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   BGH, 30.07.2013 - VI ZR 327/12   

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https://dejure.org/2013,20972
BGH, 30.07.2013 - VI ZR 327/12 (https://dejure.org/2013,20972)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2013 - VI ZR 327/12 (https://dejure.org/2013,20972)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - VI ZR 327/12 (https://dejure.org/2013,20972)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vorgelegt

    Art 1 EWGRL 374/85, Art 6 Abs 1 EWGRL 374/85, Art 9 S 1 Buchst a EWGRL 374/85, Art 267 AEUV, § 1 Abs 1 ProdHaftG
    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union: Auslegung des Begriffs Produktfehler bei einem in den menschlichen Körper implantierten Medizinprodukt; Kosten der Operation zur Explantation des Produkts als ein durch Körperverletzung verursachter ...

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhaftigkeit eines Medizinproduktes (hier: implantierbarer Cardioverter Defibrillator-ICD) durch Auftreten einer Fehlfunktion bei einer signifikanten Anzahl von Geräten derselben Serie; Anspruch auf Ersatz der Kosten der Operation zur Explantation des Produkts und ...

  • rewis.io

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union: Auslegung des Begriffs Produktfehler bei einem in den menschlichen Körper implantierten Medizinprodukt; Kosten der Operation zur Explantation des Produkts als ein durch Körperverletzung verursachter ...

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Richtlinie 85/374/EWG Art. 1; Richtlinie 85/374/EWG Art. 6 Abs. 1; Richtlinie 85/374/EWG Art. 9 S. 1 a
    Vorlageersuchen an EuGH über Fehlerhaftigkeit eines Medizinprodukts aufgrund festgestellten Fehlerrisikos der Produktserie (implantierbarer Kardioverter-Defibrillator)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlerhaftigkeit eines Medizinproduktes (hier: implantierbarer Cardioverter Defibrillator-ICD) durch Auftreten einer Fehlfunktion bei einer signifikanten Anzahl von Geräten derselben Serie; Anspruch auf Ersatz der Kosten der Operation zur Explantation des Produkts und ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union: Auslegung des Begriffs Produktfehler bei einem in den menschlichen Körper implantierten Medizinprodukt; Kosten der Operation zur Explantation des Produkts als ein durch Körperverletzung verursachter ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • taylorwessing.com (Kurzinformation)

    Produkthaftung bei bloßem Verdacht eines Produktfehlers?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2013, 840
  • VersR 2013, 1451
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 26.10.2010 - 21 U 163/08

    Begriff des Herstellers i.S. von § 4 Abs. 1 ProdHaftG

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - VI ZR 327/12
    Der Auffassung der Revision, dass es insoweit allein auf die berechtigten Sicherheitserwartungen der Fachärzte ankomme (vgl. Oeben/Schiwek, [Anm. zum Urteil des OLG Hamm, VersR 2011, 637], MPR 2011, 145, 149), kann nicht gefolgt werden.

    Angesichts der Lebensgefahr, die von einem fehlerhaften ICD ausgeht, spricht viel dafür, dass der Patient hinsichtlich eines möglichen Ausfalls des implantierten Geräts berechtigterweise grundsätzlich eine Fehlerquote gegen Null erwarten darf (vgl. OLG Hamm, VersR 2011, 637, 638; Juretzek, PHi 2011, 68, 69).

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2012 - 15 U 25/11

    Ansprüche wegen Funktionsstörungen eines Herzschrittmachers

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - VI ZR 327/12
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf - Berufungsgericht - hat auf die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten mit Urteil vom 20. Juni 2012 (Aktenzeichen I-15 U 25/11) das erstinstanzliche Urteil teilweise abgeändert und die Verurteilung der Beklagten in Höhe von (nur) 5.952,80 EUR nebst Zinsen aufrechterhalten.
  • LG Düsseldorf, 03.02.2011 - 3 O 182/10

    Produkthaftung im Zusammenhang mit einem Defibrillator

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - VI ZR 327/12
    Das Landgericht Düsseldorf hat der Klage durch Urteil vom 3. Februar 2011 (Aktenzeichen 3 O 182/10) stattgegeben.
  • BGH, 16.12.2008 - VI ZR 170/07

    Grenzen außervertraglicher Herstellerpflichten bei Produkten mit

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - VI ZR 327/12
    Der sich daraus ergebende Nachteil beträfe nicht das Integritätsinteresse des Versicherten F., sondern das deliktisch (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2008 - VI ZR 170/07, BGHZ 179, 157 Rn. 24) wie auch im Produkthaftungsgesetz nicht geschützte Äquivalenzinteresse des Betroffenen (vgl. Erman/Schiemann, BGB, 13. Aufl., § 1 ProdHaftG Rn. 2 f.; NK-BGB/Katzenmeier, 2. Aufl., § 1 ProdHaftG Rn. 3).
  • BGH, 09.06.2015 - VI ZR 327/12

    Produkthaftung im Bereich der Medizintechnik: Fehlerhaftigkeit eines

    Insoweit wird zur Begründung auf den Beschluss des Senats vom 30. Juli 2013 (VI ZR 327/12, VersR 2013, 1451 Rn. 17) verwiesen.

    Auch insoweit wird zur Begründung auf den Beschluss des Senats vom 30. Juli 2013 (aaO Rn. 18 ff.) Bezug genommen.

    a) Der Senat hat mit seinem Beschluss vom 30. Juli 2013 (VI ZR 327/12, VersR 2013, 1451) dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV für den Fall, dass die Frage nach der Fehlerhaftigkeit des implantierten Medizinprodukts mit ja beantwortet wird, folgende weitere Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

  • BGH, 01.08.2023 - VI ZR 82/22

    Vorliegen eines Produktfehlers bei einem gebrochenen Keramikinlay einer

    aa) Der Entscheidung des Unionsgerichtshofs lagen Fälle zugrunde, in denen der Austausch von Herzschrittmachern und implantierbaren Cardioverten Defibrillatoren vorsorglich zur Beseitigung einer Lebensgefahr im Fall des - noch nicht eingetretenen - Ausfalls dieser Geräte erfolgte (vgl. Senatsurteile vom 30. Juli 2013 - VI ZR 284/12, VersR 2013, 1450; vom 30. Juli 2013 - VI ZR 327/12, VersR 2013, 1451).

    Daher könnten im Fall der Feststellung eines potenziellen Fehlers solcher Produkte derselben Produktgruppe oder Produktionsserie alle Produkte dieser Gruppe oder Serie als fehlerhaft eingestuft werden, ohne dass ein tatsächlicher Fehler des konkreten Produkts nachgewiesen zu werden brauche (vgl. EuGH, NJW 2015, 1163 Rn. 39 ff.; Senatsurteile vom 9. Juni 2015 - VI ZR 327/12, NJW 2015, 2507 Rn. 23 f.; VI ZR 284/12, NJW 2015, 3096 Rn. 14 f.).

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