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   BVerwG, 28.04.1978 - IV C 53.76   

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https://dejure.org/1978,236
BVerwG, 28.04.1978 - IV C 53.76 (https://dejure.org/1978,236)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1978 - IV C 53.76 (https://dejure.org/1978,236)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1978 - IV C 53.76 (https://dejure.org/1978,236)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Privater Schießplatz - Vermietung an mehrere Vereine - Einhaltung öffentlicher Belange - Schädliche Umwelteinwirkungen - Zustimmung - Erhebliche Belästigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Privilegierung eines Schießplatzes im Außenbereich; Verzicht auf den Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1979, 622
  • DÖV 1978, 774
  • BauR 1978, 385
  • VerwRspr 1979, 325
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 41.73

    Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 53.76
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß es an der Zuweisung an den Außenbereich im Sinne vormals des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG 1960 und jetzt des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG 1976 nicht schon deshalb fehlt, weil die Möglichkeit einer entsprechenden, förmlichen Planung besteht (BVerwG, Urteile vom 7. Mai 1976 - BVerwG IV C 62.74 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 127, vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 41.73 - in BVerwGE 48, 109 [111] und vom 9. Juni 1976 - BVerwG IV C 42.74 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 128).

    Richtig ist allerdings, daß ein Vorhaben nicht schon deshalb - im Sinne seiner Privilegierung - im Außenbereich untergebracht werden "soll", weil es sich nach Lage der Dinge im Innenbereich nicht unterbringen läßt (vgl. Urteil vom 14. März 1975 a.a.O. S. 112 ff.).

    Seine - im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG 1976 - "gesollte" Unterbringung im Außenbereich erfordert, daß eine Bewertung des Vorhabens und des mit ihn verfolgten Zwecks die Privilegierung rechtfertigt; es muß mithin so sein, daß die bei privilegierten Anlagen hinzunehmende (potentiell) stärkere Belastung der öffentlichen Belange gewissermaßen ausgeglichen wird durch das, was dem Vorhaben oder seinen Zweck an Wert zukommt (vgl. auch dazu das Urteil vom 14. März 1975 a.a.O.).

  • BVerwG, 09.06.1976 - IV C 42.74

    Siedlungsbegriff des § 35 ABs. 3 BBauG; Privilegierung wegen der nachteiligen

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 53.76
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß es an der Zuweisung an den Außenbereich im Sinne vormals des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG 1960 und jetzt des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG 1976 nicht schon deshalb fehlt, weil die Möglichkeit einer entsprechenden, förmlichen Planung besteht (BVerwG, Urteile vom 7. Mai 1976 - BVerwG IV C 62.74 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 127, vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 41.73 - in BVerwGE 48, 109 [111] und vom 9. Juni 1976 - BVerwG IV C 42.74 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 128).

    Tür eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG 1976 reicht - insoweit - aus, daß das konkrete Vorhaben nach den konkreten Umständen und daher auch nach den konkreten Verhältnissen der jeweiligen Gemeinde sinngerecht nur im Außenbereich untergebracht werden kann (vgl. Urteile vom 14. Mai 1969 - BVerwG IVG 19.68 - in BVerwGE 34, 1 [2], vom 7. Mai 1976 a.a.O und vom 9. Juni 1976 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.05.1976 - IV C 62.74

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Privilegierung eines

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 53.76
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß es an der Zuweisung an den Außenbereich im Sinne vormals des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG 1960 und jetzt des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG 1976 nicht schon deshalb fehlt, weil die Möglichkeit einer entsprechenden, förmlichen Planung besteht (BVerwG, Urteile vom 7. Mai 1976 - BVerwG IV C 62.74 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 127, vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 41.73 - in BVerwGE 48, 109 [111] und vom 9. Juni 1976 - BVerwG IV C 42.74 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 128).

    Tür eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG 1976 reicht - insoweit - aus, daß das konkrete Vorhaben nach den konkreten Umständen und daher auch nach den konkreten Verhältnissen der jeweiligen Gemeinde sinngerecht nur im Außenbereich untergebracht werden kann (vgl. Urteile vom 14. Mai 1969 - BVerwG IVG 19.68 - in BVerwGE 34, 1 [2], vom 7. Mai 1976 a.a.O und vom 9. Juni 1976 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 53.76
    Tür eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG 1976 reicht - insoweit - aus, daß das konkrete Vorhaben nach den konkreten Umständen und daher auch nach den konkreten Verhältnissen der jeweiligen Gemeinde sinngerecht nur im Außenbereich untergebracht werden kann (vgl. Urteile vom 14. Mai 1969 - BVerwG IVG 19.68 - in BVerwGE 34, 1 [2], vom 7. Mai 1976 a.a.O und vom 9. Juni 1976 a.a.O.).
  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 53.76
    Das war - jedenfalls in der Reichweite des sogenannten Gebotes der Rücksichtnahme - auch schon nach § 35 Abs. 3 Satz 1 BBauG 1960 nicht anders (siehe dazu insbesondere die Urteile vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV G 86.66 - BVerwGE 28, 148 [152], vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - BVerwGE 28, 268 [275] und vom 10. April 1968 - BVerwG IV G 3.67 - BVerwGE 29, 286 [288 f.]).
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 86.66

    Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 53.76
    Das war - jedenfalls in der Reichweite des sogenannten Gebotes der Rücksichtnahme - auch schon nach § 35 Abs. 3 Satz 1 BBauG 1960 nicht anders (siehe dazu insbesondere die Urteile vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV G 86.66 - BVerwGE 28, 148 [152], vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - BVerwGE 28, 268 [275] und vom 10. April 1968 - BVerwG IV G 3.67 - BVerwGE 29, 286 [288 f.]).
  • BVerwG, 10.04.1968 - IV C 3.67

    Zulässigkeit eines Autokinos im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 53.76
    Das war - jedenfalls in der Reichweite des sogenannten Gebotes der Rücksichtnahme - auch schon nach § 35 Abs. 3 Satz 1 BBauG 1960 nicht anders (siehe dazu insbesondere die Urteile vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV G 86.66 - BVerwGE 28, 148 [152], vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - BVerwGE 28, 268 [275] und vom 10. April 1968 - BVerwG IV G 3.67 - BVerwGE 29, 286 [288 f.]).
  • BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der nachträglichen

    Dinglich gesicherte Verzichtserklärungen können nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung aus bauplanungsrechtlicher Sicht zwar in Bezug auf nachbarliche Abwehrrechte für sich genommen keine Konfliktlösung bewirken (vgl. BVerwGE 109, 314 ; BVerwG, Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 4 C 53.76 -, VerwRspr 1979, S. 325 ; Beschluss vom 23. Januar 2002 - BVerwG 4 BN 3.02 -, NVwZ-RR 2002, S. 329).

    Die Zustimmung des Nachbarn zu einem immissionsträchtigen Vorhaben kann danach aber dann weiterführen, wenn gesichert ist, dass sie aus tatsächlichen Gründen - auch durch Vereinbarung entsprechender flankierender Maßnahmen - alle andernfalls beachtlichen Interessenkonflikte auch für die Zukunft verlässlich ausschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 4 C 53.76 -, VerwRspr 1979, S. 325 ; Beschluss vom 23. Januar 2002 - BVerwG 4 BN 3.02 -, NVwZ-RR 2002, S. 329; OVG Saarland, Urteil vom 18. Juni 2002 - 2 R 2/01 -, NJW 2003, S. 768 ).

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Von den übrigen Privilegierungstatbeständen unterscheidet sich diese Regelung insofern erheblich, als sie, ohne den Gegenstand bzw. die Funktion des Vorhabens oder die durch das Vorhaben geförderte Betätigung zu umschreiben, allein darauf abstellt, ob nach Lage der Dinge die Verwirklichung im Außenbereich geboten ist (vgl. BVerwGE 48, 109 und Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 4 C 53.76 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 150).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2011 - 8 S 600/09

    Baurecht/Immissionsschutz: bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Wohnhauses in

    Die vom Kläger aufgeworfenen Fragen, ob sein Bruder R. als Inhaber dieses Betriebs mit Einwendungen ausgeschlossen oder aufgrund des Hofübergabevertrags zur Mitwirkung bei der Minderung von Geruchsimmissionen aus der Tierhaltung verpflichtet ist oder ob eine Baulasterklärung des Klägers als künftiger Eigentümer des Baugrundstücks unzumutbare Belästigungen oder Störungen i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO ausschließen könnte - was rechtlich zweifelhaft erscheint (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28.04.1978 - 4 C 53.76 - DVBl. 1979, 622 und das Urteil des 3. Senats vom 25.07.1995, a.a.O.) - bedürfen daher keiner Entscheidung.
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