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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.01.1988 - 1 U 208/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5149
OLG Frankfurt, 28.01.1988 - 1 U 208/86 (https://dejure.org/1988,5149)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.01.1988 - 1 U 208/86 (https://dejure.org/1988,5149)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Januar 1988 - 1 U 208/86 (https://dejure.org/1988,5149)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 1122
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 13.12.2001 - 3 U 141/99

    Kfz-Unfall: Halterhaftung für Schwarzfahrt bei Aufbewahrung der Fahrzeugschlüssel

    In dieser Art der Aufbewahrung wird nach einhelliger Rechtsprechung in der Regel eine objektiv unzureichende Sicherungsmaßnahme gesehen (BGH VersR 1986, 962; Oberlandesgericht Frankfurt VersR 1988, 1122) und überwiegend auch ein Anspruch des Versicherungsnehmers aus der Fahrzeugversicherung verneint, da die Versicherung nach § 61 VVG wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles von der Verpflichtung zur Leistung frei werde (vgl. Landgericht Leipzig VersR 1995, 206; Landgericht Hamburg VersR 1992, 463).
  • OLG Nürnberg, 28.10.1993 - 8 U 1179/93

    Hinweise auf einen vorgetäuschten Versicherungsfall wegen Entwendung eines KFZ

    Dementsprechend wird es in der Rechtsprechung überwiegend als grob fahrlässiges Ermöglichen der Entwendung angesehen, wenn der im Handschuhfach deponierte Fahrzeugschlüssel von dem Kraftfahrzeugdieb entdeckt und benützt wird (vgl. BGH VersR 81, 40; OLG Nürnberg VersR 65, 32; OLG Zelle VersR 80, 425; OLG Hamm VersR 81, 724; OLG Frankfurt VersR 88, 1122).
  • OLG Oldenburg, 03.03.1993 - 2 U 213/92

    Fahrzeugschlüssel; Schlüsseltresor am Fahrzeug; Fahrzeugentwendung; Grob

    Die Aufbewahrung des Fahrzeugschlüssels im abgeschlossenen Handschuhfach gilt nach einhelliger Rechtsprechung in der Regel als eine objektiv unzureichende Sicherungsmaßnahme (BGH VersR 86, 962; OLG Celle VersR 80, 425; OLG Hamm VersR 81, 724; 84, 151; OLG Frankfurt/M. VersR 88, 1122).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.02.1988 - 20 U 255/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,7198
OLG Hamm, 24.02.1988 - 20 U 255/87 (https://dejure.org/1988,7198)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.02.1988 - 20 U 255/87 (https://dejure.org/1988,7198)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Februar 1988 - 20 U 255/87 (https://dejure.org/1988,7198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 1122
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - 5 U 242/06

    Umfang der Haftung einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung

    In diesen kommt es darauf an, ob der Versicherungsnehmer den drohenden Fristablauf gesehen hat - nur dann sind die Voraussetzungen der Risikoausschlussklausel des § 4 Nr. 5 AVB erfüllt - oder ob er sie schlicht vergessen hat (vgl. etwa OLG Köln, ZfSch 2000, 54; OLG Koblenz, VersR 1980, 643; OLG Düsseldorf, VersR 1981, 621; OLG Hamm, r+s 1988, 197).
  • OLG Köln, 24.04.2002 - 2 U 127/01

    Anspruch auf Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls; Kollision eines Pkws

    Abgesehen hiervon genügt für den Ausschluß der Haftung des Versicherers nach § 152 VVG auch, daß dem Versicherungsnehmer lediglich bedingter Vorsatz (dolus eventualis) zur Last fällt (vgl. BGH VersR 1954, 591; OLG Hamm, VersR 1988, 1122 [1123]; KG VersR 1989, 1188; OLG Nürnberg, VersR 1981, 1123 [1124]; Prölss/Martin/Voit, a.a.O., § 152, Rdn. 2).
  • OLG Hamm, 22.09.1995 - 20 U 38/95

    Vermögen; Deckungserweiterung; Verhüllte Obliegenheit; Risikoausschluß; Notar;

    Die Vertragsklausel ändert § 152 VVG in zulässiger Weise (OLG Hamm VersR 88, 1122) aber nur in zweifacher Hinsicht ab, nämlich einmal dahin, daß ein bewußter Verstoß gegen Gesetze erforderlich ist, und andererseits dahin, daß das Verschulden nicht die Schadenfolgen umfassen muß.
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   LG München I, 24.11.1987 - 28 O 2989/87   

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https://dejure.org/1987,18512
LG München I, 24.11.1987 - 28 O 2989/87 (https://dejure.org/1987,18512)
LG München I, Entscheidung vom 24.11.1987 - 28 O 2989/87 (https://dejure.org/1987,18512)
LG München I, Entscheidung vom 24. November 1987 - 28 O 2989/87 (https://dejure.org/1987,18512)
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  • VersR 1988, 1122
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