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   OLG Hamm, 18.09.1985 - 20 U 26/85   

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https://dejure.org/1985,3493
OLG Hamm, 18.09.1985 - 20 U 26/85 (https://dejure.org/1985,3493)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.09.1985 - 20 U 26/85 (https://dejure.org/1985,3493)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. September 1985 - 20 U 26/85 (https://dejure.org/1985,3493)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 23 ff.; VGB § 8 Abs. 2; VGB § 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VGB § 6 Nr. 1 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versicherungswert eines Mietshauses; Absenkung; Bewohnbarkeit; Vermietung

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 397
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 17.09.1997 - 20 U 31/97

    Gefahrerhöhung durch Lehrstehenlassen eines Gebäudes in der

    Eine ähnliche Klausel findet sich in der Hausratversicherung, so in § 7 Nr. 2 VHB 74, 13 Nr. 3 b VHB 84 und 92. Der Senat hat in zwei Entscheidungen (VersR 78, 218; 87, 397) erörtert, ab welchem Zeitpunkt der erforderliche Dauerzustand einer Gefahrerhöhung durch Leerstehen eines Gebäudes erreicht ist.

    Im übrigen würde das Leerstehen des Gebäudes für sich allein noch keine Erhöhung der Brandgefahr bewirken (BGH VersR 82, 466; 90, 779; Senat VersR 87, 397).

  • OLG Hamm, 27.07.2005 - 20 U 118/05

    Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung i. S. d. § 27 VVG aufgrund Leerstands eines

    Ebenso wenig trägt der Hinweis der Berufung auf die Senatsurteile vom 18.09.1985 (VersR 1987, 397) und 08.11.1985 (20 U 18/85 - Leitsätze in juris).
  • OLG Hamm, 11.11.1998 - 20 U 10/98

    Gefahrerhöhung durch Leerstehen eines Gebäudes und Nichtentleeren der Leitungen

    Das Leerstehen eines Gebäudes ist für sich allein betrachtet noch keine Gefahrerhöhung, da infolge des Leerstehens auch Gefahren wegfallen, die sich bei Benutzung des Hauses hätten realisieren können (BGH VersR 82, 466; 90, 881; 94, 1465; Senat VersR 87, 397; 98, 1152).
  • LG Darmstadt, 03.02.2005 - 2 O 193/04

    Gefahrerfüllung in der Feuerversicherung durch Leerstand und Verwahrlosung eines

    Hierfür wären regelmäßige Kontrollen durch den Kläger erforderlich gewesen (vgl. OLG Hamm, VersR 1987, 397, 398).
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