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   BGH, 14.10.2008 - VI ZR 7/08   

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https://dejure.org/2008,1432
BGH, 14.10.2008 - VI ZR 7/08 (https://dejure.org/2008,1432)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2008 - VI ZR 7/08 (https://dejure.org/2008,1432)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 7/08 (https://dejure.org/2008,1432)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • verkehrslexikon.de

    Anhörung eines weiteren Sachverständigen und Schätzungsermessen des Gerichts hinsichtlich weiterer Körperschäden aus derselben Schädigungsursache

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anhörung eines radiologischen Sachverständigen bei möglichem Beruhen des Gutachtens eines orthopädischen Sachverständigen auf einer lediglich telefonischen Erläuterung des radiologischen Gutachtens ; Zulässigkeit des nach abgelaufener Stellungnahmefrist gestellten ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Pflicht zur Anhörung eines Sachverständigen durch das Gericht - Reichweite des § 287 ZPO

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § 397; ; ZPO § 402; ; ZPO § 411 Abs. 4 Satz 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 402; ZPO § 397; ZPO § 411 Abs. 4 S. 2; ZPO § 287
    Fehlerhaftes Absehen von einer Ladung und mündlichen Befragung des gerichtlichen Sachverständigen in einer Arzthaftungssache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 402 § 397 § 411 Abs. 4 S. 2 § 287
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Recht einer Partei auf Ladung eines Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gutachten durch telefonische Erörterung mit Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haftpflichtprozess - Grundrecht auf Sachverständigen-Anhörung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 409
  • MDR 2009, 163
  • VersR 2009, 69
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 113/17

    Erleichtertes Beweismaß bei Gesundheitsbeeinträchtigungen

    Werden unabhängig davon aus der zugrundeliegenden Verletzungshandlung weitere unfallursächliche Primärverletzungen geltend gemacht, unterfallen diese dem Beweismaß des § 286 ZPO (haftungsbegründende Kausalität) (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 7/08, VersR 2009, 69 Rn. 7).

    b) Allerdings hat der Senat im Beschluss vom 14. Oktober 2008 (VI ZR 7/08, VersR 2009, 69 Rn. 7) - insoweit die Entscheidung nicht tragend - ausgeführt, die Anwendung des § 287 Abs. 1 ZPO sei nicht auf Folgeschäden einer Verletzung beschränkt, sondern umfasse neben einer festgestellten oder unstreitigen Verletzung des Körpers im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB entstehende weitere Körperschäden "aus derselben Schädigungsursache", was zumindest zu Missverständnissen Veranlassung geben kann.

    c) Entsprechendes ergibt sich auch nicht aus den im vorgenannten Beschluss vom 14. Oktober 2008 (VI ZR 7/08, VersR 2009, 69 Rn. 7) zitierten Senatsentscheidungen, in denen ebenfalls zwischen haftungsbegründender Kausalität einerseits und haftungsausfüllender Kausalität als Folge der jeweiligen Primärverletzung andererseits differenziert wird:.

  • OLG Hamm, 03.02.2015 - 9 U 91/14

    Gefälliges "Rudelführen" von Hunden löst Verkehrssicherungspflichten aus

    Das anzulegende Beweismaß der überwiegenden Wahrscheinlichkeit des § 287 ZPO, das bei feststehender haftungsbegründender Kausalität hinsichtlich gewisser Schäden für weitere Schäden aufgrund derselben Ursache gilt (BGH, Beschluss vom 14.10.2008 - VI ZR 7/08, BeckRS 2008, 24072), ist vorliegend erfüllt.
  • LG Freiburg, 24.02.2017 - 6 O 359/10

    Produkthaftung: Fehlerhaftigkeit einer

    Steht eine Körperverletzung in diesem Sinne fest, so kann das Gericht hinsichtlich weiterer Schäden aus derselben Schädigungsursache den Maßstab des § 287 ZPO anwenden (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 7/08 -, Rn. 7, juris m.w.N.).
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