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   VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 62-I-03   

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VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 62-I-03 (https://dejure.org/2004,28158)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18.03.2004 - 62-I-03 (https://dejure.org/2004,28158)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. März 2004 - 62-I-03 (https://dejure.org/2004,28158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Organstreitverfahren auf Antrag eines Abgeordneten wegen der Behandlung einer Kleinen Anfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.10.1992 - 2 BvE 14/90

    Unzulässigkeit eines Organstreitverfahrens nach Ausscheiden aus dem Deutschen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 62-I-03
    Im kontradiktorischen Organstreitverfahren entfällt das im Zeitpunkt der Entscheidung erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. zu diesem Erfordernis grundsätzlich: SächsVerfGH, JbSächsOVG 2, 103 [106]; 6, 20 [23 f.]; BVerfGE 87, 207 [209]) jedenfalls dann, wenn der Antragsgegner vorbehaltlos die vom Antragsteller behauptete Verpflichtung im Rahmen eines parlamentarischen Verfahrens anerkennt.
  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 92/14

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts

    Etwas anderes gilt, wenn der Senat nicht nur die Frage beantwortet, sondern auch die vom Abgeordneten behauptete Verpflichtung aus Art. 45 Abs. 1 VvB vorbehaltlos anerkennt (vgl. Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 18. März 2004 - Vf. 62-I-03 -, juris).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2010 - 35-I-10

    Verletzung eines Landtagsmitglieds in seinem Fragerecht aus Art. 51 Abs. 1 S. 1

    Diese materiellverfassungsrechtlichen Pflichten und ihre Erfüllung können nicht erst in ein künftiges verfassungsgerichtliches Verfahren verlagert werden (vgl. bereits SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 81-I-03, Umdruck S. 7; Beschluss vom 18. März 2004 - Vf. 62-I-03, Umdruck S. 3).

    Nur eine derartige ausdrückliche Berichtigung im parlamentarischen Verfahren, so sie zutreffend und vollständig erfolgt, vermag aber die Heilung des eingetretenen Verfassungsverstoßes zu bewirken (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. März 2004 - Vf. 62-I-03).

  • VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 15-I-16

    Tagebücher: Kurt Biedenkopf gegen Stanislaw Tillich, wer sagt die Wahrheit?

    Zwar entfällt im kontradiktorischen Organstreitverfahren das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Antragsgegner durch eine Berichtigung im parlamentarischen Verfahren vorbehaltlos die vom Antragsteller behauptete Verpflichtung im Rahmen eines parlamentarischen Verfahrens anerkennt, die Berichtigung ihrerseits zutreffend und vollständig erfolgte und somit eine Heilung des zunächst eingetretenen Verfassungsverstoßes eingetreten ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. März 2004 - Vf. 62-I-03; Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10 - juris Rn. 34).

    Entspricht diese Berichtigung den Vorgaben des Art. 51 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf, so tritt hierdurch eine Heilung des zunächst eingetretenen Verfassungsverstoßes ein (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 18. März 2004 - Vf. 62-I-03; Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10 - juris Rn. 34).

  • VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 44-I-11

    Beantwortung einer Kleinen Anfrage zum Thema Sonderwirtschaftszonen

    So kann die Staatsregierung z.B. gemäß Art. 51 Abs. 2 SächsVerf die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berühren oder einer Beantwortung gesetzliche Regelungen, Rechte Dritter oder überwiegende Belange des Geheimschutzes entgegenstehen (zu weiteren Ablehnungsgründen SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2009 - Vf. 133-I-08; SächsVerfGH, Beschluss vom 18. März 2004 - Vf. 62-I-03,.
  • VerfGH Berlin, 25.08.2021 - VerfGH 19/20

    Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren betreffend das Informationsrecht des

    Damit endet der Streit über die Organrechte und wird Rechtsfrieden auch für die Zukunft hergestellt (Beschlüsse vom 20. Mai 2020, a. a. O. und vom 18. Februar 2015 - VerfGH 92/14 - juris Rn. 35; Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 18. März 2004 - Vf. 62-I-03 -, juris).
  • VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 42-I-16

    Nur teilweise öffentlich erfolgte Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Thema

    a) Im kontradiktorischen Organstreitverfahren entfällt das im Zeitpunkt der Entscheidung erforderliche Rechtsschutzbedürfnis jedenfalls dann, wenn der Antragsgegner vorbehaltlos die vom Antragsteller behauptete Verpflichtung im Rahmen eines parlamentarischen Verfahrens anerkennt, die Berichtigung ihrerseits nach bestem Wissen und vollständig erfolgte und somit eine Heilung des zunächst eingetretenen Verfassungsverstoßes eingetreten ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. März 2004 - Vf. 62-I-03; Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10 - juris, dort Rn. 34).
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