Rechtsprechung
BGH, 02.03.1982 - VI ZR 230/80 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Schadensteilung bei Zusammenstoß mit Gegenverkehr, der bei Rot in die Kreuzung einfährt - Vertrauen auf verkehrsgerechtes Verhalten der Verkehrsteilnehmer
- JLaw (App) | www.prinz.law
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- RA Kotz
Fußgängerampel - Haftungsverteilung bei Rotlichtverstoß eines Autofahrers
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Frage des Mitverschuldens bei grobem vorsätzlichem Verkehrsverstoß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254; StVO (1970) § 9
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden, das Rotlicht einer Fußgängerampel missachtenden Fahrzeug - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Linksabbieger; Fußgängerbedarfsampel
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verkehrsunfall - Mitverschuldenseinwand - Vorsätzliches Verkehrsverstoß
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1756
- MDR 1982, 841
- VersR 1982, 701
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 14.02.1984 - VI ZR 229/82
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des …
Keinesfalls stellt die Vorfahrtsregel im Straßenverkehr (um eine solche im weiteren Sinne handelt es sich auch bei der genannten Vorschrift) ein Recht dar, das stets ein Verschulden des gegen die Regelung Verstoßenden indiziert (zuletzt Senatsurt. v. 2. März 1982 - VI ZR 230/80 = VersR 1982, 701). - OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01
Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel
Die Vorfahrt im Straßenverkehr ist jedoch kein absolutes Recht, sondern Bestandteil eines Systems von verkehrsrechtlichen Verhaltensregeln (BGH NJW 1982, 1756 f.).Die Aufstellung solcher Lichtzeichenanlagen hat vielmehr vornehmlich den Fußgängerverkehr im Auge, um diesem ein gefahrloses Überqueren der Straße zu ermöglichen (…vgl. OLG Düsseldorf NZV 1993, 409 ff., Hentschel, a.a.O., § 37 Rn. 58 m.w.N.; für eine Fußgängerfurt ebenso: KG VersR 1977, 377 f.; zu zivilrechtlichen Haftungsfragen unabhängig vom Schutzbereich der Fußgängerampel grundlegend: BGH NJW 1982, 1756 f.).
- BGH, 15.03.1990 - III ZR 149/89
Amtspflichten der Straßenverkehrsbehörde bei Programmierung von …
bb) Dieser Würdigung steht das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. März 1982 (VI ZR 230/80 - VersR 1982, 701) nicht entgegen.
- LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19 In Betracht käme wohl nur ein Verstoß gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot des § 1 Abs. 2 StVO und das auch nur dann, wenn der Kläger den Spurwechsel im Vertrauen auf ein verkehrsgerechtes Verhalten des Klägers durchgeführt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 02. März 1982 - VI ZR 230/80 -, Rn. 7, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 16. Februar 2016 - I-9 U 108/15 -, Rn. 10, juris m.w.N.).
- OLG Celle, 01.11.2011 - 311 SsBs 109/11
Voraussetzungen für die Notwendigkeit der Beiziehung eines Ampelschaltplans zur …
Ein Abbieger darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass der vorfahrtberechtigte Verkehrsteilnehmer die Lichtzeichen einer vor der Einmündung aufgestellten Fußgängerampel beachtet (OLG Celle, VersR 1986, 919; BGH NJW 1982, 1756). - OLG Köln, 06.02.2002 - 11 U 143/01
Geschütztes Vertrauen für Einbiegenden in eine Vorfahrtstrasse; Haftungsverteilug …
Dies ist bereits mehrfach entschieden worden (vgl. BGH, NJW 1982, 1756 = MDR 1982, 841; OLG Celle, OLGR 2000, 85 f.; OLG Düsseldorf; OLGR 1992, 130, 131; OLG Hamm, OLGR 1997, 162 f.; 1998, 131 f.). - LG Berlin, 31.07.2000 - 58 S 516/99
Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Grundstücksausfahrt …
Die vom Amtsgericht und auch von den Parteien in erster Instanz herangezogenen Entscheidungen, auf deren Grundlage das Amtsgericht einen Rotlichtverstoß des Klägers angenommen hat, beziehen sich auf eine andere Fallgestaltung, nämlich einerseits auf den Fall, dass bei Rotlicht eine Fußgängerfurt durchquert wird, oder dass andererseits eine von zwei Haltlinien (Zeichen 294) überfahren wird (vgl. etwa BGH, NJW 1982, 1756 = VersR 1982, 701 ; OLG Hamm, NZV 1992, 409; NZV 1997, 513 = DAR 1997, 277 ; NZV 1998, 246; AG Köln, VRS 85, 20 ). - OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 108/15
Haftungsverteilung bei Kollision eines vom rechten Parkstreifen aus nach links …
Sowohl der BGH (Urteil vom 02.03.1982, Az. VI ZR 230/80) als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf (1 U 138/90) haben ausdrücklich ausgeführt, dass an der Unfallstelle befindliche Fußgängerüberwegsampeln nicht dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer, dort dem des Linksabbiegers, in dem anderen Fall dem aus der einmündenden Straße Einfahrenden, dienten. - OLG Braunschweig, 10.05.1994 - Ss (B) 14/94
Verurteilung wegen eines Rotlichtverstoßes; Telefonische Einholung und …
Denn es ist wenig sinnvoll, dem Geradeausfahrenden auch dann formell ein Vorrecht gegenüber entgegenkommenden Linksabbiegern einzuräumen, wenn ihm die Verkehrssignalanlage ein Weiterfahren und damit eine Inanspruchnahme seines "Vorrechts" schlechterdings verbietet (…BayObLG, a.a.O.; im Ergebnis ebenso BGH NJW 1982, 1756, wo es - wie hier - nicht um eine Kreuzung, sondern nur um eine durch Lichtzeichenanlage gesicherte Fußgängerfurt ging). - LG Siegen, 10.06.2008 - 8 O 13/08
Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls
Daraus, dass sie mit solchem grob verkehrsregelwidrigen Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer nicht rechnete, lassen sich keine Ansprüche der Klägerinnen herleiten (vergleiche BGH, NJW 1982, 1756 [1757]; OLG Hamm, NZV 2001, 428 [429]). - LG Gießen, 09.10.2013 - 1 S 198/13
Hinweisbeschluss