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   KG, 30.09.1997 - 6 U 8007/95   

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KG, 30.09.1997 - 6 U 8007/95 (https://dejure.org/1997,17075)
KG, Entscheidung vom 30.09.1997 - 6 U 8007/95 (https://dejure.org/1997,17075)
KG, Entscheidung vom 30. September 1997 - 6 U 8007/95 (https://dejure.org/1997,17075)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1362
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 82/05

    Nachfrageobliegenheit des Versicherungsgebers bei Angabe des Versicherers eine

    Denn selbst wenn dies der Fall sein sollte, so wäre der Beklagten die Berufung auf ihr Anfechtungsrecht nunmehr nach Eintritt des Versicherungsfalls nicht nach Treu und Glauben versagt (so aber BGH, Urt. v. 25.03.1992 - IV ZR 55/91 - VersR 1992, 603 f.; KG, VersR 1998, 1362; Prölss/Martin, Kommentar zum VVG, 27. Aufl., § 22, Rdn. 8; §§ 16, 17, Rdn. 25).
  • OLG Hamm, 30.05.2001 - 20 U 231/98

    Versicherungsvertrag - Zurechnung von Kenntnissen des Agenten -

    Umstritten ist dagegen die Frage, ob dies auch in den Fällen der Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung beim Vertragsschluß gilt (so aber KG VersR 98, 1362; wohl auch BGH VersR 92, 603 (604)); nicht mehr erwähnt in der neueren, Rücktrittsfälle betreffenden Rechtsprechung des BGH VersR 1993, 871; 1995, 901; 1995, 80 [81] = r+s. 95, 82 [83]); dies noch offen lassend Senat a.a.O.; ablehnend Lücke VersR 94, 129 Knappmann r + s 96, 83).
  • OLG Koblenz, 20.09.2002 - 10 U 333/02

    Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente; Besondere Bedingungen für die

    Dabei kann die umstrittene Frage, ob ein Verstoß gegen die Nachfrageobliegenheit wie beim Rücktritt auch bei der Anfechtung zur Folge hat, dass sich der Versicherer nicht auf die Umstände stützen darf, die er bei einer Nachfrage erfahren hätte (so OLG Hamm R+S 02, 50, 51; andere Ansicht BGH VersR 92, 306, 304; Kammergericht VersR 98, 1362) unentschieden bleiben.
  • OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98

    Leistungsfreiheit einer Lebensversicherung nach einer wirksam erklärten

    Damit ist ein Anfechtungsrecht wegen arglistigen Täuschung bei einer etwaigen, hier ohnedies nicht vorliegenden Verletzung der Nachfrageobliegenheit nicht ausgeschlossen (vgl. auch LG Konstanz VersR 1997, 1082 (1083) [LG Konstanz 15.03.1996 - 5 O 307/95]; Knappmann Recht und Schaden 1996, 81 (83); Lücke VersR 1996, 785 (790); vgl. auch Dreher Juristenzeitung 1992, 926 ff.; Römer Recht und Schaden 1998, 45 (48 f.); Müller-Frank/Scherff VersR 1998, 1362 (1364)).
  • OLG Hamm, 23.07.1999 - 20 U 162/98

    Anfechtung und Rücktritt bei unvollständigen Angaben des Versicherungsnehmers und

    Unabhängig von der Frage, ob dem Versicherer dann, wenn er Anzeigeobliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers schon vor Antragsannahme hätte aufdecken können, auch bei arglistigem Verhalten des Antragstellers das Recht zur Vertragsanfechtung genommen sein kann (BGH VersR 92, 603 (604); KG, VersR 98, 1362; ablehnend Lücke VersR 94, 129, Knappmann r+s 96, 83), steht der Beklagten hier ein Anfechtungsrecht deshalb nicht zur Seite, weil sie arglistiges Verhalten des Klägers nicht bewiesen hat.
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