Rechtsprechung
   BGH, 01.12.1964 - VI ZR 193/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,1220
BGH, 01.12.1964 - VI ZR 193/63 (https://dejure.org/1964,1220)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1964 - VI ZR 193/63 (https://dejure.org/1964,1220)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1964 - VI ZR 193/63 (https://dejure.org/1964,1220)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,1220) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 295
  • MDR 1965, 198
  • VersR 1965, 142
  • DB 1965, 103
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Koblenz, 23.09.2015 - 5 U 403/15

    Beginn der Verjährung von Arzthaftungsansprüchen bei Überlassung einer

    Nur wenn Ansprüche gegen bestimmte Beteiligte ausdrücklich ausgenommen werden, darf davon ausgegangen werden, dass sich die Verhandlungen darauf nicht beziehen (BGH NJW 1965, 295; OLGR Rostock 2002, 89; vgl. auch BGH ZIP 1998, 111 ); das ist jedoch gerade nicht geschehen.
  • OLG Saarbrücken, 15.05.2013 - 2 U 64/13

    Unterlassungsanspruch: Eigentumsbeeinträchtigung bei einem Eigenjagdbezirk

    Die hierauf beruhende Bewertung - künftiger - jagdlicher Aktivitäten der genannten Personen als strafrechtlich relevante Jagdwilderei ist unter diesen Umständen ebenfalls keine Tatsachenbehauptung, sondern ein reines Werturteil in Form einer Rechtsansicht (BGH, a.a.O.; NJW 1974, 1371; NJW 1965, 295).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 A 1.83

    Verjährung - Bundesdarlehn - Sozialer Wohnungsbau

    Eine Überlegungsfrist von knapp drei Monaten hat er ausnahmsweise nur deshalb für unschädlich gehalten, weil dem Kläger wichtige Unterlagen bis zuletzt vorenthalten worden waren (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 1976, a.a.O., unter Hinweis auf das Urteil vom 1. Dezember 1964 - VI ZR 193/63 -).
  • BGH, 03.04.1973 - VI ZR 58/72

    Vollmacht des Haftpflichtversicherers zur Entgegennahme einer BSHG

    Mit Rücksicht auf die enge Verknüpfung der Vertretungsmacht des Pflichtversicherers bei der Schadensregulierung mit den Aufgaben der Pflichtversicherung war deshalb auch bereits vor der Einführung des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Versicherer durch das neu gefaßte Pflichtversicherungsgesetz vom 5. April 1965 anerkannt, daß sich die Wirkungen der Schadensregulierung durch den Versicherer unter entsprechender Ausdehnung seiner Vollmacht auf die nach Art. 1 § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 7. November 1939 (RGBl I 2223) nur mitversicherten Personen erstreckten (vgl. BGHZ 28, 244, 249 ff; BGH VersR 1964, 966; 1964, 1199; 1965, 142), weil der Schutz des Geschädigten insoweit nur eine einheitliche Beurteilung zuläßt.
  • OLG Köln, 25.10.2011 - 3 U 8/11

    Haftung bei Auffahren eines Binnenschiffs auf ein vorausfahrendes Motorschiff;

    Ebenso wie es in aller Regel um den zu leistenden Schadensersatz schlechthin geht, wenn ein Versicherer über den Ausgleich der durch ein Kraftfahrzeug verursachten Schäden verhandelt, und damit den Kraftfahrzeugführer in die Verhandlungen einbezieht (vgl. BGH MDR 1965, 198), wollen auch der Haftpflichtversicherer eines Schiffseigners und der Kaskoversicherer eines geschädigten Schiffes dessen Ansprüche umfassend regeln.
  • BGH, 04.02.1969 - VI ZR 213/67

    Verjährung des Rückgriffsanspruchs auf eine Berufsgenossenschaft - Bindung der

    Die schwebenden Verhandlungen haben lediglich den Ablauf der Verjährung um eine angemessene Frist hinausgeschoben, die nach Treu und Glauben zu bemessen ist und in der Regel nur kurz sein wird (Senatsurteile vom 14. Oktober 1958 - VI ZR 183/57 - LM § 222 BGB Nr. 6 = VersR 1958, 862 m.w.N. und vom 7. Dezember 1962 - VI ZR 62/62 - LM § 14 StVG Nr. 3 = VersR 1963, 145 sowie vom 1. Dezember 1964 - VI ZR 192/63 - LM KfzPflVersG Nr. 1 = VersR 1965, 142).
  • OLG Rostock, 31.05.2001 - 1 U 199/99

    Amtshaftung - Ergotherapeutin in städtischem Alten- und Pflegeheim -

    In aller Regel geht es daher um den zu leistenden Schadensersatz schlechthin, wenn ein Versicherer mit dem Geschädigten über den Schaden verhandelt (BGH, NJW 1965, 295 [296]).
  • BGH, 11.07.1972 - VI ZR 85/71

    Regress unter Versicherungen für das schuldhafte Verursachen eines

    Im Vordergrund steht dabei das schadenstiftende Ereignis, dessen Beurteilung hier angesichts der Fahrweise des Beklagten bei dem Unfall unproblematisch war, so daß, wie es auch hier gewesen ist, nur noch die Höhe des den Hinterbliebenen entstandenen Schadens und dessen Übergangsfähigkeit, also das wirtschaftliche Ergebnis, Verhandlungsgegenstand war, nämlich den zu leistenden Schadensersatz schlechthin (vgl. Senatsurteil vom 1. Dezember 1964 - VI ZR 193/63 - VersR 1965, 142, 143) [BGH 01.12.1964 - VI ZR 193/63] .
  • BGH, 06.07.1965 - VI ZR 71/64

    Anwendbarkeit der Reichsrechtsanwaltsordnung (RRAO) nach Inkrafttreten der

    Hiernach kann sich der Gläubiger gegenüber der Verjährungseinrede auf unzulässige Rechtsausübung berufen, wenn er nach dem Verhalten des Schuldners der Auffassung sein durfte, seine Ansprüche würden befriedigt oder jedenfalls nur mit sachlichen Einwendungen bekämpft werden, und wenn er deshalb davon abgesehen hat, den Anspruch vor Ablauf der Verjährungsfrist gerichtlich geltend zu machen (zuletzt im Urteil des BGH vom 1. Dezember 1964 - VI ZR 193/63 - NJW 1965, 295).
  • LG Mannheim, 27.01.1977 - 2 O 299/76
    Die Rechtsstellung des von der Versicherungspflicht befreiten Halters ist damit dieselbe wie die eines Haftpflichtversicherers; auf den Anspruch gegen ihn sind § 3 PflVG und die darin erwähnten Bestimmungen des VVG und die AKB analog anzuwenden (vgl. Prölss Martin, VVG 19. Aufl. Anm. 5 zu § 3 PflVG, sowie BGH VersR 65, 142).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht