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   BGH, 25.10.1989 - IVa ZR 266/88   

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BGH, 25.10.1989 - IVa ZR 266/88 (https://dejure.org/1989,2568)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1989 - IVa ZR 266/88 (https://dejure.org/1989,2568)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1989 - IVa ZR 266/88 (https://dejure.org/1989,2568)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Provisionsanspruch des Maklers, wenn statt der besichtigten Gesamtfläche nur eine Teilfläche gekauft wird? (IBR 1990, 245)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 184
  • VersR 1990, 83
  • VersR 1990, 88
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 45/85

    Heilung der Formnichtigkeit eines Maklervertrages

    Auszug aus BGH, 25.10.1989 - IVa ZR 266/88
    Hinsichtlich der wirtschaftlichen Gleichartigkeit ist für das Provisionsverlangen maßgeblich, ob das im Ergebnis abgeschlossene Geschäft - hier die Übernahme, nämlich Untermiete und Erwerb der Geräte und Konzessionen des größten der drei zusammen benannten Spielhallenkomplexe seitens der Beklagten gegen Zahlung von 1 Mio. DM zuzüglich Mehrwertsteuer an J. - wirtschaftlich gesehen dem in dem Nachweismaklervertrag beabsichtigten Geschäft gleichkommt (Senatsurteile vom 7.7.1982 unter I. 3., vom 18.9.1985 unter I. 1. und vom 28.1.1987 unter 3. - IVa ZR 50/81, 139/83 und 45/85 - WM 1982, 1098; 1985, 1422 und 1987, 510 = LM BGB § 652 Nr. 80, § 316 Nr. 12 und § 313 Nr. 114, jeweils m.w.N.).

    Denn bei der Beurteilung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist in aller Regel und so auch hier in erster Linie auf das Interesse des Auftraggebers und nicht auf das des Maklers abzustellen (Staudinger/Reuter, 12. Aufl. § 652 Rdn. 59 und 66 m.w.N.; Senatsurteile vom 28.1. und 21.10.1987 - IVa ZR 45/85 und 103/86 - BGHR BGB § 652 Abs. 1 Satz 1 Identität, wirtschaftliche 1 und 2).

  • BGH, 14.01.1987 - IVa ZR 206/85

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers

    Auszug aus BGH, 25.10.1989 - IVa ZR 266/88
    Es führt aus, rechtlich unerheblich sei, daß der Kläger möglicherweise den Namen des Vertragspartners nicht sofort benannt habe; darauf dürfte es der Beklagten zunächst nicht angekommen sein, auch war der Kläger in der Lage, den Namen zu nennen (Senatsurteile vom 22.10.1986 und 14.1.1987 - IVa ZR 4/85 und 206/85 - WM 1987, 23 und 511 = BGHR BGB § 652 Abs. 1 Satz 1 Nachweis 2 und 4).
  • BGH, 07.07.1982 - IVa ZR 50/81

    Entstehungszeitpunkt von Provisionsansprüchen eines Finanzierungsmaklers -

    Auszug aus BGH, 25.10.1989 - IVa ZR 266/88
    Hinsichtlich der wirtschaftlichen Gleichartigkeit ist für das Provisionsverlangen maßgeblich, ob das im Ergebnis abgeschlossene Geschäft - hier die Übernahme, nämlich Untermiete und Erwerb der Geräte und Konzessionen des größten der drei zusammen benannten Spielhallenkomplexe seitens der Beklagten gegen Zahlung von 1 Mio. DM zuzüglich Mehrwertsteuer an J. - wirtschaftlich gesehen dem in dem Nachweismaklervertrag beabsichtigten Geschäft gleichkommt (Senatsurteile vom 7.7.1982 unter I. 3., vom 18.9.1985 unter I. 1. und vom 28.1.1987 unter 3. - IVa ZR 50/81, 139/83 und 45/85 - WM 1982, 1098; 1985, 1422 und 1987, 510 = LM BGB § 652 Nr. 80, § 316 Nr. 12 und § 313 Nr. 114, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 4/85

    Voraussetzungen des Provisionsanspruchs des Nachweismaklers

    Auszug aus BGH, 25.10.1989 - IVa ZR 266/88
    Es führt aus, rechtlich unerheblich sei, daß der Kläger möglicherweise den Namen des Vertragspartners nicht sofort benannt habe; darauf dürfte es der Beklagten zunächst nicht angekommen sein, auch war der Kläger in der Lage, den Namen zu nennen (Senatsurteile vom 22.10.1986 und 14.1.1987 - IVa ZR 4/85 und 206/85 - WM 1987, 23 und 511 = BGHR BGB § 652 Abs. 1 Satz 1 Nachweis 2 und 4).
  • BGH, 18.09.1985 - IVa ZR 139/83

    Wirtschaftliche Gleichwertigkeit eines Vertrages; Bestimmung der Gegenleistung

    Auszug aus BGH, 25.10.1989 - IVa ZR 266/88
    Hinsichtlich der wirtschaftlichen Gleichartigkeit ist für das Provisionsverlangen maßgeblich, ob das im Ergebnis abgeschlossene Geschäft - hier die Übernahme, nämlich Untermiete und Erwerb der Geräte und Konzessionen des größten der drei zusammen benannten Spielhallenkomplexe seitens der Beklagten gegen Zahlung von 1 Mio. DM zuzüglich Mehrwertsteuer an J. - wirtschaftlich gesehen dem in dem Nachweismaklervertrag beabsichtigten Geschäft gleichkommt (Senatsurteile vom 7.7.1982 unter I. 3., vom 18.9.1985 unter I. 1. und vom 28.1.1987 unter 3. - IVa ZR 50/81, 139/83 und 45/85 - WM 1982, 1098; 1985, 1422 und 1987, 510 = LM BGB § 652 Nr. 80, § 316 Nr. 12 und § 313 Nr. 114, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.10.1987 - IVa ZR 103/86

    Einordnung von Finanzierungsverträgen als Maklerwerkvertrag; Entstehung des

    Auszug aus BGH, 25.10.1989 - IVa ZR 266/88
    Denn bei der Beurteilung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist in aller Regel und so auch hier in erster Linie auf das Interesse des Auftraggebers und nicht auf das des Maklers abzustellen (Staudinger/Reuter, 12. Aufl. § 652 Rdn. 59 und 66 m.w.N.; Senatsurteile vom 28.1. und 21.10.1987 - IVa ZR 45/85 und 103/86 - BGHR BGB § 652 Abs. 1 Satz 1 Identität, wirtschaftliche 1 und 2).
  • BGH, 12.02.1981 - IVa ZR 105/80

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklerprovision vom Käufer - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 25.10.1989 - IVa ZR 266/88
    Deshalb bedurfte es eines ausdrücklichen Provisionsverlangens (Senatsurteil vom 12.2.1981 - IVa ZR 105/80 - WM 1981, 495 unter 1b).
  • OLG Stuttgart, 09.05.2007 - 3 U 252/06

    Nachweismaklervertrag: Provisionsanspruch bei vorübergehender Aufgabe der

    Entscheidend ist, ob nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten der nach dem Interesse des Auftraggebers zu beurteilende Erfolg in gleicher oder ähnlicher Weise eingetreten ist (BGH NJW 1988, 967; BGH VersR 1990, 88).

    Entscheidend für die Beurteilung auch dieser Frage ist, ob aus der Sicht des Maklerkunden das zustande gekommene Geschäft als wirtschaftlich gleichwertig mit dem beabsichtigten Geschäftsabschluss anzusehen ist (z.B. BGH NJW 88, 967; BGH VersR 90, 88).

  • OLG Köln, 16.01.2001 - 24 U 92/00

    Maklerprovision bei erheblicher Abweichung vom Nachweis-/Vermittlungsauftrag

    Die quantitative Abweichung führt also nicht etwa ohne weiteres zu einem Anspruch auf eine entsprechend reduzierte Provision (vgl. BGH VersR 90, 88; BGH NJW 88, 967, 968).

    Die Auffassung des Senats, daß es an der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit fehlt, steht zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.10.1989 (VersR 90, 88) nicht in Widerspruch.

  • OLG Zweibrücken, 15.07.1994 - 5 U 42/93

    Provisionsanspruch eines Maklers

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  • KG, 02.03.2023 - 10 U 92/21

    Provisionsanspruch des Maklers für ein Grundstücksgeschäft

    Es muss der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt werden, wobei unerhebliche Abweichungen bedeutungslos sind (RGZ 115, 266; BGH WM 1978, 985; NJW-RR 1990, 184; 1999, 1255, 1256; Frankfurt NJW 1986, 2117, 2118); bei Beurteilung der Gleichwertigkeit ist in erster Linie auf die Interessen des Auftraggebers abzustellen (vgl. BGH NJW-RR 1990, 184; BB 1998, 1333f).
  • OLG Frankfurt, 29.11.2000 - 7 U 195/99

    Leistungsfreiheit des Versicherers bei Nichteinlösung des Versicherungsscheins

    Das ergibt sich daraus, dass nach der Erwartung des durchschnittlichen Versicherungsnehmers eine einheitliche Behandlung beider Versicherungszweige anzunehmen ist, für beide damit vorläufige Deckung gewährt worden ist (vgl. BGH VersR 1986, 542; OLG Frankfurt VersR 1993, 1347; OLG Hamm VersR 1990, 83; Prölss/Martin/Knappmann "Versicherungsvertragsgesetz", 26. Aufl., § 1 AKB Rn. 9).
  • KG, 19.12.2022 - 10 U 92/21

    Provisionsanspruch des Maklers für ein Grundstücksgeschäft

    Es muss der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt werden, wobei unerhebliche Abweichungen bedeutungslos sind (RGZ 115, 266; BGH WM 1978, 985; NJW-RR 1990, 184; 1999, 1255, 1256; Frankfurt NJW 1986, 2117, 2118); bei Beurteilung der Gleichwertigkeit ist in erster Linie auf die Interessen des Auftraggebers abzustellen (vgl. BGH NJW-RR 1990, 184; BB 1998, 1333f).
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