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   VerfG Brandenburg, 16.01.2015 - VfGBbg 37/14   

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https://dejure.org/2015,493
VerfG Brandenburg, 16.01.2015 - VfGBbg 37/14 (https://dejure.org/2015,493)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16.01.2015 - VfGBbg 37/14 (https://dejure.org/2015,493)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Januar 2015 - VfGBbg 37/14 (https://dejure.org/2015,493)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anspruch auf rechtliches Gehör

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1123
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.01.2015 - VfGBbg 37/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben das rechtliche Gehör beschränkende Vorschriften wegen der einschneidenden Folgen, die sie für die säumige Partei nach sich ziehen, strengen Ausnahmecharakter (vgl. BVerfGE 69, 126, 136; 69, 145, 149).

    Demzufolge ist das rechtliche Gehör jedenfalls dann verletzt, wenn die Anwendung der einfach-rechtlichen Präklusionsvorschrift durch das Fachgericht offenkundig unrichtig ist (vgl. BVerfGE 69, 145, 149; BVerfG NJW-RR 1999, 1079).

  • VerfG Brandenburg, 16.06.2005 - VfGBbg 2/05

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch amtsgerichtliche

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.01.2015 - VfGBbg 37/14
    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschluss vom 16. Juni 2005 - VfGBbg 2/05 -, JMBl BB 2005, 111, 112).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.01.2015 - VfGBbg 37/14
    Dass der Verfahrensbevollmächtigte die entsprechende gerichtliche Verfügung nicht erhalten hatte, jedenfalls der Zugang der Verfügung nicht nachgewiesen ist, hätte Anlass zu fachgerichtlicher Selbstkorrektur geboten (vgl. dazu allgemein BVerfGE 107, 395, 412 ff), die das Amtsgericht aus nicht nachvollziehbaren Gründen indes nicht genutzt hat.
  • BVerfG, 17.09.1999 - 1 BvR 47/99

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.01.2015 - VfGBbg 37/14
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht soll demnach sicherstellen, dass die von den Fachgerichten zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BVerfG NJW 2000, 1327).
  • BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 2486/97

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Zurückweisung neuer Beweisanträge in der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.01.2015 - VfGBbg 37/14
    Demzufolge ist das rechtliche Gehör jedenfalls dann verletzt, wenn die Anwendung der einfach-rechtlichen Präklusionsvorschrift durch das Fachgericht offenkundig unrichtig ist (vgl. BVerfGE 69, 145, 149; BVerfG NJW-RR 1999, 1079).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.01.2015 - VfGBbg 37/14
    Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (BVerfGE 84, 188, 189 f).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.01.2015 - VfGBbg 37/14
    Die verfassungsgerichtliche Überprüfung muss über eine bloße Willkürkontrolle hinausgehen (vgl. BVerfGE 75, 302, 312; 81, 97, 106).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.01.2015 - VfGBbg 37/14
    Die verfassungsgerichtliche Überprüfung muss über eine bloße Willkürkontrolle hinausgehen (vgl. BVerfGE 75, 302, 312; 81, 97, 106).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.01.2015 - VfGBbg 37/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben das rechtliche Gehör beschränkende Vorschriften wegen der einschneidenden Folgen, die sie für die säumige Partei nach sich ziehen, strengen Ausnahmecharakter (vgl. BVerfGE 69, 126, 136; 69, 145, 149).
  • BGH, 09.11.2010 - VI ZR 249/09

    Streit über die Prozessfähigkeit des Klägers: Zulässigkeit der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.01.2015 - VfGBbg 37/14
    Darüber hinaus war es nach § 56 Abs. 1 ZPO Sache des Amtsgerichts, bei etwaigen Zweifeln an der Legitimation des Verfahrensbevollmächtigten von Amts wegen zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Betreuung bestand, da die Beschwerdeführerin gegebenenfalls in diesem Umfang als prozessunfähig zu gelten hatte (§ 53 ZPO).Dazu hätte der Amtsrichter alle erschließbaren Erkenntnisquellen heranziehen (vgl. etwa BGH NJW 2000, 289, 290; NJW-RR 2011, 284; Kayser, in: Hk-ZPO, § 56 Rn. 6; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 56 Rn. 8), also etwa mit der Betreuungsabteilung des Amtsgerichts Rücksprache nehmen können.
  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 32/05

    Hinweispflichten des Berufungsgerichts

  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 514/03

    Betriebsratsmitglied - Privatnutzung eines Dienstwagens

  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 184/09

    Beschwer einer Bank durch ein Urteil auf Feststellung der fehlenden Verpflichtung

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