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   VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 60/10   

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VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 60/10 (https://dejure.org/2011,11491)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16.09.2011 - VfGBbg 60/10 (https://dejure.org/2011,11491)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16. September 2011 - VfGBbg 60/10 (https://dejure.org/2011,11491)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 11/10

    Rechtswegerschöpfung; Befangenheit und unaufschiebare Handlung; Recht auf den

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 60/10
    Das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter garantiert eine abstrakt-generelle Zuständigkeitsordnung, die für jeden denkbaren Streitfall im Voraus den Richter bezeichnet, der für die Entscheidung zuständig ist und gewährleistet damit, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 11/10 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Sonst müsste jede fehlerhafte Handhabung derartiger Normen des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß gelten (Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 11/10, a.a.O.) Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind erst dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 52 Abs. 1 Satz 2 LV grundlegend verkennt (LVerfGE 3, 171, 174).

  • OLG Hamm, 09.06.2010 - 10 WF 92/10

    Versagung der Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 60/10
    Der Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht habe den Termin am 17. September 2010 verhindern sollen, nachdem bereits die Verfassungsbeschwerden gegen die Senatsbeschlüsse in den Beschwerdeverfahren 10 WF 92/10 und 10 WF 954/10 das Verfahren verzögert hätten.

    Dieses war mit Beschluss vom 1. April 2010 durch das Amtsgericht zurückgewiesen worden und anschließend Gegenstand des Beschwerdeverfahrens vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht, das mit dem Beschluss vom 22. Juni 2010 - 10 WF 92/10 - abgeschlossen worden ist.

  • VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 83-IV-10
    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 60/10
    Denn in den Fällen, in denen ein abgelehnter Richter das Befangenheitsgesuch mangels Rechtsschutzbedürfnisses ablehnt, bedarf es einer qualifizierten Begründung der Rechtsmissbräuchlichkeit und Berücksichtigung aller zur Begründung der Ablehnung vorgetragenen Umstände (vgl. Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf 83-IV-10/ Vf 84-IV-10 - zitiert nach juris).
  • VerfG Brandenburg, 21.08.1995 - VfGBbg 8/95

    Bundesrecht; gesetzlicher Richter; Willkür; Befangenheit; Begründungserfordernis;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 60/10
    Sonst müsste jede fehlerhafte Handhabung derartiger Normen des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß gelten (Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 11/10, a.a.O.) Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind erst dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 52 Abs. 1 Satz 2 LV grundlegend verkennt (LVerfGE 3, 171, 174).
  • KG, 11.06.1986 - 18 Abl 2638/86
    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 60/10
    Ein Ablehnungsgesuch, das sich auf bereits beschiedene Ablehnungsgründe stützt, ist unzulässig (Kammergericht, Beschluss vom 11. Juni 1986 - 18 Abl 2638/86 -, FamRZ 1986, 1022) und bietet von vornherein keine Aussicht auf Erfolg.
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2010 - VfGBbg 18/10

    Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 60/10
    Die insoweit bestehenden Anforderungen (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 2010 - VfGBbg 18/10 -, LKV 2011, 124; www.verfassungsgericht.brandenburg.de) sind erfüllt.
  • BFH, 16.06.2009 - XI S 4/09

    Ablehnungsgesuch, Anhörungsrüge und Gegenvorstellung wegen Zurückweisung einer

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 60/10
    Denn eine (vermeintlich) unrichtige Entscheidung kann für sich allein nicht die Annahme rechtfertigen, dass der entscheidende Richter den Verfahrensbeteiligungen gegenüber unsachlich oder unparteilich eingestellt ist (vgl. zuletzt: Bundesfinanzhof, Beschluss vom 16. Juni 2009 - XI S 4/09 - m. w. N., zitiert nach juris).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 60/10
    Entsprechend hält die Zivilprozessordnung in §§ 44 ff. ZPO Regelungen vor, die es ermöglichen, einen Richter, der im Einzelfall nicht die Gewähr der Unparteilichkeit bietet, von der Ausübung seines Amtes auszuschließen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGK 11, 434, 440).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 32/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Willkür; Klagerücknahme; Zustimmung

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des gesetzlichen Richters grundlegend verkennt (vgl. Beschlüsse vom 14. Oktober 2016 - VfGBbg 18/16 -, vom 15. April 2016 - VfGBbg 78/15 -, vom 12. Dezember 2014 - VfGBbg 54/14 - und vom 16. September 2011 - VfGBbg 60/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 82, 286, 299; BVerfGK 5, 269, 279 f; 12, 139, 143 f; 13, 72, 77 f; 20, 164, 167 f).
  • VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 43/16

    Zu den Voraussetzungen einer Selbstentscheidung des abgelehnten Richters im

    In den Fällen, in denen ein abgelehnter Richter das Befangenheitsgesuch mangels Rechtsschutzbedürfnisses selbst ablehnt, bedarf es aber einer qualifizierten Begründung der Rechtsmissbräuchlichkeit und der Berücksichtigung aller zur Begründung der Ablehnung vorgetragenen Umstände (vgl. Beschluss vom 16. September 2011 - VfGBbg 60/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf 83-IV-10, Vf 84-IV-10 -, juris Rn. 18).
  • VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 64/12

    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter;

    Dieser Prüfungsmaßstab gilt auch für die Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen (vgl. Beschlüsse vom 18. März 2001 - VfGBbg 58/10 -, vom 16. September 2011 - VfGBbg 60/10 - und vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 36/11 -, jeweils www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Auch kann nicht in jeder fehlerhaften Anwendung von zuständigkeitsregelnden Verfahrensvorschriften eine Entziehung des gesetzlichen Richters durch die Rechtsprechung gesehen werden, da ansonsten jede fehlerhafte Handhabung derartiger Normen des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß gelten müsste (vgl. Beschlüsse vom 18. März 2001 - VfGBbg 58/10 - und vom 16. September 2011 - VfGBbg 60/10 -, a. a. O.).

  • VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 62/12

    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter;

    Dieser Prüfungsmaßstab gilt auch für die Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen (vgl. Beschlüsse vom 18. März 2001 - VfGBbg 58/10 -, vom 16. September 2011 - VfGBbg 60/10 - und vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 36/11 -, jeweils www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 14.10.2016 - VfGBbg 18/16

    Befangenheit; gesetzlicher Richter; faires Verfahren; Begründung

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des gesetzlichen Richters grundlegend verkennt (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 15. April 2016 - VfGBbg 78/15 -, vom 12. Dezember 2014 - VfGBbg 54/14 - und vom 16. September 2011 - VfGBbg 60/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 82, 286, 299; BVerfGK 5, 269, 279 f; 12, 139, 143 f; 13, 72, 77 f; 20, 164, 167 f).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 80/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im sozialgerichtlichen

    In den Fällen, in denen ein abgelehnter Richter das Befangenheitsgesuch mangels Rechtsschutzbedürfnisses selbst ablehnt, bedarf es aber einer qualifizierten Begründung der Rechtsmissbräuchlichkeit und der Berücksichtigung aller zur Begründung der Ablehnung vorgetragenen Umstände (vgl. Beschluss vom 16. September 2011 - VfGBbg 60/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf 83-IV-10, Vf 84-IV-10 -, juris Rn. 18).
  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 75/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im sozialgerichtlichen

    In den Fällen, in denen ein abgelehnter Richter das Befangenheitsgesuch mangels Rechtsschutzbedürfnisses selbst ablehnt, bedarf es aber einer qualifizierten Begründung der Rechtsmissbräuchlichkeit und der Berücksichtigung aller zur Begründung der Ablehnung vorgetragenen Umstände (vgl. Beschluss vom 16. September 2011 - VfGBbg 60/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf 83-IV-10, Vf 84-IV-10 -, juris Rn. 18).
  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 116/17

    Zu den Voraussetzungen einer Selbstentscheidung des abgelehnten Richters im

    In den Fällen, in denen ein abgelehnter Richter das Befangenheitsgesuch mangels Rechtsschutzbedürfnisses selbst ablehnt, bedarf es aber einer qualifizierten Begründung der Rechtsmissbräuchlichkeit und der Berücksichtigung aller zur Begründung der Ablehnung vorgetragenen Umstände (vgl. Beschluss vom 16. September 2011 - VfGBbg 60/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf 83-IV-10, Vf 84-IV-10 -, juris Rn. 18).
  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 3/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Beschwerdefrist; rechtliches Gehör;

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind jedenfalls überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des gesetzlichen Richters grundlegend verkennt (vgl. st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 16. September 2011 - VfGBbg 60/10 - vom 12. Dezember 2014 - VfGBbg 54/14 - vom 15. April 2016 - VfGBbg 78/15 - vom 14. Oktober 2016 - VfGBbg 18/16 - vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 32/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 21/13

    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; Rechtliches Gehör; Gesetzlicher Richter;

    Dieser Prüfungsmaßstab gilt auch für die Auslegung der §§ 42 ff ZPO bei Entscheidungen über Ablehnungsgesuche (vgl. Beschlüsse vom 18. März 2001 - VfGBbg 58/10 -, vom 16. September 2011 - VfGBbg 60/10 - und vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 36/11 -, jeweils www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 29/17

    Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde (§ 20 Abs 1 S 2, § 46 VerfGGBbg ) gegen

  • VerfG Brandenburg, 29.11.2013 - VfGBbg 9/13

    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter;

  • VerfG Brandenburg, 17.05.2013 - VfGBbg 11/13

    Gesetzlicher Richter; Begründungserfordernis; Subsidiarität

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