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   BGH, 03.05.1995 - IV ZR 165/94   

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https://dejure.org/1995,3670
BGH, 03.05.1995 - IV ZR 165/94 (https://dejure.org/1995,3670)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1995 - IV ZR 165/94 (https://dejure.org/1995,3670)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1995 - IV ZR 165/94 (https://dejure.org/1995,3670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitversicherung einer Flugbegleiterin in einer Gruppenversicherung des Arbeitgebers - Zahlungen aus einer Fluguntauglichkeitsversicherung - Wahrheitswidrige Beantwortung ausdrücklich gestellter Fragen einer Fluguntauglichkeitsversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16; VVG § 20
    Grenzen der Risikoprüfungspflicht des Versicherers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 982
  • VersR 1995, 901
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.11.1994 - IV ZR 201/93

    Rechtsfolgen der Unterlassung einer Risikoprüfung durch den Versicherer

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - IV ZR 165/94
    Allerdings nimmt das (erwiesene) Unterlassen einer ordnungsgemäßen Risikoprüfung, die nur bei Schließung des Vertrages - und nicht erst später - vorgenommen werden kann, dem Versicherer die gesetzlich eingeräumte Rücktrittsberechtigung (so zuletzt Senatsurteil vom 2. November 1994 - IV ZR 201/93 - VersR 1995.80).
  • BGH, 11.05.2011 - IV ZR 148/09

    Lebensversicherung: Arglistanfechtung wegen Verletzung der vorvertraglichen

    Unterlässt der Versicherer eine ihm obliegende Rückfrage und sieht er insoweit von einer ordnungsgemäßen Risikoprüfung ab, so ist es ihm im Weiteren nach Treu und Glauben verwehrt, gestützt auf die Unvollständigkeit der Angaben des Versicherungsnehmers wirksam vom Versicherungsvertrag zurückzutreten (Senatsurteile vom 5. März 2008 aaO Rn. 12; vom 3. Mai 1995 - IV ZR 165/94, VersR 1995, 901 unter 3; vom 2. November 1994 - IV ZR 201/93, VersR 1995, 80 unter II 2 b; vom 11. November 1992 aaO; vom 25. März 1992 aaO).
  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 133/06

    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit in der

    Der Beklagten hätte es freigestanden, auf die übrigen Angaben der Klägerin hin zur Wahrung der eigenen Interessen bei Schließung des Vertrages in eine nähere Risikoprüfung einzutreten; gegebenenfalls hätte alsbald bei der Klägerin nachgefragt werden müssen (vgl. Senatsurteile vom 2. November 1994 - IV ZR 201/93 - VersR 1995, 80 unter II 2 c; vom 3. Mai 1995 - IV ZR 165/94 - VersR 1995, 901 unter 3).
  • OLG Hamm, 23.07.1999 - 20 U 162/98

    Anfechtung und Rücktritt bei unvollständigen Angaben des Versicherungsnehmers und

    Gegen seine Riskoprüfungsobliegenheit verstößt der Versicherer nicht, wenn die Antworten, die er auf seine Fragen, die er etwa im Antragsformular formuliert, erhält, eindeutig sind (BGH VersR 95, 901; OLG München, VersR 98, 1361).

    Demgemäß genügt der Versicherer seiner Risikoprüfungsobliegenheit ohne weitere Nachforschungen dann, wenn die dem Agenten gegebenen Antworten eindeutig sind und keine weiteren Nachforschungen erforderlich machen (BGH VersR 95, 901).

  • OLG Oldenburg, 02.02.2005 - 3 U 109/04

    Umfang der Nachfrageobliegenheit des Versicherers; Zweck der vorvertraglichen

    Auf klare Fragen des Versicherers gegebene klare Antworten des Versicherungsnehmers begründen hingegen - mit Ausnahme des hier nicht vorliegenden Falls, dass dem Versicherer die Unrichtigkeit der Antwort des Versicherungsnehmers aus anderen Quellen bekannt ist - keine Nachfragepflicht des Versicherers (BGH VersR 1995, 901; OLG München VersR 1998, 1361, 1362).
  • OLG Celle, 28.10.2004 - 8 U 98/04

    Anspruch auf Feststellung des Fortbestehens eines Krankenversicherungsvertrags;

    Die Risikoprüfung des Versicherers dient nicht der Überprüfung der Wahrheitsliebe des Versicherungsnehmers (BGH VersR 1995, 901).
  • OLG Stuttgart, 01.07.2004 - 7 U 18/04

    Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages mit Berufsunfähigkeitsschutz:

    Zu Recht weist die Beklagte darauf hin, dass es keiner ergänzenden Rückfrage des Versicherers bedarf, wenn klare Fragen ebenso klar - aber falsch - beantwortet werden (BGH VersR 1995, 901).
  • KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01

    Anwendung der Dienstunfähigkeitsklausel in der

    Versicherungsnehmers zu prüfen (BGH VersR 1995, 901, 902).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98

    Leistungsfreiheit einer Lebensversicherung nach einer wirksam erklärten

    Bei dieser Sachlage war die Beklagte nicht gehalten weitere Nachfrage zu halten, weil es nicht Aufgabe der Nachfrageobliegenheit ist, den Versicherer zur Nachprüfung der Angaben des Versicherungsnehmers anzuhalten, sondern lediglich es Aufgabe dieser Obliegenheit ist, widersprüchliche oder lückenhafte Angaben einer Klärung zuzuführen (vgl. auch BGH VersR 1995, 901 (902) [BGH 03.05.1995 - IV ZR 165/94]; OLG München VersR 1998, 1361 (1362); Lücke VersR 1996, 785 (790)).
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