Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 26.01.1996 - 15-I-95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4303
VerfGH Sachsen, 26.01.1996 - 15-I-95 (https://dejure.org/1996,4303)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26.01.1996 - 15-I-95 (https://dejure.org/1996,4303)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26. Januar 1996 - 15-I-95 (https://dejure.org/1996,4303)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,4303) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Garantie der formalen Gleichheit der Fraktionen eines Landesparlamentes; Berücksichtigung der Gleichheit der Fraktionen bei der Besetzung von Gremien; Berücksichtigung der Gleichheit der Fraktionen bei der Besetzung einer Parlamentarischen Kontrollkommission; Wahrnehmung ...

  • VerfGH Sachsen

    Organstreitverfahren auf Antrag der PDS-Fraktion betreffend die Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 886 (Ls.)
  • DVBl 1997, 128 (Ls.)
  • DÖV 1996, 783
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.01.1996 - 15-I-95
    So nehmen Fraktionen gleichberechtigt an der Fraktionsfinanzierung teil, sind ihrem Stärkeverhältnis entsprechend gleichermaßen in den Ausschüssen und anderen Parlamentsorganen vertreten und haben ein grundsätzlich gleiches Recht auf Zugang zur Beratung in den Ausschüssen und Gremien des Parlaments (vgl. BVerfGE 70, 324 [363]).

    Zwar wird für die Parlamentarische Kontrollkommission der Nachrichtendienste des Bundes verbreitet nur eine mißbräuchliche Behandlung parlamentarischer Minderheiten verfassungsrechtlich ausgeschlossen (vgl. etwa C. Arndt, Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste, in: Schneider/Zeh [Hrsg.], Parlamentsrecht und Parlamentspraxis, § 50, S. 1369, 1376; Zeh, in: Isensee/Kirchhof [Hrsg.], Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Band II, § 42 Rdnr. 47 unter Hinweis auf BVerfGE 70, 324 [363 ff.]).

    Zu Recht ist daher eine solche Verfahrensweise als ungewöhnlich bezeichnet worden, die einer besonderen Rechtfertigung bedarf (vgl. BVerfGE 70, 324 [365]).

    Insofern handelt es sich um Gründe, die es rechtfertigen, die Bestellung des Gremiums vom Vertrauen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 70, 324 [365]).

    Ein solches Verfahren schließt allerdings immer auch die Möglichkeit ein, daß die Mehrheit ihre Entscheidung nicht in Übereinstimmung mit den Kriterien trifft, um derentwillen dieses Verfahren vorgesehen ist, sondern um ihr politisch genehme Abgeordnete zu wählen oder Minderheiten zu übergehen (vgl. BVerfGE 70, 324 [365]).

    Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn die Mehrheit des Sächsischen Landtages einen Abgeordneten deshalb ablehnt, weil er fachlich entweder nicht kompetent ist oder aber das Vertrauen deshalb nicht findet, weil er keine Gewähr dafür bietet, daß die Geheimhaltungsvoraussetzungen auch eingehalten werden (vgl. BVerfGE 70, 324 [362 ff.]).

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.01.1996 - 15-I-95
    Der Maßstab formaler Chancengleichheit kommt überall dort zur Geltung, wo Aufgaben des Parlaments erfüllt werden, also etwa im Bereich der Gesetzgebungsfunktion, beim Budgetrecht und bei der Ausübung der Kreations-, Informations- und Kontrollfunktionen (vgl. insoweit auch BVerfGE 80, 188 [218]).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 05.02.2024 - 1 GR 21/22

    Unbegründeter Antrag der AfD-Fraktion im Organstreitverfahren auf Feststellung

    Dem entsprechend habe der Sächsische Verfassungsgerichtshof im Urteil vom 26. Januar 1996 (- Vf. 15-I-95 -, Juris) entschieden, dass die Ablehnung von Kandidaten für die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtags nur wegen deren mangelnder Eignung oder fehlender Vertrauenswürdigkeit erfolgen dürfe.

    Auch aus der Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte haben sich bezüglich solcher Gremien noch keine klaren Maßstäbe herausgebildet (vgl. nur Hamb. VerfG, Urteil vom 19.7.2016 - 9/15 -, Juris; Nds. StGH, Urteil vom 15.1.2019 - 1/18 -, Juris; zur nur bedingt vergleichbaren Parlamentarischen Kontrollkommission VerfGH Sachsen, Urteil vom 26.1.1996 - Vf. 15-I-96 -, Juris; Thür.

    Infolgedessen kann bei einer freien Wahl keine Verpflichtung des Landtags angenommen werden, die Gründe für die Ablehnung eines Wahlvorschlags darzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.3.2022 - 2 BvE 9/20 -, BVerfGE 160, 411 Rn. 33; ähnlich VerfG Bbg., Urteil vom 6.9.2023 - 78/21 -, Juris Rn. 125; a.A. VerfGH Sachsen, Urteil vom 26.1.1996 - Vf. 15-I-95 -, Juris Rn. 38 f.; Thür.

    Als Maßstab kommt der Grundsatz gleicher Teilhabe aller Abgeordneten überall dort zur Geltung, wo Aufgaben des Parlaments erfüllt werden, also etwa im Bereich der öffentlichen Beratung und der Gesetzgebung, beim Budgetrecht sowie bei der Ausübung der Kreations-, Informations- und Kontrollfunktionen (vgl. BVerfG, Urteil vom 13.6.1989 - 2 BvE 1/88 -, BVerfGE 80, 188, 217 f., Juris Rn. 102; VerfGH Sachsen, Urteil vom 26.1.1996 - Vf. 15-I-95 -, Juris Rn. 25).

    Indizien können dabei etwa sein, inwieweit der Landtag sich des Gremiums bedient, um eine spezifisch parlamentarische Aufgabe zu erfüllen (vgl. VerfGH Sachsen, Urteil vom 26.1.1996 - Vf. 15-I-96 -, Juris Rn. 25; Thür. VerfGH, Beschluss vom 14.10.2020 - 106/20 -, Juris Rn. 38 f.), inwieweit das Gremium in die innere Organisation des Landtags eingebunden ist (vgl. Hamb. VerfG, Urteil vom 19.7.2016 - 9/15 -, Juris Rn. 61, 63) und wie das Gremium ansonsten besetzt ist (vgl. Nds. StGH, Urteil vom 15.1.2019 - 1/18 -, Juris Rn. 68).

  • VerfG Brandenburg, 19.02.2016 - VfGBbg 57/15

    Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission; Parlamentarische

    Daher kann dahinstehen, ob die Wahl der Mitglieder der PKK als einheitlicher Vorgang zu werten ist, sich die einzelnen Wahlakte also als bloße Teilakte des Gesamtvorgangs der Wahl dieses Gremiums darstellen (so SächsVerfGH LVerfGE 4, 287, 295), oder ob nicht vielmehr wegen der Eigenständigkeit jedes einzelnen Wahlaktes für jeden einzelnen Wahlvorgang auf die Frist des § 36 Abs. 3 VerfGGBbg abzustellen ist.

    Die Bildung eines möglichst kleinen Gremiums, dessen Zusammensetzung durch Persönlichkeitswahl bestimmt wird, ohne dass gleichzeitig die Opposition übergangen wird, kann vielmehr gerade aus Geheimhaltungsgründen gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 70, 324, 359; E 96, 264, 281; E 112, 118, 140 f; E 130, 318, 358 f; E 131, 230, 235; SächsVerfGH LVerfGE 4, 287, 297; BayVerfGH NVwZ 2002, 1372, 1374).

    Zweck der Wahlregelung ist es damit sicherzustellen, dass nur Abgeordnete gewählt werden, die persönlich das Vertrauen der Mehrheit in ihre fachliche Kompetenz und Verschwiegenheit besitzen (vgl. BVerfGE 70, 324, 365; SächsVerfGH LVerfGE 4, 287, 299; BayVerfGH NVwZ 2002, 1372, 1374).

    Verfassungsrechtlich ist das Erfordernis einer mit der Mehrheit der Abgeordneten des Landtages erfolgenden Wahl der Mitglieder der PKK wegen der an die Integrität der zu Wählenden zu stellenden Anforderungen grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 70, 324, 365; E 130, 318, 359; SächsVerfGH LVerfGE 4, 287, 298 f; BayVerfGH NVwZ 2002, 1372, 1374).

    Insbesondere der Verfassungsgerichtshof Sachsen (SächsVerfGH) hat eingehend das Verfahren der Wahl der Mitglieder der PKK erörtert und verfahrensrechtliche Sicherungen der Rechte der (Minderheits-) Fraktionen herausgearbeitet, und zwar ebenfalls vom Maßstab formeller Chancengleichheit der Fraktionen abgeleitet (Urt. v. 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95 -, LVerfGE 4, 287 ff; Beschl. v. 24. Februar 2005 - Vf. 121-I-04 -, LVerfGE 16, 409 ff; vgl. auch Bayerischer Verfassungsgerichtshof - BayVerfGH - NVwZ 2002, 1372 ff).

  • VerfG Brandenburg, 06.09.2023 - VfGBbg 78/21

    Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission; Chancengleichheit der

    Insoweit habe der Landtag dann aber - entsprechend der Rechtsprechung insbesondere des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs im Urteil vom 26. Januar 1996 (Vf. 15-I-95) - durch verfahrensmäßige Vorkehrungen sicherzustellen, dass Ablehnungen nicht aus anderen Gründen als mangelnde Eignung und fehlende Vertrauenswürdigkeit erfolgten und durch ein formelles oder informelles Verfahren auf eine Präsentation geeigneter und mehrheitsfähiger Abgeordneter hinzuwirken.

    Auch der Sächsische Verfassungsgerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 26. Januar 1996 (Vf. 15-I-95) die dortigen Wahlakte nur deshalb als Gesamtvorgang qualifiziert, weil seinerzeit eine PKK noch nicht gebildet gewesen sei.

    Auch die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 26. Januar 1996 (Vf. 15-I-95) stellt nicht auf eine solche "Zäsurwirkung" der Konstituierung der PKK ab.

    Vor dem Hintergrund insbesondere der Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 26. Januar 1996 (Vf. 15-I-95) und des Fehlens eigener Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts zu dieser Frage ist es jedenfalls nicht von vorn herein ausgeschlossen, dass der Antragstellerin der geltend gemachte Anspruch auf Wahl eines ihrer Abgeordneten in die PKK bzw. entsprechende Schutzvorkehrungen zusteht.

    Angesichts dessen bestehen Bedenken, ob § 24 Abs. 1 Satz 2 BbgVerfSchG ohne die Abschaffung des Wahlerfordernisses einer Auslegung in dem Sinne, dass die Abgeordneten zwar abstimmen dürfen, die Wahl aber - jedenfalls im Regelfall - zu einem bestimmten Ergebnis führen muss (so der Sache nach SächsVerfGH, Urteil vom 26. Januar 1996 ‌- Vf. 15-I-95 -,‌ Rn. 34 ff.; ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 ‌- 106/20 -,‌ Rn 37 ff., juris), überhaupt zugänglich wäre.

    Die Wahlentscheidung kann danach auch nicht etwa wenigstens eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob die Kandidaten für die PKK aus sachwidrigen Gründen abgelehnt worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 2022 ‌- 2 BvE 9/20 -,‌ BVerfGE 160, 411, 421 f., Rn. 33, www.bverfg.de; Leunig, ZParl 2022, 757, 761; a. A. SächsVerfGH, Urteil vom 26. Januar 1996 ‌- Vf. 15-I-95 -,‌ Rn. 34 ff.; ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 ‌- 106/20 -,‌ Rn. 37 ff., juris).

  • BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 9/20

    Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion zur Wahl eines

    Vor diesem Hintergrund überzeugt auch die Auffassung nicht, dass sich aus dem Grundsatz der Chancengleichheit eine Verpflichtung des Parlaments ergeben könne, die Gründe für die Ablehnung eines den Fraktionen zugewiesenen Wahlvorschlages darzulegen (so Sächsischer VerfGH, Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95 -, S. 20).

    Demgegenüber kann auch nicht darauf verwiesen werden, dass es Aufgabe des Parlaments selbst sei, ein Verständigungsverfahren zu etablieren, das sicherstellt, dass das Recht auf Chancengleichheit der Fraktionen nicht ohne zwingenden Grund durch das Wahlverhalten der Mehrheit beseitigt wird (so aber Sächsischer VerfGH, Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95 -, S. 20).

  • VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 121-I-04

    Organstreitverfahren auf Antrag der NPD-Fraktion wegen Nichtzulassung von

    Der Antrag ist zwar zulässig, aber - im Anschluss an die Grundsätze im Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 26. Januar 1996 (Vf. 15-I-95; JbSächsOVG 4, 39) - offensichtlich unbegründet.

    aa) Die Rechtsstellung der Antragstellerin wird nicht durch die für jedermann geltenden Grundrechte bestimmt, sondern ist - wie der Status der Abgeordneten - Art. 39 Abs. 3 SächsVerf zu entnehmen (SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 71 [75 f.]; SächsVerfGH JbSächsOVG 4, 39 [41]; SächsVerfGH, Urteil vom 29. Januar 2004 - Vf. 52-I-02).

    Unterschiedliche Behandlungen kommen nur in Betracht, wenn diese zur Sicherung der Funktionsfähigkeit und des Ablaufs der Parlamentsarbeit, zur Abwehr missbräuchlicher Ausnutzung parlamentarischer Rechte oder zum Schutze anderer vorrangiger Verfassungsgüter erforderlich sind (SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 71 [76]; SächsVerfGH JbSächsOVG 4, 39 [41 f.]).

    bb) Dieses Gebot formaler Chancengleichheit kommt auch bei der Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission, des Parlamentarischen Kontrollgremiums und der G 10-Kommission zum Tragen (vgl. zur Parlamentarischen Kontrollkommission: SächsVerfGHG JbSächsOVG 4, 39 [42]), so dass auch in diesen die Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis zu berücksichtigen sind.

    (2.1) Der Antragsgegner ist verpflichtet, durch verfahrensmäßige Vorkehrungen sicherzustellen, dass bei der Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission, des Parlamentarischen Kontrollgremiums und der G 10-Kommission trotz der dem Plenum mittels Mehrheitswahl überantworteten Entscheidung die Rechte der bei der Besetzung zu berücksichtigenden Fraktionen gewahrt werden (SächsVerfGH JbSächsOVG 4, 39 [47]).

    Aus verfassungsrechtlichem Blickwinkel spricht für das im Freistaat Sachsen gewählte Besetzungsverfahren zudem, dass es über die Entscheidungskompetenz des Plenums (vgl. dazu im Einzelnen: SächsVerfGH JbSächsOVG 4, 39 [46]) das in Art. 3 Abs. 1 SächsVerf verankerte Demokratieprinzip stärkt, ohne Rechte der besetzungsbefugten Fraktion zu beschneiden (vgl. für die Wahlen zum Vermittlungsausschuss: BVerfG, Urteil des zweiten Senats vom 18. Dezember 2004 - 2 BvE 3/02; BVerfGE 96, 264 [283]; zur Wahl von Ausschussmitgliedern im Gemeinderat: BVerwGE 119, 305 [311]).

  • VG Köln, 15.06.2023 - 4 K 454/23

    Landschaftsversammlung Rheinland kann Wahl zur Nachbesetzung von Ausschüssen

    Entsprechend zur Besetzung eines parlamentarischen Kontrollgremiums Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen (VGH Sachsen), Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95 -, juris, Rn. 31.

    vgl. auch VGH Sachsen, Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95 -, juris, Rn. 31.

    vgl. auch VGH Sachsen, Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95 -, juris, Rn. 35.

    vgl. auch VGH Sachsen, Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95 -, juris, Rn. 36 ff.

    vgl. insoweit aber auch für die Mandatsfreiheit aus Art. 39 Abs. 3 Satz 2 der sächsischen Verfassung VGH Sachsen, Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95 -, juris, Rn. 35.

  • OVG Hamburg, 24.11.2023 - 3 Bf 250/21

    Kein Anspruch der AfD-Bürgerschaftsfraktion auf Wahl ihrer Mitglieder in die

    Dies wäre mit der durch das freie Mandat gewährleisteten Wahlfreiheit nicht vereinbar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.3.2022, 2 BvE 9/20, BVerfGE 160, 411, juris Rn. 33 in Bezug auf die in Art. 40 Abs. 1 Satz 1 GG vorgesehene Wahl der Stellvertreter des Bundestagspräsidenten und das freie Mandat der Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG; in Bezug auf die Beteiligung in der Parlamentarischen Kontrollkommission auch VerfG Potsdam, Urt. v. 6.9.2023, 78/21, juris Rn. 125; a.A. VerfGH Leipzig, Urt. v. 26.1.1996, Vf. 15-I-95, LVerfGE 4, 287, juris Rn. 41; VerfGH Weimar, Beschl. v. 14.10.2020, 106/20, VerfGHE TH 11, 168, juris Rn. 37 ff.).

    So lag dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Freistaats Sachsen vom 26. Januar 1996 (Vf. 15-I-95, LVerfGE 4, 287, juris) ein Organstreitverfahren auf Antrag der PDS-Fraktion betreffend die Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission zugrunde.

    Demgegenüber kann auch nicht darauf verwiesen werden, dass es Aufgabe des Parlaments selbst sei, ein Verständigungsverfahren zu etablieren, das sicherstellt, dass das - unterstellte - Recht auf Chancengleichheit der Fraktionen nicht ohne zwingenden Grund durch das Wahlverhalten der Mehrheit beseitigt wird (BVerfG, Beschl. v. 22.3.2022, 2 BvE 9/20, BVerfGE 160, 411, juris Rn. 34; VerfG Potsdam, Urt. v. 6.9.2023, 78/21, juris Rn. 129; a.A. VerfGH Leipzig, Urt. v. 26.1.1996, Vf. 15-I-95, LVerfGE 4, 287, juris Rn. 38; VerfGH Weimar, Beschl. v. 14.10.2020, 106/20, VerfGHE TH 11, 168, juris Rn. 47).

  • VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 95-I-12

    Anforderungen an die Zusammensetzung einer parlamentarischen Delegation; Recht

    Sie macht mit ihrem Antrag eigene Rechte aus ihrem sich aus Art. 39 Abs. 3 SächsVerf ableitenden Fraktionsstatus geltend (SächsVerfGH, Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95, JbSächsOVG 4, 39 [41]).

    So nehmen die Fraktionen z.B. gleichberechtigt an der Fraktionsfinanzierung teil, sind ihrem Stärkeverhältnis entsprechend gleichermaßen in den Ausschüssen und anderen Parlamentsorganen vertreten und haben ein grundsätzlich gleiches Recht auf Zugang zur Beratung in den Ausschüssen und Gremien des Parlaments (BVerfG, Urteil vom 14. Januar 1986, BVerfGE 70, 324 [363]; SächsVerfGH, Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95; Beschluss vom 17. Februar 1995 - Vf. 4-I-93; st. Rspr.).

    Sie können deshalb nicht eng ausgelegt werden, sondern erfassen vielmehr auch die Mitwirkungsbefugnis an Aufgaben des Parlaments, die jenseits seiner Kernaufgaben liegen, also etwa jenseits des Bereichs der Gesetzgebungsfunktion, des Budgetrechts und der Ausübung der Kreations-, Informations- und Kontrollfunktionen (s. SächsVerfGH, Urteil vom 21. September 1996 - Vf. 15-I-96).

    Im Randbereich der parlamentarischen Aufgaben muss die Abweichung zudem nicht zum Schutz anderer verfassungsrechtlich geschützter Positionen erforderlich sein (so - für die Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission - SächsVerfGH, Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-96), z.B. zur Sicherung der Funktionsfähigkeit und des Ablaufs der Parlamentsarbeit, zur Abwehr missbräuchlicher Ausnutzung parlamentarischer Rechte oder zum Schutze anderer vorrangiger Verfassungsgüter (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - Vf. 121-I-04).

  • VG Dresden, 14.04.2004 - 12 K 2496/01
    Ein anderes Verständnis des § 56 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO, nur als unverbindliche politische Vorgabe, folgt auch nicht daraus, daß des sich bei dem betreffenden Gemeinderatsbeschluß um eine Wahl handelt und Wahlbeschlüsse grundsätzlich keiner Begründungspflicht unterliegen (vgl. auch SächsVerfGH, Urt. vom 26.01.1996 - Vf.15-I-95 -, in: SächsVBl. 1996, 90; Gern, Sächs. Kommunalrecht Rz. 545).

    Der Sächsische Verfassungsgerichtshof (Urt. v. 26.01.1996 - Vf.15-I-95 - in: SächsVBl.1996, 90): hat dies in seiner Entscheidung zur Besetzung der parlamentarischen Kontrollkommission bestätigt: 95.

    In der Entscheidung (Urt. v. 26.01.1996 a.a.O.) zur Besetzung der parlamentarischen Kontrollkommission gem. § 16 Abs. 2 SächsVSG ist zu einer vergleichbaren Pflicht des Parlaments ausgeführt, daß 100.

  • VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 52-I-02

    Organstreitverfahren auf Antrag der PDS-Fraktion wegen der gescheiterten Wahl

    Die Rechtsstellung der Fraktion als Teil der organisierten Staatlichkeit wird nicht durch die für jedermann geltenden Grundrechte bestimmt, sondern ist, wie der Status der Abgeordneten, aus Art. 39 Abs. 3 SächsVerf abzuleiten (SächsVerfGH, Urt. v. 17. Februar 1995 - Vf. 4-I-93, JbSächsOVG 3, 71 [75 f.]; Urt. v. 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95, JbSächsOVG 4, 39 [41]).

    Denn es genügt, wenn die fragliche Rechtsposition zumindest durch die Geschäftsordnung des Landtages eingeräumt ist (SächsVerfGH, Urt. v. 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95, JbSächsOVG 4, 39 [44]).

    d) Da die Ablehnung des (oder gegebenenfalls der) zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten nur dann mit dem Grundsatz der Chancengleichheit der Fraktionen vereinbar ist, wenn dafür Gründe in der fachlichen oder sonstigen Eignung der vorgeschlagenen Person(en) liegen, hat der Ausschuss solche Gründe erforderlichenfalls nach Maßgabe der im Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 26. Januar 1996 (SächsVerfGH, JbSächsOVG 4, 39) darzulegen.

    Außerdem wäre zu beachten, dass ein Missbrauch des Wahlrechts durch die Mehrheit zunehmend in Betracht kommt, wenn am Ende nur noch bestimmte, der Mehrheit genehme, für die vorschlagsberechtigte Fraktion aber nicht oder kaum zustimmungsfähige Bewerber übrig bleiben (vgl. SächsVerfGH, JbSächsOVG 4, 39 [49]).

  • VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 134-I-15

    Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit der Fraktion durch Ablehnung eines

  • VerfGH Sachsen, 02.11.2006 - 72-I-06

    Beschluss im Organstreitverfahren wegen eines Landtagsbeschlusses, der das

  • VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 106/20

    Konstituierung Parlamentarischer Kontrollkommission

  • VerfGH Baden-Württemberg, 22.11.2021 - 1 GR 159/21

    Unzulässiger Eilantrag gegen die Konstituierung des Kuratoriums der

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.10.2016 - VerfGH 6/16

    Landesverfassung gewährt Piraten-Fraktion keinen Anspruch auf

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.12.2023 - LVG 30/22

    Parlamentarisches Kontrollgremium

  • VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 81/02

    Wegen Löschung aller personenbezogenen Daten nach Beendigung einer Rasterfahndung

  • VerfGH Sachsen, 05.11.2010 - 28-I-10

    Organstreitverfahren einer Fraktion wegen der Wahl der Vizepräsidenten zum 5.

  • VerfGH Sachsen, 28.02.2008 - 73-I-07

    Erstmalige Kenntnisnahme als Beginn des Fristenlaufs bei fortdauernden Maßnahmen;

  • VerfGH Sachsen, 18.04.2002 - 16-I-02

    Organstreitverfahren auf Antrag mehrerer Abgeordneter wegen Verfahrensgrundsätzen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht