Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 32/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14883
VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 32/14 (https://dejure.org/2015,14883)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 22.05.2015 - VfGBbg 32/14 (https://dejure.org/2015,14883)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 (https://dejure.org/2015,14883)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,14883) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 10 Verf BB, Art 52 Abs 3 Verf BB, Art 53 Abs 1 Verf BB, § 45 Abs 2 VerfGG BB, § 46 VerfGG BB, § 20 Abs 1 S 2 VerfGG BB, § 264 StPO, § 356a StPO, § 20 Abs 1 Nr 1 UStG
    Eine auch auf die Verletzung rechtlichen Gehörs gestützte Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn der Abschluss eines nicht von vornherein aussichtslosen Anhörungsrügeverfahrens nicht abgewartet wird.

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 10; LV, Art. 52 Abs. 3; LV, Art. 53 Abs. 1; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2; VerfGGBbg, § 46; VerfGGBbg, § 20 Abs. 1 Satz 2; StPO, § 264; StPO, § 356a; UStG, § 20 Abs. 1 Nr. 1
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Anhörungsrügeverfahren als Zugangsvoraussetzung; Darlegungsanforderungen; Spezifischer Grundrechtsschutz; Prozessualer Tatbegriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (19)

  • VerfG Brandenburg, 22.02.2013 - VfGBbg 33/12

    Begründungserfordernis; Subsidiarität; Anhörungsrüge; nachträglich

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 32/14
    Macht der Beschwerdeführer in Anbetracht dieses Erfordernisses noch von einem besonderen Rechtsbehelf Gebrauch, muss er dessen Ergebnis abwarten und kann zunächst noch keine Verfassungsbeschwerde erheben, sofern nicht der Rechtsbehelf von vornherein offensichtlich aussichtslos gewesen war (vgl. Beschluss vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Zum Zeitpunkt der Erhebung der Verfassungsbeschwerde war nicht auszuschließen, dass die im Erfolgsfalle zur Fortsetzung des fachgerichtlichen Verfahrens führende Anhörungsrüge auch bezogen auf die vom Beschwerdeführer gerügte Verletzung weiterer Grundrechte zur fachgerichtlichen Abhilfe geführt hätte (vgl. Beschlüsse vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 -, a. a. O.; vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 -, a. a. O.).

    § 45 Abs. 2 VerfGGBbg normiert eine Zugangsvoraussetzung, die bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegeben sein muss und nicht nachgeholt werden kann (vgl. Beschluss vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 -, a. a. O.; Beschluss vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09 -, NJW 2010, 1947).

  • VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 28/10

    Wegen der vorrangig zu nutzenden Rechtsschutzmöglichkeit des Wiederaufgreifens

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 32/14
    Vor Anrufung des Verfassungsgerichts muss er alle ihm gegebenenfalls zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung ergreifen (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Zum Zeitpunkt der Erhebung der Verfassungsbeschwerde war nicht auszuschließen, dass die im Erfolgsfalle zur Fortsetzung des fachgerichtlichen Verfahrens führende Anhörungsrüge auch bezogen auf die vom Beschwerdeführer gerügte Verletzung weiterer Grundrechte zur fachgerichtlichen Abhilfe geführt hätte (vgl. Beschlüsse vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 -, a. a. O.; vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 -, a. a. O.).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 32/14
    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 130, 1, 21 m. w. Nachw.).

    Aus dem Vorbringen des Beschwerdeführers ergibt sich - anders noch, als in der Anhörungsrüge - weder, worin er die aus seiner Sicht mögliche Gehörsverletzung erblickt, noch legt er dar, warum der Beschluss des Oberlandesgerichts gegen das Willkürverbot verstoßen haben könnte oder gar mit dem Verbot rückwirkender Strafgesetze, das auch das Analogieverbot mitumfasst (vgl. dazu BVerfGE 130, 1, 43), kollidieren könnte.

  • BGH, 22.06.2006 - 3 StR 79/06

    Tat im prozessualen Sinn (Identität; Nämlichkeit; unverwechselbares Geschehen;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 32/14
    Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass selbst Veränderungen des Tatzeitraumes die Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat nicht aufheben, wenn die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen individualisiert ist (vgl. BGHSt 46, 130, 133; NStZ-RR 2006, 316; NStZ 2010, 346).
  • BGH, 02.12.1997 - 5 StR 404/97

    Umsatzsteuer- und Lohnsteuerhinterziehung und Betrug bei Zurverfügungstellung von

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 32/14
    Nach der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 56, 22, 28; Beschluss vom 16. März 2001 - 2 BvR 65/01 -, juris) gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umfasst der Begriff der Tat im verfahrensrechtlichen Sinne den vom Eröffnungsbeschluss - hier dem Strafbefehl - betroffenen Vorgang einschließlich aller damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen (vgl. BGH NStZ 1998, 199 m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 2125/04

    Verfassungsmäßigkeit des Tatbegriffs im Strafverfahren

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 32/14
    a) In Bezug auf die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Entscheidung des Amtsgerichts folgt die Unzulässigkeit bereits daraus, dass die Entscheidung durch das nachfolgende Berufungsurteil des Landgerichts prozessual überholt ist (vgl. BVerfGK 5, 7, 8).
  • OLG Frankfurt, 16.01.2001 - 2 Ss 400/00

    Begriff der prozessualen Tat im Steuerstrafrecht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 32/14
    Der Beschwerdeführer zeigt schon nicht auf, dass diese auch von anderen Gerichten geteilte (etwa OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 141) Auffassung mit der Rechtslage unvereinbar ist.
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 32/14
    Das ist regelmäßig aber erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruht (vgl. BVerfGE 18, 85, 92; 30, 173, 196f.; 96, 95, 128; 97, 12, 27; Dreier, in: Dreier, Grundgesetz Kommentar, Bd. I, 3. Aufl., Art. 2 Rn. 43).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2010 - VfGBbg 49/09

    Aussetzung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens zur Ausschöpfung des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 32/14
    § 45 Abs. 2 VerfGGBbg normiert eine Zugangsvoraussetzung, die bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegeben sein muss und nicht nachgeholt werden kann (vgl. Beschluss vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 -, a. a. O.; Beschluss vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09 -, NJW 2010, 1947).
  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80

    Kriminelle Vereinigung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 32/14
    Nach der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 56, 22, 28; Beschluss vom 16. März 2001 - 2 BvR 65/01 -, juris) gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umfasst der Begriff der Tat im verfahrensrechtlichen Sinne den vom Eröffnungsbeschluss - hier dem Strafbefehl - betroffenen Vorgang einschließlich aller damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen (vgl. BGH NStZ 1998, 199 m. w. Nachw.).
  • BGH, 21.01.2010 - 4 StR 407/09

    Verfahrenseinstellung wegen einer mangelnden wirksamen Anklageerhebung (Tat im

  • VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98

    Kein Verstoß gegen Grundsatz rechtlichen Gehörs und Willkürverbot durch

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 16.03.2001 - 2 BvR 65/01

    Zur Verurteilung wegen Unfallflucht - Tatbegriff der StPO

  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

  • VerfG Brandenburg, 16.12.2010 - VfGBbg 18/10

    Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

  • VerfG Brandenburg, 19.06.2013 - VfGBbg 61/12

    Bezeichnung von Grundrechten der Landesverfassung; Willkürverbot; Auslegung von

  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08

    Hinterziehungsumfang bei der Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung "auf Zeit";

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Konkret das Verfahren nach der Antragstellung vom 23. Februar 2016 und den darauf beruhenden Beschluss betreffende, eigenständige Grundrechtsverletzungen lässt die Beschwerdebegründung nicht erkennen (vgl. zu den Darlegungsanforderungen: Beschlüsse vom 25. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 -, vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 95/15 - vom 14. Oktober 2016 - VfGBbg 84/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Entscheidung verletzt sein soll und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen sie kollidiert (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 21. November 2014 - VfGBbg 15/14 - vom 25. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 95/15 - vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 06.01.2016 - VfGBbg 69/15

    Sieht ein Beschwerdeführer einen Gehörsverstoß darin, dass ein Gericht seinem

    Vor Anrufung des Verfassungsgerichts muss er alle ihm gegebenenfalls zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung ergreifen (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 - vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Macht der Beschwerdeführer in Anbetracht dieses Erfordernisses noch von einem besonderen Rechtsbehelf Gebrauch, muss er dessen Ergebnis abwarten und kann zunächst noch keine Verfassungsbeschwerde erheben, sofern nicht der Rechtsbehelf von vornherein offensichtlich aussichtslos gewesen war (vgl. Beschlüsse vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 - vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Zum Zeitpunkt der Erhebung der Verfassungsbeschwerde war nicht auszuschließen, dass die im Erfolgsfalle zur Fortsetzung des fachgerichtlichen Verfahrens führende Anhörungsrüge auch bezogen auf die von der Beschwerdeführerin gerügte Verletzung weiterer Grundrechte zur fachgerichtlichen Abhilfe geführt hätte (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 - vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    § 45 Abs. 2 VerfGGBbg normiert eine Zugangsvoraussetzung, die bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegeben sein muss und nicht nachgeholt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09 -, NJW 2010, 1947).

  • VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 39/15

    Verfassungsbeschwerde subsidiär, wenn bei Verfahren des einstweiligen

    Vor Anrufung des Verfassungsgerichts muss er alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung ergreifen (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht