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   BGH, 14.03.2017 - VI ZR 225/16   

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https://dejure.org/2017,14101
BGH, 14.03.2017 - VI ZR 225/16 (https://dejure.org/2017,14101)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2017 - VI ZR 225/16 (https://dejure.org/2017,14101)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2017 - VI ZR 225/16 (https://dejure.org/2017,14101)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 544 Abs 7 ZPO, § 104 Nr 2 BGB
    Rückforderung angeblich rechtsgrundlos überwiesener Geldbeträge: Anforderungen an die Substanziierung einer behaupteten Geschäftsunfähigkeit; Gehörsverletzung bei Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

  • IWW

    § 544 Abs. 7 ZPO, §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2, § 214 Abs. 1 BGB, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 103 GG, § 104 Nr. 2 BGB, § 51 Abs. 1 ZPO, §§ 516, 104 Nr. 2 BGB, § 531 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Ausreichende Substantiierung einer behaupteten Geschäftsunfähigkeit; Schlüssigkeit und Erheblichkeit eines Sachvortrags zur Begründung eines Anspruchs; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Unterlassung der Einholung des angebotenen Sachverständigengutachtens zu dem ...

  • rewis.io

    Rückforderung angeblich rechtsgrundlos überwiesener Geldbeträge: Anforderungen an die Substanziierung einer behaupteten Geschäftsunfähigkeit; Gehörsverletzung bei Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 7; BGB § 104 Nr. 2
    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichteinholung des angebotenen Sachverständigengutachtens zur eigenen Geschäftsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausreichende Substantiierung einer behaupteten Geschäftsunfähigkeit; Schlüssigkeit und Erheblichkeit eines Sachvortrags zur Begründung eines Anspruchs; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Unterlassung der Einholung des angebotenen Sachverständigengutachtens zu dem ...

  • datenbank.nwb.de

    Rückforderung angeblich rechtsgrundlos überwiesener Geldbeträge: Anforderungen an die Substanziierung einer behaupteten Geschäftsunfähigkeit; Gehörsverletzung bei Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Behauptete Geschäftsunfähigkeit und dessen Substantiierung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur ausreichenden Substantiierung einer behaupteten Geschäftsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 14
  • MDR 2017, 783
  • MDR 2017, 807
  • FamRZ 2017, 1149
  • VersR 2017, 966
  • WM 2017, 950
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.11.2010 - VI ZR 249/09

    Streit über die Prozessfähigkeit des Klägers: Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - VI ZR 225/16
    Das gilt schon deshalb, weil es von Amts wegen verpflichtet ist, sich von der Prozessfähigkeit des Klägers zu überzeugen, § 51 Abs. 1 ZPO (Senat, Beschluss vom 9. November 2010 - VI ZR 249/09, VersR 2011, 507 Rn. 4).

    Sie erfordert aber eine Übernahme der Prozessführung durch einen gegebenenfalls zu bestellenden gesetzlichen Vertreter (Senat, Beschluss vom 9. November 2010, aaO, Rn. 7).

  • BGH, 29.02.2012 - VIII ZR 155/11

    Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Mangels einer Mietwohnung

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - VI ZR 225/16
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, den entscheidungserheblichen Sachvortrag der Partei in der nach Art. 103 GG gebotenen Weise zur Kenntnis zu nehmen und die angebotenen Beweise zu erheben (BGH, Urteil vom 29. Februar 2012 - VIII ZR 155/11, NJW 2012, 1647 Rn. 14 mwN).

    Sind diese Anforderungen erfüllt, ist es Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten und dabei gegebenenfalls die benannten Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach weiteren Einzelheiten zu befragen oder einem Sachverständigen die beweiserheblichen Streitfragen zu unterbreiten (BVerfG, WM 2012, 492 Rn. 16; BGH, Beschluss vom 21. Mai 2007 - II ZR 266/04, WM 2007, 1569 Rn. 8; BGH, Urteil vom 29. Februar 2012 - VIII ZR 155/11, NJW 2012, 1647 Rn. 16; jeweils mwN).

  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - VI ZR 225/16
    Auf die Wahrscheinlichkeit des Vortrags kommt es nicht an (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1995 - XI ZR 70/95, NJW 1996, 918 unter II 2 b aa).
  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - VI ZR 225/16
    Eine etwaige Prozessunfähigkeit führt zwar weder zur Unzulässigkeit der Berufung noch zur Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde (BGH, Urteil vom 4. November 1999 - III ZR 306/98, NJW 2000, 289, 291).
  • BGH, 21.05.2007 - II ZR 266/04

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Vorlage widersprechender Privatgutachten;

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - VI ZR 225/16
    Sind diese Anforderungen erfüllt, ist es Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten und dabei gegebenenfalls die benannten Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach weiteren Einzelheiten zu befragen oder einem Sachverständigen die beweiserheblichen Streitfragen zu unterbreiten (BVerfG, WM 2012, 492 Rn. 16; BGH, Beschluss vom 21. Mai 2007 - II ZR 266/04, WM 2007, 1569 Rn. 8; BGH, Urteil vom 29. Februar 2012 - VIII ZR 155/11, NJW 2012, 1647 Rn. 16; jeweils mwN).
  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - VI ZR 225/16
    Ob der Kläger an einer - möglicherweise dauerhaft bestehenden - Erkrankung leidet und ob diese dazu führt, dass er nicht in der Lage ist, seinen Willen frei und unbeeinflusst von der Geistesstörung zu bilden und nach den gewonnenen Einsichten zu handeln, hätte das Berufungsgericht durch Einholung des angebotenen Sachverständigengutachtens klären müssen (vgl. Senat, Urteil vom 10. November 2009 - VI ZR 247/08, NJW-RR 2010, 681 Rn. 13), zumal der amtsärztliche Bericht Beispiele für völlig unvernünftiges und selbstgefährdendes Handeln des Klägers enthält.
  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1819/10

    Ungerechtfertigtes Übergehen eines Beweisangebots in Zivilprozess verletzt

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - VI ZR 225/16
    Sind diese Anforderungen erfüllt, ist es Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten und dabei gegebenenfalls die benannten Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach weiteren Einzelheiten zu befragen oder einem Sachverständigen die beweiserheblichen Streitfragen zu unterbreiten (BVerfG, WM 2012, 492 Rn. 16; BGH, Beschluss vom 21. Mai 2007 - II ZR 266/04, WM 2007, 1569 Rn. 8; BGH, Urteil vom 29. Februar 2012 - VIII ZR 155/11, NJW 2012, 1647 Rn. 16; jeweils mwN).
  • BGH, 26.03.2019 - VI ZR 163/17

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen des Vorliegens von

    a) Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, den entscheidungserheblichen Sachvortrag der Partei in der nach Art. 103 GG gebotenen Weise zur Kenntnis zu nehmen und die angebotenen Beweise zu erheben (Senatsbeschluss vom 14. März 2017 - VI ZR 225/16, VersR 2017, 966 Rn. 7; BGH, Urteil vom 29. Februar 2012 - VIII ZR 155/11, NJW 2012, 1647 Rn. 14 mwN).
  • OLG Braunschweig, 28.10.2020 - 11 U 149/19

    Entschädigung für eine Untersuchungshaft; Kosten für ein durch einen

    Sind diese Anforderungen erfüllt, ist es Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten und dabei gegebenenfalls die benannten Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach weiteren Einzelheiten zu befragen oder einem Sachverständigen die beweiserheblichen Streitfragen zu unterbreiten (vgl. BGH, Beschluss vom 28.05.2019 - VI ZR 328/18 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 25.04.2019 - I ZR 170/18 -, juris Rn. 9; Urteil vom 04.10.2018 - III ZR 213/17 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 25.09.2018 - VI ZR 234/17 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 14.03.2017 - VI ZR 225/16 -, juris Rn. 7).
  • BGH, 25.09.2018 - VI ZR 234/17

    Vorliegen eines Gehörsverstoßes wegen überspannter Anforderungen an die

    Zum Vorliegen eine Gehörsverstoßes wegen überspannter Anforderungen an die Substantiierung des Klagevorbringens (Fortführung Senatsbeschluss vom 14. März 2017 - VI ZR 225/16, VersR 2017, 966 Rn. 7; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2018 - III ZR 210/17, WM 2018, 1252 Rn. 4).

    Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots darauf beruht, dass das Gericht verfahrensfehlerhaft überspannte Anforderungen an den Vortrag einer Partei gestellt hat (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 14. März 2017 - VI ZR 225/16, VersR 2017, 966 Rn. 7; vom 27. September 2016 - VI ZR 565/15 Rn. 6, juris; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2018 - III ZR 210/17, WM 2018, 1252 Rn. 4; jeweils mwN).

    Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden; es ist dann vielmehr Sache des Tatrichters, bei der Beweisaufnahme die benannten Zeugen nach Einzelheiten zu befragen, die ihm für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Bekundungen erforderlich erscheinen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 14. März 2017 - VI ZR 225/16, VersR 2017, 966 Rn. 7; vom 27. September 2016 - VI ZR 565/15 Rn. 6, juris; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2018 - III ZR 210/17, WM 2018, 1252 Rn. 4; jeweils mwN).

  • BGH, 26.04.2022 - X ZR 3/20

    Anforderungen an die Darlegung von Geschäftsunfähigkeit wegen einer Störung der

    Auf die Wahrscheinlichkeit des Vortrags kommt es nicht an (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1995 - XI ZR 70/95, NJW 1996, 918, juris Rn. 12; Beschluss vom 14. März 2017 - VI ZR 225/16, MDR 2017, 783 Rn. 13; Beschluss vom 18. September 2018 - XI ZR 74/17, MDR 2019, 692 Rn. 28).
  • BGH, 25.06.2019 - VI ZR 12/17

    Zahlungsanspruch eines Patienten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach

    Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots darauf beruht, dass das Gericht verfahrensfehlerhaft überspannte Anforderungen an den Vortrag einer Partei gestellt hat (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 14. März 2017 - VI ZR 225/16, VersR 2017, 966 Rn. 7; vom 27. September 2016 - VI ZR 565/15 Rn. 6, juris; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2018 - III ZR 210/17, WM 2018, 1252 Rn. 4; jeweils mwN).

    Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden; es ist dann vielmehr Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten und beispielsweise bei der Beweisaufnahme die benannten Zeugen nach Einzelheiten zu befragen, die ihm für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Bekundungen erforderlich erscheinen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 14. März 2017 - VI ZR 225/16, VersR 2017, 966 Rn. 7; vom 27. September 2016 - VI ZR 565/15 Rn. 6, juris; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2018 - III ZR 210/17, WM 2018, 1252 Rn. 4; jeweils mwN; vom 25. September 2018 - VI ZR 234/17, VersR 2019, 568, juris Rn. 6 - 9).

  • LAG Köln, 29.06.2017 - 4 Ta 125/17

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Geschäftsunfähigkeit des

    Substantiiert dargelegt ist ein Ausschluss der freien Willensbestimmung nach allgemeinen Grundsätzen, wenn das Gericht auf der Grundlage des Klägervorbringens zu dem Ergebnis kommen muss, die Voraussetzungen des § 104 Nr. 2 BGB lägen vor (Anschluss an BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - VI ZR 225/16 -, Rn. 13, juris).

    Auf die Wahrscheinlichkeit des Vortrags kommt es demgegenüber nicht an (BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - VI ZR 225/16 -, Rn. 13, juris).

  • OLG Saarbrücken, 14.03.2019 - 6 UF 130/18

    Familiensache: Anerkennung einer sog. relativen Geschäftsunfähigkeit;

    Abzustellen ist dabei darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BGH FamRZ 2017, 1149; NJW 1996, 918).
  • BGH, 28.05.2019 - VI ZR 328/18

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Sind diese Anforderungen erfüllt, ist es Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten und dabei gegebenenfalls die benannten Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach weiteren Einzelheiten zu befragen oder einem Sachverständigen die beweiserheblichen Streitfragen zu unterbreiten (vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. September 2018 - VI ZR 234/17, NJW 2019, 607 Rn. 8; vom 14. März 2017 - VI ZR 225/16, VersR 2017, 966 Rn. 7; BGH, Beschluss vom 25. April 2019 - I ZR 170/18, juris Rn. 9; jeweils mwN).
  • OLG Köln, 13.09.2018 - 12 U 20/13

    Geschäftsunfähigkeit, Beweiserhebung durch Verwertung eines im

    Es ist dabei darauf abzustellen, ob eine freie Entscheidung bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte nach Abwägung des Für und Wider möglich ist, oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung äußere Einflüsse beispielsweise dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BGH, Urteil vom 05.12.1995, XI ZR 70/95, NJW 1996, 918, zitiert nach juris, Rn. 11, Beschluss vom 14.03.2017, VI ZR 225/16, zitiert nach juris, Rn. 13).
  • BGH, 18.09.2018 - XI ZR 74/17

    Zahlung des Ausübungspreises Zug um Zug gegen Lieferung der verkauften Aktien;

    Abzustellen ist dabei darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - VI ZR 225/16, WM 2017, 950 Rn. 13).

    Auf die Wahrscheinlichkeit des Vortrags kommt es nicht an (BGH, Beschluss vom 14. März 2017, aaO).

  • KG, 25.02.2019 - 8 U 155/17

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückzahlungsanspruch einer Bank bei Auszahlung

  • BGH, 18.05.2021 - VI ZR 720/20

    Bemessung des Nutzungsvorteils in einem sogenannten Dieselfall im Rahmen des

  • OLG Köln, 29.09.2020 - 3 U 75/18

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Prozessfähigkeit einer

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2021 - 1 U 68/19

    Schmerzensgeld und Ersatz eines Erwerbsausfallschadens aufgrund eines

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2018 - 5 Sa 347/17

    Nichtigkeitsklage, Geschäftsunfähigkeit, Darlegung

  • OLG Hamm, 21.06.2021 - 22 U 52/18

    Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungsgeschäfts wegen Geschäftsunfähigkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2021 - 7 Sa 377/20

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages - Geschäftsunfähigkeit - Gebot fairen

  • BSG, 27.01.2022 - B 2 U 175/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • KG, 25.02.2019 - 8 U 155/19

    Haftungsrecht

  • BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 3/22 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Stellung sachdienlicher

  • BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 2/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.02.2021 - 8 Ca 1800/20

    Versetzung - Schadensersatzansprüche

  • OLG München, 19.10.2020 - 25 U 4744/20

    Gebäudeversicherung: Überschwemmungsschaden durch auf ein Hanggrundstück

  • OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 20 W 268/21

    Geschäftsunfähigkeit bei Aphasie

  • LG Siegen, 20.07.2020 - 3 S 69/18

    Verkehrsunfall, Schadensminderung, Referenzwerkstatt, Anforderung an Vortrag zu

  • LG Flensburg, 01.02.2022 - 1 S 84/21

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer unfallbedingten Verletzung

  • ArbG Halle, 01.02.2021 - 8 Ca 1800/20

    Versetzung - Schadensersatzansprüche

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