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   OLG Köln, 04.10.2011 - I-5 U 184/10   

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https://dejure.org/2011,15264
OLG Köln, 04.10.2011 - I-5 U 184/10 (https://dejure.org/2011,15264)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.10.2011 - I-5 U 184/10 (https://dejure.org/2011,15264)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Oktober 2011 - I-5 U 184/10 (https://dejure.org/2011,15264)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 253; BGB § 280; BGB § 611; BGB § 823
    Risikoaufklärung am Vorabend einer Herzoperation ist verspätet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der ärztlichen Aufklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtzeitigkeit der Risikoaufklärung bei Herzoperation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Rechtzeitigkeit der ärztlichen Aufklärung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verspätete Risikoaufklärung - Anspruch auf 200.000 Euro Schmerzensgeld

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rechtzeitigkeit der ärztlichen Aufklärung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtzeitigkeit der ärztlichen Aufklärung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 863
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Aachen, 17.11.2010 - 11 O 415/07

    Eine Aufklärung eines Patienten über die Gefahren und Risiken einer Operation

    Auszug aus OLG Köln, 04.10.2011 - 5 U 184/10
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.11.2010 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 415/07 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 16.01.2019 - 5 U 29/17

    Einwilligung des Patienten bei Vorverlegung der Operation

    In der Rechtsprechung ist dabei seit langem der Grundsatz anerkannt, dass eine Aufklärung bei einem Patienten, der im Hinblick auf einen operativen Eingriff stationär untergebracht ist, mindestens einen Tag vor dem Eingriff erfolgen muss (Senat, Beschl. v. 4.10.2011, 5 U 184/10, VersR 2012, 863; grundlegend BGH NJW 1985, 1399; BGH NJW 2003, 2012).
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