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   KG, 26.10.2006 - 22 U 193/05   

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https://dejure.org/2006,5672
KG, 26.10.2006 - 22 U 193/05 (https://dejure.org/2006,5672)
KG, Entscheidung vom 26.10.2006 - 22 U 193/05 (https://dejure.org/2006,5672)
KG, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - 22 U 193/05 (https://dejure.org/2006,5672)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Fußgängers auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Vollständiges Zurücktreten der Betriebsgefahr eines Fahrzeuges bei Unfallverursachung durch grobe Fahrlässigkeit eines Fußgängers; Rotlichtverstoß eines Fußgängers als grobe ...

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § ... 9; ; StVG § 11; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 2; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 254; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 842; ; BGB § 843; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 3; ; StVO § 25; ; StVO § 25 Abs. 3; ; ZPO § 273 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Schadensersatz des Fußgängers aus Gefährdungshaftung gegen Kfz-Führer wegen grob fahrlässigem Rotlichtverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 797
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.01.1961 - VI ZR 89/60

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW-Fahrers mit einem nach Freigabe des

    Auszug aus KG, 26.10.2006 - 22 U 193/05
    Ein Fußgänger, der in der Rotphase der für ihn maßgebenden Fußgängerampel plötzlich auf die Fahrbahn läuft, ohne sich über den herannahenden Verkehr zu vergewissern, handelt in aller Regel grob fahrlässig (so auch OLG Hamm Urteil vom 21.02.2002 - 27 U 175/01 - NZV 2002, 325; KG a.a.O., 12 U 2997/88; OLG Köln Urteil vom 18.12.1975 - 18 U 94/75; VersR 1976, 1095 f; vgl. auch BGH VersR 1961, 357/358).

    Denn bei der hier gemäß §§ 9, 17 StVG, § 254 BGB vorzunehmenden Abwägung tritt neben dem groben Verschulden des Klägers an dem Zustandekommen des Unfalls durch den Rotlichtverstoß die nicht durch ein Mitverschulden des Beklagten zu 1. erhöhte Betriebsgefahr von dessen Fahrzeug zurück mit der Folge, dass der Fußgänger bei einer solchen Fallgestaltung allein haftet (vgl. dazu KG a.a.O.; OLG Hamm a.a.O.; auch BGH VersR 1961, 357/358).

  • KG, 03.01.2002 - 12 U 4708/00

    Sorgfaltsanforderungen insbesondere auch angesichts unvorsichtiger Fußgänger

    Auszug aus KG, 26.10.2006 - 22 U 193/05
    Ein Fußgänger hat die Fahrbahn gemäß § 25 Abs. 3 StVO an einer Lichtzeichenanlage und nur bei grünem Ampellicht innerhalb der Markierungen auf dem kürzesten Weg zu überqueren und muss dabei auf sich erkennbar nähernden Fahrzeugverkehr selbst dann achten, wenn er die Fahrbahn bei grünem Ampellicht betritt (vgl. etwa KG Urteil vom 29.06.1989 - 12 U 2779/88; BGH NJW 1960, 2235; Hentschel, a.a.O., § 25 StVO Rdn. 44; sowie ferner zu Sorgfaltspflichten von Fußgängern beim Überqueren der Fahrbahn KG Urteil vom 03.01.2002 - 12 U 4708/00 - KGR Berlin 2002, 366 f).
  • OLG Hamm, 21.02.2002 - 27 U 175/01

    Haftungsverteilung bei Unfall nach Rotlichtverstoß eines Fußgängers;

    Auszug aus KG, 26.10.2006 - 22 U 193/05
    Ein Fußgänger, der in der Rotphase der für ihn maßgebenden Fußgängerampel plötzlich auf die Fahrbahn läuft, ohne sich über den herannahenden Verkehr zu vergewissern, handelt in aller Regel grob fahrlässig (so auch OLG Hamm Urteil vom 21.02.2002 - 27 U 175/01 - NZV 2002, 325; KG a.a.O., 12 U 2997/88; OLG Köln Urteil vom 18.12.1975 - 18 U 94/75; VersR 1976, 1095 f; vgl. auch BGH VersR 1961, 357/358).
  • BGH, 20.09.1960 - VI ZR 187/59
    Auszug aus KG, 26.10.2006 - 22 U 193/05
    Ein Fußgänger hat die Fahrbahn gemäß § 25 Abs. 3 StVO an einer Lichtzeichenanlage und nur bei grünem Ampellicht innerhalb der Markierungen auf dem kürzesten Weg zu überqueren und muss dabei auf sich erkennbar nähernden Fahrzeugverkehr selbst dann achten, wenn er die Fahrbahn bei grünem Ampellicht betritt (vgl. etwa KG Urteil vom 29.06.1989 - 12 U 2779/88; BGH NJW 1960, 2235; Hentschel, a.a.O., § 25 StVO Rdn. 44; sowie ferner zu Sorgfaltspflichten von Fußgängern beim Überqueren der Fahrbahn KG Urteil vom 03.01.2002 - 12 U 4708/00 - KGR Berlin 2002, 366 f).
  • OLG Köln, 18.12.1975 - 18 U 94/75
    Auszug aus KG, 26.10.2006 - 22 U 193/05
    Ein Fußgänger, der in der Rotphase der für ihn maßgebenden Fußgängerampel plötzlich auf die Fahrbahn läuft, ohne sich über den herannahenden Verkehr zu vergewissern, handelt in aller Regel grob fahrlässig (so auch OLG Hamm Urteil vom 21.02.2002 - 27 U 175/01 - NZV 2002, 325; KG a.a.O., 12 U 2997/88; OLG Köln Urteil vom 18.12.1975 - 18 U 94/75; VersR 1976, 1095 f; vgl. auch BGH VersR 1961, 357/358).
  • KG, 29.06.1989 - 12 U 2779/88
    Auszug aus KG, 26.10.2006 - 22 U 193/05
    Ein Fußgänger hat die Fahrbahn gemäß § 25 Abs. 3 StVO an einer Lichtzeichenanlage und nur bei grünem Ampellicht innerhalb der Markierungen auf dem kürzesten Weg zu überqueren und muss dabei auf sich erkennbar nähernden Fahrzeugverkehr selbst dann achten, wenn er die Fahrbahn bei grünem Ampellicht betritt (vgl. etwa KG Urteil vom 29.06.1989 - 12 U 2779/88; BGH NJW 1960, 2235; Hentschel, a.a.O., § 25 StVO Rdn. 44; sowie ferner zu Sorgfaltspflichten von Fußgängern beim Überqueren der Fahrbahn KG Urteil vom 03.01.2002 - 12 U 4708/00 - KGR Berlin 2002, 366 f).
  • OLG Hamm, 17.07.2012 - 9 U 200/11

    Vorfahrt gewähren für Radfahrer und Auto am Kreisverkehr - wer hat Vorfahrt?

    Da somit hinreichende Anknüpfungstatsachen fehlen, war ein Sachverständigengutachten zum Unfallhergang nicht einzuholen (vgl. auch Urteil des Senats vom 19.06.2012 - 9 U 175/11 - mit Verweis auf KG, VersR 2008, 797 zur Kollision eines Pkw mit einem die Straße überquerenden Fußgänger).
  • OLG Saarbrücken, 08.02.2011 - 4 U 200/10

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei einem Unfall zwischen

    b) Das vollständige Zurücktreten der Betriebsgefahr steht mit der Kasuistik in Einklang: So hat das Kammergericht in der Entscheidung VersR 2008, 797 die Rechtsauffassung vertreten, dass einem Fußgänger, der die ihm aus § 25 Abs. 3 StVO obliegende Verkehrspflicht verletzt, indem er bei Rotlicht auf die Fahrbahn tritt, ein grobes Verschulden zur Last falle, hinter dem die nicht durch ein Mitverschulden erhöhte Betriebsgefahr vollständig zurücktrete.
  • OLG Köln, 19.03.2012 - 16 U 169/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Fahrbahn bei Rotlicht

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass gegenüber schweren Verkehrsverstößen eines Fußgängers, insbesondere bei einem Rotlichtverstoß, die nicht durch ein Verschulden des Fahrers erhöhte Betriebsgefahr eines Kfz vollständig zurücktreten kann (vgl. BGH VersR 61, 357; OLG Karlsruhe, Urt. V. 08.06.2009, 1 U 79/09; KG, Urteil vom 26.10.2006, 22 U 193/05; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Auflage 2012, § 25 StVO Rn. 28).
  • OLG Celle, 05.06.2018 - 14 U 5/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall aus übergegangenem Recht;

    Im Bereich einer Lichtzeichenanlage gilt darüber hinaus, dass ein Fahrzeugführer grundsätzlich nicht damit rechnen muss, dass ein Fußgänger bei Rot die Fahrbahn betritt (vgl. KG, Urteil vom 15. November 1990, Az. 12 U 5751/89 - juris Rn. 63; Hanseatisches OLG Bremen, VersR 1981, 735; OLG Hamm, Urteil vom 19. Juni 2012, Az. 9 U 175/11 - juris Rn. 24; KG, VersR 2008, 797 [KG Berlin 26.10.2006 - 22 U 193/05] - juris Rn. 27).
  • OLG Hamm, 19.06.2012 - 9 U 175/11

    Berechtigung zum Betreten einer Fahrbahn im Rahmen von Schmerzensgeldansprüchen

    Auf diese Möglichkeit muss sich ein Kraftfahrer nicht von vornherein einrichten (KG, VersR 2008, 797).
  • KG, 19.02.2009 - 12 W 2/09

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für eine Schadensersatzklage nach

    Denn die für ein im Sinne des Antragstellers überzeugendes Gutachten unerläßlichen Anknüpfungstatsachen sind entweder nicht dargelegt oder mit den verfügbaren Beweismitteln höchstwahrscheinlich nicht feststellbar (genauer Kollisionsort; genaue Entfernung des Kfz vom Kollisionsort im Zeitpunkt der Reaktionsaufforderung - vgl. KG, Urteil vom 26. Oktober 2006 - 22 U 193/05 - Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, VersR 2008, 797 - ; genaue vom Antragsteller zurückgelegte Wegstrecke sowie Gehgeschwindigkeit des Antragstellers); die erforderlichen Anknüpfungstatsachen lassen sich auch nicht mit hinreichender Sicherheit der polizeilichen Unfallskizze entnehmen; aus dieser lassen sich lediglich ein "vermuteter" Unfallort und eine "vermutete" Gehstrecke entnehmen, die der Antragsteller auf S. 4 seiner Antragsschrift auch noch als unzutreffend bezeichnet; für seine Behauptung, er habe die Fahrbahn mit "normaler Gehgeschwindigkeit" überquert, hat der Kläger - wie er selbst auf S. 2 seiner Beschwerde einräumt - keinen Beweis angeboten, so dass es insoweit keine sichere Anknüpfungstatsache gibt.
  • OLG Frankfurt, 28.09.2010 - 10 U 1/10

    Verkehrsunfall: Abwägung zwischen Rotlichtverstoß des Fußgängers und

    War die Betriebsgefahr durch keinerlei Umstände gesteigert, hat sie hinter dem schwer wiegenden Verstoß des Fußgängers zurückzutreten (KG, Urteil vom 26.10.2006, Az.: 22 U 193/05; OLG Hamm, Urteil vom 13.07.2009, Az.: 13 U 179/98).
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