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   VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 46/09   

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https://dejure.org/2010,23605
VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 46/09 (https://dejure.org/2010,23605)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 18.03.2010 - VfGBbg 46/09 (https://dejure.org/2010,23605)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 18. März 2010 - VfGBbg 46/09 (https://dejure.org/2010,23605)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05

    Offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gem § 152a VwGO hält Frist des § 93

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 46/09
    Der Rechtsbehelf der Gehörsrüge gehörte jedoch nicht zum Rechtsweg, da er offensichtlich aussichtslos war (vgl. zu Art. 103 Grundgesetz BVerfGK 7, 115, 116).
  • BGH, 25.11.2009 - IV ZR 340/07

    Zulassunge einer Revision; Grundsätzliche Bedeutung einer Frage über die

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 46/09
    Der Zulassungsgrund setzt voraus, dass die für klärungsbedürftig gehaltene Frage in Rechtsprechung und Schrifttum oder den beteiligten Verkehrskreisen unterschiedlich beurteilt wird (BGH, Beschluss vom 25. November 2009 - IV ZR 340/07 -, juris).
  • KG, 01.03.2004 - 12 U 96/03

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Totalschaden: Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 46/09
    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ergibt sich aus den Urteilen des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 10. Juli 2007 - VI ZR 217/06-, NJW 2007, 2918 f, und vom 6. März 2007 - VI ZR 120/06 -, NJW 2007, 1674 ff) sowie des Kammergerichts (Urteil vom 1. März 2004 - 12 U 96/03-, juris) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 30. September 2002 - I-1 U 43/02 -, juris) gerade nicht, dass der Geschädigte im Totalschadensfall zu einer Minderung der Nutzungsausfalldauer durch Ausführung einer Notreparatur nicht verpflichtet ist, wenn er sich - wie vorliegend - für eine Ersatzbeschaffung entschieden hat.
  • VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 44/01

    Gestzlicher Richter; Zivilprozeßrecht; Willkür; Bundesrecht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 46/09
    Ein Verstoß gegen das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter liegt unter anderem vor, wenn ein Gericht die Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels willkürlich außer Acht lässt (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - VfGBbg 44/01-, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, mwN).
  • OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 60/07

    Schadensersatz bei einem Verkehrsunfall: Anspruch auf

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 46/09
    Die Veröffentlichungen zur Schadensminderungspflicht bei unfallbedingtem Nutzungsausfall von Kraftfahrzeugen sprechen vielmehr gegen eine kontroverse Diskussion (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30. August 2007 - 12 U 60/07 -, juris Rn. 15; Amtsgericht Koblenz, Urteil vom 8. August 1995 - 41 C 4018/94 -, BeckRS 2008, 22688; Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 25. April 1996 - 107 C 65/96 -, juris; Halbgewachs, in: NZV 1997, 467, 468).
  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 46/09
    Eine solche Abweichung liegt vor, wenn die anzufechtende Entscheidung dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung des höherrangigen Gerichts, also einen abstrakten Rechtssatz aufstellt, der von einem die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz der Vergleichsentscheidung abweicht, und auf dieser Abweichung beruht (vgl. zum entsprechenden Zulassungsgrund in § 574 Abs. 2 ZPO Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 29. Mai 2002 - V ZB 11/02 - NJW 2002, S. 2473 f).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2010 - VfGBbg 49/09

    Aussetzung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens zur Ausschöpfung des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 46/09
    Ihrer Zulässigkeit steht nicht das Erfordernis der Rechtswegerschöpfung nach § 45 Abs. 2 Satz 1 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg entgegen, wonach der fachgerichtliche Rechtsweg grundsätzlich bereits im Zeitpunkt der Erhebung der Verfassungsbeschwerde durchlaufen sein muss (s. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 217/06

    Schadensberechnung bei Teil-Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs im

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 46/09
    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ergibt sich aus den Urteilen des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 10. Juli 2007 - VI ZR 217/06-, NJW 2007, 2918 f, und vom 6. März 2007 - VI ZR 120/06 -, NJW 2007, 1674 ff) sowie des Kammergerichts (Urteil vom 1. März 2004 - 12 U 96/03-, juris) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 30. September 2002 - I-1 U 43/02 -, juris) gerade nicht, dass der Geschädigte im Totalschadensfall zu einer Minderung der Nutzungsausfalldauer durch Ausführung einer Notreparatur nicht verpflichtet ist, wenn er sich - wie vorliegend - für eine Ersatzbeschaffung entschieden hat.
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 120/06

    Anrechnung des Restwertes im Totalschadensfall bei Weiterbenutzung des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 46/09
    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ergibt sich aus den Urteilen des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 10. Juli 2007 - VI ZR 217/06-, NJW 2007, 2918 f, und vom 6. März 2007 - VI ZR 120/06 -, NJW 2007, 1674 ff) sowie des Kammergerichts (Urteil vom 1. März 2004 - 12 U 96/03-, juris) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 30. September 2002 - I-1 U 43/02 -, juris) gerade nicht, dass der Geschädigte im Totalschadensfall zu einer Minderung der Nutzungsausfalldauer durch Ausführung einer Notreparatur nicht verpflichtet ist, wenn er sich - wie vorliegend - für eine Ersatzbeschaffung entschieden hat.
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 46/09
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 151, 221).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2002 - 1 U 43/02

    Haftungsverteilung bei Linksabbiegerunfall an einer Ampelkreuzung;

  • BVerfG, 26.05.2004 - 1 BvR 172/04

    Willkürliche Nichtzulassung der Berufung im Zivilprozess

  • AG Berlin-Mitte, 25.04.1996 - 107 C 65/96
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 97/15

    Effektiver Rechtsschutz; Parkplatzunfall; Schadensquote; Grundsätzliche Bedeutung

    Ein Gehörsverstoß wird von ihr weder ausdrücklich noch der Sache nach geltend gemacht; die Verfassungsbeschwerde nimmt vielmehr ausschließlich die Verletzung der Rechtsschutzgarantie zum Gegenstand (vgl. in diesem Zusammenhang Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 46/09 -).

    Eine solche Abweichung liegt insbesondere dann vor, wenn die anzufechtende Entscheidung dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung des höherrangigen Gerichts, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der von einem die Entscheidung tragenden Rechtssatz der Vergleichsentscheidung abweicht, und auf dieser Abweichung beruht (Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 46/09 - BVerfG, Beschl. v. 16. Juni 2016 - 1 BvR 873/15 -, zur Revisionszulassung, Juris m. w. Nachw.; BerlVerfGH NJW 2008, 3420; BGHZ 151, 42, zur Rechtsbeschwerde).

  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 16/17

    Verfassungsbeschwerde begründet; Kostenfestsetzung; Erinnerung; Anhörungsrüge;

    Auf den hiernach ergangenen, unanfechtbaren Beschluss hat die Beschwerdeführerin auch den - angesichts der geltend gemachten Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör - notwendigen Rechtsbehelf der Anhörungsrüge gemäß § 178a SGG eingelegt (vgl. Beschlüsse vom 18. März 2010 - VfGBbg 46/09 - und vom 24. März 2017 - VfGBbg 48/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 48/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde; Prozesskostenhilfe; Rechtsschutzgleichheit;

    Ein Gehörsverstoß wird von ihm weder ausdrücklich noch der Sache nach geltend gemacht, die Verfassungsbeschwerde hat vielmehr ausschließlich die Verletzung der Rechtsschutzgarantie zum Gegenstand (vgl. Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 46/09 -).
  • VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 43/16

    Zu den Voraussetzungen einer Selbstentscheidung des abgelehnten Richters im

    Die Verfassungsbeschwerde hat vielmehr ausschließlich die Verletzung des Gleichheitssatzes in Form des Willkürverbots sowie des Rechts auf den gesetzlichen Richter und auf ein faires Verfahren zum Gegenstand (vgl. Beschlüsse vom 18. März 2010 - VfGBbg 46/09 - und vom 24. März 2017 - VfGBbg 48/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 110/17

    Entscheidung über Ablehnungsgesuch im sozialgerichtlichen

    Da die Verfassungsbeschwerde ausschließlich die Verletzung des Gleichheitssatzes in Form des Willkürverbots sowie des Rechts auf den gesetzlichen Richter und auf ein faires Verfahren zum Gegenstand hat, nicht jedoch ein Gehörsverstoß geltend gemacht wird, kommt es unter dem Gesichtspunkt der Rechtswegerschöpfung (§ 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg) auf die Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens gemäß § 178a SGG nicht an (vgl. Beschlüsse vom 18. März 2010 - VfGBbg 46/09 - und vom 24. März 2017 - VfGBbg 48/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.06.2018 - VfGBbg 64/17

    Stattgabe; gesetzlicher Richter; Ablehnungsgesuch; Entscheidung durch abgelehnten

    Da die Verfassungsbeschwerde ausschließlich die Verletzung des Gleichheitssatzes in Form des Willkürverbots sowie des Rechts auf den gesetzlichen Richter und auf ein faires Verfahren zum Gegenstand hat, nicht jedoch ein Gehörsverstoß geltend gemacht wird, kommt es unter dem Gesichtspunkt der Rechtswegerschöpfung (§ 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg) auf die Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens gemäß § 178a SGG nicht an (vgl. Beschlüsse vom 18. März 2010 - VfGBbg 46/09 - und vom 24. März 2017 - VfGBbg 48/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 90/17

    Entscheidung über Ablehnungsgesuch im sozialgerichtlichen

    Da die Verfassungsbeschwerde ausschließlich die Verletzung des Gleichheitssatzes in Form des Willkürverbots sowie des Rechts auf den gesetzlichen Richter und auf ein faires Verfahren zum Gegenstand hat, nicht jedoch ein Gehörsverstoß geltend gemacht wird, kommt es unter dem Gesichtspunkt der Rechtswegerschöpfung (§ 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg) auf die Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens gemäß § 178a SGG nicht an (vgl. Beschlüsse vom 18. März 2010 - VfGBbg 46/09 - und vom 24. März 2017 - VfGBbg 48/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.05.2018 - VfGBbg 84/17

    Entscheidung über Ablehnungsgesuch im sozialgerichtlichen

    Da die Verfassungsbeschwerde ausschließlich die Verletzung des Gleichheitssatzes in Form des Willkürverbots sowie des Rechts auf den gesetzlichen Richter und auf ein faires Verfahren zum Gegenstand hat, nicht jedoch ein Gehörsverstoß geltend gemacht wird, kommt es unter dem Gesichtspunkt der Rechtswegerschöpfung (§ 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg) auf die Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens gemäß § 178a SGG nicht an (vgl. Beschlüsse vom 18. März 2010 - VfGBbg 46/09 - und vom 24. März 2017 - VfGBbg 48/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.05.2018 - VfGBbg 103/17

    Stattgabe; gesetzlicher Richter; Ablehnungsgesuch; Entscheidung durch abgelehnten

    Da die Verfassungsbeschwerde ausschließlich die Verletzung des Gleichheitssatzes in Form des Willkürverbots sowie des Rechts auf den gesetzlichen Richter und auf ein faires Verfahren zum Gegenstand hat, nicht jedoch ein Gehörsverstoß geltend gemacht wird, kommt es unter dem Gesichtspunkt der Rechtswegerschöpfung (§ 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg) auf die Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens gemäß § 178a SGG nicht an (vgl. Beschlüsse vom 18. März 2010 - VfGBbg 46/09 - und vom 24. März 2017 - VfGBbg 48/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.04.2018 - VfGBbg 62/17

    Stattgabe; gesetzlicher Richter; Ablehnungsgesuch; Entscheidung durch abgelehnten

    Da die Verfassungsbeschwerde ausschließlich die Verletzung des Gleichheitssatzes in Form des Willkürverbots sowie des Rechts auf den gesetzlichen Richter und auf ein faires Verfahren zum Gegenstand hat, nicht jedoch ein Gehörsverstoß geltend gemacht wird, kommt es unter dem Gesichtspunkt der Rechtswegerschöpfung (§ 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg) auf die Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens gemäß § 178a SGG nicht an (vgl. Beschlüsse vom 18. März 2010 - VfGBbg 46/09 - und vom 24. März 2017 - VfGBbg 48/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 75/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im sozialgerichtlichen

  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 14/17

    Der Grundsatz der Subsidiarität gebietet keine vorrangige Erhebung einer

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 55/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im sozialgerichtlichen

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 54/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im sozialgerichtlichen

  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 186/17

    Stattgabe; effektiver Rechtsschutz; Erinnerung; Bezeichnung der angegriffenen

  • VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 180/17

    Unvertretbare Kostenfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren verletzt Recht

  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 171/17

    Stattgabe; effektiver Rechtsschutz; Erinnerung; Bezeichnung der angegriffenen

  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 173/17

    Stattgabe; effektiver Rechtsschutz; Erinnerung; Bezeichnung der angegriffenen

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