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   VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 36/16   

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VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 36/16 (https://dejure.org/2016,50730)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16.12.2016 - VfGBbg 36/16 (https://dejure.org/2016,50730)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 36/16 (https://dejure.org/2016,50730)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 6 Abs 1 Verf BB, Art 52 Abs 5 Verf BB, § 20 Abs 1 S 2 VerfGG BB, § 21 S 1 VerfGG BB, § 46 VerfGG BB, § 48 VerfGG BB, § ... 166 Abs 1 S 1 VwGO, § 114 Abs 1 S 1 ZPO, § 121 Abs 2 ZPO, § 36 Abs 2 Nr 1 VwVfG, § 43 Abs 2 VwVfG

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 6 Abs. 1; LV, Art. 52 Abs. 5; VerfGGBbg, § 20 Abs. 1 Satz 2; VerfGGBbg, § 21 Satz 1; VerfGGBbg, § 46; VerfGGBbg, § 48; VwGO, § 166 Abs. 1 Satz 1; ZPO, § 114 Abs. 1 Satz 1;... ZPO, § 121 Abs. 2; VwVfG, § 36 Abs. 2 Nr. 1; VwVfG, § 43 Abs. 2
    Überspannung der Anforderung an die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Hundehaltung; Rassegutachten; Zwangsgeld; Sofortige Vollziehung; Vorlage von entscheidungserheblichen Unterlagen; Auflösend befristeter Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 65/15

    Stützt ein Gericht seine Entscheidung über die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 36/16
    Die Frage der Rassezugehörigkeit des Hundes war bereits Gegenstand mehrerer ordnungsbehördlicher Verfügungen und nachfolgender verwaltungsgerichtlicher Verfahren sowie zweier erfolgloser Verfassungsbeschwerden (Beschlüsse vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 39/15 und VfGBbg 65/15 -).

    Hierfür kommen gemäß § 45 Abs. 1 VerfGGBbg nur behauptete Grundrechtsverletzungen durch die öffentliche Gewalt des Landes Brandenburg in Betracht (vgl. bereits Beschluss vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 65/15 -, m. w. Nachw.).

  • VerfG Brandenburg, 21.11.2014 - VfGBbg 15/14

    Begründungserfordernis; Zuständigkeitsstreitwert

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 36/16
    Das setzt unter anderem eine geordnete und vollständige Darstellung der maßgeblichen äußeren Umstände des zur Überprüfung gestellten Einzelfalls voraus, die der Beschwerdeführer seinen Erwägungen zugrunde zu legen hat (Beschluss vom 21. November 2014 - VfGBbg 15/14 - Beschluss vom 19. Juni 2013 - VfGBbg 39/12 -).
  • VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 39/15

    Verfassungsbeschwerde subsidiär, wenn bei Verfahren des einstweiligen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 36/16
    Die Frage der Rassezugehörigkeit des Hundes war bereits Gegenstand mehrerer ordnungsbehördlicher Verfügungen und nachfolgender verwaltungsgerichtlicher Verfahren sowie zweier erfolgloser Verfassungsbeschwerden (Beschlüsse vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 39/15 und VfGBbg 65/15 -).
  • VerfG Brandenburg, 19.06.2013 - VfGBbg 39/12

    Begründungserfordernis; Vorlage der Rechtsbehelfsentscheidungen; Subsidiarität;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 36/16
    Das setzt unter anderem eine geordnete und vollständige Darstellung der maßgeblichen äußeren Umstände des zur Überprüfung gestellten Einzelfalls voraus, die der Beschwerdeführer seinen Erwägungen zugrunde zu legen hat (Beschluss vom 21. November 2014 - VfGBbg 15/14 - Beschluss vom 19. Juni 2013 - VfGBbg 39/12 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 10 S 794/09

    Erledigung des Verfahrens durch nachbessernde Änderung eines Bescheides durch die

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 36/16
    Zu der Frage, wann es nach Ablauf der Frist zu der Vollstreckung des Verwaltungsaktes kommt, wird keine Aussage getroffen (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 31. Mai 2011 - 10 S 794/09 -, Juris; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl., § 43 Rn. 206 f).
  • BVerwG, 19.11.1982 - 8 C 39.81

    Erhebung von Erschließungsteilbeträgen im Wege der Kostenspaltung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 36/16
    Soweit der Beschwerdeführer weiter vorträgt, die Anordnung der sofortigen Vollziehung habe sich durch Zeitablauf erledigt, verkennt er, dass die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsaktes erst mit der Rücknahme oder dem Widerruf des Verwaltungsaktes bzw. seiner Aufhebung im Widerspruchs- oder Klageverfahren endet (vgl. nur BVerwG NVwZ 1983, 473; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl., § 80 Rn. 73; Puttler, in: Sodann/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 80 Rn. 76).
  • VerfG Brandenburg, 17.11.2017 - VfGBbg 17/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Hierfür kommen gemäß § 45 Abs. 1 VerfGGBbg nur behauptete Grundrechtsverletzungen durch die öffentliche Gewalt des Landes Brandenburg in Betracht (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 36/16 - und 9. Oktober 2015 - VfGBbg 65/15 -, m. w. Nachw., www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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