Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 26.06.1997 - 8 U 210/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Mitveschulden des Beifahrers bei einer Trunkenheitsfahrt
- Kanzlei Prof. Schweizer
KfZ-Haftplicht bei Autounfall unter Alkohol
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 254
Mitverschulden des verletzten Beifahrers bei Alkoholisierung des Fahrers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mitveschulden des Beifahrers bei einer Trunkenheitsfahrt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sorgfaltspflichten eines Mitfahrers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 254
Mitverschulden des bei einem alkoholisierten Fahrer mitfahrenden Beifahrers
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 26.06.1997 - 8 U 210/96
- BGH, 10.02.1998 - VI ZR 235/97
Papierfundstellen
- VersR 1998, 1390
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Oldenburg, 23.12.1987 - 3 U 209/87
Schmerzensgeld; Beckentrümmerbruch; Hirnkontusion; Nierenkontusion ; Hintere …
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.06.1997 - 8 U 210/96
Abgesehen davon, dass W. wegen des beobachteten Alkoholkonsums Rs schon vor Fahrtantritt von seinen Mitfahrplänen hätte Abstand nehmen müssen (vgl. OLG Oldenburg, r + s 1988, 133), hätte er darüber hinaus R. sogleich nach dem ersten kurzen Abkommen von der Fahrbahn zum Anhalten auffordern müssen, um dessen Pkw zu verlassen. - BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87
Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des …
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.06.1997 - 8 U 210/96
Vertraut sich ein Mitfahrer einem Fahrzeugführer an, obwohl er dessen alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit bei gehöriger Sorgfalt hätte erkennen können, trifft ihn an seinen Verletzungen, die er durch einen anschließenden alkoholbedingten Unfall erleidet, ein Mitverschulden gemäß § 254 Abs. 1 BGB (BGH, NJW 1988, 2365, 2366 mit weit. Nachw.).
- OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 958/04
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Der Schadensersatzanspruch des Beifahrers gegen den wegen alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit verunglückten Fahrzeugführer unterliegt einer Kürzung gemäß § 254 BGB , wenn genügend Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er die mangelnde Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugführers erkannt hat oder hätte erkennen können (BGH NJW 1988, 2365 ; Senat NZV 1992, 278 f.; OLG Hamm Blutalkohol 40 [2003], 160 f.; OLG Oldenburg VersR 1998, 1390 f.; OLG Saarbrücken MDR 2002, 392 f.). - OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99
Wechselseitige Haftung bei einem Unfall mit einem gestohlenen Kraftwagen nach …
In den meisten zu dieser Frage veröffentlichten Entscheidungen hat das Mitverschulden des Beifahrers, dem wegen des Mitfahrens bei einem angetrunkenen Fahrer zumindest ein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen war, je nach den Umständen des Einzelfalles zu Anspruchskürzungen zwischen 25 % und 50 % geführt (vgl. OLG Hamm - 9. ZS - VersR 97, 126: 1/4; OLG Celle, VersR 82, 960: 1/4; OLG Oldenburg, VersR 98, 1390: 1/3; OLG Koblenz, VersR 89, 405: 1/3; OLG Frankfurt; VersR 80, 287: 1/3; OLG Karlsruhe, VersR 90, 318: 2/5; OLG Koblenz, VersR 80, 238: 1/2; vgl. hierzu auch Berger, VersR 92, 168, 170). - OLG Braunschweig, 24.06.2021 - 7 U 1404/19
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Höhe der Haftungsquote; Befahren eines …
So hat das OLG Oldenburg in einem Fall eine Mithaftung des Beifahrers von einem Drittel angenommen (OLG Oldenburg, Urteil vom 26.06.2997, Az. 8 U 210/96, Rn 23, zitiert nach juris), ebenso das OLG Koblenz ( Urteil vom 21.12.1987, Az. 12 U 297/87 , zitiert nach juris, nur Orientierungssatz). - LG Stade, 28.11.2006 - 1 S 47/06
Absolute Fahrunsicherheit; absolute Fahruntüchtigkeit; alkoholbedingte …
Der verletzte bzw. getötete Beifahrer muss sich unter dem Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er die Alkoholisierung des Fahrers vor Fahrtantritt erkennen konnte und sich in dem Unfall ein alkoholtypisches Risiko verwirklicht ( vgl. OLG Köln, NJW-RR 2000, 1553; OLG Gelle, NJW-RR 2005, 752; OLG München, OLGR 1998, 107; OLG Oldenburg, DAR 1998, 277 f.; OLG Stuttgart, RuS 1976, 99 sowie OLG Celle, VersR 1978, 330 f ).