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   LG Saarbrücken, 16.04.2013 - 14 S 11/12   

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LG Saarbrücken, 16.04.2013 - 14 S 11/12 (https://dejure.org/2013,7728)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.04.2013 - 14 S 11/12 (https://dejure.org/2013,7728)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. April 2013 - 14 S 11/12 (https://dejure.org/2013,7728)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 6 VVG, § 61 Abs 1 S 1 VVG, § 61 Abs 1 S 2 VVG, § 61 Abs 2 VVG, § 63 S 2 VVG
    Versicherungsvermittlung: Beratungspflichten bei Vermittlung eines Lebensversicherungsvertrags als "Nettopolice"

  • IWW
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6; VVG § 61; VVG § 63
    Vertreter muss bei Vermittlung einer Lebensversicherung mit Nettopolice den VN über dessen Schlechterstellung im Fall des Frühstornos aufklären. Mit Anmerkung von Prof. Dr. Peter Reiff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Atlanticlux 41 -, Beratungspflicht des VV bei der Vermittlung einer Nettopolice, Anspruch auf Freistellung von der Verbindlichkeit zur Zahlung der Provision, Darlegungs- und Beweislast, Verletzung der Dokumentationspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 809
  • VersR 2013, 759
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.04.2013 - 14 S 11/12
    Stellt sich der Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei wirtschaftlicher Betrachtung als Anlagegeschäft dar, ist der Versicherer entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur Aufklärung bei Anlagegeschäften verpflichtet, den Versicherungsnehmer bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen über alle Umstände verständlich und vollständig zu informieren, die für seinen Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind (BGH, Urt. v. 12. Juli 2012 - IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39).

    Dieser liegt in der Belastung mit einem für die Beklagte nachteiligen Vertrag (BGH, Urt. v. 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39), hier der trotz zwischenzeitlicher Beendigung des Versicherungsvertrages fortgeltenden Provisionsvereinbarung als Konsequenz des in Unkenntnis der nachteiligen Rechtslage auserwählten "Nettopolicenmodells".

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.04.2013 - 14 S 11/12
    Die Beratungspflichtverletzung ist für den Abschluss des Vertrages auch ursächlich gewesen; hierfür spricht schon eine durch die Lebenserfahrung begründete tatsächliche Vermutung (BGH, a.a.O.; Urt. v. 8. Juli 2010 - III ZR 249/09, VersR 2011, 395), die die Klägerin hier nicht entkräftet hat.
  • BGH, 23.05.2007 - IV ZR 93/06

    Verfahrensrecht - Beratungspflicht des Versicherers

    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.04.2013 - 14 S 11/12
    Zwar trägt im Grundsatz der Versicherungsnehmer die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung der Beratungspflicht (vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 23. Mai 2007 - IV ZR 93/06, VersR 2007, 1411).
  • BGH, 09.01.2013 - IV ZR 197/11

    Firmenschutzversicherung unter Einschluss von Schäden durch Einbruchsdiebstahl:

    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.04.2013 - 14 S 11/12
    Erforderlich ist eine vom (künftigen) Versicherungsnehmer eigenhändig unterzeichnete schriftliche Erklärung, die - im Gegensatz zur Belehrung nach § 28 Abs. 4 VVG, vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 2013 - IV ZR 197/11, VersR 2013, 297 - "zum Gegenstand einer "gesonderten Vereinbarung in einem eigenen Dokument" gemacht werden muss (BT-Drucks. 16/1934, S. 24, zu § 42c Abs. 2 VVG a.F.), mithin ein "Extrablatt" erfordert (Dörner, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 61 Rn. 30; Reiff, in: MünchKomm-VVG, § 61 Rn. 30; Baumann, in: Looschelders/Pohlmann, VVG, § 61 Rn. 26; vgl. auch BGH, a.a.O.).
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.04.2013 - 14 S 11/12
    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer geht spätestens seit den viel beachteten - noch zum früheren Recht ergangenen - Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 12. Oktober 2005 (BGHZ 164, 297ff.) und der daraufhin erfolgten gesetzlichen Neuregelung der Berechnung des Rückkaufswertes für sog. "Frühstornofälle" (§ 169 Abs. 3ff. VVG) davon aus, dass er im Falle der vorzeitigen Vertragskündigung einen Teil der von ihm eingezahlten Beiträge zurückerhält.
  • BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 42/80

    Revisionsgrund - Aktenwidrigkeit - Wegfall der Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.04.2013 - 14 S 11/12
    Die Beratungspflicht umfasst nach allgemeinen Grundsätzen jedenfalls alle Umstände, die für den Entschluss des (künftigen) Versicherungsnehmers von wesentlicher Bedeutung sein können (vgl. BGH, Urt. v. 5. Februar 1981 - IV ZR 42/80, VersR 1981, 621); sie beschränkt sich nicht auf den vermittelten Vertrag sondern kann sich auch auf weitere Konsequenzen des Vertragsabschlusses erstrecken (Dörner, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 61 Rn. 20).
  • BGH, 24.05.1976 - III ZR 145/74

    Amtspflichten gegenüber Fernmeldeteilnehmern

    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.04.2013 - 14 S 11/12
    Selbst wenn die Klägerin aufgrund der Abtretung vom 13. März 2008 Inhaberin des geltend gemachten Anspruchs geworden sein sollte, steht einer Zahlungspflicht der Beklagten aus der Vergütungsvereinbarung jedenfalls der Einwand des Rechtsmissbrauchs wegen Verpflichtung zur alsbaldigen Rückgewähr des Erlangten (§ 242 BGB; sog. "dolo-agit-Einwand"; vgl. BGH, Urt. v. 24. Mai 1976 - III ZR 145/74, BGHZ 66, 302, 305) entgegen.
  • OLG Saarbrücken, 27.01.2010 - 5 U 337/09

    Anforderungen an die Dokumentation über die Beratung hinsichtlich preisgünstiger

    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.04.2013 - 14 S 11/12
    Allerdings sind die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Beweislastverteilung nach Gefahren- und Verantwortungsbereichen heranzuziehen (Saarl. OLG, Urt. v. 27. Januar 2010 - 5 U 337/09-82, VersR 2010, 1181; vgl. auch BT-Drucks. 16/1935, S. 25/26).
  • BGH, 18.10.2012 - III ZR 106/11

    Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers: Voraussetzungen einer

    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.04.2013 - 14 S 11/12
    Soweit der Bundesgerichtshof in früheren Entscheidungen (zuletzt Urt. v. 18. Oktober 2012 - III ZR 106/11, NJW 2012, 3718) eine entsprechende besondere Beratungspflicht des Versicherungsmaklers verneint hat, folgt daraus für den vorliegenden Fall nichts anderes.
  • OLG Karlsruhe, 15.09.2011 - 12 U 56/11

    Versicherungsmaklerhaftung: Aufklärungs- und Beratungspflichten bei empfohlenem

    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.04.2013 - 14 S 11/12
    Die vorstehenden Entscheidungen betreffen Vertragsabschlüsse, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vom 22. Mai 2007 (BGBl. I S. 3232) und den dadurch begründeten Beratungs- und Dokumentationspflichten (§§ 42a ff. VVG a.F., jetzt: §§ 59ff VVG) erfolgten (in diesem Sinne auch OLG Karlsruhe, VersR 2012, 856).
  • LG Wuppertal, 03.04.2012 - 16 S 46/11

    Aufrechnung gegen Ansprüche eines Versicherungsvermittlers aus einer

  • BGH, 13.11.2014 - III ZR 544/13

    Haftung des Versicherungsvermittlers: Hinweispflichten bei Wechsel der

    Bei einer Kapitallebensversicherung handelt es sich regelmäßig - so auch hier - um einen komplizierten und damit auch besonders beratungsbedürftigen Versicherungsvertrag (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts, BT-Drucks. 16/1935 S. 24; LG Saarbrücken, VersR 2013, 759, 760; MünchKommVVG/Reiff, § 61 Rn. 6).
  • BGH, 25.09.2014 - III ZR 440/13

    Vermittlung einer Lebensversicherung mit Nettopolice in einem Altfall:

    b) Der Versicherungsvertreter muss, wie der Senat nach Erlass des angefochtenen Urteils entschieden hat, seinen Kunden im Rahmen der gemäß § 42c VVG aF (jetzt: § 61 VVG) geschuldeten Beratung auf die Auswirkungen des Abschlusses einer Nettopolice und hierbei insbesondere deutlich auf den Umstand hinweisen, dass der Kunde bei der Nettopolice auch dann zur Zahlung der (vollen) Vergütung verpflichtet bleibt, wenn der vermittelte Versicherungsvertrag nach kurzer Zeit beendet wird (Senatsurteile vom 12. Dezember 2013 aaO S. 223 Rn. 16 und S. 226 Rn. 27 sowie vom 5. Juni 2014 aaO S. 878 Rn. 14 und S. 879 Rn. 24; vgl. auch LG Saarbrücken, VersR 2013, 759, 760 f).

    c) Im Ansatz zutreffend ist das Amtsgericht davon ausgegangen, dass grundsätzlich der den Schadensersatz begehrende Kunde (Versicherungsnehmer) darlegen und beweisen muss, dass der Versicherungsvermittler seine Beratungspflicht verletzt hat, wobei den Versicherungsvermittler allerdings eine sekundäre Darlegungslast trifft (s. etwa OLG Saarbrücken, VersR 2011, 1441, 1442 und VersR 2010, 1181, 1182; LG Saarbrücken, VersR 2013, 759, 761).

  • BGH, 06.11.2013 - I ZR 104/12

    Wettbewerbswidrigkeit einer selbstständigen Vergütungsvereinbarung des

    Einer weitergehenden, über die Erläuterungen im Vertragstext hinausgehenden Aufklärung über die Besonderheiten des von der bisherigen Praxis abweichenden Vergütungsmodells bedarf es dabei im Verhältnis der sich mit wechselseitigen Interessen gegenüberstehenden Vertragsparteien grundsätzlich nicht (vgl. BGH, VersR 2007, 1127, 1128 f.; Urteil vom 18. Oktober 2012 - III ZR 106/11, NJW 2012, 3718 Rn. 17, jeweils zur Vergütungsvereinbarung eines Versicherungsmaklers; OLG Karlsruhe, VersR 2012, 856, 859; Reiff in Prölss/Martin aaO § 168 VVG Rn. 21; Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 3. Aufl., § 59 VVG Rn. 9; vgl. auch Dörner in Prölss/Martin aaO § 59 VVG Rn. 53; abweichend LG Saarbrücken, VersR 2013, 759, 760 f. mit kritischer Anmerkung von Reiff, VersR 2013, 762, 763; LG Wuppertal, Urteil vom 3. April 2012 - 16 S 46/11, juris Rn. 24, 26).
  • OLG Karlsruhe, 24.03.2016 - 12 U 144/15

    Provisionsanspruch des Versicherungsvermittlers: Besondere Dokumentationspflicht

    Es liegt daher auf der Hand, dass der Versicherer und der Vermittler, die eine Nettopolice vertreiben, den Versicherungsnehmer ausführlich und nachvollziehbar über diesen Unterschied und die daraus folgende Schlechterstellung des Versicherungsnehmers im Falle eines Frühstornos aufklären müssen (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 19.09.2013, 12 U 85/13, juris, Tz. 55; LG Saarbrücken, Urteil vom 16.04.2013, 14 S 11/12, juris, Tz. 20).
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2013 - 12 U 85/13

    Lebensversicherungsvertrag: Wirksamkeit einer mit dem Versicherer geschlossenen

    Es liegt deshalb auf der Hand, dass der Versicherer und der Vermittler, die von diesem Grundkonstrukt abweichende "Nettopolicen" vertreiben, den Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss ausführlich und nachvollziehbar über diesen Unterschied und die daraus folgende Schlechterstellung des Versicherungsnehmers im Falle eines Frühstornos aufklären müssen (vgl. insgesamt LG Saarbrücken, Urteil vom 16. April 2013 - 14 S 11/12 -, juris).
  • OLG München, 05.07.2016 - 20 U 1011/16

    Beratungs- und Hinweispflichten des Versicherungsvertreters im Falle des

    (1) Die vom Landgericht herangezogene Entscheidung des LG Saarbrücken (NJW-RR 2013, 809) steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
  • LG Düsseldorf, 02.04.2014 - 23 S 150/13

    Notwendige Aufklärung über Nachteile einer Nettopolice im Falle der vorzeitigen

    Zu den erkennbar bedeutsamen Umständen in diesem Sinne gehört auch, dass bei einer sog. Nettopolice die Provision auch nach einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags weiter zu zahlen ist (LG Saarbrücken, Urteil vom 16.04.2013 - 14 S 11/12, juris).
  • OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22

    Fortbestand des ursprünglichen Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages nach

    Allgemein kann es im Einzelfall - bei entsprechendem Anlass hierzu - Aufgabe des Versicherers sein, auf nachteilige Vertragsgestaltungen und entsprechende, für den Versicherungsnehmer günstigere Alternativen hinzuweisen (vgl. zur Pflicht, den Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung vor Vertragsabschluss ausführlich und nachvollziehbar über den Unterschied von "Brutto"- und "Netto-Police" und die daraus folgende Schlechterstellung im Falle eines Frühstornos aufzuklären, BGH, Urteil vom 25. September 2014 - III ZR 440/13, VersR 2014, 1328; LG Saarbrücken, VersR 2013, 759).
  • LG Essen, 08.07.2016 - 19 O 303/15

    Schadensersatz wegen Falschberatung bei Abschuss eines neuen

    Bei einer Kapitallebensversicherung handelt es sich regelmäßig um einen komplizierten und damit auch besonders beratungsbedürftigen Versicherungsvertrag (vgl. BGH, Urteil vom 13.11.2014 - III ZR 544/13, NJW 2015, 1026; LG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 809) Der Versicherungsvermittler muss seinen Kunden insbesondere auf die Folgen und Risiken der vorzeitigen Kündigung einer bestehenden und des Abschlusses einer neuen Lebensversicherung hinweisen (vgl. OLG Stuttgart, BeckRS 2011, 02562; OLG Karlsruhe VersR 2012, 858; OLG Saarbrücken, VersR 2011, 1441; OLG München, VersR 2012, 1293; Dörner in Prölss/Martin, § 61 Rn. 27 m.w.Nw.).
  • LG Köln, 14.02.2017 - 11 S 250/15

    Zahlung einer Vergütung für die Vermittlung eines fondsgebundenen

    Insbesondere besteht dann die Vermutung, dass eine nicht dokumentierte Beratung tatsächlich nicht vorgenommen wurde (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.03.2016, 12 U 144/15 Rn. 12 - zitiert nach juris; siehe auch LG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 809, 811).
  • LG Bielefeld, 07.09.2018 - 18 O 269/16

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungspflichten eines

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