Fax einreichen will, muss aber sicherstellen, dass die Faxnummer des Empfängers zuverlässig festgestellt ist und ohne Schwierigkeiten darauf zurückgegriffen werden kann (BGH Beschlüsse vom 18. September 2003 - IX ZB 604/02 - NJW 2004, 516 und vom 26. Mai 1994 - III ZB 35/93 - NJW 1994, 2300).
  • BGH, 26.04.2016 - VI ZB 4/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflicht bei der

    Insoweit ist aber, wie vom Berufungsgericht zutreffend gefordert, eine Anweisung der Prozessbevollmächtigten an das Büropersonal zu fordern, wonach die in einem Sendebericht ausgewiesene Faxnummer nach Ausdruck noch einmal auf ihre Zuordnung zu dem angeschriebenen Gericht zu überprüfen ist (Senatsbeschlüsse vom 27. März 2012 - VI ZB 49/11, aaO; vom 12. Juni 2012 - VI ZB 54/11, aaO; vom 10. September 2013 - VI ZB 61/12, aaO; BGH, Beschlüsse vom 2. August 2006 - XII ZB 84/06, VersR 2007, 1581 Rn. 8; vom 31. März 2010 - XII ZB 166/09, aaO).
  • BGH, 03.05.2011 - XI ZB 24/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung der Berufungsbegründung per

    Zwar trifft der Einwand der Rechtsbeschwerde zu, dass der Prozessbevollmächtigte des Klägers bei der Erstellung und Übermittlung der Berufungsbegründung die ihm dafür eingeräumte Frist bis zur äußersten Grenze ausschöpfen durfte (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2006 - XII ZB 84/06, NJW-RR 2006, 1648 Rn. 7; BFH, BFH/NV 2010, 919 Rn. 5).

    Ein Rechtsanwalt, der einen fristgebundenen Schriftsatz - wie hier - am letzten Tag der Frist einreichen will, muss aber sicherstellen, dass der Schriftsatz auf dem gewählten Übertragungsweg noch rechtzeitig vor Fristablauf bei Gericht eingeht (BGH, Beschluss vom 2. August 2006 - XII ZB 84/06, NJW-RR 2006, 1648 Rn. 7; BFH, BFH/NV 2010, 919 Rn. 5).

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2021 - 1 Sa 358/20

    Berufung, unzulässig verworfen, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand,

    Will der Rechtsanwalt den Begründungsschriftsatz erst kurz vor Ablauf der Frist per Telefax übermitteln, muss er besonders darauf achten, dass bei der Übermittlung keine Fehler passieren (Beschluss vom 02.08.2006 - XII ZB 84/06 - Juris, Rn. 7).

    Entsprechend den Ausführungen des Bundesgerichtshofs (vom 02.08.2006 - XII ZB 84/06 - Rn. 7) dürfte es jedenfalls dann, wenn ein Schriftsatz unmittelbar vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist versendet werden soll, zu den gesteigerten Sorgfaltsanforderungen an den Prozessbevollmächtigten gehören, sich über das ordnungsgemäße Funktionieren des Versands per beA und insbesondere die Adressfindung rechtzeitig zu kümmern.

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZB 7/16

    Organisatorische Vorkehrungen des Rechtsanwalts bei der Versendung

    Insoweit ist aber, wie vom Berufungsgericht zutreffend gefordert, eine Anweisung der Prozessbevollmächtigten an das Büropersonal zu fordern, wonach die in einem Sendebericht ausgewiesene Faxnummer nach Ausdruck noch einmal auf ihre Zuordnung zu dem angeschriebenen Gericht zu überprüfen ist (Senatsbeschlüsse vom 27. März 2012 - VI ZB 49/11, aaO; vom 12. Juni 2012 - VI ZB 54/11, aaO; vom 10. September 2013 - VI ZB 61/12, aaO; BGH, Beschlüsse vom 2. August 2006 - XII ZB 84/06, VersR 2007, 1581 Rn. 8; vom 31. März 2010 - XII ZB 166/09, aaO).
  • BGH, 16.12.2015 - IV ZB 23/15

    Ausschluss von Fehlerquellen durch entsprechende organisatorische Maßnahmen bei

    Will der Rechtsanwalt den Begründungsschriftsatz erst kurz vor Ablauf der Frist per Telefax übermitteln, muss er besonders darauf achten, dass bei der Übermittlung keine Fehler passieren (BGH, Beschluss vom 2. August 2006 - XII ZB 84/06, VersR 2007, 1581 Rn. 7 m. w. N.).
  • BFH, 29.01.2008 - IX B 251/06

    Keine Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Faxübermittlung durch Bevollmächtigten

    Eine besondere Sorgfalt war angesichts des hier bereits nahenden Fristendes (in zwei Tagen) umso mehr angezeigt (vgl. Beschlüsse des Bundesgerichtshofes vom 30. Oktober 2002 XII ZB 18/01, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2003, 667, und vom 2. August 2006 XII ZB 84/06, Neue Juristische Wochenschrift -Rechtsprechung Report-- 2006, 1648), als im Falle einer Faxübertragung in der Regel nicht mehr nachträglich in der Kanzlei überprüft werden kann, ob die richtigen Schriftstücke gesendet wurden und deshalb ein etwaiges Versehen nicht mehr korrigierbar ist (siehe BFH-Beschluss vom 4. Dezember 2003 XI B 181/01, BFH/NV 2004, 526, zu einem vergleichbaren Sachverhalt).
  • OLG Köln, 19.09.2007 - 13 U 65/07

    Ausgangskontrolle des Rechtsanwalts bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze

    Ein Rechtsanwalt, der einen fristgebundenen Schriftsatz erst kurz vor Ablauf der Frist per Telefax übermitteln will, muss aber besonders darauf achten, dass bei der Übermittlung keine Fehler passieren (BGH, NJW-RR 2006, 1648).
  • VGH Bayern, 12.01.2012 - 10 CE 11.2687

    Technischer Defekt des Faxgeräts; Übermittlung der Beschwerdebegründung in

    Will der Rechtsanwalt den Begründungsschriftsatz erst kurz vor Ablauf der Frist per Telefax ermitteln, muss er besonders darauf achten, dass bei der Übermittlung keine Fehler passieren (BGH vom 2.8.2006 Az. XII ZB 84/06 RdNr. 7).
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