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   VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 31/11   

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VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 31/11 (https://dejure.org/2012,31912)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 19.10.2012 - VfGBbg 31/11 (https://dejure.org/2012,31912)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2012 - VfGBbg 31/11 (https://dejure.org/2012,31912)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76

    Zurückweisung eines Anwalts wegen Verstoß gegen kommunalrechtliches

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 31/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erlauben § 67 VwGO und § 173 VwGO i. V. m. § 157 ZPO den Verwaltungsgerichten, auf Grund eines landesrechtlich bestehenden kommunalrechtlichen Vertretungsverbotes den Ausschluss von der Prozessvertretung in einem konkreten Verfahren auszusprechen (BVerfGE 52, 42, 56).

    Das kommunalrechtliche Vertretungsverbot stellt eine landesrechtliche Kollisionsregelung dar, die - trotz ihrer möglichen prozessualen Auswirkungen -, nicht im Widerspruch zur konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 74 Nr. 1 GG steht (BVerfGE 52, 42, 56).

    Diesem Ergebnis steht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht entgegen, wonach ein kommunalrechtliches Vertretungsverbot kein Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit sei (vgl. zuletzt BVerfGE 61, 68, 72; zudem BVerfGE 41, 231, 241 und 52, 42, 54).

  • VG Frankfurt/Oder, 13.01.2011 - 5 K 164/09

    Reichweite des kommunalrechtlichen Vertretungsverbots in Brandenburg

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 31/11
    Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Mai 2011 - OVG 9 L 11.11 - und des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 13. Januar 2011 - VG 5 K 164/09 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Art. 49 Abs. 1 der Verfassung des Landes Brandenburg.

    In dem Verfahren VG 5 K 164/09 trat er vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) für eine Klägerin auf, die sich gegen die Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für das Jahr 2009 durch einen Bescheid des Äußerungsberechtigten zu 1) wandte.

    Dem steht nicht entgegen, dass es sich bei der Entscheidung über den Ausschluss vom Verfahren im eigentlichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren (VG 5 K 164/09) nicht um die Endentscheidung, sondern eine Zwischenentscheidung handelt.

  • VerfG Brandenburg, 26.08.2011 - VfGBbg 6/11

    Amt des Bürgermeisters und Kreistagsmandat: Unvereinbarkeit verfassungsgemäß

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 31/11
    Es dient damit der Vermeidung einer schleichenden Grundrechtsentwertung durch den Gesetzgeber (vgl. Stern, Staatsrecht III/2, 1994, S. 747) und der Sicherung derjenigen Grundrechte, die auf Grund eines speziellen, vom Grundgesetz vorgesehenen Gesetzesvorbehalts über die im Grundrecht selbst angelegten Grenzen hinaus eingeschränkt werden können (vgl. Beschluss vom 26. August 2011 - VfGBbg 6/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht: BVerfGE 24, 367, 396).

    Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat in einer zu Art. 22 Abs. 5 Satz 3 LV ergangenen Entscheidung eine Ausnahme vom Zitiergebot anerkannt, wenn der Gesetzgeber im Rahmen einer durch das Grundrecht bereits vorgezeichneten zielgerichteten konkreten Beschränkungsmöglichkeit eine Regelung trifft (Beschluss vom 26. August 2011, a. a. O.); es sei dann geradezu offensichtlich, dass der Gesetzgeber in das Grundrecht eingreifen wollte.

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 190/55

    Blutgruppenuntersuchung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 31/11
    Das Zitiergebot ist auch nicht etwa deshalb unanwendbar, weil § 23 Abs. 1 BbgKVerf an vorkonstitutionelles Recht anknüpfen würde (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 5, 13, 16).

    Da § 23 Abs. 1 BbgKVerf wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot nichtig ist (zur Nichtigkeit einer gegen das Zitiergebot verstoßenden Vorschrift: BVerfGE 5, 13, 15; Huber, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Kommentar, 5. Auflage, Art. 19 Rn. 102 m. w. N.), hat das Verfassungsgericht nicht zu prüfen, ob die Regelung materiell gegen die Berufsfreiheit verstößt.

  • BVerfG, 07.10.1987 - 2 BvR 674/84

    Kommunalrechtliches Vertretungsverbot ist verfassungsgemäß

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 31/11
    Als landesrechtliche Bestimmung ist § 23 Abs. 1 BbgKVerf uneingeschränkt auf die Vereinbarkeit mit der Landesverfassung zu überprüfen, ungeachtet des Umstands, dass der darauf beruhende Ausschluss des Beschwerdeführers in einem durch die Verwaltungsgerichtsordnung und damit bundesrechtlich geordneten Verfahren erfolgt ist (zur Unterscheidung zwischen der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung des Vertretungsverbots und der aufgrund dieser Regelung getroffenen Einzelmaßnahme vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1987 - 2 BvR 674/84 -, NJW 1988, 694).

    Abgesehen davon, dass das Bundesverfassungsgericht diese Frage in einer späteren Entscheidung ausdrücklich offen gelassen hat (vgl. Beschluss vom 7. Oktober 1987 - 2 BvR 674/84 -, a. a. O. ), weicht die hiesige landesrechtliche Regelung deutlich von § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalenab, den das Bundesverfassungsgericht seinerzeit geprüft hat.

  • VerfG Brandenburg, 30.06.1999 - VfGBbg 50/98

    Vermessungsrecht; Beschwerdebefugnis; Rechtswegerschöpfung; Vorabentscheidung;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 31/11
    Art. 49 Abs. 1 Satz 1 LV konkretisiert das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und will eine möglichst unreglementierte berufliche Betätigung gewährleisten (Beschluss vom 30. Juni 1998 - VfGBbg 50/98 -, LVerfGE 10, 213).

    Ein Eingriff in die Berufsfreiheit liegt aber schon dann vor, wenn die tatsächlichen Auswirkungen einer Regelung geeignet sind, die Berufsfreiheit zu beeinträchtigen und die berufliche Tätigkeit nennenswert zu behindern (vgl. Beschluss vom 30. Juni 1999 - VfGBbg 50/98 -, LKV 2000, 71; BVerfGE 110, 370, 393 f.; 81, 108, 121 f.).

  • VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 46/10

    Rechtsschutzbedürfnis nach Erledigung der Hauptsache; Wiederholungsgefahr;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 31/11
    Erledigt sich im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Anliegen des Beschwerdeführers, besteht das Rechtsschutzbedürfnis für das Verfahren vor dem Verfassungsgericht nur dann fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe, der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt, wenn eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10-, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Es besteht daher die hinreichend konkrete Gefahr, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Entscheidung ergehen wird (vgl. zu diesem Erfordernis: Beschluss vom 25. Februar 2011, a. a. O.).

  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 31/11
    Die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung, nach der das bundesrechtlich in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG festgeschriebene Zitiergebot im Hinblick auf den in Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltenen Regelungsvorbehalt für die Berufsfreiheit generell keine Anwendung findet (BVerfGE 64, 72, 79 m. w. N.), ist auf die landesverfassungsrechtlichen formellen Anforderungen für Eingriffe in die Berufsfreiheit aus Art. 49 Abs. 1 LV nicht übertragbar.
  • BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 572/74

    Vertretung gegen Kreisbehörde in Bußgeldsachen durch Kreistagsmitglied

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 31/11
    Diesem Ergebnis steht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht entgegen, wonach ein kommunalrechtliches Vertretungsverbot kein Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit sei (vgl. zuletzt BVerfGE 61, 68, 72; zudem BVerfGE 41, 231, 241 und 52, 42, 54).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 31/11
    Der Eingriff ist auch nicht nur ein Reflex eines an einen anderen Adressaten gerichteten, gezielten und gewollten Eingriffs (vgl. zur einen finalen Eingriff fordernden Rechtsprechung: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 -, NJW 1999, 3399, 3400 sowie BVerfGE 28, 36, 46 und 28, 55, 62; ferner Krebs, in: Münch/Kunig, GG, Kommentar, Bd. 1 Art. 19 Rn. 16; Isensee, in: Isensee/Kirchhoff, Handbuch des Staatsrechts, Bd. V, 2. Auflage 2000, § 111 Rn. 68).
  • BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98

    Weitere erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Transplantationsgesetz

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

  • BVerwG, 25.01.1988 - 7 B 12.88

    Allgemeines kommunalrechtliches Vertretungsverbot auch für Ortschaftsräte möglich

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvR 1142/80

    Verfassungskonforme Auslegung des kommunalen Vertretungsverbots in

  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 746/68

    Leserbrief

  • VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 32/10

    Verletzung des Elternrechts iSv Art 27 Abs 2 Verf BB durch unterbliebene

  • VerfG Brandenburg, 30.06.1999 - VfGBbg 3/98

    Polizeirecht; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Datenschutz;

  • BGH, 22.09.2011 - IX ZR 1/11

    Rechtsbeständigkeit eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses: Anspruch aus

  • VGH Hessen, 26.06.1980 - IV TG 41/80
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

  • BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Verbots der Mehrfachverteidigung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2011 - 9 L 11.11

    Kommunalrechtliches Vertretungsverbot; Vertretung in einem Bereich, in dem der

  • BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72

    Ensslin-Kassiber

  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 163/56

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausschließung eines Verteidigers

  • VerfG Brandenburg, 20.05.2010 - VfGBbg 28/09

    Frist zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde; Zeitpunkt des Zugangs formlos

  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2015 - 9 A 7.14

    Normenkontrollantrag gegen Übernachtungsteuersatzung der Stadt Potsdam abgewiesen

    Das Zitiergebot der Brandenburgischen Landesverfassung erstreckt sich nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg auch auf das landesrechtlich gewährleistete Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 49 VerfBbg, weil dort anders als bei Art. 12 GG von einem Eingriff die Rede ist, der das Zitiergebot auslösen kann (VerfGBbg, Beschluss vom 19. Oktober 2012 - 31/11, LVerfGE 23, 101, B. II. 2. b. cc.).

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach sich das Zitiergebot des Grundgesetzes (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) nur auf nachkonstitutionelle Rechtssetzung beziehe, da dieses lediglich verhindern solle, dass neue, dem bisherigen Recht fremde Möglichkeiten des Eingriffs in Grundrechte geschaffen würden, ohne dass der Gesetzgeber sich darüber Rechenschaft lege und dies ausdrücklich zu erkennen gebe (BVerfG, Beschluss vom 25. Mai 1956 - 1 BvR 190/55, BVerfGE 5, 13, 16), gilt auch für das Landesrecht, insbesondere Art. 5 Abs. 2 Satz 3 VerfBbg (so auch VerfGBbg, Beschluss v. 19. Oktober 2012 - 31/11, LVerfGE 23, 101, B. II. 2. b. cc.).

  • VerfG Brandenburg, 17.01.2020 - VfGBbg 65/18

    Betreuervergütung; Berufsbetreuer; Stundensatz; Berufsfreiheit; Rückwirkung;

    Art. 49 Abs. 1 Satz 1 LV konkretisiert das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und will eine möglichst unreglementierte berufliche Betätigung gewährleisten (Beschluss vom 19. Oktober 2012 - VfGBbg 31/11 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 15.02.2019 - VfGBbg 183/17

    Verwerfung einer nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig gewordenen

    Erledigt sich - wie hier - im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Rechtsschutzanliegen des Beschwerdeführers, besteht das Rechtsschutzbedürfnis nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nur dann fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe, der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt, eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht oder die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 2008 - VfGBbg 23/08 -, vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, vom 26. August 2011 - VfGBbg 18/11 -, vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 15/11 -, vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 -, vom 19. Oktober 2012 - VfGBbg 31/11 - und vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 7/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 7/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Rechtsschutzbedürfnis; Fortbestehen nach

    Erledigt sich im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Rechtsschutzanliegen des Beschwerdeführers in der Hauptsache, besteht das Rechtsschutzbedürfnis nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nur dann fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe, der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt, wenn eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 2008 - VfGBbg 23/08 - vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 - vom 26. August 2011 - VfGBbg 18/11 - vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 15/11 - vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 - und vom 19. Oktober 2012 - VfGBbg 31/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2017 - 9 N 31.14

    Umfang des nach Art. 5 Abs. 2 S. 3 VerfBbg (juris: Verf BB 1992) bestehenden

    Das Zitiergebot der Brandenburgischen Landesverfassung erstreckt sich nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg auch auf das landesrechtlich gewährleistete Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 49 Abs. 1 VerfBbg, weil dort anders als bei Art. 12 Abs. 1 GG von einem Eingriff die Rede ist, der das Zitiergebot auslösen kann (VerfGBbg, Beschluss vom 19. Oktober 2012 - 31/11, LVerfGE 23, 101, B. II. 2. b. cc.).

    Diese Rechtsprechung, die sich der Senat zu Eigen macht, gilt auch für Art. 5 Abs. 2 Satz 3 VerfBbg (in diese Richtung auch VerfGBbg, Beschluss v. 19. Oktober 2012 - 31/11, LVerfGE 23, 101, B. II. 2. b. cc.).

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