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   OLG Oldenburg, 23.06.2010 - 5 U 153/09   

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OLG Oldenburg, 23.06.2010 - 5 U 153/09 (https://dejure.org/2010,799)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.06.2010 - 5 U 153/09 (https://dejure.org/2010,799)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 5 U 153/09 (https://dejure.org/2010,799)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers bei Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Handschuhfach

  • verkehrslexikon.de

    Die dauernde Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Handschuhfach des Fahrzeugs stellt keine erhebliche Gefahrerhöhung dar.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers bei Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Handschuhfach

  • Wolters Kluwer

    Gefahrerhöhung in der Fahrzeugversicherung durch dauernde Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Handschuhfach

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 7 a; VVG a.F. § 23 Abs. 1; VVG a.F. § 29; VVG a.F. § 61
    Keine Gefahrerhöhung durch dauernde Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Handschuhfach

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Dauerhaftes Belassen des Fahrzeugscheins im Handschuhfach des Kfz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG (a.F.) § 23; VVG (a.F.) § 29
    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers bei Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Handschuhfach

  • rechtsportal.de

    VVG (a.F.) § 23 ; VVG (a.F.) § 29
    Gefahrerhöhung in der Fahrzeugversicherung durch dauernde Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Handschuhfach

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fahrzeugschein im Auto und vorheriger Diebstahlsversuch: Keine grobe Fahrlässigkeit

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fahrzeugschein im Handschuhfach - Versicherung muss trotzdem zahlen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kfz-Schein im Handschuhfach - Leistungsfreiheit der Kfz-Versicherung?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Verlust des Versicherungsschutzes bei Kfz-Schein im Handschuhfach

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ein Kfz-Schein im Handschuhfach erhöht die Gefahr eines Autodiebstahls nicht wesentlich!

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Dauernde Aufbewahrung von Kfz-Schein im Handschuhfach keine Gefahrerhöhung

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Subjektive Gefahrerhöhung durch Belassen des Fahrzeugscheins im Fahrzeug

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Fahrzeugschein im Auto und vorheriger Diebstahlsversuch: keine grobe Fahrlässigkeit

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Fahrzeugschein im Auto

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fahrzeugschein im Handschuhfach? - Versicherer muss wegen grober Fahrlässigkeit nicht bezahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erhebliche Gefahrerhöhung durch dauerhafte Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Fahrzeug?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrzeugschein im Handschuhfach? - Versicherer muss wegen grober Fahrlässigkeit nicht bezahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrzeugschein im Handschuhfach deponiert - Versicherung muss trotzdem zahlen - Handschuhfach war von außen nicht sichtbar

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kfz-Schein im Handschuhfach: Versicherung muss bei Diebstahl zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1542
  • MDR 2010, 1110
  • NZV 2011, 36
  • VersR 2011, 256
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07

    Rückforderung einer geleisteten Versicherungssumme wegen fehlendem Rechtsgrund;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.06.2010 - 5 U 153/09
    Der entgegenstehenden Auffassung des OLG Celle (VersR 2008, 204), wonach bei dauernder Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Fahrzeug infolge der Erleichterung der Grenzüberschreitung und des Vorteils, nur noch den Kfz-Brief fälschen zu müssen, von einem Überschreiten der Erheblichkeitsgrenze des § 29 VVG a.F. auszugehen sei, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.

    Allein die Tatsache, dass das OLG Celle (VersR 2008, 204) eine abweichende Meinung zur Frage der Gefahrerhöhung bei dauerndem Belassen des Kfz-Scheins im Fahrzeug vertreten hat, gebietet nicht die Zulassung nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO unter dem Aspekt der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.

  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 263/00

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Glaubwürdigkeit des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.06.2010 - 5 U 153/09
    Der für den Eintritt des Versicherungsfalles vom Kläger darzulegende und zu beweisende Minimalsachverhalt, dass das Fahrzeug vom Versicherungsnehmer an einem bestimmten Ort zu bestimmter Zeit abgestellt, dort aber nicht wieder aufgefunden worden ist (BGH VersR 2002, 431), ist unstreitig.
  • BGH, 29.10.2003 - IV ZR 16/03

    Darlegungs- und Beweislast in der Fahrzeugvollversicherung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.06.2010 - 5 U 153/09
    Sie trifft auch die Beweislast für die subjektive Seite der groben Fahrlässigkeit, das heißt es müsste ein auch in subjektiver Hinsicht gesteigertes Fehlverhalten aufgrund der Würdigung aller Tatumstände festgestellt werden können (BGH VersR 2003, 1561, bei Juris Rn.16).
  • BGH, 02.07.1968 - GSSt 1/68

    Öffentlicher Glaube des Kraftfahrzeugscheins

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.06.2010 - 5 U 153/09
    Wenngleich dem Kfz-Schein deswegen eine gewisse Bedeutung als Legitimationspapier bei Polizeikontrollen zukommt, wird diese Bedeutung doch dadurch relativiert, dass er weder zu öffentlichem Glauben die Identität des Fahrzeugs mit demjenigen beweist, für das der Kfz-Schein ausgestellt worden ist (BGHSt 20, 188; zur abweichenden Rechtslage bei nach Inkrafttreten von § 6 Abs. 8 FZV am 1.3.2007 erteilten Zulassungsbescheinigungen vgl. BGHSt 53, 34) noch, dass die Eintragungen zur Person des Zulassungsinhabers zutreffen (BGHSt 22, 201).
  • OLG Koblenz, 30.08.2002 - 10 U 1415/01

    Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wenn der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.06.2010 - 5 U 153/09
    Auch unter dem Gesichtspunkt einer erleichterten Verwertbarkeit liegt keine erhebliche Gefahrerhöhung vor (OLG Bamberg VersR 1996, 969; OLG Koblenz VersR 2003, 589; LG Dortmund 2 O 245/09 vom 11.03.2010 - juris; Schmid VersR 2008, 471).
  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08

    Urkundenfälschung (Teilnahme: Anstiftung, Beihilfe; Konkurrenzen; tatbestandliche

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.06.2010 - 5 U 153/09
    Wenngleich dem Kfz-Schein deswegen eine gewisse Bedeutung als Legitimationspapier bei Polizeikontrollen zukommt, wird diese Bedeutung doch dadurch relativiert, dass er weder zu öffentlichem Glauben die Identität des Fahrzeugs mit demjenigen beweist, für das der Kfz-Schein ausgestellt worden ist (BGHSt 20, 188; zur abweichenden Rechtslage bei nach Inkrafttreten von § 6 Abs. 8 FZV am 1.3.2007 erteilten Zulassungsbescheinigungen vgl. BGHSt 53, 34) noch, dass die Eintragungen zur Person des Zulassungsinhabers zutreffen (BGHSt 22, 201).
  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.06.2010 - 5 U 153/09
    Es entspricht einhelliger Auffassung, dass dieses Verhalten für den in Regel vorher gefassten Diebstahlsentschluss nicht ursächlich ist (BGH VersR 1996, 621; 1995, 909 Rn. 13; Knappmann in Prölss/Martin, § 12 AKB Rn. 116 m.w.N.).
  • LG Dortmund, 11.03.2010 - 2 O 245/09

    Anspruch auf Kürzung von Leistungen gem. § 28 Abs. 2 S. 2

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.06.2010 - 5 U 153/09
    Auch unter dem Gesichtspunkt einer erleichterten Verwertbarkeit liegt keine erhebliche Gefahrerhöhung vor (OLG Bamberg VersR 1996, 969; OLG Koblenz VersR 2003, 589; LG Dortmund 2 O 245/09 vom 11.03.2010 - juris; Schmid VersR 2008, 471).
  • BGH, 11.12.1980 - IVa ZR 18/80

    Unterlassen der Beseitigung einer Gefahrerhöhung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.06.2010 - 5 U 153/09
    Ein Versicherungsnehmer, der es unterlässt, eine von dritter Seite gegen seinen Willen herbeigeführte Gefahrerhöhung zu beseitigen, nimmt keine Gefahrerhöhung nach § 23 Abs. 1 VVG a.F. vor, so dass eine Leistungsfreiheit nach § 25 Abs. 1 VVG a.F. ausscheidet (BGH VersR 1987, 653; 1981, 245).
  • BGH, 21.01.1987 - IVa ZR 112/85

    Begriff der Gefahrerhöhung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.06.2010 - 5 U 153/09
    Ein Versicherungsnehmer, der es unterlässt, eine von dritter Seite gegen seinen Willen herbeigeführte Gefahrerhöhung zu beseitigen, nimmt keine Gefahrerhöhung nach § 23 Abs. 1 VVG a.F. vor, so dass eine Leistungsfreiheit nach § 25 Abs. 1 VVG a.F. ausscheidet (BGH VersR 1987, 653; 1981, 245).
  • OLG Bamberg, 23.03.1995 - 1 U 152/94

    Kraftfahrzeug; Diebstahl; Fahrzeugschein; Beweispflicht; Handschuhfach

  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 383/94

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung eines

  • OLG Celle, 21.12.2010 - 8 U 87/10

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers bei Aufbewahrung des Fahrzeugscheins

    Ob der Senat angesichts der Urteile der Oberlandesgerichte Oldenburg vom 23. Juni 2010 (5 U 153/09) und Bremen vom 20. September 2010 (3 U 77/09) unverändert bei seiner bisherigen Rechtsprechung (z. B. VersR 2008, 204) bleibt, wonach die dauerhafte Aufbewahrung des Fahrzeugscheins im Fahrzeug eine nicht nur unerhebliche Gefahrerhöhung darstellt, bedarf keiner Entscheidung.

    Dabei stützt sie sich auch auf ein Urteil des OLG Oldenburg vom 23. Juni 2010 (5 U 153/09).

    Das vom Kläger in Bezug genommene Urteil des OLG Oldenburg vom 23. Juni 2010 (5 U 153/09) weicht, wie einzuräumen ist, von der bisherigen Senatsrechtsprechung ab.

  • OLG Hamm, 03.07.2013 - 20 U 226/12

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Das Zurücklassen des Fahrzeugscheins ist daher für die denkbaren Fälle einer spontanen Wegnahme des Fahrzeugs nur als unwesentliche vom Versicherungsschutz von vornherein umfasste Risikoerhöhung anzusehen (OLG Karlsruhe, ZfSch 1995, 260; OLG Oldenburg, VersR 2011, 256, Juris Rdn. 35 ff).
  • LG Traunstein, 12.05.2011 - 1 O 3826/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungskürzung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung

    Dabei übersieht die Kammer nicht das Urteil des OLG Oldenburg vom 23.06.2010 (MDR 2010, 1110 f. = VersR 2011, 256 ff.), welches noch zur alten Fassung des VVG ergangen ist.
  • OLG Rostock, 02.12.2020 - 4 U 70/20

    Anforderungen an Hinweis zu eingereichtem elektronischem Dokument

    (aa) Denn es ist nach dem oben unter Ziffer (1b aa) Gesagten nicht ersichtlich, dass eine Falschangabe des Klägers zu einer nach den Darlegungen der Beklagten selbst bestenfalls noch bis Anfang Dezember 2016 zu unterstellenden Verkaufsabsicht im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 VVG, lit. E 2.2 Satz 1 AKB 2015 für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles bzw. für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers hätte ursächlich werden können (vgl. auch OLG Oldenburg, Urteil vom 23.06.2010, Az.: 5 U 153/09, - zitiert nach juris -, Rn. 46).
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