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   OLG Köln, 24.08.2005 - 5 U 126/02   

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https://dejure.org/2005,13066
OLG Köln, 24.08.2005 - 5 U 126/02 (https://dejure.org/2005,13066)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.08.2005 - 5 U 126/02 (https://dejure.org/2005,13066)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. August 2005 - 5 U 126/02 (https://dejure.org/2005,13066)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsausschluss bei krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen; Unfallbedingte Invalidität oder psychische Fehlverarbeitung nach einem Verkehrsunfall als Reaktion auf das Unfallereignis; Schädigungen auf dem Gebiet der Hals-Nasen-Ohren (HNO); Psychogene ...

  • Judicialis

    AUB 88 § 2 Abs. 4

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 2 IV
    Ausschluss nach § 2 IV AUB 88 erfasst die durch einen Unfall und seine physischen Folgen ausgelösten psychischen Reaktionen beim Fehlen eines dauerhaften Organschadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Umfang des Ausschlusses nach § 2 IV AUB 88 bei psychischen Folgen und Fehlen eines dauerhaften Organschadens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 976
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.2005 - 5 U 126/02
    Als Folge dieser - wirksamen (vgl. BGH, NJW 2004, 2589 ff.) - Bedingung sind krankhafte Störungen, die nur mit ihrer psychogenen Natur erklärt werden können, nicht versichert.
  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 233/03

    Umfang des Versicherungsschutzes in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.2005 - 5 U 126/02
    Die Beweislast hat der Versicherer (vgl. BGH, aaO und NJW-RR 2005, 32, 33).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.2005 - 5 U 126/02
    Der Beweis ist geführt, wenn ein praktisch brauchbarer Grad an Gewissheit gegeben ist, der Zweifel Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 256).
  • LG Dortmund, 26.03.2009 - 2 O 130/08

    Leistungsausschluss nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB

    Danach fallen krankhafte Veränderungen der Psyche wegen einer hirnorganischen Schädigung nicht unter den Ausschluss ( LG Dortmund, NJW-RR 2006, 320), ebenso nicht anlagebedingte Somatisierungsstörungen nach Unfallverletzungen (OLG Celle, r + s 2008, 329; OLG Hamm, VersR 2006, 1394) oder psychische Fehlverarbeitungen von unfallbedingten organischen Verletzungen (OLG Köln, VersR 2007, 976) oder posttraumatische Belastungsstörungen, die auf das Unfallereignis selbst und nicht auf darauf beruhende körperliche Schädigungen zurückzuführen sind (OLG Celle, a.a.O.; OLG Düsseldorf, VersR 2006, 1487-reaktive Depression-; OLG Brandenburg; VersR 2006, 1251; vgl. auch Abel/Winkens, VersR 2009, 30), während wiederum nicht vom Ausschluss erfasst und damit vom Versicherungsschutz gedeckt werden krankhafte Veränderungen der Psyche als Folge von unfallbedingten körperlichen Verletzungen.
  • LG Aachen, 15.07.2011 - 9 O 166/11

    Einstufbarkeit der visuellen Wahrnehmung eines schockierenden Ereignisses als

    Können krankhafte Störung des Körpers nur mit ihrer psychogenen Natur erklärt werden, sind sie also rein psychisch bedingt, möchte der Versicherer keinen Versicherungsschutz übernehmen (BGH VersR 2004, 1039; VersR 2004, 1449; OLG Köln VersR 2007, 976; Grimm, Unfallversicherung, 4. Auflage 2006, AUB 99, Rn. 104).
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