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   LG Dortmund, 17.12.2009 - 2 O 399/09   

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LG Dortmund, 17.12.2009 - 2 O 399/09 (https://dejure.org/2009,6826)
LG Dortmund, Entscheidung vom 17.12.2009 - 2 O 399/09 (https://dejure.org/2009,6826)
LG Dortmund, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 2 O 399/09 (https://dejure.org/2009,6826)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • nomos.de PDF, S. 36 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an die Belehrung nach § 19 Abs. 5 VVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formelle und materielle Voraussetzungen eines dem Versicherer nach § 19 Abs. 5 S. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) aufgegebenen Hinweises über die Folgen einer vorvertraglichen Anzeigenpflichtverletzung; Verwehrung der Rechte eines Versicherten nach § 19 Abs. 2, § 19 Abs. ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 19 Abs. 5 S. 1
    Anforderungen an den Hinweis nach § 19 Abs. 5 S. 1 VVG über die Rechtsfolgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Mit Anmerkung: Dr. Sven Marlow

  • RA Kotz

    Krankenversicherungsvertrag - vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenversicherung will vom Vertrag zurücktreten - Unzulässig, wenn sie die Versicherungsnehmerin nicht korrekt über die Folgen falscher Angaben informiert hat

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Belehrungspflicht des Krankenversicherers nach neuem VVG

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF, S. 36 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an die Belehrung nach § 19 Abs. 5 VVG

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Zu den formellen und materiellen Anforderungen einer Belehrungspflicht nach § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG 2008

  • rechtsanwalt-alexander-mummenhoff.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wenn die Versicherung zurücktritt oder kündigt, weil der Versicherungsantrag nicht zutreffend ausgefüllt worden sein soll

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1260
  • VersR 2010, 465
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.02.2009 - IV ZR 26/06

    Zurechnung des Wissens eines mit der Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses

    Auszug aus LG Dortmund, 17.12.2009 - 2 O 399/09
    Obwohl das Gericht die Beklagte ausdrücklich durch Verfügung vom 26.10.2009 auf diese Vorschrift hingewiesen hat, durch die die vom Bundesgerichtshof im Rahmen der Auge-Ohr-Rechtsprechung vorgenommene Beweislastverteilung (vgl. nur BGH VersR 2009, 529) kodifiziert worden ist, hat die Beklagte sich auf ein schlichtes Bestreiten der Behauptung der Klägerin beschränkt, ohne ihrerseits Beweis für die Unrichtigkeit dieser Behauptung und damit eine Obliegenheitsverletzung der Klägerin anzutreten.
  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

    In der Rechtsprechung ist diese Frage bisher offen gelassen worden (vgl. LG Dortmund VersR 2010, 465, 468).
  • BGH, 09.01.2013 - IV ZR 197/11

    Firmenschutzversicherung unter Einschluss von Schäden durch Einbruchsdiebstahl:

    Die herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung nimmt stattdessen zutreffend an, die von § 28 Abs. 4 VVG geforderte Belehrung könne zusammen mit schriftlichen Fragen des Versicherers innerhalb eines Dokuments erteilt werden (Grote/Schneider, BB 2007, 2689; Heiss in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl.; § 28 Rn. 177; Knappmann in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl. § 14 Rn. 8; Leverenz, VersR 2008, 709, 710; Marlow/Spuhl, Das Neue Versicherungsrecht kompakt, 4. Aufl. S. 89; Marlow, VersR 2010, 468; Pohlmann in Looschelders/Pohlmann, VVG 2. Aufl. § 28 Rn. 130; Prölss in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 28 Rn. 154; Schimikowski in HK-VVG, 2. Aufl. zu § 19 Rn. 42; Schimikowski, r+s 2009, 353, 356; Wandt in MünchKomm, VVG § 28 Rn. 340; OLG Karlsruhe VersR 2010, 1448, 1449; LG Nürnberg-Fürth r+s 2010, 412, 415; LG Dortmund VersR 2010, 465, 466 - zu § 19 Abs. 5 VVG).

    Lässt man jedoch die Aufnahme des Belehrungstextes in ein Fragebogenformular oder ein anderes - Fragen des Versicherers enthaltendes - Schreiben zu, ist im Gegenzuge weiterhin zu fordern, dass die Belehrung drucktechnisch so gestaltet sein muss, dass sie sich deutlich vom übrigen Text abhebt und vom Versicherungsnehmer nicht übersehen werden kann (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2010, 1448, 1449; LG Dortmund, Urteil vom 10. März 2011 - 2 O 105/10, juris Rn. 20; VersR 2010, 465, 467 jeweils zu § 19 Abs. 5 VVG; Wandt in MünchKomm-VVG § 28 Rn. 340; vgl. zu § 37 Abs. 2 Satz 2 VVG: OLG Naumburg VersR 2012, 973, 974).

  • OLG Stuttgart, 17.04.2014 - 7 U 253/13

    Hinweispflichten des Versicherers im Antragsformular: Anforderungen an eine

    Lässt man die Aufnahme des Belehrungstextes in ein Fragebogenformular oder ein anderes - Fragen des Versicherers enthaltendes - Schreiben oder Ähnliches zu, ist im Gegenzug weiterhin und vermehrt zu fordern, dass die Belehrung drucktechnisch so gestaltet sein muss, dass sie sich deutlich vom übrigen Text abhebt und vom Versicherungsnehmer nicht übersehen werden kann (BGHZ 196, 67 ff., Rn. 24; Senat, Urteil vom 13.03.2014 - 7 U 216/13; Senat, Beschluss vom 09.07.2012 - 7 U 23/12 mit NZB-Beschluss des BGH vom 11.09.2013 - IV ZR 253/12; Senat, Urteil vom 26.09.2013 - 7 U 101/13; OLG Naumburg, VersR 2012, 973 f.; OLG Karlsruhe, VersR 2010, 507 ff.; OLG Karlsruhe VersR 2010, 1448 f.; OLG Hamm VersR 2011, 469 ff., Rn. 72 ff.; LG Dortmund, VersR 2010, 465, 467, jeweils zu § 19 Abs. 5 VVG; MünchKomm, VVG, § 28, Rn. 340).
  • LG Nürnberg-Fürth, 20.04.2011 - 8 S 6002/10

    Wirksamkeit des Rechtsfolgenhinweises als Voraussetzung für eine

    Selbst wenn man im Hinblick auf die Warnfunktion der Belehrung davon ausgeht, dass es ausreicht, dem Versicherungsnehmer mit der Belehrung die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit als Sanktion einer Obliegenheitsverletzung vor Augen zu führen und dem Versicherungsnehmer gerade nicht alle Leistungsfreivarianten, wie etwa das Kausalitätskriterium aufgezählt werden müssen (so Heiss in Bruck/Möller VVG, 9. Auflage 2008, § 28 VVG Rn. 179; Schwintowski in Schwintowski/Brömmelmeyer, Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsrecht, § 28 VVG Rn. 112; vgl. auch LG Dortmund, RuS 2010, 101 zu § 19 Abs. 5 VVG), so muss der Hinweis auf die drohende Sanktion aber jedenfalls zutreffend sein und darf den Versicherungsnehmer nicht irreführen.

    Die für die Leistungsfreiheit des Versicherers in § 28 Abs. 4 VVG vorausgesetzte Belehrung entfaltet ihre Rechtswirkungen nur, wenn sie auch inhaltlich richtig ist (Heiss in Bruck/Möller VVG, 9. Auflage 2008, § 28 VVG Rn. 179 und 226; Felsch in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, § 28 VVG Rn. 197; vgl. auch LG Dortmund, Urteil vom 24.02.2011, Az. 2 O 250/10 - juris und LG Dortmund, RuS 2010, 101 jeweils zu § 19 Abs. 5 VVG).

  • LG Dortmund, 19.01.2011 - 2 O 192/10

    Anforderungen an die Belehrung des Versicherungsnehmers über die Rechtsfolge des

    Zwar wird man es als ausreichend ansehen können, wenn der erforderliche Hinweis durch einen in Schrifttyp und/oder Farbe hervorstechenden Hinweis erteilt wird, ohne dass dieser auf einem separaten Schriftstück enthalten sein muss (vgl. Landgericht Dortmund Versicherungsrecht 2010, 465 zu § 19 Abs. 5 VVG n.F. m.w.N.).
  • LG Dortmund, 24.02.2011 - 2 O 250/10

    Hinweis eines Krankenversicherers bei Antragstellung auf rückwirkende Bedingungen

    Wie das erkennende Gericht bereits in seinem rechtskräftigen Urteil vom 17.12.2009 - 2 O 399/09 - (VersR 2010, 465 mit Anm. Marlow und Anm. Steinborn in JurisPR-VersR 6/2010 Anm. 1) ausgeführt hat, kann der nach § 19 Abs. 5 S. 1 VVG erforderliche Hinweis auf die Rechtsfolgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung die vom Gesetzgeber beabsichtigte Warnfunktion nur erfüllen, wenn sich der Hinweis von weiteren Textteilen, zwischen die er eingefügt worden ist, so deutlich abhebt, dass er von einem durchschnittlich sorgfältigen Antragsteller nicht überlesen wird.

    Die Kammer hat dazu in ihrer bereits erwähnten und in VersR 2010, 465 veröffentlichten Entscheidung ausgeführt, dass der nach § 19 Abs. 5 S. 1 VVG erforderliche Hinweis inhaltlich eine nicht nur zutreffende, sondern auch unter Berücksichtigung der Warnfunktion des Hinweises möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis des Antragstellers eindeutige Belehrung erfordert.

  • LG Dortmund, 24.02.2012 - 2 O 144/11

    Handeln eines Versicherungsvermittlers als Makler bei Auftritt als "Ihr

    Nach zutreffender Auffassung bedarf es einer Belehrung bei einem arglistig handelnden Versicherungsnehmer nicht (Looschelders a.a.O., § 19, Rn. 72; LG Dortmund VersR 2010, 465 (467); Felsch in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG 2009, § 28 Rn. 198, Marlow VersR 2007, 43 (47); a.A. Knappmann VersR 2011, 724).
  • LG Dortmund, 13.06.2013 - 2 O 450/12

    Fortbestehen eines Krankenversicherungsvertrages kann gerichtlich festgestellt

    Auch die Kammer hat bereits in der Vergangenheit entschieden, dass für eine gesonderte Mitteilung in Textform nach § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG kein Extrablatt erforderlich ist, sondern es ausreichen kann, wenn der Versicherer im Antragsformular seine Belehrung so platziert, dass sie vom Antragsteller nicht übersehen werden kann (LG Dortmund VersR 2010, 465).

    Inhaltlich fordert § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG eine nicht nur zutreffende, sondern auch unter Berücksichtigung der Warnfunktion des Hinweises möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis des Versicherungsnehmers eindeutige Belehrung (OLG Brandenburg NJW-RR 2010, 385; LG Dortmund VersR 2010, 465 m. w. N.).

  • OLG Stuttgart, 13.03.2014 - 7 U 216/13

    Private Krankenversicherung: Form der Belehrung des Versicherungsnehmers über die

    Lässt man die Aufnahme des Belehrungstextes in ein Fragebogenformular oder ein anderes - Fragen des Versicherers enthaltendes - Schreiben zu, ist im Gegenzug weiterhin und vermehrt zu fordern, dass die Belehrung drucktechnisch so gestaltet sein muss, dass sie sich deutlich vom übrigen Text abhebt und vom Versicherungsnehmer nicht übersehen werden kann (BGHZ 196, 67 ff, Rn. 24; Senat, Beschluss vom 09.07.2012 - 7 U 23/12; NZB-Beschluss des BGH vom 11.09.2013 - IV ZR 253/12; Senat, Urteil vom 26.09.2013 - 7 U 101/13; OLG Karlsruhe, VersR 2010, 507 ff.; OLG Karlsruhe VersR 2010, 1448 f.; OLG Hamm, VersR 2011, 469 ff., Rn. 72 ff.; OLG Naumburg VersR 2012, 973 f.; LG Dortmund, VersR 2010, 465, 467 jeweils zu § 19 Abs. 5 VVG; MünchKomm, VVG, § 28, Rn. 340).
  • LG Dortmund, 10.03.2011 - 2 O 105/10

    Gebotener Hinweis eines Krankenversicherers auf die Rechtsfolgen einer

    Wie das erkennende Gericht bereits in seinem rechtskräftigen Urteil vom 17.12.2009 - 2 O 399/09 - (Versicherungsrecht 2010, 465 mit Anm. Marlow und Anm. Steinborn in jurPR-Versicherungsrecht 6/2010 Anm. 1) ausgeführt hat, kann der nach § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG erforderliche Hinweis auf die Rechtsfolgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung die vom Gesetzgeber beabsichtigte Warnfunktion nur erfüllen, wenn sich der Hinweis von weiteren Textteilen, zwischen die er eingefügt worden ist, so deutlich abhebt, dass er von einem durchschnittlich sorgfältigen Antragsteller nicht überlesen wird.

    Die Kammer hat dazu in ihrer bereits erwähnten und in Versicherungsrecht 2010, 465 veröffentlichten Entscheidung ausgeführt, dass der nach § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG erforderliche Hinweis inhaltlich eine nicht nur zutreffende, sondern auch unter Berücksichtigung der Warnfunktion des Hinweises möglichst umfassende, unmissverständliche aus dem Verständnis des Antragstellers eindeutige Belehrung erfordert.

  • LG Dortmund, 02.01.2013 - 2 O 213/12

    Rücktrittsrecht des Krankenversicherers bei Fehlen der erforderlichen

  • LG Dortmund, 14.03.2013 - 2 O 321/12

    Arglist des Maklers wird bei Mitunterzeichnung des Versicherungsantrags dem

  • LG Dortmund, 26.09.2013 - 2 S 20/13

    Kein Verlust des Krankenversicherungsschutzes wegen Falschangabe zum

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