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   OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05 - 4   

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https://dejure.org/2005,2696
OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05 - 4 (https://dejure.org/2005,2696)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.10.2005 - 5 U 31/05 - 4 (https://dejure.org/2005,2696)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. Oktober 2005 - 5 U 31/05 - 4 (https://dejure.org/2005,2696)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Vertragsanfechtung wegen Verschweigen wiederholter Zeiten der Arbeitsunfähigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arglistiges Verschweigen eines langjährigen Rückenleidens mit wiederholter Arbeitsunfähigkeit bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung; Verletzung einer Nachfrageobliegenheit des Versicherers; Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung

  • Judicialis

    VVG § 22; ; BGB § 123

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 22; BGB § 123
    Bei arglistiger Verletzung seiner Anzeigeobliegenheit kann sich der VN auf die Verletzung einer Nachfrageobliegenheit durch den Versicherer nicht berufen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 22; BGB § 123
    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verschweigen eines langjährigen Rükkenleidens mit wiederholten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Nachfrageobliegenheit des Versicherers bei arglistiger "Verniedlichung" von Beschwerden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 93
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 55/91

    Aufklärungspflicht des Versicherers im Rahmen der Risikoprüfung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05
    Unterlässt der Versicherer in solchen ergänzende Rückfragen oder Nachforschungen, so darf er sich nicht nach Eintritt des Versicherungsfalls auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit berufen (vgl.u.a. BGH, Urt.v. 25.3.1992 - IV ZR 55/91 - VersR 1992, 603; BGH VersR 1995, 80; Senat, st.Rspr., zuletzt Urt.v. 1.12.2004 - 5 U 244/02 - VersR 2005, 533).

    Der Bundesgerichtshof hat dies - wohl - auch für den Fall arglistigen Verschweigens gefahrerheblicher Umstände für richtig befunden (BGH, Urt.v. 25.3.1992 - IV ZR 55/91 - VersR 1992, 603; a.A. OLG Düsseldorf r+s 2003, 252; OLG Hamm r+s 2002, 50; vom Senat bislang offen gelassen, vgl. Urt.v. 5.12.2001 - 5 U 568/01 - VersR 2003, 890; zweifelnd Römer, r+s 1998, 45, 48).

    Die Revision wird zugelassen, weil die Entscheidung des Senats auf einer Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt.v. 25.3.1992 - IV ZR 55/91 - VersR 1992, 603) beruht.

  • OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 5 U 656/03

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistiges Verschweigen von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05
    Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrages beeinflusst werden kann (BGH, Urt.v. 14.7.,2004 - IV ZR 161/03 - VersR 2004, 1297, 1298 a.E. m.w.N.; Senat, Urt. V. 8.10.2004 - 5 U 76303 -, NJW-RR 2005, 334; OLGR 2004, 592).

    Für ein arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers spricht indessen, wenn er schwere, chronische oder schadengeneigte oder immer wieder auftretende zahlreiche oder dauerhafte Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen verschweigt oder solche, die zu erheblichen Einschränkungen seines Alltags geführt haben oder die ihm offensichtlich erheblich für das versicherte Risiko erschienen sein mussten (Senat, Urt.v. 30.6.2004 - 5 U 656/03 - OLGR 2004, 592; VersR 1996, 488).

  • OLG Saarbrücken, 01.12.2004 - 5 U 244/02

    Zur Zulässigkeit des Rücktritts des Versicherers einer Risikolebensversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05
    Unterlässt der Versicherer in solchen ergänzende Rückfragen oder Nachforschungen, so darf er sich nicht nach Eintritt des Versicherungsfalls auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit berufen (vgl.u.a. BGH, Urt.v. 25.3.1992 - IV ZR 55/91 - VersR 1992, 603; BGH VersR 1995, 80; Senat, st.Rspr., zuletzt Urt.v. 1.12.2004 - 5 U 244/02 - VersR 2005, 533).
  • OLG Saarbrücken, 05.12.2001 - 5 U 568/01

    Angabe des Hausarztes schließt Arglistanfechtung nicht aus

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05
    Der Bundesgerichtshof hat dies - wohl - auch für den Fall arglistigen Verschweigens gefahrerheblicher Umstände für richtig befunden (BGH, Urt.v. 25.3.1992 - IV ZR 55/91 - VersR 1992, 603; a.A. OLG Düsseldorf r+s 2003, 252; OLG Hamm r+s 2002, 50; vom Senat bislang offen gelassen, vgl. Urt.v. 5.12.2001 - 5 U 568/01 - VersR 2003, 890; zweifelnd Römer, r+s 1998, 45, 48).
  • OLG Hamm, 30.05.2001 - 20 U 231/98

    Versicherungsvertrag - Zurechnung von Kenntnissen des Agenten -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05
    Der Bundesgerichtshof hat dies - wohl - auch für den Fall arglistigen Verschweigens gefahrerheblicher Umstände für richtig befunden (BGH, Urt.v. 25.3.1992 - IV ZR 55/91 - VersR 1992, 603; a.A. OLG Düsseldorf r+s 2003, 252; OLG Hamm r+s 2002, 50; vom Senat bislang offen gelassen, vgl. Urt.v. 5.12.2001 - 5 U 568/01 - VersR 2003, 890; zweifelnd Römer, r+s 1998, 45, 48).
  • OLG Saarbrücken, 19.05.1993 - 5 U 56/92

    Berufsunfähigkeit; Arglistig; Täuschung; Gesundheitsangabe; Teilanfechtung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05
    Für ein arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers spricht indessen, wenn er schwere, chronische oder schadengeneigte oder immer wieder auftretende zahlreiche oder dauerhafte Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen verschweigt oder solche, die zu erheblichen Einschränkungen seines Alltags geführt haben oder die ihm offensichtlich erheblich für das versicherte Risiko erschienen sein mussten (Senat, Urt.v. 30.6.2004 - 5 U 656/03 - OLGR 2004, 592; VersR 1996, 488).
  • OLG Köln, 26.05.2004 - 5 U 53/03

    Ansprüche aus einer Rentenversicherung mit eingeschlossener

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05
    Anders ist es indessen in Fällen, in denen nicht der Versicherungsagent dem Versicherungsinteressenten den Blick dafür verstellt, was Gegenstand des Informationsbedürfnisses des Versicherers ist, sondern der Versicherungsinteressent dem Versicherungsagenten gegenüber durch bagatellisierende oder verharmlosende Angaben den Eindruck erweckt, lediglich kurzfristig an einem belanglosen und alsbald vergehenden Missempfinden gelitten zu haben (zur Verharmlosung vgl. zuletzt u.a. OLG Köln NJW-RR 2004, 1169).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 181/01

    Wirksamer Rücktritt des Versicherers vom Versicherungsvertrag bei falschen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05
    Der Bundesgerichtshof hat dies - wohl - auch für den Fall arglistigen Verschweigens gefahrerheblicher Umstände für richtig befunden (BGH, Urt.v. 25.3.1992 - IV ZR 55/91 - VersR 1992, 603; a.A. OLG Düsseldorf r+s 2003, 252; OLG Hamm r+s 2002, 50; vom Senat bislang offen gelassen, vgl. Urt.v. 5.12.2001 - 5 U 568/01 - VersR 2003, 890; zweifelnd Römer, r+s 1998, 45, 48).
  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 23/01

    Evidenz des Vollmachtsmißbrauchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05
    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass sich ein Versicherer nicht auf fehlerhafte oder unzulängliche Angaben über gefahrerhebliche Umstände berufen kann, wenn sein Agent dem Versicherungsinteressenten durch eine verharmlosende Reaktion auf die Mitteilung einer gesundheitlichen Beeinträchtigung den Blick dafür verstellt, dass der Versicherer auf eine weiter reichende und umfassende Auskunft angewiesen ist (BGH, Urt.v. 10.10.2001 - IV ZR 6/01 - NVersZ 2002, 60; vgl. auch BGH NVersZ 2002, 254).
  • BGH, 02.11.1994 - IV ZR 201/93

    Rechtsfolgen der Unterlassung einer Risikoprüfung durch den Versicherer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05
    Unterlässt der Versicherer in solchen ergänzende Rückfragen oder Nachforschungen, so darf er sich nicht nach Eintritt des Versicherungsfalls auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit berufen (vgl.u.a. BGH, Urt.v. 25.3.1992 - IV ZR 55/91 - VersR 1992, 603; BGH VersR 1995, 80; Senat, st.Rspr., zuletzt Urt.v. 1.12.2004 - 5 U 244/02 - VersR 2005, 533).
  • OLG Saarbrücken, 08.10.2004 - 5 U 736/03

    Anzeigepflicht für gefahrerhebliche Umstände gegenüber der

  • BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03

    Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 6/01

    Ausfüllung vorformulierter Antragsfragen durch den Versicherungs-Agenten

  • OLG Hamm, 27.02.2015 - 20 U 26/15

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Mitteilung von Verdachtsdiagnosen im Rahmen

    Es mag hierbei zutreffen, dass sich der Antragsteller, der durch bagatellisierende oder verharmlosende Angaben den Eindruck erweckt hat, lediglich an einem belanglosen und alsbald vergehenden Missempfinden gelitten zu haben, unter gewissen Umständen auf die objektive Erfüllung der Anzeigepflicht nicht berufen kann (vgl. insoweit nur OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.10.2005, 5 U 31/05, VersR 2007, 93).
  • OLG Saarbrücken, 26.06.2019 - 5 U 89/18

    1. Gibt der Versicherungsnehmer auf Nachfrage an, einige Jahre vor Antragstellung

    Hinzu kommt, dass der Versicherer das Recht zur Arglistanfechtung nicht schon deshalb verliert, weil er seine Nachfrageobliegenheit verletzt hat (BGH, a.a.O.; Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZA 26/05, VersR 2007, 96; Senat, Urteil vom 12. Oktober 2005 - 5 U 31/05-4, VersR 2007, 93).
  • OLG Saarbrücken, 01.02.2006 - 5 U 207/05

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung eines Versicherungsvertrages

    Die Fragen (so unter Ziffer 1) sind auch sowohl nach allgemeinem Sprachgebrauch als auch nach den Verständnismöglichkeiten und -fähigkeiten eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers eindeutig: Sie wollen Gesundheitsbeeinträchtigungen, die nicht offenkundig belanglos sind oder alsbald vergehen, erforschen und sonstige Anzeichen von Unregelmäßigkeiten im Gesundheitszustand des Versicherungsinteressenten ermitteln, deren Diagnose unter Umständen zwar noch nicht feststeht, die er aber unschwer als mögliche, von ihm ernst zu nehmende Hinweise auf das Vorliegen einer nicht völlig unerheblichen Gesundheitsbeeinträchtigung bzw. Störung für den erfragten Zeitraum betrachten muss (BGH, NJW-RR 1994, S. 666, 667; Senat, Urt. v. 12.10.2005, 5 U 31/05-04, und vom 15.4.1998, 5 U 928/97-75, RuS 2000, 432).

    Derjenige, der sich in besonders schwer vorwerfbarer Weise treuwidrig verhält, darf den bewussten Missbrauch des Vertrauens seines Verhandlungspartners nicht damit rechtfertigen oder ungeschehen machen, dass diesem Nachlässigkeiten, Unaufmerksamkeiten oder Versehen unterlaufen sind (Senat, Urt. v. 12.10.2005, 5 U 31/05-4).

  • OLG Saarbrücken, 14.06.2006 - 5 U 697/05

    Voraussetzungen für einen Rücktritt des Versicherers gemäß § 16 Abs. 2 VVG

    Die Fragen sind sowohl nach allgemeinem Sprachgebrauch als auch nach den Verständnismöglichkeiten und -fähigkeiten eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers eindeutig: Sie wollen Gesundheitsbeeinträchtigungen, die nicht offenkundig belanglos sind oder alsbald vergehen, erforschen und sonstige Anzeichen von Unregelmäßigkeiten im Gesundheitszustand des Versicherungsinteressenten ermitteln, deren Diagnose unter Umständen zwar noch nicht feststeht, die er aber unschwer als mögliche, von ihm ernst zu nehmende Hinweise auf das Vorliegen einer nicht völlig unerheblichen Gesundheitsbeeinträchtigung bzw. Störung betrachten muss (BGH, NJW-RR 1994, S. 666, 667; Senat, Urt. v. 12.10.2005, 5 U 31/05-04, vom 15.4.1998, 5 U 928/97-75).
  • OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 50/05

    Zur Anfechtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen verschwiegenen

    Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrags beeinflusst werden kann (BGH, Urt. v. 14.7.2004 - IV ZR 161/03 - VersR 2004, 1297, 1298 a.E.; zuletzt Senat, Urt. v. 12.10.2005 - 5 U 31/05-4).
  • OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - 5 U 408/11

    Private Rentenversicherung: Textform der Gesundheitsfragen;

    Arglist ist etwa dann indiziert, wenn der Antragsteller schwere, chronische oder schadengeneigte oder immer wieder auftretende zahlreiche oder dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen verschweigt oder solche, die zu erheblichen Einschränkungen des Alltags geführt haben oder die ihm offensichtlich erheblich für das versicherte Risiko erschienen sein mussten (Senat, Urt. v. 12.10.2005 - 5 U 31/05 - VersR 2007, 93).
  • OLG Frankfurt, 28.09.2011 - 12 U 72/10

    Versicherungsrecht: falsche Angaben auf Gesundheitsfragen

    Für ein arglistiges Verhalten spricht indessen, wenn der Versicherungsnehmer chronische oder schadengeneigte oder immer wieder auftretende oder dauerhafte Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen verschweigt oder solche, die ihm offensichtlich erheblich für das versicherte Risiko erscheinen mussten (OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 147 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 W 138/06

    Erfolgsaussichten einer Klage im Hinblick auf die Prozesskostenhilfe - Arglistige

    Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrags beeinflusst werden kann (BGH, Urt.v. 14.7.2004 - IV ZR 161/03 - VersR 2004, 1297, 1298 a.E.; zuletzt Senat, Urt.v. 12.10.2005 - 5 U 31/05-4).
  • OLG Jena, 22.06.2010 - 4 U 519/07

    Zur vorvertraglichen Obliegenheitsverletzun g bei unwahrer Beantwortung von

    Beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als leicht(er) angesehen wurden, wird der Beweis dagegen in der Regel als nicht geführt anzusehen sein (OLGR Celle 2009, 333; OLGR Saarbrücken 2006, 147; OLGR Koblenz 2002, 339).
  • OLG Hamm, 08.03.2017 - 20 U 9/17

    Berufsunfähigkeitsversicherung; vorvertragliche Anzeigepflicht; arglistige

    Die Angaben des Klägers im Versicherungsantrag vom 08.02.2013 (Anl. B8, GA 66-69) und im Ergänzenden Fragebogen zum Antrag - Fragen zum Bewegungsapparat (Anl. B3a, GA 57-57r) waren in Bezug auf die Sprunggelenksverletzung des Klägers vom 25.05.2011 und ihre Folgen objektiv falsch und unzulässig verharmlosend (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 27.02.2015, 20 U 26/15, juris, Rn. 9, VersR 2015, 1551; OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.10.2005, 5 U 31/05, juris, Rn. 30, VersR 2007, 93) .
  • OLG Saarbrücken, 18.04.2012 - 5 U 293/11

    Risikolebensversicherung - Beginn Anfechtungsfrist bei arglistiger Täuschung

  • LG Dortmund, 10.04.2008 - 2 O 264/06

    Arglisanfechtung, Vollmachtsmissbrauch, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

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